"Geschichte des Bestandsbildners\n\nAm 8. Okt. 1949 wurde durch die Delegationen der Währungsgebiete DM-West und DMOst das Abkommen zur Regelung des Verfahrens im Interzonenhandel 1949/50 geschlossen\n\n(Frankfurter Abkommen, BAnz. Nr. 8 vom 11. Okt. 1949). Unmittelbar vor der Unterzeichnung\n\ndieses Abkommens, am 7. Okt. 1949, war die DDR gegründet worden. Um die Möglichkeit\n\neiner De-facto-Anerkennung dieser Staatsgründung auszuschließen, untersagte die\n\nBReg. durch Erklärung vom 21. Okt. 1949 alle direkten Verhandlungen mit Dienststellen der\n\nDDR. Für den Interzonenhandel bedeutete dies, daß Verhandlungen auf der Ebene der Wirtschaftsministerien\n\nnicht möglich waren.\n\nAufgrund dieser staatsrechtlichen Problematik wurde am 2. Nov. 1949 von westdeutscher\n\nSeite -auf Anregung- des BMWi eine nach außen als nichtstaatlich erscheinende Stelle gegründet,\n\ndie Treuhandstelle für den Interzonenhandel beim Deutschen Industrie- und Handelstag\n\n(DIHT), Frankfurt a. M. (TSI), die jedoch nie eine Einrichtung des DIHT war. Sie\n\nunterstand vielmehr der Aufsicht und den Weisungen des BMWi, das aufgrund der Interzonenhandels-\n\nVO vom 18. Juli 1951 für alle Fragen des Interzonenhandels, auch auf dem Ernährungssektor,\n\nzuständig war. Mit Erlaß vom 4. Nov. 1949 übertrug er der TSI die Durchführung\n\nund Ausgestaltung des Frankfurter Abkommens. Sie wurde ermächtigt, mit den\n\nobersten Wirtschaftsorganen des Währungsgebietes der DM-Ost in allen geschäftlichen Fragen\n\nVerbindung zu halten, Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen zu treffen. Ihren\n\nSitz verlegte die TSI Anfang 1950 von Frankfurt nach Berlin.\n\nRechtsgrundlage für den innerdeutschen Handel war nach dem Auslaufen des Frankfurter\n\nAbkommens das Berliner Abkommen vom 20. Sept. 1951 über Warenaustausch und Dienstleistungsverkehr.\n\nDieses wurde am 16. Aug. 1960 neu gefaßt und jeweils durch neue Vereinbarungen\n\ngeändert oder ergänzt. Der BMWi übertrug der TSI darüber hinaus bei Bedarf\n\nAufgaben, die über die rein wirtschaftliche Durchführung des Interzonenhandels hinausgingen,\n\nz. B. 1953 die technische Abwicklung des Berlinverkehrs zwischen der Bundesrepublik\n\nund West-Berlin, 1967 die aktive Handelsförderung durch Information und Beratung beteiligter\n\nWirtschaftskreise.\n\nTrotz fortbestehender staatsrechtlicher Bedenken wurde die TSI zum 1. Jan. 1952 in die\n\nBundesverwaltung eingegliedert. Ein Großteil ihrer Durchführungsaufgaben wurde der Bundesstelle\n\nfür den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft in Frankfurt/Main übertragen.\n\nAuch nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der DDR am 21. Dez. 1973\n\nhielt die Bundesrepublik an der Sonderstellung des innerdeutschen Handels und damit am\n\nFortbestehen der TSI fest. 1981 wurde ihr längst nicht mehr zeitgemäßer Name in -Treuhandstelle\n\nfür Industrie und Handel- geändert.\n\nIm Zuge des Zerfallsprozesses der DDR wurde aufgrund Art. 12 des Staatsvertrags über die\n\nSchaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 der innerdeutsche\n\nHandel mit der VO über den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der DDR\n\nund der Bundesrepublik (VIH) vom 4. Juli 1990 neu geregelt. Die Vertreter beider Delegationen\n\ntrafen sich zum letzten Mal am 20. Sept.1990.\n\nBestandsbeschreibung\n\nBestandsgeschichte\n\nArchivische Bewertung und Bearbeitung\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nHandelsvereinbarungen (1950-1990); Braunkohle- und Kaliabbau im Grenzgebiet (1973-1990); Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg gesprengten Autobahnbrücke über die Saale bei Hirschberg/Hof (1958-1968).\n\nErschließungszustand\n\nFindbuch (1995)\n\nZitierweise\n\nBArch B 356/..."@deu . "Schriftgut\n\n31 Aufbewahrungseinheiten\n\n2,0 laufende Meter"@deu . . "Treuhandstelle für Industrie und Handel"@deu . . . "Treuhandstelle für Industrie und Handel"@deu . .