Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Schriftgut
427 Aufbewahrungseinheiten
10,3 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Sie ist aus der Zusammenlegung der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung sowie der ehemaligen Bundesanstalt für Arbeitsmedizin entstanden.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde im Jahre 1951 unter der Bezeichnung Bundesinstitut für Arbeitsschutz errichtet und hatte von 1957-1971 ihren Sitz in Koblenz. Sie ging aus der im Jahre 1903 gegründeten Ständigen Ausstellung für Arbeiterwohlfahrt in Berlin-Charlottenburg hervor, die kriegsbedingt nach Soest verbracht wurde. Durch Erlass des BM für Arbeit und Sozialordnung vom 15. Dez. 1971 (BAnz. Nr. 239 vom 23. Dez. 1971) wurde das Institut als Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung (BAU) nach Dortmund verlegt. Durch Erlass des BMA vom 15. Sept. 1983 (BAnz. S. 10539 vom 24. Sept. 1983) wurde diese unter der Bezeichnung Bundesanstalt für Arbeitsschutz neu organisiert und mit Erlass des BMA vom 1. Juli 1996 (BAnz. Nr. 123 vom 5. Juli 1996) mit der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zusammengelegt.
Die Errichtung der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin (BAfAM), die aus dem Bestand des1961 gegründeten Zentralinstitut für Arbeitmedizin der DDR hervorging, das wiederum seine Wurzeln im 1948 gegründeten Institut für Zivil- und Gewerbehygiene hat, erfolgte durch Erlass des BM für Arbeit und Sozialordnung (BAnz. Nr. 8 vom 21. Dez. 1990). Das Zentralinstitut für Arbeitsschutz der DDR in Dresden (ZIAS) wurde mit Wirkung vom 3. Okt. 1990 gemäß Art. 13 Abs. 2 des Einigungsvertrags aufgelöst und kommissarisch der Aufsicht der BAU unterstellt.
Zu den Aufgaben der BAuA gehören gehören Arbeitsschutz, medizinischer Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Ermittlung und Verhinderung von arbeitsbedingten Erkrankungen, Beobachtung und Analyse von Gesundheitssituationen und der Arbeitssicherheit sowie menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Betrieben und Verwaltungen. Sie betreibt eigene Forschungen, vergibt Forschungsaufträge an Dritte und fördert die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse in der Praxis, berät das BMAS in allen Fragen des Arbeitschutzes und arbeitet mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder, mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung sowie mit einschlägigen nationalen und internationalen Organisationen zusammen. Die BAuA ist Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz (aktuell: Bundesstelle Chemikalien / Zulassung Biozide) und fungiert als zentrale Meldestelle des Bundes für gefährliche technische Produkte.
In einer Neufassung des Errichtungserlasses vom 27. Juni 2013 sind die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wie folgt beschrieben (vgl. www.baua.de, Stand Aug. 2015):
1. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit sowie der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.
2. Die BAuA erfüllt Aufgaben, die ihr durch Rechtsvorschriften oder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Einvernehmen mit ihm von anderen Bundesministerien übertragen werden.
3. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung des Bundes. Sie betreibt, initiiert und koordiniert Forschung und Entwicklung mit dem Ziel der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit. Sie wertet die wissenschaftlichen und praktischen Entwicklungen in dem Aufgabenbereich aus und befasst sich mit den Auswirkungen der Arbeitsbedingungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in
Betrieben und Verwaltungen. Die BAuA entwickelt und erprobt Vorschläge zum präventiven Arbeitsschutz und zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
4. Die BAuA fördert den Transfer von Erkenntnissen und Lösungsvorschlägen in die betriebliche Praxis insbesondere durch Kampagnen, Veröffentlichungen und Veranstaltungen mit dem Ziel, die Qualität der Arbeit in Deutschland zu
verbessern.
5. Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirkt die BAuA in nationalen, europäischen und internationalen Gremien bei der Regelsetzung und Normung mit. Die BAuA arbeitet mit den in ihrem Aufgabengebiet
tätigen Institutionen zusammen.
6. Die Ergebnisse ihrer Arbeiten hat die BAuA der Allgemeinheit zugänglich und nutzbar zu machen.
7. Die BAuA unterhält eine Ausstellung als ständige bildungsaktive Einrichtung, um die Öffentlichkeit über die Arbeitswelt, ihren Stellenwert für Individuum und Gesellschaft sowie über die Bedeutung menschengerechter Gestaltung der Arbeit
aufzuklären.
Seit der Neuorganisation im Jahr 2013 gliedert sich die BAuA in sechs Fachbereiche, einen Zentralbereich und die DASA (Deutsche Arbeitsschutzausstellung). Die BAuA hat ihren Sitz in Dortmund, Standorte in Berlin und Dresden sowie eine Außenstelle in Chemnitz.
Bestandsbeschreibung
Die erste Aktenabgabe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz gelangte 1992 ins Bundesarchiv. Seither erfolgten kontinuierlich weitere Abgaben.
Inhaltliche Charakterisierung
Der Bestand enthält schwerpunktmäßig Unterlagen zu folgenden Themen:
- Ausschuss für gefährliche Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe sowie diverse Arbeitskreise zu Gefahrstoffen
- Chemikaliengesetz und Anmeldestelle Chemikaliengesetz
- Deutsche Arbeitsschutzsausstellung
- Modellmaßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den neuen Bundesländern (NBL).
Vorarchivische Ordnung
2010 neuer Aktenplan und neue RegRili eingeführt, Beratung durch B 1a und B 4 des BArch 2011 vor Ort
Umfang, Erläuterung
427 AE; Bislang als archivwürdig bewertet: 222 AE (Stand: 11/2015)
Zitierweise
BArch B 334/...