Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Treuhandanstalt )
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Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Treuhandanstalt )
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Treuhandanstalt )
1990 -
Schriftgut
35064 Aufbewahrungseinheiten
1844,8 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Der Ministerrat der DDR beschloss am 1. März 1990 die Gründung einer Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums, deren Aufgaben in der Entflechtung der Kombinate und in der Umwandlung der Nachfolgeeinrichtungen in Kapitalgesellschaften bestand. Das am 17. Juni 1990 von der Volkskammer beschlossene Treuhandgesetz (Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens in Verbindung mit dem Einigungsvertrag und dem Staatsvertrag vom 18. Mai 1990 sicherte die Arbeit der Treuhandanstalt über die Vereinigung hinaus. Die Treuhand übernahm mit dem Ziel der Privatisierung alle bis dahin noch nicht privatisierten volkseigenen Unternehmen, land- und forstwirtschaftliche Flächen, das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der DDR u.a.. Die Treuhandanstalt wurde zum 31. Dezember 1994 aufgelöst. Die verbliebenen Aufgaben wurden auf Folgegesellschaften aufgeteilt (Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - BvS, Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Treuhandliegenschaftsgesellschaft bzw. TLG Immobilien GmbH).
Am 1. März 1990 beschloss der Ministerrat der DDR die Gründung der"Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentum" (GBl. DDR I S. 107). Sie sollte das Volkseigentum wahren und verwalten und auf der Grundlage der Vorordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 (GBl. DDR I S. 107) die Kombinaten entflechten und ihre Nachfolgeunternehmen in Kapitalgesellschaften umwandeln.
Das Gesetz zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz) vom 17. Juni 1990 (GBl. DDR I S. 300), das am 1. Juli 1990 in Kraft trat, schuf die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Treuhandanstalt (THA). Sie sollte die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung so rasch und so weit wie möglich zurückführen, die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herstellen und Arbeitsplätze sichern bzw. neu schaffen sowie Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitstellen. Das Treuhandgesetz und die Satzung der THA vom 18. Juli 1990 (GBl. DDR I S. 809) galten nach dem Einigungsvertrag als partikulares Bundesrecht fort.
Die THA, die zunächst dem Amt des Ministerpräsidenten unterstellt war, unterlag nach Art. 25 Abs. 1 des Einigungsvertrages als rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministers der Finanzen, der die Fachaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem jeweils zuständigen Bundesminister wahrnahm. Die THA war jedoch nicht nur nachgeordnete Behörde, sondern auch unternehmerisch tätig mit einem weiten Bereich eigener Verantwortung.
Die THA gliederte sich in eine Zentrale in Berlin und 15 Außenstellen (später Niederlassungen) in den Bezirken der DDR und in Berlin. Die Zuständigkeit wurde nach Unternehmensgrößenklassen aufgeteilt.
Organe der THA waren der Vorstand und der Verwaltungsrat. Der Vorstand setzte sich aus dem Präsidenten der THA und mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern zusammen. Der Präsident und die Mitglieder des Vorstandes wurden durch den Verwaltungsrat berufen und abberufen.
Vorsitzende bzw. Präsidenten und Präsidentinnen der THA:
Peter Moreth: erster Vorsitzender 1. März 1990 - 15. Juli 1990
Reiner Maria Gohlke, 15. Juli 1990 - 20. August 1990
Detlev Karsten Rohwedder, 1. September 1990 - 1. April 1990
Birgit Breuel, 13. April 1991 - 31.12.1994
Mitglieder des Vorstandes der THA:
Hero Brahms, seit 1. Juni 1992 Stellvertreter der Präsidentin
Birgit Breuel (19. August 1990 bis 13. April 1991)
Horst Föhr
Heinrich Hornef, ab 1. Juni 1992 Vizepräsident
Alexander Koch
Hans Krämer
Wolfram Krause
Wolf Klinz
Günter Rexrodt (1. September 1991 bis 31. März 1993)
Klaus Schucht
Klaus-Peter Wild (ab 9. August 1990)
Nachdem der Kernauftrag der Treuhandanstalt, die Privatisierung, weitgehend erfüllt war, wurde die Aufgabenerledigung auf Grundlage des Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 (BGBl. I S.2062) zum 1. Januar 1995 neu organisiert:
· die Verwertung und Verwaltung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen übernahm geschäftsbesorgend die BVVG Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (Bestand B 460)
· die Verwertung und Verwaltung der sonstigen Liegenschaften übernahm die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH, die heutige TLG Immobilien GmbH
· die übrigen Aufgaben verblieben bei der Treuhandanstalt, die in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt wurde.
