Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
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Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
Schriftgut
717 Aufbewahrungseinheiten
Geschichte des Bestandsbildners
Auf der Grundlage der neuen Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung in Artikel 91 b des Grundgesetzes schlossen Bund und Länder am 25. Juni 1970 ein Verwaltungsabkommen über die Errichtung einer gemeinsamen Kommission für Bildungsplanung (BLK-Abkommen) als ständiges Gesprächsforum sowie Planungs- und Beratungsgremium für alle Bund und Länder gemeinsam berührenden Fragen des Bildungswesens. Laut Abkommen hatte die BLK die Aufgabe, einen langfristigen Rahmenplan für das gesamte Bildungswesen einschließlich Teilplänen und Finanzierungsvorschlägen zu erarbeiten. Das ursprünglich Abkommen wurde in der Folgezeit durch zwei Rahmenvereinbarungen zwischen Bund und Ländern erweitert:
- die Rahmenvereinbarung zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen vom 7. Mai 1971 (Rahmenvereinbarung Modellversuche) sowie
- die Rahmenvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Forschung vom 28. November 1975 (Rahmenvereinbarung Forschungsförderung). Speziell dieser Aufgabenerweiterung zufolge änderte die BLK ihre Bezeichnung mit Wirkung vom 5. April 1976 in"Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderun".
Die Geschäftsstelle der BLK hatte ihren Sitz in Bonn. Sie war beim Bundespräsidialamt eingerichtet und wurde vom Bund getragen.
Oberstes Beratungs- und Beschlussgremium der BLK war die Kommission, bestehend aus Regierungsvertretern von Bund und Ländern. Ergebnisse der Kommissionsberatungen wurden in der BLK-Reihe"Materialien zur Bildungsplanung und zur Forschungsförderun" veröffentlicht.
Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse setzte die Kommission Ausschüsse ein. Von den anfangs vier Ausschüssen (Bildungsgesamtplan, Bildungsbudget, Innovationen im Bildungswesen und Forschungsförderung) bestanden ab 1983 noch zwei:
- der Ausschuss"Forschungsförderun" und
- der Ausschuss"Bildungsplanun" mit der Projektgruppe"Innovationen im Bildungswese" (für den Arbeitsbereich Modellversuche), der Redaktionskonferenz"Studien- und Berufswah" und dem Fachbeirat Online-Informationssystem"Studien- und Berufswah".
Hintergrund dieser Verkleinerung, die den starken Bedeutungsverlust der BLK symbolisierte, war 1982 die Vorlage des Zweiten Gesamtbildungsplans für den Zeitraum bis 1995 gewesen. Dieser Plan war von der Finanzministerkonferenz als nicht finanzierbar abgelehnt worden.
Beiden Ausschüssen war der Arbeitskreis"Förderung von Frauen in der Wissenschaf" zugeordnet.
Die Ausschüsse wiederum setzten ständige Arbeitsgruppen und Arbeitskreise ein sowie von Fall zu Fall ad-hoc-Gruppen zur Bearbeitung zeitlich begrenzter Aufgaben.
1973 konnte die BLK einen"Bildungsgesamtpla" bis zum Jahr 1985 vorlegen, verbunden jedoch mit zahlreichen Sondervoten einzelner Bundesländer. Eine Fortschreibung gelang wegen zunehmender politischer Differenzen nicht.
In Folge der deutschen Einigung und der Eingliederung der neuen Bundesländer gewann die BLK noch einmal an Bedeutung.
Mit der Föderalismusreform zum 1. September 2006 entfiel die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung. Die BLK beendete ihre Tätigkeit zum 31.12.2007.
Nachfolger der BLK ab 1. Januar 2008 ist die mit Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern vom 19. September 2007 errichtete Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK). Deren Rechtsgrundlagen sind Art. 91b (neu) GG in Verbindung mit dem GWK-Abkommen und der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung. Die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Forschungsförderung wurde darin neu definiert.
Die Bonner Geschäftsstelle der BLK wurde am selben Ort als Büro der GWK übernommen.
