Bundesamt für die Prüfung ausländischer Rückgabe- und Wiederherstellungsansprüche
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Bundesamt für die Prüfung ausländischer Rückgabe- und Wiederherstellungsansprüche
Bundesamt für die Prüfung ausländischer Rückgabe- und Wiederherstellungsansprüche
Schriftgut
1065 Aufbewahrungseinheiten
5,0 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Das Bundesamt für die Prüfung ausländischer Rückgabe- und Wiederherstellungsansprüche wurde im Mai 1955 im Geschäftsbereich des BMJ errichtet (Bekanntmachung vom 5. Mai 1955, BGBl II, S. 628). Seine Aufgabe war, ausländische Anträge auf Rückgabe- und Wiederherstellung zu bescheiden. Einen Anspruch konnte erheben, wer durch unsachgemäße oder pflichtwidrige Handhabung der in Übereinstimmung mit den völkerrechtlichen Grundsätzen getroffenen Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens vom 15. Januar 1940 (RGBl. I, S. 191) Schaden an Gütern, Rechten oder Interessen erlitten hatte. Die Abwicklung der Aufgaben des Bundesamtes wurden nach seiner Auflösung 1966/67 dem BMJ übertragen.
Bestandsbeschreibung
Bestandsgeschichte
Die Akten des Bundesamtes für die Prüfung ausländischer Rückgabe- und Wiederherstellungsansprüche wurden im August 1996 vom Bundesministerium der Justiz an das Bundesarchiv übergeben.
Archivische Bearbeitung und Bearbeitung
Unter den übernommenen Akten befanden sich nur einige wenige Generalakten sowie Registratur- und andere Hilfsmittel, die z. T. kassiert wurden. Den überwiegenden Teil der Überlieferung bilden Einzelfallakten, die im Bundesamt über Fallnummern und eine zugehörige alphabetische Kartei erschlossen waren.
Diese Unterlagen dokumentieren einen besonderen Aspekt der Geschichte der Nachkriegszeit in Deutschland und sind daher - trotz einer z.T. routinemäßigen Durchführung der Aufgaben - archivwürdig.
Inhaltliche Charakterisierung
Generalakten (8); Einzelfallakten (1057)
Erschließungszustand
Findbuch (1997)
Vorarchivische Ordnung
Jahrgangsweise und alphabetische Ordnung der Einzelfallakten.
Zitierweise
BArch B 368/...