"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Bundesarbeitsgericht (BAG) wurde durch Gesetz vom 3. Sept. 1953 (BGBl. I S. 1267) errichtet. Das Arbeitsgerichtsgesetz trat am 1. Okt. 1953 in Kraft.\n\nSitz des BAG war bis zur Wiedervereinigung Kassel. Am 26. Juni 1992 wurde vom Bundestag die Verlegung nach Erfurt beschlossen und durch Gesetz vom 11. März 1996 als Sitz bestimmt. Der endgültige Zeitpunkt der Verlegung erfolgte im Nov. 1999.\n\nAls oberste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheidet es über Revisionen und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte. Gegenstand der Revisionsverfahren sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus Ar- beitsverhältnissen, aus dem Betriebsverfassungsgesetz, Streitigkeiten zwischen Tarifparteien oder zwischen diesen und Dritten sowie alle im Zusammenhang mit Tarifverträgen entstandenen Auseinandersetzungen. Die Senate des BAG sind in der Regel mit einem Vorsitzenden (Senatspräsidenten), zwei Bundesrichtern und je ein Bundesarbeitsrichter aus den Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt. Für das Geschäftsjahr 2010 wurden die Aufgaben von 10 Senaten wahrgenommen. Die allgemeine Dienstaufsicht liegt beim BM für Arbeit und Sozialordnung\n\nBearbeitungshinweis\n\nDie Verfahren des Bundesarbeitsgerichts, die mit Leitsatzurteil abgeschlossen worden sind, werden nach Eingang im Bundesarchiv alle als archivwürdig bewertet und klassifiziert.\n\nDie Klassifikation des Bestandes spiegelt die Zuständigkeit der Senate für die Revisionsakten wider.\n\nVon den Generalakten sind nur wenige Akten archivwürdig; die Klassifikation des Bestandes erfolgt nach sachthematischen Aspekten.\n\nRichtervoten sind von der Abgabe ausgenommen, werden beim BAG aufbewahrt.\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nDer Bestand Bundesarbeitsgericht besteht aus Revisionsakten des Bundesarbeitsgerichtes insb. mit Leitsatzurteilen und Generalakten. Leitsätze werden dann erstellt, wenn es sich um Entscheidungen mit grundsätzlicher Bedeutung handelt, die sowohl den materiellen als auch den Bereich des Verfahrensrecht betreffen können.\n\nBem.: Akten der Vorinstanzen werden an diese zurückgegeben. Richtervoten sind nicht Bestandteile der Verfahrensakten.\n\nErschließungszustand\n\nAbgabeverzeichnisse und vorläufiges Findbuch\n\nVorarchivische Ordnung\n\nDie Sachakten werden nach einem aus dem Jahre 1975 stammenden Generalaktenplan geführt.\n\nDie Revisionsakten werden jahrgangsweise nach Aktenzeichen aufsteigend angelegt.\n\nUmfang, Erläuterung\n\n2295 AE (Stand: 11/2015)\n\nZitierweise\n\nBArch B 272/..."@deu . "Schriftgut\n\n2676 Aufbewahrungseinheiten\n\n23,3 laufende Meter"@deu . . "1953 - offen" . "Bundesarbeitsgericht"@deu . . . "Bundesarbeitsgericht"@deu . .