Bearbeitungshinweis
Die 2008 an das Bundesarchiv abgegebenen 1000 AE aus dem Bereich Bildungsplanung sind bewertet und erschlossen. Es handelt sich um einen abgeschlossenen Bestand, da die Bildungsplanung mit der Föderalismusreform von 2006 als Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe weggefallen ist. In der Neufassung des Art. 91 b GG werden Bund und Länder ermächtigt, auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammen zu arbeiten. Für die Erledigung dieser Aufgabe wurde zum 1. Januar 2008 die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) gegründet. Zumindest für den Bereich Forschungsförderung ist sie als Nachfolgeeinrichtung der BLK zu verstehen.
Bestandsbeschreibung
Der Bestand setzt sich zusammen aus Gremienschriftgut. Die Arbeit der BLK in ihren verschiedenen Ausschüssen, Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen, Ad-hoc-Gruppen usw. bestimmt die Aktenführung. Ein Aktenplan (Stand 18.12.2007) nennt die einzelnen Gremien und ihre Laufzeit. Für den Bestand liegt ein abgeschlossenes Findbuch mit 264 AE vor.
Inhaltliche Charakterisierung
Die vorhandene Überlieferung setzt sich zusammen aus Gremienschriftgut mit einer Laufzeit von 1970 bis 2007.
Die Arbeit der BLK in ihren verschiedenen Ausschüssen, Arbeitsgruppen, Arbeitskreisen, Ad-hoc-Gruppen usw. bestimmt die Struktur des Bestandes. In ähnlich wiederkehrender Weise unterteilt sich das Schriftgut der Gremien in Sitzungen (Einladungen, Protokolle, von der BLK als „Drucksache" bezeichnet), sogenannte „Mitgliederschreibe" (Informationen an die Mitglieder des jeweiligen Gremiums), „Brief" an die Gremienmitglieder (Beratungsunterlagen zur Vorbereitung der Sitzungen) und „Allgemeine Korresponden", die keiner der vorgenannten Kategorien ohne weiteres zuzuordnen ist. Diese formale Strukturierung des BLK-Schriftguts wurde bei der Erschließung und Klassifikation aus arbeitsökonomischen Gründen übernommen.
Inhaltliche Bezüge ergeben sich aus der Bezeichnung der jeweiligen Arbeitsgruppe.
Die Ordnung des Bestandes folgt chronologisch und sachlich den jeweils bestehenden Ausschüssen und ihren Untergliederungen.
Das Schriftgut der Gremien wird oft bis ins Detail, d. h. bis auf die Ebene des Einzeldokuments erschlossen durch die von der BLK-Geschäftsstelle erstellten „Nummernregiste" (i. e. Inhaltsverzeichnisse in chronologischer Reihenfolge), die sich in den Akten befinden. Diese tagebuchähnlichen Listen sind bei der Recherche nach einzelnen (Sitzungs-) Dokumenten hilfreich, sie zeigen jedoch keine sachthematischen Zusammenhänge.
Arbeitsschwerpunkte der BLK lassen sich nachvollziehen z. B. in den Bereichen Modellversuche im Schul- und Hochschulwesen, Hochschul- und Wissenschafts-programme, Fernstudien und Multimedia in der Hochschule, Beschäftigungssystem und Arbeitsmarkt, berufliche Bildung, Weiterbildung, Lehrer-, Schüler-, Akademiker-planung, Förderung einzelner Gruppen (Frauen, Ausländer…) u. a.
Vorarchivische Ordnung
Nach Beendigung ihrer Tätigkeit zum 1 Januar 2008 hat die BLK im Sommer desselben Jahres ca. 1000 AE aus ihrem infolge der Föderalismusreform weggefallenen Aufgabenbereich der Bildungsplanung an das Bundesarchiv abgegeben. Es handelt sich um Gremienschriftgut, das vornehmlich in Arbeitskreisen und Ausschüssen entstanden ist. In den Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen wurden die Entwürfe für die Beschlüsse der BLK erarbeitet. Von der Kommission, dem obersten Beratungsgremium, ist nichts abgegeben worden. Die Geschäftsstelle in Bonn nahm die organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben wahr und unterstand dem Vorsitzenden der Kommission.
Umfang, Erläuterung
717 AE; Bislang als archivwürdig bewertet: 715 AE (Stand: 11/2015)
Zitierweise
BArch B 455/...