Bundesamt für Strahlenschutz

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Bundesamt für Strahlenschutz 
Bundesamt für Strahlenschutz 
1990- 
Schriftgut 332 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Gesetz über die Einrichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMUB)ß vom 9. Oktober 1989 (BGBl I, S. 1830). Das BfS wurde mit der Absicht gegründet, die Bundesaufsicht über die friedliche Nutzung der Kernenergie und die Überwachung der Behandlung, Lagerung und des Transports radioaktiver Abfälle zu verbessern. Die Abteilung"Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfäll" aus der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig, die Abteilungen"Radioaktive Stoffe und Umwel" sowie"Zentralstelle zur Radioaktivitätsüberwachun" des Instituts für Strahlenhygiene im Bundesgesundheitsamt in München und das Institut für Atmosphärische Radioaktivität des Bundesamtes für Zivilschutz in Freiburg gingen in dem neuen BfS auf. Daraus resultiert die Verteilung des Amtes auf aktuell (2015) acht Standorte: Hauptsitz ist Salzgitter; daneben gibt es u.a. Dienststellen in Neuherberg bei München, Berlin und Freiburg. 2015 arbeiten ca. 850 Personen im BfS. Im BfS werden die Zuständigkeiten auf den Gebieten Strahlenschutz, kerntechnische Sicherheit, Transport und Lagerung von Kernbrennstoffen sowie Endlagerung radioaktiver Stoffe gebündelt. Das Amt gliedert sich in eine Zentralabteilung und vier Fachbereiche mit jeweils 2 bis 3 Abteilungen: Fachbereich SE: Nukleare Entsorgung Fachbereich SG: Strahlenschutz und Gesundheit Fachbereich SK: Sicherheit in der Kerntechnik Fachbereich SW: Strahlenschutz und Umwelt Der Fachbereich SK nimmt die Funktion einer zentralen Störfallmeldestelle in der Bundesrepublik wahr. Bearbeitungshinweis Bis Nov. 2015 noch keine Unterlagen übernommen. Inhaltliche Charakterisierung Der überwiegende Teil der bis Herbst 2015 dem BArch angebotenen Unterlagen ist nicht archivwürdig: Entweder handelt es sich um Unterlagen von inhaltlicher Bedeutung. In diesen Fällen ist keine Archivwürdigkeit gegeben, weil die Inhalte gemäß dem Top-Down-Verfahren im Ministerialbestand komprimierter und für den Laien verständlicher überliefert sind. Oder es handelt sich um interne einfache Verwaltungsvorgänge, etwas Kassenanweisungen, Reisekostenabrechnungen o.ä., denen keine Archivwürdigkeit beizumessen ist. Vorarchivische Ordnung Trotz angeforderterter Beratung seitens B 1a und B 4 im Jahre 2001 konnte bis 2015 offenbar noch keine zentrale Schriftgutverwaltung aufgebaut werden. Es existieren Sachbearbeiterablagen. Dies erschwert die Abgabe für nach Anbieteverzeichnis vom BArch als potentiell archivwürdig eingestuften Unterlagen an das BArch. Zitierweise BArch B 516/... 

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