Stiftung für ehemalige politische Häftlinge

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Stiftung für ehemalige politische Häftlinge 
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge 
Schriftgut 20 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Die Stiftung für ehemalige politische Häftlinge wurde aufgrund von § 15 Abs. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (HHG) vom 22. Juli 1969 (BGBl. I S. 934) als rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet und nahm ihre Tätigkeit am 1. Juli 1970 auf. Die Stiftung sollte ehemalige politische Häftlinge und sonstige rechtsstaatswidrig Inhaftierte aus dem kommunistischen Machtbereich sowie deren hinterbliebene Ehepartner, Eltern und Kinder in besonders beeinträchtigter wirtschaftlicher Lage nach dem HHG bzw. nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) unterstützen und über gesetzliche Ansprüche, Zuständigkeit der Behörden und Hilfsmöglichkeiten informieren. Aufgrund des Einigungsvertrages führte die Stiftung mit ihrer Berliner Dienststelle bis Ende 1995 das Anerkennungsverfahren nach dem HHG für ehemalige politische Häftlinge mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern durch. Leitungs- und Entscheidungsorgane der Stiftung sind der Stiftungsrat, der Stiftungsvorstand, der Bewilligungs- und der Widerspruchsausschuss. Bearbeitungshinweis Die Einzelfälle wurden im Benehmen mit der Stiftung kassiert, da sich hier im wesentlichen nur der Nachweis für die Bedürftigkeit der Betroffenen niederschlägt. Die wesentliche Überlieferung findet sich in den Ausschuss-Unterlagen, in denen die Entscheidungen getroffen werden. Inhaltliche Charakterisierung Stiftungsrat, Bewilligungsausschuss, Widerspruchsausschuss,"Kompaß für den ehemaligen politischen Häftlin", Korrespondenzen und Statistik. Zitierweise BArch B 367/... 

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