"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDer Generalbundesanwalt bzw. die Generalbundesanwältin (bis 1956 Oberbundesanwalt beim BGH) ist aufgrund der §§ 141 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 27. Januar 1877 (RGBl S. 41) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. September 1950 (BGBl S. 513 ff.) als Leiter der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof eingesetzt. Er übt in den zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug gehörenden Strafsachen (insbesondere bei Staatsschutzdelikten) auch bei diesen Gerichten bei besonderer Bedeutung der Fälle das Amt der Staatsanwaltschaft aus (§ 142 a GVG). Er fungiert zudem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz als ein\"Anwal\" des Bundes. Ihm ist die Vertretung in Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren übertragen, die den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, bis zu seiner Auflösung 2003 das Bundesdisziplinargericht sowie die Bundesanwaltschaft selbst betreffen.\n\nZu den Aufgabenbereichen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gehören im Wesentlichen:\n\n· die erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten gegen die innere Sicherheit und die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland\n\n· die erstinstanzliche Verfolgung von Straftaten nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch\n\n· die Mitwirkung an den Revisions- und Beschwerdeverfahren vor den Strafsenaten des Bundesgerichtshofes.\n\nBis zur Gründung des Bundesamtes für Justiz (Bestand B 453) im Dezember 2006 war er zuständig für das Registerwesen und führte u.a. das Bundeszentralregister, an welches das Gewerbezentralregister angeschlossen ist.\n\nDer Generalbundesanwalt bzw. die Generalbundesanwältin ist ein politischer Beamter bzw. eine politische Beamtin. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident kann den Generalbundesanwalt bzw. die Generalbundesanwältin jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das Weisungsrechts des Bundesministers der Justiz gegenüber dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wird in B 141/503465 diskutiert.\n\nVor 2007 gliederten sich die Fachabteilungen der Dienststelle des Generalbundesanwalts in eine Abteilung für Revisionsverfahren (Abt. I), eine Abteilung für Strafsachen gegen die innere Sicherheit (Abt. II) und eine Abteilung für Strafsachen gegen die äussere Sicherheit (Abt. III).\n\nHeute gibt es neben den dem GBA direkt unterstellten Referaten\"Presse und Öffentlichkeitsarbei\" sowie\"Sonderaufgabe\" folgende Abteilungen:\n\nAbteilung ZS - Zentrale Aufgaben; Spionage\n\nAbteilung R - Revision\n\nAbteilung TE - Terrorismus.\n\nDer Sitz des Generalbundesanwalts ist Karlsruhe. Die in Berlin ansässige, zur Revisionsabteilung gehörende Dienststelle wurde 1997 zusammen mit dem 5. Strafsenat nach Leipzig verlagert.\n\nDie Generalbundesanwältinnen und Generalbundesanwälte der Bundesrepublik Deutschland ab 1950:\n\nDr. Carlo Wiechmann (Oberbundesanwalt), 7. Okt. 1950 - 31. März 1956\n\nDr. h.c. Max Güde, 1. Apr. 1956 - 26. Okt. 1961\n\nWolfgang Fränkel, 23. März 1962 - 24. Juli 1962\n\nLudwig Martin, 07. Apr. 1963 - 30. Apr. 1974\n\nSiegfried Buback, 31. Mai 1974 - 7. Apr. 1977\n\nProf. Dr. Kurt Rebmann, 01. Juli 1977 - 31. Mai 1990\n\nAlexander von Stahl, 1. Juni 1990 - 6. Juli 1993\n\nKay Nehm, 7. Febr. - 31. Mai 2006\n\nProf. Monika Harms, 1. Juni 2006 - 30. Sept. 2011\n\nHarald Range seit Nov. 2011\n\nBestandsbeschreibung\n\nDie ersten Abgaben an das Bundesarchiv erfolgten im Jahr 1996. Seither erfolgen regelmäßig Abgaben von Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts und von Strafsachen vor den Oberlandesgerichten, in denen der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat.\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nDas Bundesarchiv übernimmt die Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof mit dem Registerzeichen BJS sowie die Strafsachen vor den Oberlandesgerichten bzw. vor dem Bundesgerichtshof, in denen der Generalbundesanwalt Anklage erhoben hat (Registerzeichen StE). Aus dem Bereich der Fälle, die nicht zu einem Ermittlungsverfahren geführt haben (Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen - Registerzeichen ARP), soll eine Auswahl bedeutsamer Fälle archiviert werden.\n\nGeneralakten wurden bislang ebensowenig wie Akten aus dem Allgemeinen Register für Staatsschutzstrafsachen angeboten.\n\nErschließungszustand\n\nAbgabeverzeichnisse\n\nZitierweise\n\nBArch B 362/..."@deu . "Schriftgut\n\n11982 Aufbewahrungseinheiten\n\n246,8 laufende Meter"@deu . . "1953-" . "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof"@deu . . . "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof"@deu . .