Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland
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Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland
1948 - offen
Schriftgut
3330 Aufbewahrungseinheiten
538,3 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Geschichte (Aufgaben- und Organisationsbezogen)
Mehr als ein Jahr vor Gründung der Bundesrepublik, am 19./20. Februar 1948, kamen die Kultusminister der deutschen Länder erstmals in Stuttgart-Hohenheim zur Konferenz der deutschen Erziehungsminister zusammen. Bereits auf ihrer zweiten Zusammenkunft, am 2. Juli 1948, an der die ostdeutschen Minister nicht mehr teilnehmen konnten, beschlossen die Kultusminister der Trizone, die Kultusministerkonferenzen zu einer ständigen Einrichtung zu machen, die einmal dem Kulturpolitischen Ausschuss beim Länderrat des amerikanischen Besatzungsgebiets und dem Zonenerziehungsrat der britischen Zone folgen sollte. Man legte fest, sich künftig im sechswöchigen Abstand zu treffen und ein Sekretariat als feste Instanz zwischen den Konferenzen einzurichten. An diesem Sekretariat mit Sitz in Frankfurt am Main, das seine Tätigkeit am 3. Dezember 1948 aufnahm, beteiligte sich auch die französische Zone. Bei der 5. Kultusministerkonferenz am 19./20. Oktober 1948 entschied das Plenum der KMK, ständige und ad-hoc-Ausschüsse für die verschiedenen Aufgaben zu bilden. Als erste ständige Ausschüsse wurden der Schulausschuss und der Hochschulausschuss - sowie einige Monate später - der Kunstausschuss eingesetzt.
1976 kam die Kommission für internationale Angelegenheiten als weiterer ständiger Ausschuss hinzu, ein Indiz für die zunehmende Europäisierung der Bildungspolitik.
Auf der ersten Kultusministerkonferenz nach Gründung der Bundesrepublik am 18./19. Oktober 1949 wurde ein Organisationsausschuss ins Leben gerufen, der den Auftrag bekam, eine Geschäftsordnung für die KMK auszuarbeiten. Diese wurde von der 9. KMK am 2./3. Dezember 1949 angenommen. Anfang April 1950 wurde das Sekretariat von Frankfurt nach Bonn, dem Sitz der Bundesregierung, verlegt. Am 20. Juni 1959 unterzeichneten die Länder der Bundesrepublik das Abkommen über das Sekretariat, das am 25. Oktober 1991 um das Abkommen über den Beitritt der fünf neuen Bundesländer ergänzt wurde. Das Abkommen legte den rechtlichen Status des Sekretariats, das formell eine Dienststelle des Landes Berlin ist, die gemeinsame Finanzierung durch alle Bundesländer und die Aufgaben des Sekretariats fest.
Die KMK unterscheidet sich von anderen ständigen Fachministerkonferenzen, z.B. Konferenz der Innenminister des Bundes und der Länder, dadurch, dass der Bund - mit Ausnahme des Auslandsschulausschusses - nicht beteiligt ist. Im Unterschied zu den genannten Konferenzen hat die KMK als reine Länder-Vertretung einen eigenen,
aus dem Grundgesetz hergeleiteten Auftrag, der sich aus der Kulturhoheit der Länder ergibt. Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 übertrug die Zuständigkeit für die Gesetzgebung im Bildungswesen einschließlich der Hochschulen sowie für die allgemeine Kunst- und Kulturpflege ganz überwiegend und die Verwaltung auf diesen Gebieten vollständig den Ländern. Ab 1969 wurde der kulturpolitische Zuständigkeitsbereich des Bundes zwar etwas erweitert, etwa durch die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes im Hochschulbereich, aber der bildungspolitische Schwerpunkt verblieb bei den Ländern.
