"Bestandsbeschreibung\n\nAufgaben und Organisation des Rates der Europäischen Gemeinschaften\n\nDer Rat der Europäischen Gemeinschaften (1956) 1967 - 1993\n\nDer Rat (Ministerrat) der Europäischen Gemeinschaften (EG) wurde durch Vertrag über die Fusion der drei Exekutivorgane (Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS); Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG); Rat der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG)) am 8. April 1965 mit Wirkung zum 1. Juli 1967 in Brüssel als neues Exekutivorgan geschaffen, um die Politik der Gemeinschaft zu koordinieren. Damit wurde er das oberste und wichtigste Exekutivorgan der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 7, Absatz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) waren die jeweiligen Organe der EG (vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages):\n\nEuropäisches Parlament (Artikel 189 ff. EGV)\n\nRat der Europäischen Union (bis zur Gründung der EU: Rat der Europäischen Gemeinschaften; Artikel 202 ff. EGV)\n\nEuropäische Kommission (vorher: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Artikel 211 ff. EGV)\n\nEuropäischer Gerichtshof (EuGH) (Artikel 220 ff. EGV)\n\nEuropäischer Rechnungshof (vorher: Rechnungshof; Artikel 246 ff. EGV)\n\nSeit dem 8. November 1993 führt der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Bezeichnung Rat der Europäischen Union und ist vom Europarat und dem Europäischen Rat zu unterscheiden.\n\nDer Rat der Europäischen Union seit 1993\n\nDer Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. Im Rat der Europäischen\n\nUnion sind die jeweiligen Fachminister der Mitgliedsstaaten vertreten.\n\nDas Generalsekretariat mit Sitz in Brüssel umfasst ca. 2.500 Mitglieder. Es nimmt für den Rat und die vorbereitenden Gremien eine unterstützende Funktion wahr. Die wichtigste Aufgabe des Rates stellt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament die Verabschiedung der europäischen Gesetze dar. Dies geschieht auf Basis der von der Kommission erarbeiteten Vorschläge. Die Beschlussfassung erfolgt in den Räten meist nach qualifizierter Mehrheitsbildung. Die Mitgliedsstaaten verfügen über unterschiedliche Stimmgewichte, die abhängig von der Bevölkerungsanzahl sind. Eine Einstimmigkeit ist in den zentralen Bereichen (Struktur- und Steuerpolitik, Gemeinsame Handelspolitik, Asyl- und Einwanderungsrecht) notwendig. Die Entscheidungen des Rates werden in verschiedenen Gremien vorbereitet; hier übernimmt der Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) eine wichtige Koordinierungsfunktion. Der AStV besteht aus den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten in Brüssel. Die Sitzungen erfolgen wöchentlich. Die Entscheidungen der AStV werden in verschiedenen Ratsarbeitsgruppen vorbereitet, in den nationale Experten aus den Mitgliedsstaaten entsandt werden.\n\nDen Vorsitz des Rates führen die Mitgliedstaaten (Stand August 2009: 27 Staaten) abwechselnd für sechs Monate. Der Arbeitsort ist Brüssel; in den Monaten April, Juni und Oktober finden die Ratstagungen in Luxemburg statt. Die Anschrift lautet: Rue de la Loi 175, B-1048 Brüssel.\n\nDer Rat der Europäischen Union im Detail: Struktur, Aufgaben und Organisationsfragen\n\nFür den Rat der Europäischen Union gibt es insgesamt neun Ausschüsse bzw. Zusammensetzungen:\n\nAllgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen\n\nWirtschaft und Finanzen \"ECOFI\")\n\nJustiz und Inneres \"JH\")\n\nBeschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz\n\nWettbewerbsfähigkeit\n\nVerkehr, Telekommunikation und Energie\n\nLandwirtschaft und Fischerei\n\nUmwelt\n\nBildung, Jugend und Kultur\n\nAlle der im Rat vertretenden Minister (jede Regierung kann die Entsendung der Minister und Staatssekretäre frei bestimmen) sind befugt, für ihre Regierung verbindlich zu handeln. Die Minister vertreten die jeweilige Regierung und sind ihrem nationalen Parlament sowie den Bürgern verantwortlich. Maximal viermal im Jahr treten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission als Europäischer Rat zusammen. Festgelegt werden die Leitlinien der EU-Politik und es werden Detailfragen zu bisher offen gebliebenen Fragen behandelt.\n\nDer Rat der EU hat sechs zentrale Aufgaben:\n\nVerabschiedung der europäischen Rechtsvorschriften (in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament)Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedsstaaten\n\nAbschluss von internationalen Übereinkünften zwischen der EU und anderen Staaten bzw. Organisationen\n\nGenehmigung des Haushaltsplanes der EU (gemeinsam mit dem europäischen Parlament)\n\nEntwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU \"GAS\") auf Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien\n\nKoordinierung der Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen\n\nOrganisatorisch stehen für die Arbeit des Rates die jeweiligen nationalen Vertretungen der Mitgliedsstaaten im Mittelpunkt. Jede Nation verfügt über eine eigene Vertretung (ständiges Team von Mitarbeitern), die das jeweilige Land vertreten und die nationalen Interessen auf EU-Ebene wahrnehmen. Die Leiter (sogenannte\"Ständige Vertrete\") der Vertretungen stellen die Botschafter des Landes bei der EU dar.