Jugendministerkonferenz/Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002579-b_371 an entity of type: Record
Jugendministerkonferenz/Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden
Jugendministerkonferenz/Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden
Schriftgut
288 Aufbewahrungseinheiten
16,0 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Die heutige Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) entwickelte sich - zunächst ausschließlich als Jugendministerkonferenz - aus gelegentlichen Konferenzen der zuständigen Minister und Senatoren der Länder und des Bundes. Ihre Institutionalisierung erfolgte in der ersten Hälfte der 60er Jahre. Dieser Prozess wurde durch die Errichtung einer Geschäftsstelle der Arbeitsmeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGOLJB) gefördert.
Primäre Aufgaben waren: Grundfragen der Sozialplanung, die Harmonisierung der Aufgabenabgrenzung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, Fragen der sozialen und sozialpädagogischen Ausbildung, der Bericht der Bundesregierung über die Lage der Jugend (Bundesjugendplan), Jugendhilfe, Jugendpflege, Jugendfürsorge und Jugendschutz. Sie förderte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen internationale Jugendbegegnungen sowie kulturelle und künstlerische Aktivitäten der Jugend. Die AGOLJB richtete die jährlichen Jugendministerkonferenzen aus. Nach einem Beschluss der JMK vom 21. Juni 1991 erfolgte der Wechsel der Geschäftsstelle im drei- bis vierjährigen Rhythmus; der Vorsitz der Jugendministerkonferenz wechselte jährlich.
Nach einem Beschluss der Jugendministerkonferenz aus dem Jahr 2006 wurde diese um das Politikfeld Familie erweitert und entsprechend umbenannt. Die Jugend- und Familienministerkonferenz ist heute das Fachgremium der für die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Gemäß § 82 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist es Aufgabe der Länder, die Weiterentwicklung der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern. Die JFMK berät und beschließt deshalb über wichtige und grundsätzliche Angelegenheiten der Kinder- und Jugendpolitik. Gemeinsam werden rechtliche, fachliche und politische Fragen - z. B. zur Jugendarbeit, Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung und zum Jugendschutz - aber auch zu artverwandten Rechtsgebieten wie Familienrecht oder zum internationalen Recht abgestimmt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Vorbereitet werden diese in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) durch Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien. Der Vorsitz der JFMK einschließlich der Geschäftsstelle wechselt jährlich von Land zu Land in alphabetischer Reihenfolge.
Bearbeitungshinweis
Nachdem die AGOLJB im April 1996 beschlossen hatte, das künftig anfallende Schriftgut bei dem jeweiligen Vorsitzland zu belassen, konnte der Bestand B 371 als geschlossen betrachtet werden. Dies war Anlass, im Jahre 2002 die bereits 1997 bewerteten Unterlagen zu klassifizieren und in einem Findbuch zugänglich zu machen.
Bestandsbeschreibung
Der Bestand umfasst Unterlagen aus einem Zeitraum von 1950 bis 1994. Im Jahr 1996 hat die AGOLJB beschlossen, das künftig anfallende Schriftgut bei dem jeweils vorsitzführenden Land zu belassen. Eine weitere Übernahme von Akten in das Bundesarchiv ist daher nicht absehbar.
Inhaltliche Charakterisierung
Der Bestand enthält Unterlagen zu folgenden Bereichen: Geschäftsführung, Sitzungen der AGOLJB, Jugendministerkonferenzen, Kommissionen und Ausschüsse, Beratung von Gesetzen und Verordnungen, Jugendhilfe, Zusammenarbeit der Fachministerkonferenzen, Zusammenarbeit in der EU. Der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung leigt auf dem Zeitraum nach der Wiedervereinigung. Unterlagen aus früheren Jahren dürften in den Arbeits- und Sozialministerien der jeweiligen Vorsitzländer verblieben sein.
Vorarchivische Ordnung
1996 bot das Vorsitzland Sachsen erstmals Unterlagen der Jugendministerkonferenz (JMK) und der AG der Obersten Landesjugendbehörden an. Der Zugang im Umfang von 230 Ringordnern erfolgte im Dezember 1996. Er kam ohne Abgabeverzeichnis. Es lag ein Aktenplan der Geschäftsführenden Stelle bei, nach der die Unterlagen grob sortiert waren. Es handelte sich überwiegend um Sitzungsunterlagen und Sachakten. Inhaltlicher Schwerpunkt war die Jugendhilfe. Auffallend war der zeitliche Schwerpunkt ab 1990. Vermutlich sind viele Unterlagen aus der Zeit vor 1990 bei den jeweiligen Länder-Geschäftsstellen in den Arbeits-Sozial-und Jugendministerien verblieben.
Nachdem es Ende 2012 bereits eine Anfrage des Hessischen Sozialministeriums zur Archivierung von Unterlagen der JMK gegeben hatte, wendet sich das Land Sachsen, das ab 1. Januar 2016 den Vorsitz übernimmt, im Dezember 2015 an das Bundearchiv mit der Frage, ob Interesse an einer"Unterbringun" von Unterlagen besteht. Es steht zu vermuten, dass dieser Anfrage wieder ein falsches Verständnis von den Aufgaben des Bundesarchivs im Sinne einer Altregistratur zugrunde liegt und es nicht zu einer Übernahme potentiell archivwürdiger Unterlagen kommt.
Umfang, Erläuterung
288 AE (Stand: 11/2015)
Zitierweise
BArch B 371/...