Treuhandstelle für Industrie und Handel

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Treuhandstelle für Industrie und Handel 
Treuhandstelle für Industrie und Handel 
Schriftgut 31 Aufbewahrungseinheiten 2,0 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Am 8. Okt. 1949 wurde durch die Delegationen der Währungsgebiete DM-West und DMOst das Abkommen zur Regelung des Verfahrens im Interzonenhandel 1949/50 geschlossen (Frankfurter Abkommen, BAnz. Nr. 8 vom 11. Okt. 1949). Unmittelbar vor der Unterzeichnung dieses Abkommens, am 7. Okt. 1949, war die DDR gegründet worden. Um die Möglichkeit einer De-facto-Anerkennung dieser Staatsgründung auszuschließen, untersagte die BReg. durch Erklärung vom 21. Okt. 1949 alle direkten Verhandlungen mit Dienststellen der DDR. Für den Interzonenhandel bedeutete dies, daß Verhandlungen auf der Ebene der Wirtschaftsministerien nicht möglich waren. Aufgrund dieser staatsrechtlichen Problematik wurde am 2. Nov. 1949 von westdeutscher Seite -auf Anregung- des BMWi eine nach außen als nichtstaatlich erscheinende Stelle gegründet, die Treuhandstelle für den Interzonenhandel beim Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHT), Frankfurt a. M. (TSI), die jedoch nie eine Einrichtung des DIHT war. Sie unterstand vielmehr der Aufsicht und den Weisungen des BMWi, das aufgrund der Interzonenhandels- VO vom 18. Juli 1951 für alle Fragen des Interzonenhandels, auch auf dem Ernährungssektor, zuständig war. Mit Erlaß vom 4. Nov. 1949 übertrug er der TSI die Durchführung und Ausgestaltung des Frankfurter Abkommens. Sie wurde ermächtigt, mit den obersten Wirtschaftsorganen des Währungsgebietes der DM-Ost in allen geschäftlichen Fragen Verbindung zu halten, Verhandlungen zu führen und Vereinbarungen zu treffen. Ihren Sitz verlegte die TSI Anfang 1950 von Frankfurt nach Berlin. Rechtsgrundlage für den innerdeutschen Handel war nach dem Auslaufen des Frankfurter Abkommens das Berliner Abkommen vom 20. Sept. 1951 über Warenaustausch und Dienstleistungsverkehr. Dieses wurde am 16. Aug. 1960 neu gefaßt und jeweils durch neue Vereinbarungen geändert oder ergänzt. Der BMWi übertrug der TSI darüber hinaus bei Bedarf Aufgaben, die über die rein wirtschaftliche Durchführung des Interzonenhandels hinausgingen, z. B. 1953 die technische Abwicklung des Berlinverkehrs zwischen der Bundesrepublik und West-Berlin, 1967 die aktive Handelsförderung durch Information und Beratung beteiligter Wirtschaftskreise. Trotz fortbestehender staatsrechtlicher Bedenken wurde die TSI zum 1. Jan. 1952 in die Bundesverwaltung eingegliedert. Ein Großteil ihrer Durchführungsaufgaben wurde der Bundesstelle für den Warenverkehr der gewerblichen Wirtschaft in Frankfurt/Main übertragen. Auch nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der DDR am 21. Dez. 1973 hielt die Bundesrepublik an der Sonderstellung des innerdeutschen Handels und damit am Fortbestehen der TSI fest. 1981 wurde ihr längst nicht mehr zeitgemäßer Name in -Treuhandstelle für Industrie und Handel- geändert. Im Zuge des Zerfallsprozesses der DDR wurde aufgrund Art. 12 des Staatsvertrags über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 der innerdeutsche Handel mit der VO über den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der DDR und der Bundesrepublik (VIH) vom 4. Juli 1990 neu geregelt. Die Vertreter beider Delegationen trafen sich zum letzten Mal am 20. Sept.1990. Bestandsbeschreibung Bestandsgeschichte Archivische Bewertung und Bearbeitung Inhaltliche Charakterisierung Handelsvereinbarungen (1950-1990); Braunkohle- und Kaliabbau im Grenzgebiet (1973-1990); Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg gesprengten Autobahnbrücke über die Saale bei Hirschberg/Hof (1958-1968). Erschließungszustand Findbuch (1995) Zitierweise BArch B 356/... 

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