"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDie Justizministerkonferenz tagte bereits 1949. Ihre Mitglieder sind die Justizminister und Justizministerinnen der einzelnen Bundesländern. Der Vorsitz alterniert jährlich. Der Bundesminister der Justiz nimmt als Gast an den Konferenzen statt. Die Konferenzen dienender Vorstellung und Koordinierung rechtspolitischer Vorhaben, die eine grundsätzliche Bedeutung haben. Die Konferenzen tragen einen bewusst informellen, wenig institutionalisierten Charakter, der ihrer Zweckbestimmung entspricht, nämlich der Selbstkoordinierung der Länder. Beschlüsse in Sachfragen kommen in der Regel nur bei Einstimmigkeit zustande. Die Beschlüsse haben keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern lediglich den Charakter von Empfehlungen. Die Empfehlungen entfalten allerdings politische Bindungskraft.\n\nZweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) finden Konferenzen statt, die durch die Staatssekretäre und Staatsräte vorbereitet werden.\n\nBearbeitungshinweis\n\nRegelmäßige Abgaben\n\nBestandsbeschreibung\n\nDie JUMIKO gibt seit Dez. 2013 auf Grundlage einer Absprache zwischen dem Bundesarchiv und den Landesarchiven aus dem Jahr 1974 Unterlagen an das Bundesarchiv ab.\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nSitzungsunterlagen und Materialien. Die Unterlagen, die die organisatorischen Vorbereitungen betreffen, wurden größtenteils von den Geschäftsstellen bereits vernichtet. Die Überlieferung ist nicht vollständig. Sie setzt zwar bereits 1950 ein, weist aber große Lücken auf. Die Überlieferung im Bestand B 141 Bundesministerium der Justiz ist wesentlich umfangreicher, vollständiger und aussagekräftiger.\n\nZitierweise\n\nBArch B 501/..."@deu . "Schriftgut\n\n97 Aufbewahrungseinheiten"@deu . . "1949-" . "Konferenz der Justizministerinnen und -minister (JUMIKO)"@deu . . . "Konferenz der Justizministerinnen und -minister (JUMIKO)"@deu . .