Als Teile des Bundesstaates (Art. 20 Abs. 1 GG) tragen die Länder auch Mitverantwortung für das Staatsganze, woraus sich eine Pflicht zur Zusammenarbeit untereinander und mit dem Bund ableiten lässt. Vor diesem Hintergrund dient die KMK nicht nur der ständigen Interessenvertretung der Länder, sondern auch der Koordinierung der Länder untereinander. Die Länder nehmen in der KMK ihre Verantwortung für das Staatsganze wahr und versuchen, ein Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Vergleichbarkeit im Bildungswesen herzustellen und zu sichern, ohne ein"Bundeskultusministeriu" zu ersetzen. Den KMK-Beschlüssen fehlt daher die Rechtswirkung, die von Verfassungsorganen ausgeht. Da sie einstimmig gefasst werden, bilden sie gleichwohl eine verbindliche Richtschnur gemeinsamen bildungspolitischen Handelns. Es liegt dann bei den einzelnen Bundesländern, die KMK-Beschlüsse in Landesgesetze umzusetzen.
Die Geschäftsordnung nennt als Organe der KMK das Plenum, das Präsidium und den Präsidenten. Im Plenum treffen sich die Kultusminister der Länder etwa viermal im Jahr - bei Bedarf auch häufiger - zu den Plenarsitzungen. Neben den Ministern im Plenum kommen die Staatssekretäre bzw. die leitenden Beamten der Ministerien seit 1971 regelmäßig zu sogen. Amtschefkonferenzen zusammen. Auf den Amtschefkonferenzen bereiten die leitenden Beamten die Beschlüsse des Plenums vor oder behandeln Routineangelegenheiten. Das Plenum wählt die Mitglieder des Präsidiums, neben dem Präsidenten der KMK drei Vizepräsidenten sowie zwei weitere Mitglieder. Der Präsident bzw. die Präsidentin, dessen Amtszeit turnusmäßig nach einem Jahr endet, vertritt die KMK nach außen und leitet die Plenarsitzungen.
Die auf den Plenarsitzungen der KMK gefassten Beschlüsse werden durch die Arbeit in den Ausschüssen, Unteraussschüssen, Kommissionen und Arbeitsgruppen vorbereitet. Laut Geschäftsordnung muss in den Hauptausschüssen und den ständigen Unterausschüssen jedes Land vertreten sein - in den Hauptausschüssen durch den Leiter der entsprechenden Fachabteilungen der Kultusministerien - , während in den aufgaben- oder projektbezogenen Kommissionen und Ad-hoc-Arbeitsgruppen die jeweiligen Experten zusammengezogen werden, ohne dass jedes Land dabei sein muss. Zwar gab es seit 1973 Richtlinien für die Einsetzung und Arbeitsweise von Ausschüssen der Kultusministerkonferenz, doch in den Akten lassen sich viele Beispiele für eine recht lockere Handhabung der Bildung und der Einstellung von Ausschüssen, Kommissionen und Arbeitsgruppen finden. Die Richtlinien sahen vor, dass die Hauptausschüsse mit Einwilligung des Plenums oder der Amtschefkonferenz ständige Unterausschüsse und für zeitlich befristete Arbeitsaufträge Ad-hoc-Arbeitsgruppen einsetzen konnten. Für besondere projektgebundene Aufgaben berief das Plenum oder die Amtschefkonrerenz Kommissionen, die keinem der Hauptausschüsse zugeordnet waren. Dies waren zum Beispiel die Kommission"Schulspor" oder Kommissionen, in denen KMK-Vertreter gemeinsam mit Vertretern anderer Organisationen an Arbeitsaufträgen arbeiteten, z.B. gemeinsam mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz (WRK) in der Kommission für Prüfungs- und Studienordnungen. Die Möglichkeit der Bildung von Ausschüssen und Kommissionen nach Bedarf verleiht der KMK eine große Flexibilität, auf aktuelle Entwicklungen schnell und kompetent zu reagieren.
