"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDer Bundesgerichtshof (BGH) wurde aufgrund Artikel 95 GG in Verbindung mit §§ 12 und 123 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) vom 27. Januar 1877 (RGBl. S. 41) i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. September 1950 (BGBl. S. 513 ff.) als oberster Gerichtshof des Bundes für Zivil- und Strafsachen mit Sitz in Karlsruhe errichtet. Er ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit.\n\nIn Zivilsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision, der Sprungrevision, der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde im Bereich der Landgerichte und Oberlandesgerichte. In Patentsachen ist der Bundesgerichtshof zuständig für Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts, das seinerseits für Beschwerden gegen Entscheidungen des Deutschen Patentamtes zuständig ist. In Strafsachen verhandelt und entscheidet der Bundesgerichtshof über das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der Oberlandesgerichte sowie gegen die Urteile der Landgerichte, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist.\n\nBeim BGH bestehen derzeit zwölf Zivilsenate mit einem Hilfssenat für Patentrecht (Zivilsenat Xa) und fünf Strafsenate, wobei der fünfte Strafsenat seinen Sitz zunächst in Berlin hatte. Dieser wurde im Jahre 1997 nach Leipzig verlegt. Daneben existieren acht Spezialsenate: Große Senate (Großer Senat für Zivilsachen, des Großer Senat für Strafsachen und Vereinigte Große Senate. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz, dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Deutschen Richtergesetz, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und dem Steuerberatungsgesetz), Kartellsenat, Dienstgericht des Bundes, Senat für Notarsachen, Senat für Anwaltssachen, Senat für Patentanwaltssachen, Senat für Landwirtschaftssachen, Senat für Wirtschaftsprüfersachen, Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.\n\nNeben der Präsidentin sind am Bundesgerichtshof 128 Richter in den Senaten tätig, darunter 17 Vorsitzende Richter. Die Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof sind zuständig für richterliche Handlungen in Ermittlungsverfahren.\n\nZur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes ist außerdem ein Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes eingerichtet. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG) vom 19. Juni 1968, BGBl. I, Seite 661.\n\nDer BGH gehört zum Geschäftsbereich des BMJ.\n\nZitierweise\n\nBArch B 283-ORG/..."@deu . "Sammlung\n\n111 Aufbewahrungseinheiten\n\n0,0 laufende Meter"@deu . . "1950 -" . "Bundesgerichtshof.- Organisationsunterlagen"@deu . . . "Bundesgerichtshof.- Organisationsunterlagen"@deu . .