Dokumente des Rates der Europäischen Gemeinschaften

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Dokumente des Rates der Europäischen Gemeinschaften 
Dokumente des Rates der Europäischen Gemeinschaften 
Schriftgut 4648 Aufbewahrungseinheiten 354,1 laufende Meter 
Bestandsbeschreibung Aufgaben und Organisation des Rates der Europäischen Gemeinschaften Der Rat der Europäischen Gemeinschaften (1956) 1967 - 1993 Der Rat (Ministerrat) der Europäischen Gemeinschaften (EG) wurde durch Vertrag über die Fusion der drei Exekutivorgane (Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS); Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG); Rat der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG)) am 8. April 1965 mit Wirkung zum 1. Juli 1967 in Brüssel als neues Exekutivorgan geschaffen, um die Politik der Gemeinschaft zu koordinieren. Damit wurde er das oberste und wichtigste Exekutivorgan der Gemeinschaft. Gemäß Artikel 7, Absatz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) waren die jeweiligen Organe der EG (vor Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages): Europäisches Parlament (Artikel 189 ff. EGV) Rat der Europäischen Union (bis zur Gründung der EU: Rat der Europäischen Gemeinschaften; Artikel 202 ff. EGV) Europäische Kommission (vorher: Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Artikel 211 ff. EGV) Europäischer Gerichtshof (EuGH) (Artikel 220 ff. EGV) Europäischer Rechnungshof (vorher: Rechnungshof; Artikel 246 ff. EGV) Seit dem 8. November 1993 führt der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Bezeichnung Rat der Europäischen Union und ist vom Europarat und dem Europäischen Rat zu unterscheiden. Der Rat der Europäischen Union seit 1993 Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU. Im Rat der Europäischen Union sind die jeweiligen Fachminister der Mitgliedsstaaten vertreten. Das Generalsekretariat mit Sitz in Brüssel umfasst ca. 2.500 Mitglieder. Es nimmt für den Rat und die vorbereitenden Gremien eine unterstützende Funktion wahr. Die wichtigste Aufgabe des Rates stellt in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament die Verabschiedung der europäischen Gesetze dar. Dies geschieht auf Basis der von der Kommission erarbeiteten Vorschläge. Die Beschlussfassung erfolgt in den Räten meist nach qualifizierter Mehrheitsbildung. Die Mitgliedsstaaten verfügen über unterschiedliche Stimmgewichte, die abhängig von der Bevölkerungsanzahl sind. Eine Einstimmigkeit ist in den zentralen Bereichen (Struktur- und Steuerpolitik, Gemeinsame Handelspolitik, Asyl- und Einwanderungsrecht) notwendig. Die Entscheidungen des Rates werden in verschiedenen Gremien vorbereitet; hier übernimmt der Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV) eine wichtige Koordinierungsfunktion. Der AStV besteht aus den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten in Brüssel. Die Sitzungen erfolgen wöchentlich. Die Entscheidungen der AStV werden in verschiedenen Ratsarbeitsgruppen vorbereitet, in den nationale Experten aus den Mitgliedsstaaten entsandt werden. Den Vorsitz des Rates führen die Mitgliedstaaten (Stand August 2009: 27 Staaten) abwechselnd für sechs Monate. Der Arbeitsort ist Brüssel; in den Monaten April, Juni und Oktober finden die Ratstagungen in Luxemburg statt. Die Anschrift lautet: Rue de la Loi 175, B-1048 Brüssel. Der Rat der Europäischen Union im Detail: Struktur, Aufgaben und Organisationsfragen Für den Rat der Europäischen Union gibt es insgesamt neun Ausschüsse bzw. Zusammensetzungen: Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Wirtschaft und Finanzen "ECOFI") Justiz und Inneres "JH") Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz Wettbewerbsfähigkeit Verkehr, Telekommunikation und Energie Landwirtschaft und Fischerei Umwelt Bildung, Jugend und Kultur Alle der im Rat vertretenden Minister (jede Regierung kann die Entsendung der Minister und Staatssekretäre frei bestimmen) sind befugt, für ihre Regierung verbindlich zu handeln. Die Minister vertreten die jeweilige Regierung und sind ihrem nationalen Parlament sowie den Bürgern verantwortlich. Maximal viermal im Jahr treten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission als Europäischer Rat zusammen. Festgelegt werden die Leitlinien der EU-Politik und es werden Detailfragen zu bisher offen gebliebenen Fragen behandelt. Der Rat der EU hat sechs zentrale Aufgaben: Verabschiedung der europäischen Rechtsvorschriften (in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Europäischen Parlament)Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedsstaaten Abschluss von internationalen Übereinkünften zwischen der EU und anderen Staaten bzw. Organisationen