\n\nDiese Botschafter tagen wöchentlich im Ausschuss der ständigen Vertreter (französische Abkürzung\"Corepe\" = Comité des représentants permanents). Dieser Ausschuss bereitet die Arbeit des Rates vor und wird von einigen Arbeitsgruppen unterstützt, die sich aus Beamten der nationalen Verwaltungen zusammensetzen. Der Sonderausschuss Landwirtschaft beschäftigt sich mit den meisten landwirtschaftlichen Fragen.\n\nDer Vorsitz des Rates wechselt alle sechs Monate; abwechselnd sind damit die EU-Mitgliedstaaten für die Tagesordnung des Rates und den Vorsitz der Tagungen zuständig. Es werden die gesetzgeberischen und politischen Entscheidungen vorangetrieben und Kompromisse unter den Mitgliedsstaaten vermittelt.\n\nDer Vorsitz im Rat wird vom Generalsekretariat unterstützt und ist für die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Arbeiten des Rates auf allen Ebenen zuständig.\n\nDie Beschlüsse des Rates werden per Abstimmung gefasst. Die Anzahl der Stimmen wird nach Bevölkerungszahl vergeben (je größer die Einwohnerzahl, desto mehr Stimmen; Anpassung der Gesamtstimmenzahl zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder).\n\nBundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien: 29\n\nSpanien und Polen: 27\n\nRumänien: 14\n\nNiederlande: 13\n\nBelgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Portugal: 12\n\nBulgarien, Österreich und Schweden: 10\n\nDänemark, Irland, Litauen, Slowakei und Finnland: 7\n\nZypern, Estland, Lettland, Luxemburg und Slowenien: 4\n\nMalta: 3\n\nGesamt: 345\n\nIn Angelegenheiten der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik müssen die Beschlüsse des Rates einstimmig gefasst werden. In vielen Fällen reicht eine qualifizierte Mehrheit aus.\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nDie Sortierung erfolgte nach Dokumentennummern. Es ist aufgrund der nicht ganz vollständigen inhaltlichen Überlieferung und einer fehlenden klar ersichtlichen Struktur leider keine sachliche Gliederung möglich.\n\nDas Klassifikationsschema wurde deshalb zweistufig nach fortlaufender Nummer bzw. nach Ratsdokumenten bzw. verschiedenen Dokumentennummer und in einer chronologischen Sortierung angelegt. Leider war es nicht in jedem Fall möglich, die verwendeten Abkürzungen im Bestand B 343 eindeutig aufzulösen. Dies gilt z. B. für die Abkürzung\"MA\" bzw.\"\".\n\nIm Einzelnen wurden die Klassifikationsgruppen wie folgt benannt:\n\n1956 - 1978 (sortiert nach Ratsdokumenten (R), MAE (ggf. Dokumente des Konferenzsekretariats) bzw. S-Nummern o.ä.)\n\n1959 - 1993 (jahrgangsweise sortiert nach fortlaufender Nummer)\n\nErschließungszustand\n\nAblieferungsverzeichnis (1994), vorläufiges Findbuch (1994), überarbeitetes, ergänztes und modifizierte Findbuchversion 2008-2010.\n\nVorarchivische Ordnung\n\nBestandsgeschichte\n\nDie Sammlung der Dokumente des Rates der EG gelangten 1994 und 1998 in mehreren Teilabgaben in das Bundesarchiv. Die Abgaben erfolgten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft. Dort lag eine Sammlung der EG-Dokumente (nicht nur aus dem Wirtschaftsbereich) ab dem Jahr 1956 vor, die nicht vollständig war und lediglich die Ratsdokumente im\"engeren Sinn\" betrifft.\n\nArchivische Bearbeitung\n\nDie Verzeichnung des Aktenbestandes wurde in den Jahren 1992 - 1994 von Herrn Heinz Hoffmann begonnen. Frau Mechthild Brandes konnte im Jahr 1994 ein vorläufiges Findbuch fertig stellen. In den Jahren 2008-2009 erfolgte eine Überarbeitung der bisherigen Findbuchform und eine Eingabe in die Erschließungsdatenbank BASYS (Bundesarchiv IT-System) des Bundesarchivs. An der Ersterfassung waren Frau Maria Kastner, Frau Gabriele Jakobi und Frau Alexandra Schiekel beteiligt. Im Jahr 2010 konnte die Findbucheinleitung abgeschlossen und das Findbuch online gestellt werden. Ein Abgabeverzeichnis (geordnet nach laufender Nummer, Dokumentennummer bzw. Zeitraum) ist beim zuständigen Fachreferat hinterlegt und kann bei Bedarf eingesehen werden.\n\nUmfang, Erläuterung\n\n4659 AE\n\nZitierweise\n\nBArch B 343/..."@deu . "Schriftgut\n\n4648 Aufbewahrungseinheiten\n\n354,1 laufende Meter"@deu . . "Dokumente des Rates der Europäischen Gemeinschaften"@deu . . . "Dokumente des Rates der Europäischen Gemeinschaften"@deu . .