Treuhandstelle für Industrie und Handel
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Treuhandstelle für Industrie und Handel
Treuhandstelle für Industrie und Handel
Schriftgut
31 Aufbewahrungseinheiten
2,0 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Am 8. Okt. 1949 wurde durch die Delegationen der Währungsgebiete DM-West und DMOst das Abkommen zur Regelung des Verfahrens im Interzonenhandel 1949/50 geschlossen
(Frankfurter Abkommen, BAnz. Nr. 8 vom 11. Okt. 1949). Unmittelbar vor der Unterzeichnung
dieses Abkommens, am 7. Okt. 1949, war die DDR gegründet worden. Um die Möglichkeit
einer De-facto-Anerkennung dieser Staatsgründung auszuschließen, untersagte die
BReg. durch Erklärung vom 21. Okt. 1949 alle direkten Verhandlungen mit Dienststellen der
DDR. Für den Interzonenhandel bedeutete dies, daß Verhandlungen auf der Ebene der Wirtschaftsministerien
nicht möglich waren.
Aufgrund dieser staatsrechtlichen Problematik wurde am 2. Nov. 1949 von westdeutscher
Seite -auf Anregung- des BMWi eine nach außen als nichtstaatlich erscheinende Stelle gegründet,
die Treuhandstelle für den Interzonenhandel beim Deutschen Industrie- und Handelstag
(DIHT), Frankfurt a. M. (TSI), die jedoch nie eine Einrichtung des DIHT war. Sie
unterstand vielmehr der Aufsicht und den Weisungen des BMWi, das aufgrund der Interzonenhandels-
VO vom 18. Juli 1951 für alle Fragen des Interzonenhandels, auch auf dem Ernährungssektor,
zuständig war. Mit Erlaß vom 4. Nov. 1949 übertrug er der TSI die Durchführung
und Ausgestaltung des Frankfurter Abkommens. Sie wurde ermächtigt, mit den
obersten Wirtschaftsorganen des Währungsgebietes der DM-Ost in allen geschäftlichen Fragen
Verbindung zu halten, Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen zu treffen. Ihren
Sitz verlegte die TSI Anfang 1950 von Frankfurt nach Berlin.
Rechtsgrundlage für den innerdeutschen Handel war nach dem Auslaufen des Frankfurter
Abkommens das Berliner Abkommen vom 20. Sept. 1951 über Warenaustausch und Dienstleistungsverkehr.
Dieses wurde am 16. Aug. 1960 neu gefaßt und jeweils durch neue Vereinbarungen
geändert oder ergänzt. Der BMWi übertrug der TSI darüber hinaus bei Bedarf
Aufgaben, die über die rein wirtschaftliche Durchführung des Interzonenhandels hinausgingen,
z. B. 1953 die technische Abwicklung des Berlinverkehrs zwischen der Bundesrepublik
und West-Berlin, 1967 die aktive Handelsförderung durch Information und Beratung beteiligter
Wirtschaftskreise.
Trotz fortbestehender staatsrechtlicher Bedenken wurde die TSI zum 1. Jan. 1952 in die
Bundesverwaltung eingegliedert. Ein Großteil ihrer Durchführungsaufgaben wurde der Bundesstelle
für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft in Frankfurt/Main übertragen.
Auch nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der DDR am 21. Dez. 1973
hielt die Bundesrepublik an der Sonderstellung des innerdeutschen Handels und damit am
Fortbestehen der TSI fest. 1981 wurde ihr längst nicht mehr zeitgemäßer Name in -Treuhandstelle
für Industrie und Handel- geändert.
Im Zuge des Zerfallsprozesses der DDR wurde aufgrund Art. 12 des Staatsvertrags über die
Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 der innerdeutsche
Handel mit der VO über den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der DDR
und der Bundesrepublik (VIH) vom 4. Juli 1990 neu geregelt. Die Vertreter beider Delegationen
trafen sich zum letzten Mal am 20. Sept.1990.
Bestandsbeschreibung
Bestandsgeschichte
Archivische Bewertung und Bearbeitung
Inhaltliche Charakterisierung
Handelsvereinbarungen (1950-1990); Braunkohle- und Kaliabbau im Grenzgebiet (1973-1990); Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg gesprengten Autobahnbrücke über die Saale bei Hirschberg/Hof (1958-1968).
Erschließungszustand
Findbuch (1995)
Zitierweise
BArch B 356/...