Genehmigung des Haushaltsplanes der EU (gemeinsam mit dem europäischen Parlament) Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU "GAS") auf Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien Koordinierung der Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen Organisatorisch stehen für die Arbeit des Rates die jeweiligen nationalen Vertretungen der Mitgliedsstaaten im Mittelpunkt. Jede Nation verfügt über eine eigene Vertretung (ständiges Team von Mitarbeitern), die das jeweilige Land vertreten und die nationalen Interessen auf EU-Ebene wahrnehmen. Die Leiter (sogenannte"Ständige Vertrete") der Vertretungen stellen die Botschafter des Landes bei der EU dar. Diese Botschafter tagen wöchentlich im Ausschuss der ständigen Vertreter (französische Abkürzung"Corepe" = Comité des représentants permanents). Dieser Ausschuss bereitet die Arbeit des Rates vor und wird von einigen Arbeitsgruppen unterstützt, die sich aus Beamten der nationalen Verwaltungen zusammensetzen. Der Sonderausschuss Landwirtschaft beschäftigt sich mit den meisten landwirtschaftlichen Fragen. Der Vorsitz des Rates wechselt alle sechs Monate; abwechselnd sind damit die EU-Mitgliedstaaten für die Tagesordnung des Rates und den Vorsitz der Tagungen zuständig. Es werden die gesetzgeberischen und politischen Entscheidungen vorangetrieben und Kompromisse unter den Mitgliedsstaaten vermittelt. Der Vorsitz im Rat wird vom Generalsekretariat unterstützt und ist für die Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf der Arbeiten des Rates auf allen Ebenen zuständig. Die Beschlüsse des Rates werden per Abstimmung gefasst. Die Anzahl der Stimmen wird nach Bevölkerungszahl vergeben (je größer die Einwohnerzahl, desto mehr Stimmen; Anpassung der Gesamtstimmenzahl zugunsten der bevölkerungsschwächeren Länder). Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien: 29 Spanien und Polen: 27 Rumänien: 14 Niederlande: 13 Belgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Portugal: 12 Bulgarien, Österreich und Schweden: 10 Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei und Finnland: 7 Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg und Slowenien: 4 Malta: 3 Gesamt: 345 In Angelegenheiten der Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Steuer-, Asyl- und Einwanderungspolitik müssen die Beschlüsse des Rates einstimmig gefasst werden. In vielen Fällen reicht eine qualifizierte Mehrheit aus. Inhaltliche Charakterisierung Die Sortierung erfolgte nach Dokumentennummern. Es ist aufgrund der nicht ganz vollständigen inhaltlichen Überlieferung und einer fehlenden klar ersichtlichen Struktur leider keine sachliche Gliederung möglich. Das Klassifikationsschema wurde deshalb zweistufig nach fortlaufender Nummer bzw. nach Ratsdokumenten bzw. verschiedenen Dokumentennummer und in einer chronologischen Sortierung angelegt. Leider war es nicht in jedem Fall möglich, die verwendeten Abkürzungen im Bestand B 343 eindeutig aufzulösen. Dies gilt z. B. für die Abkürzung"MA" bzw."". Im Einzelnen wurden die Klassifikationsgruppen wie folgt benannt: 1956 - 1978 (sortiert nach Ratsdokumenten (R), MAE (ggf. Dokumente des Konferenzsekretariats) bzw. S-Nummern o.ä.) 1959 - 1993 (jahrgangsweise sortiert nach fortlaufender Nummer) Erschließungszustand Ablieferungsverzeichnis (1994), vorläufiges Findbuch (1994), überarbeitetes, ergänztes und modifizierte Findbuchversion 2008-2010. Vorarchivische Ordnung Bestandsgeschichte Die Sammlung der Dokumente des Rates der EG gelangten 1994 und 1998 in mehreren Teilabgaben in das Bundesarchiv. Die Abgaben erfolgten aus dem Bundesministerium für Wirtschaft. Dort lag eine Sammlung der EG-Dokumente (nicht nur aus dem Wirtschaftsbereich) ab dem Jahr 1956 vor, die nicht vollständig war und lediglich die Ratsdokumente im"engeren Sinn" betrifft. Archivische Bearbeitung Die Verzeichnung des Aktenbestandes wurde in den Jahren 1992 - 1994 von Herrn Heinz Hoffmann begonnen. Frau Mechthild Brandes konnte im Jahr 1994 ein vorläufiges Findbuch fertig stellen. In den Jahren 2008-2009 erfolgte eine Überarbeitung der bisherigen Findbuchform und eine Eingabe in die Erschließungsdatenbank BASYS (Bundesarchiv IT-System) des Bundesarchivs. An der Ersterfassung waren Frau Maria Kastner, Frau Gabriele Jakobi und Frau Alexandra Schiekel beteiligt. Im Jahr 2010 konnte die Findbucheinleitung abgeschlossen und das Findbuch online gestellt werden. Ein Abgabeverzeichnis (geordnet nach laufender Nummer, Dokumentennummer bzw. Zeitraum) ist beim zuständigen Fachreferat hinterlegt und kann bei Bedarf eingesehen werden. Umfang, Erläuterung 4659 AE Zitierweise BArch B 343/... 

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