Dienststellen des Bundesnotaufnahmeverfahrens
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002579-b_350 an entity of type: Record
Dienststellen des Bundesnotaufnahmeverfahrens
Dienststellen des Bundesnotaufnahmeverfahrens
1950-
Schriftgut
41 Aufbewahrungseinheiten
3,4 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Die Dienststellen des Bundes(not)aufnahmeverfahrens in Berlin und Gießen sind auf Grund des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. Aug. 1950 (BGBl I S. 367) sowie der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 11. Juni 1951 (BGBl I S. 381) errichtet worden. Das Bundesaufnahmeverfahren wurde mit Ablauf des Monats Juni 1990 eingestellt. Die Rest- und Folgeaufgaben der ehemaligen Bundesaufnahmestelle in Gießen werden durch die Außenstelle Gießen des Bundesverwaltungsamtes wahrgenommen.
Bearbeitungshinweis
Die in der Dienststelle des Bundesaufnahmeverfahrens in Berlin angefallenen Unterlagen wurden nach Gießen überführt.
Bestandsbeschreibung
Das Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet vom 22. Aug. 1950 (BGBl. S. 201) regelte die Aufnahme von deutschen Staatsangehörigen aus der SBZ und dem sowjetischen Sektor von Berlin. Die Lager Gießen und Uelzen wurden als zentrale Lager für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens bestimmt (Verordnung vom 11. Juni 1951, BGBl. I S. 381). Im gleichen Jahr wurde Berlin in das Verfahren einbezogen (Gesetz vom 21. Juli 1951, BGBl. I S. 470) und das Lager Berlin-Marienfelde als weiteres Notaufnahmelager bestimmt (Zweite Verordnung zur Änderung der VO ... vom 14. Juni 1965, BGBl. I S. 514). Neben diesen zentralen Stellen existierten auf der Grundlage der Verordnung über die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen aus der SBZ und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vom 12. Aug. 1952 (BGBl. I S. 413) noch Landesdurchgangseinrichtungen einzelner Bundesländer, deren Zuständigkeit erst nach der Durchführung des Aufnahmeverfahrens einsetzte und welche die Länder zur vorläufigen Unterbringung von Personen, die das Notaufnahmeverfahren durchlaufen hatten, verpflichtete. Nach dem Bau der Mauer wurde das Lager Uelzen zum 1. Apr. 1963 geschlossen.
Das Notaufnahmeverfahren wurde von 1949 bis 1990 durchgeführt und diente der Eingliederung von Flüchtlingen aus der SBZ bzw. der DDR. In diesem Verfahren wurden die Gründe für eine Übersiedlung in die Bundesrepublik überprüft. Das Notaufnahmeverfahren war gesetzlich geregelt und begann mit der Antragstellung. Nach der Vorprüfung des Antrags durch den Leiter der Aufnahmestelle wurde der Antrag einem vom Bundesministerium für Vertriebene berufenen Ausschuss vorgelegt, der mit Stimmenmehrheit entschied. Bei einem ablehnenden Bescheid war der Weg der Beschwerde möglich. Wurde der Antrag ablehnend beschieden, konnten Übersiedler dennoch in der Bundesrepublik bleiben erhielten jedoch keine weiteren Hilfen. In das Notaufnahmeverfahren wurden später auch Aussiedler einbezogen.
Die zentralen Notaufnahmelager und das gesetzlich geregelte Notaufnahmeverfahren unterstanden der Dienstaufsicht durch das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte; nach dessen Auflösung im Jahre 1969 dem Bundesministerium des Innern. Das erste Gesetz zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts vom 18. Febr. 1986 (BGBl. I S. 265) ersetzte den Begriff Notaufnahme durch Aufnahme (hiernach Gesetz zur Aufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet - Aufnahmegesetz - AufnG) und bestätigte Gießen und Berlin-Marienfelde als zentrale Aufnahmestellen. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1142) wurden die Bundesaufnahmestellen Berlin und Gießen aufgelöst. Rest- und Folgeaufgaben werden durch die Außenstelle Gießen des Bundesverwaltungsamtes wahrgenommen.
Inhaltliche Charakterisierung
Der Bundesarchiv-Bestand B 350 Dienststellen des Bundesnotaufnahmeverfahrens enthält weder Einzelfallakten noch ein Verzeichnis der im Bundesnotaufnahmeverfahren registrierten Personen oder der ihnen zugewiesenen Wohnorte, sondern vor allem statistische Unterlagen. Alle im Zuge der Durchführung dieser Aufnahmeverfahren erstellten personenbezogenen Akten sowie Generalakten werden von der Außenstelle Gießen des Bundesverwaltungsamtes (Bundesverwaltungsamt - Außenstelle Bramsche, Im Rehhagen 12, 49565 Bramsche) aufbewahrt.
Zitierweise
BArch B 350/...