Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR

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Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR 
Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR 
Schriftgut 10887 Aufbewahrungseinheiten 298,0 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Die Unabhängige Kommission zur Ermittlung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV) wurde am 1. Juni 1990 von der demokratisch gewählten Regierung unter Ministerpräsident Lothar de Maizière eingesetzt . Sie hatte die Aufgabe, die Vermögenswerte aller Parteien, mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der ehemaligen DDR festzustellen. Daneben war sie Einvernehmensbehörde gegenüber der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Dieser obliegt die Aufgabe der treuhänderischen Verwaltung dieses Vermögens. Zusätzlich war die UKPV Einvernehmensbehörde bei den Entscheidungen des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen über Anträge auf Rückübertragung von Vermögenswerten. Die UKPV hat seit Ende 1990 Vermögenswerte in Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro ermittelt. Dieses Vermögen wurde, soweit es nicht den früheren Eigentümern zurückgegeben wurde, den betroffenen Organisationen nur wieder zur Verfügung gestellt, wenn diese es nach materiell-rechtsstaatlichen Kriterien rechtmäßig erworben hatten. Das nicht wieder zur Verfügung gestellte Vermögen wurde nach Abzug der Verbindlichkeiten und erforderlichen Rückstellungen von der BvS im Einvernehmen mit der UKPV für gemeinnützige Zwecke in den neuen Bundesländern, insbesondere zur wirtschaftlichen Umstrukturierung sowie für soziale und kulturelle Zwecke verwendet. In diesem Rahmen wurden auch Mittel für die Abdeckung der Altschulden der neuen Länder, für den Denkmalschutz und für die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur verwendet. Die Rechtsgrundlage ihrer Tätgkeit bildeten die §§ 20 a und 20 b Parteien-Gesetz der DDR vom 21. Febr. 1990 i.d.F. vom 22. Juli 1990 (GBl I Nr. 49 S. 904). Gemäß Art. 9 Abs. 2 des Einigungsvertrages blieben die §§ 20 a und 20 b in Kraft (BGBl. II 1990 S. 885, 1150). Aufgaben der Kommission: · Erfassung der seit dem 8. Mai 1945 erlangten Vermögenswerte aller Parteien, der mit ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und der politischen Massenorganisationen der DDR. · Rechtliche Beurteilung der Vermögenssituation als Folge der gesetzlichen Rechenschaftslegungspflicht der Parteien etc. · Erstellung von Berichten über die Vermögenswerte aller Parteien etc. · Herstellung des Einvernehmens bei der von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) durchzuführenden · Treuhänderischen Verwaltung der Vermögenswerte · Rückführung an die früheren Berechtigten und - soweit dies nicht möglich ist - Verwendung zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke sowie · Freigabe des nachweislich nach materiell-rechtsstaatlichen Grundsätzen erworbenen Vermögens. Unterstützt wurde die Kommission von einem Sekretariat des Bundesministeriums des Innern. Die Kommission unterstand zwar der Rechtsaufsicht der Bundesregierung, wahrgenommen wurde sie durch das Bundesministerium des Innern, arbeitete allerdings unabhängig. Seit 1990 wurden Vermögenswerte in Höhe von mehr als 1,6 Mrd. Euro in treuhänderische Verwaltung übernommen und überwiegend für gemeinnützige Zwecke in den neuen Bundesländern verwandt. Am 29. März 2006 erklärte die Kommission ihre Tätigkeit für beendet. Durch das Gesetz zur Auflösung der UKPV ist gewährleistet, dass neuen Erkenntnissen auch nach der Auflösung der UKPV nachgegangen, Vermögen gegebenenfalls sichergestellt und entsprechend den bisherigen Regelungen verwendet werden. Der Schlussbericht der Kommission datiert vom 5. Juli 2006. Vorsitzende: 8. Juni 1990 - 18. März 1991 Georg Reinicke 19. März - 27. Febr. 1998 Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier 8. Juli 1998 Dr. Christian von Hammerstein Bestandsbeschreibung Die Unterlagen wurden 2006 vom Bundesministerium des Innern abgegeben. Sie haben eine Laufzeit von 1990 bis 2006. Enthalten sind vor allem Unterlagen zu einzelnen Vermögensobjekten sowie den Ermittlungen und zur Verwaltung bzw. Verwendung des Vermögens. Daneben finden sich auch die üblichen Verwaltungsakten etwa zur IT-Ausstattung, zum Haushalts- und Kassenwesen etc. Hier wird ein Großteil der Unterlagen noch zu kassieren sein. Von besondern Interesse dürften die Sitzungsunterlagen sowie die Akten zur Beendigung der Arbeiten der UKPV sein. Zitierweise BArch B 441/... 

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