Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V.
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002579-b_552 an entity of type: RecordSet
			
			
				
					
						 
								
							 1991- 
						
					
					
				
			
		
	
	
		
		
		
		
			
				
			
		
		
			
			
				
					
						 
								
							 B 552 
						
					
					
				
			
		
	
	
		
		
		
		
			
				
					
					
				
			
		
		
								
								Dachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften e.V. 
							
						
								
								Schriftgut
64 Aufbewahrungseinheiten 
							
						
								
								Geschichte des Bestandsbildners
Der DFW ging 1991 aus dem Deutschen Volksbund für Geistesfreiheit (DVfG) hervor. Er setzt die Bestrebungen zur Bündelung der freigeistig-humanistischen Kräfte in Deutschland fort. Der DFW verfolgt das Ziel, die Verwirklichung und Entwicklung der Menschen- und der Grundrechte im öffentlichen Leben zu erreichen. Es setzt sich insb. ein für Geistesfreiheit und für die Freiheit der Weltanschauung, des Glaubens, Gewissens und der Religion.
Stand: Okt. 2017
Bearbeitungshinweis
Erschließungsdaten stehen online zur Verfügung
Bestandsbeschreibung
Der Bestand gelangte im Oktober 2017 in das Bundesarchiv. Die Angaben der Abgabeliste sind durch die Praktikantin Maike Bicker im März 2018 in BASYS-S erfasst und inhaltlich ergänzt worden. Nach der Bewertung und Klassifikation besteht der Bestand aus 64 AE.
Er enthält Schriftgut des Vorgängers Deutscher Volksbund für Geistesfreiheit (DVFG), darunter Jahreshauptversammlungen (1953-1959) und Unterlagen des Hauptreferats für Schule und Erziehung (1950-1971). Die Überlieferung des Dachverbands Freier Weltanschauungsgemeinschaften besteht u. a. aus Schriftwechsel der Präsidenten Fritz Bode (1990-1994) und Dr. Volker Mueller (1990-2006).Vorhanden sind außerdem Gremienprotokolle (Präsidium, Hauptversammlungen, Präsidialsitzungen). Belegt ist ferner auch die Zusammenarbeit auf internationaler und europäischer Ebene.
Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410) in der jeweils gültigen Fassung unterliegt die Benutzung keinen anderen Beschränkungen als der Beachtung von Persönlichkeitsschutzrechten Betroffener und anderweitigen schutzwürdigen Belangen.
Stand: März 2018
Zitierweise
BArch B 552/...