Bundesamt für Justiz.- Organisationsunterlagen

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Bundesamt für Justiz.- Organisationsunterlagen 
Bundesamt für Justiz.- Organisationsunterlagen 
2007 - 
Sammlung 101 Aufbewahrungseinheiten 0,0 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Das Bundesamt für Justiz (BfJ), das mit Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamtes für Justiz vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) errichtet wurde, nahm am 1. Januar 2007 in Bonn seine Arbeit auf. Es wurde zu dem Zweck errichtet, eine Neuausrichtung der Verwaltungsstrukturen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie seines Geschäftsbereiches zu erreichen. Dabei hat das BfJ vornehmlich Durchführungsaufgaben aus dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) übernommen, darunter die Verkündung im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger samt Normendokumentation. Vom Generalbundesanwalt wurde ihm das zentrale Registerwesen übertragen. Das BfJ ist zudem zentrale Behörde im Bereich internationaler Familienrechtsangelegenheiten (Unterhalts-, Sorgerechts- und Erwachsenenangelegenheiten). Ihm obliegen insbes. Aufgaben, die sich aus EU-Vorschriften sowie internationalen und zwischenstaatlichem Abkommen ergeben, dabei die Rechtshilfe in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten und die Durchführung von Auslandsunterhaltsersuchen. Weiterhin ist es zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Nicht-Offenlegung der Jahresabschlüsse von Unternehmen nach §§ 334-335 HGB, für die Beitreibung von Ansprüchen, die beim Bundesverfassungsgericht, Bundesministerium der Justiz, Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Generalbundesanwalt, Bundespatentgericht, dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundesamt für Justiz oder der mit der Führung des Unternehmensregisters im Sinne des § 8 b HGB Beliehenen (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) entstehen, sowie zukünftig für die Vollstreckung von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten von Deutschen im europäischen Ausland, die nicht sofort fällig wurden. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das BfJ steht unter Leitung des Präsidenten. Daneben gibt es einen Vize-Präsident. Das BfJ gliedert sich (Stand Nov. 2015) in 7 Abteilungen: Abteilung I: Verwaltung Abteilung II: Internationales Zivilrecht Abteilung III: Internationale Rechtshilfe; Forschung; Verkündung Abteilung IV: Zentrale Register Abteilung V: Informationstechnik Abteilung VI: Ordnungsgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Zwangsvollstreckung Abteilung VII: Rechtsinformationssystem des Bundes; Sprachendienst Präsidenten: Gerhard Fieberg 1. Januar 2007 - 31. Dezember 2011 Heinz-Josef Friehe seit 1. Januar 2012 Zitierweise BArch B 453-ORG/... 

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