Die BvS arbeitete ihre Aufgaben, die hauptsächlich die Bereiche Reprivatisierung, Vertragsmanagement, Abwicklung, ökologische Altlasten und Verwertung von ehemals volkseigenen land- und forstwirtschaftlichen Vermögen betrafen, zügig ab und schloss zum 31. Dezember 2000 ihre letzte Dienststelle. Sie besteht seitdem nur noch als Rechts- und Vermögensträgerin fort und besitzt kein eigenes Personal mehr; die verbliebenen Restaufgaben werden von verschieden Geschäftsbesorgern wahrgenommen. Durch das Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben vom 28. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2081) wurden die bisherigen Organe der BvS, Präsident und Verwaltungsrat, zum 1. Januar 2004 abgeschafft. An ihre Stelle trat ein vom Bundesminister der Finanzen bestimmter Abwickler. Die Restaufgaben werden bis zur vollständigen Erledigung oder Übertragung der Vermögenswerte auf den Bund, Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften des Bundes weiterhin von Dritten geschäftsbesorgend erledigt.
Präsidenten der BvS:
Heinrich Hornef, 1. Januar 1995 - 31. Dezember 1996
Günther Himstedt, 1. Januar 1997 - 31. Dezember 2000
Hanns Hinrich Schroeder-Hohenwarth (1. Januar 2001 - 31. Dezember 2003)
Abwickler der BvS:
Manfred Schüler, 1. Januar 2004 - 31. Dezember 2005
Bernd Halstenberg, 1. Januar 2006 - 30. Juni 2008
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch Dirk Kühnau, Sprecher des Vorstands, oder Elke Schnurpheil, Direktionsbeauftragte in Berlin, ab 1. Juli 2008
Bestandsbeschreibung
Bestandsgeschichte
In einer ersten Aktenabgabe wurden 2006 die Unterlagen der Arbeitsgruppe koordinierte Ermittlungen der BvS übernommen. Ab Sommer 2010 werden in regelmäßigem Turnus zunächst die archivwürdigen Akten der THA abgegeben.
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Das Bundesarchiv übernimmt die Akten des Vorstandes, des Verwaltungsrats, der Büros der Präsidenten, Beauftragten für Grundsatzfragen / Generalbevollmächtigten und Vorstandsmitglieder sowie in Auswahl der Abteilungsleitungen und persönlichen Referenten. Die Unterlagen des Leitungsausschusses, einschl. der Prüfung von Unternehmenskonzepten, der Arbeitsgruppe Bilanzprüfung, der Task Force besondere Handelsgesellschaften, der Vertrauensbevollmächtigten, der Arbeitsgruppe kommerzielle Koordinierung, der Arbeitsgruppe koordinierte Ermittlungen und der Beauftragten für die Treuhandanstalt in den Untersuchungsausschüssen des Bundestages sollen ebenfalls dem Bundesarchiv übergeben werden.
Inhaltliche Charakterisierung
Arbeitsgruppe koordinierte Ermittlungen der BvS
Erschließungszustand
ca.3000 AE (unbearbeitet)
Vorarchivische Ordnung
Sachbearbeiterablage; Grundsätze der Schriftgutverwaltung sind in der Organisationsanweisung 4.1. Schriftgutverwaltung und Beteiligungsdokumentation der BvS, letzter Stand: Dez. 2005, geregelt. Daneben gab es Anweisungen einzelner Arbeitsbereiche für die Anlage und Strukturierung von Akten.
Zitierweise
BArch B 412/...