"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Bundesamt für Justiz (BfJ), das mit Gesetz zur Errichtung und zur Regelung der Aufgaben des Bundesamtes für Justiz vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171) errichtet wurde, nahm am 1. Januar 2007 in Bonn seine Arbeit auf. Es wurde zu dem Zweck errichtet, eine Neuausrichtung der Verwaltungsstrukturen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie seines Geschäftsbereiches zu erreichen. Dabei hat das BfJ vornehmlich Durchführungsaufgaben aus dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) übernommen, darunter die Verkündung im Bundesgesetzblatt und Bundesanzeiger samt Normendokumentation. Vom Generalbundesanwalt wurde ihm das zentrale Registerwesen übertragen. Das BfJ ist zudem zentrale Behörde im Bereich internationaler Familienrechtsangelegenheiten (Unterhalts-, Sorgerechts- und Erwachsenenangelegenheiten). Ihm obliegen insbes. Aufgaben, die sich aus EU-Vorschriften sowie internationalen und zwischenstaatlichem Abkommen ergeben, dabei die Rechtshilfe in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten und die Durchführung von Auslandsunterhaltsersuchen. Weiterhin ist es zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten bei Nicht-Offenlegung der Jahresabschlüsse von Unternehmen nach §§ 334-335 HGB, für die Beitreibung von Ansprüchen, die beim Bundesverfassungsgericht, Bundesministerium der Justiz, Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Generalbundesanwalt, Bundespatentgericht, dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundesamt für Justiz oder der mit der Führung des Unternehmensregisters im Sinne des § 8 b HGB Beliehenen (Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH) entstehen, sowie zukünftig für die Vollstreckung von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten von Deutschen im europäischen Ausland, die nicht sofort fällig wurden.\n\nEs untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).\n\nDas BfJ steht unter Leitung des Präsidenten. Daneben gibt es einen Vize-Präsident.\n\nDas BfJ gliedert sich (Stand Nov. 2015) in 7 Abteilungen:\n\nAbteilung I: Verwaltung\n\nAbteilung II: Internationales Zivilrecht\n\nAbteilung III: Internationale Rechtshilfe; Forschung; Verkündung\n\nAbteilung IV: Zentrale Register\n\nAbteilung V: Informationstechnik\n\nAbteilung VI: Ordnungsgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren; Zwangsvollstreckung\n\nAbteilung VII: Rechtsinformationssystem des Bundes; Sprachendienst\n\nPräsidenten:\n\nGerhard Fieberg 1. Januar 2007 - 31. Dezember 2011\n\nHeinz-Josef Friehe seit 1. Januar 2012\n\nBestandsbeschreibung\n\nBestandsgeschichte\n\nErste Aktenabgaben an das Bundesarchiv erfolgten im Jahr 2008.\n\nArchivische Bewertung und Bearbeitung\n\nFür das Bundesamt für Justiz wurde im Sommer 2010 ein Bewertungsbericht mit Bewertungskatalog erarbeitet, der alle dem Bundesarchiv anzubietenden Aktenbereiche beschreibt.\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nVor allem Unterlagen zur deutschen Justizstatistik und Fallunterlagen (z. B. aus dem Bereich der internationalen strafrechtlichen Rechtshilfe und zur Ausführung der Sorgerecht- und Umgangsrechtbestimmungen), die das BfJ vom BMJ übernommen hatte.\n\nVorarchivische Ordnung\n\nDie Akten werden nach der Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts in Justizverwaltungsangelegenheiten (Generalaktenverfügung von 1974) angelegt. Neben den Sachakten entstehen zahlreiche Fallakten, die außerhalb der Systematik des Generalaktenplans gebildet werden.\n\nZitierweise\n\nBArch B 453/..."@deu . "Schriftgut\n\n1858 Aufbewahrungseinheiten\n\n40,1 laufende Meter"@deu . . "2007-" . "Bundesamt für Justiz"@deu . . . "Bundesamt für Justiz"@deu . .