Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V.

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Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. 
Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. 
1953- 
Schriftgut 6 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Gegr. 27. März 1953. Die BZÄK ist die Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland auf Bundesebene. Mitglieder der BZÄK sind die Zahnärztekammern der Bundesländer, die Delegierte in die Bundesversammlung, das höchste Entscheidungsgremium der Bundeszahnärztekammer, entsenden. Die Präsidenten der Landeszahnärztekammern bilden gemeinsam mit dem Präsidenten und den Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer deren Vorstand. Die Bundeszahnärztekammer ist keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein eingetragener Verein. Stand: Febr. 2014 Bestandsbeschreibung Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Bundesarchiv haben im Dezember 2013 einen Vertrag unterzeichnet, der u. a. die Abgabe, die Bewertung und die Benutzung durch Dritte von Unterlagen regelt. Bisher sind ausschließlich alphabetisch sortierte Karteikarten zur Personenbestandsaufnahme VDZB/BDZ abgegeben worden. Stand: Mai 2015 Erschließungszustand Datenbankerschließung Zitierweise BArch B 504/... 

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