Im Sekretariat laufen die Fäden der Gremienarbeit zusammen. Das Sekretariat wird vom Generalsekretär geleitet, der an die Weisungen des Präsidenten gebunden ist. Der Generalsekretär mit bei weitem der längsten Amtszeit war Ministerialdirektor Kurt Frey, der die Geschäfte der KMK von 1955 bis 1975 führte. Weitere Generalsekretäre waren:
Oberregierungsrat Vonficht Jan. 1949 - März 1950;
Ministerialrat Dr. Dr. Klein April 1950 - Febr. 1951;
Dr. Klaus Herrmann April - Juni 1951 (in Vertretung);
Ministerialdirigent Burkart Aug. 1951 - Dez. 1953;
Oberregierungsrat Dr. Wilhelm Seitzer Jan. - Nov. 1954;
Ministerialdirektor Dr. Kurt Frey Jan. 1955 - April 1975;
Ltde. Senatsrätin Dr. Sengpiel Mai 1975 - Jan. 1976 (in Vertretung);
Ministerialdirektor Dr. Schulz-Hardt Jan. 1976;
Prof. Dr. Erich Thies
Das Amt des Präsidenten der KMK wird im Rotationsverfahren jeweils für ein halbes Jahr von eimem/einer der Kultusminister/innen der Länder wahrgenommen.
Bearbeitungshinweis
Die bisher ans Bundesarchiv abgegebenen Akten sind - soweit es sich um Abgaben aus dem Sekretariat der KMK handelt - bewertet und erschlossen. Lediglich einige über Professor Heinemann aus Hannover nachträglich zusammen mit anderen Beständen ans BArch gelangte Unterlagen sind noch unbewertet. (Stand: Nov. 2015)
Bestandsbeschreibung
Das Gerüst für die Überlieferung der KMK bildet das Schriftgut der Hauptausschüsse Schulausschuss, Hochschulaussschuss, Kulturausschuss sowie Kommission für Internationale Angelegenheiten. Die jeweilige Überlieferung ist in drei Teilfindbüchern nachgewiesen. Die kleineren Ausschüsse für Kultur und Erwachsenenbildung sowie für Internationales sind mit den allgemein das Sekretariat oder die KMK betreffenden Akten in einem Teilfindbuch zusammen verzeichnet. Schul- und Hochschulausschuss als die beiden zentralen Hauptausschüsse bilden jeweils gesonderte Teilfindbücher mit mehr als 800 Verzeichnungseinheiten. Die Akten erlauben den Nachvollzug des Zustandekommens von Beschlüssen d.h. deren Vorbereitung durch interene Abstimmung aber auch durch Stellungnahmen von Schulpolitikern oder Verbänden. Ein großer Teil der Akten besteht aus Gremienschriftgut, d.h. Serien von Sitzungsprotokollen der Ausschüsse und ihrer Unterausschüsse, aber auch von Gremien, in denen die KMK Vertreter entsandte, etwa Deutscher Bildungsrat.
Verweise auf verwandte Bestände:
B 106 Bundesministerium des Innern (bes. für Zeitraum bis 1969)
B 138 Bundesministerium für Bildung und Forschung, hier bes. Aktenplanhauptgruppe 4 Hochschulen
B 154 Deutscher Ausschuss für das Erziehungs-und Bildungswesen;
B 212 Deutscher Akademischer Austauschdienst;
B 251 Deutscher Bildungsrat;
B 284 Zentrale für die Vergabe von Studienplätzen
Inhaltliche Charakterisierung
Die Akten sind aus der Arbeit der Ausschüsse erwachsen. Entsprechend dem Tätigkeitsschwerpunkt der KMK bilden die Akten des Schulausschusses den größten Teil der KMK-Überlieferung. Inhaltliche Schwerpunkte der Überlieferung des Schulausschusses sind: Herstellung der Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen, Entwicklung von Rahmenlehrplänen für einzelne Unterrichtsfächer, Abstimmung der Ferientermine im nationalen und internationalen Rahmen, Regelung der beruflichen Bildung, Hochschulzulassung, Lehrerbildung. Der Auslandsschulausschuss ist - gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt - für die deutschen Schulen im Ausland zuständig, etwa für das Prüfungswesen dort oder die Anerkennung als deutsche Schule. Der Hochschulausschuss befasste sich mit der Hochschul- und Studienreform ebenso wie mit dem Besoldungsgrecht für Hochschullehrer. Er war maßgeblich am Staatsvertrag für die Vergabe von Studienplätzen von 1972 und an dessen Novellierung beteiligt. Die Überlieferung zum Sekretariat enthält - neben Akten zum Haushalt und zur Organisation des Sekretariats - die Profokollserien mit den Plenarsitzungen der KMK von 1948 bis 1983 und den Amtschefkonferenzen von 1971 bis 1991. Der Ausschuss für Kunst und Erwachsenenbildung befasste sich vor allem mit Denkmalpflege und Filmförderung sowie außeruniversitärer Erwachsenenbildung. Im Teilbestand Kommission für internationale Angelegenheiten bilden die Unterlagen aus den gemischten Kommissionen im Kontext bilateraler Kulturabkommen, in denen die KMK vertreten war, den Schwerpunkt der Überlieferung.
Die Laufzeit der Akten aller Ausschüsse und des Sekretariats reicht von 1947 bis 2001. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt auf den 1950er bis 1970er Jahren.
Vorarchivische Ordnung
Die Zuständigkeit des Bundesarchivs für die Überlieferung der KMK ergibt sich aus der Vereinbarung der 42. Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder vom 19. Oktober 1976, derzufolge das Bundesarchiv Akten von Bund-Ländergremien und von Gremien, denen alle Bundesländer angehören, übernimmt.
Die im Bestand B 304, KMK, verzeichneten Akten stammen aus dem Sekretariat der KMK und sind in den Jahren 2004 bis 2006 an das Bundesarchiv gelangt.
Die nur schwach entwickelte Schriftgutverwaltung im Sekretariat sowie das Fehlen geeigneter archivischer Hilfsmittel erschwerten die archivische Bearbeitung des Bestands. Die nach Arbeitsgebieten der Hauptausschüsse in den 1970er Jahren erstellten Aktenpläne wurden von den Referaten unterschiedlich - meistens aber auf der Ebene der ersten Ziffer, der Hauptgruppenkennung - beachtet. Die Schriftstücke sind offenbar großzügig nach Betreff in den Aktenordnern abgelegt worden, so lange, bis der Ordner nicht mehr fassen konnte. Auf die Bildung von Bandfolgen wurde weitgehend verzichtet.
Das Fehlen einer funktionierenden Schriftgutverwaltung im Sekretariat führte zu Mehrfachablagen von Schriftstücken und Vorgängen. Redundanzen wurden auch dadruch begünstigt, dass nicht zwischen Handakten - etwa von Ausschussvorsitzenden - und allgemeinen Sachakten unterschieden wurde. Die Arbeitsweise des Generalsekretärs im Sekretariat und der Ausschussvorsitzenden prägten entscheidend die Qualität der Akten. Da die Ausschussvorsitzenden und Vorsitzenden der sonstigen Gremien ihre Ausschussarbeiten von ihrer Dienststelle im Kultusministerium eines Landes aus erledigten, hat sich Schriftgut der KMK teilweise mit dem der Kultusministerien der Bundesländer vermengt. So lassen sich zeitliche Brüche in der KMK-Überlieferung des Sekretariats u.a. mit der personellen Verflechtung von KMK-Mitgliedschaft und amtlicher Tätigkeit in der Kultusveraltung der Länder erklären.
Umfang, Erläuterung
2004 kamen die ersten Aktenabgaben von Prof. Dr. Heinemann aus Hannover ins Bundesarchiv. Aktenabgaben erfolgten darüber hinaus 2006 direkt durch das Sekretariat der KMK mit Sitz in Bonn. Alle bisher ans Bundesarchiv gelangten Aktenportionen sind bewertet und klassifiziert (Ausdrucke aus der Klassifiaktion in drei Teilfindbüchern im Referat verfügbar.)
Zitierweise
BArch B 304/...