Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder

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Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder 
Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder 
1964 - offen 
Schriftgut 535 Aufbewahrungseinheiten 25,8 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners In der Phase des Wiederaufbaus von Verwaltungsstrukturen nach dem Zweiten Weltkrieg traten zunächst für die britischen Zone die Leitenden Medizinalbeamten als inoffizielles, dann ab 1948 für alle drei westlichen Besatzungszonen als offizielles Koordinierungsorgan auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zusammen. Im Januar 1949 bildete sich dann die sog. Arbeitsgemeinschaft der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister, deren Tagungen von den Leitenden Medizinalbeamten der Länder vorbereitet wurden. Nach Diskussionen über die Notwendigkeit des Weiterbestehens dieser Arbeitsgemeinschaft Ende 1949 angesichts der Einrichtung einer Gesundheitsabteilung im neu gegründeten Bundesministerium des Innern, wurden folgende Aufgaben der Arbeitsgruppe definiert:"... Fragen, die der Länderkompetenz unterstehen, zweckmäßig zu besprechen und - soweit erforderlich - zu koordinieren. Gleichzeitig dient sie dem Bundesministerium des Innern als beratendes Orga".Heute ist die aus dieser Arbeitsgemeinschaft entstandene Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (GMK) ein wichtiges Gremium des fachlichen und politischen Meinungsaustausches zwischen den Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder und des Bundes. Sie tagt regelmäßig einmal jährlich und befasst sich mit allen Themen der Gesundheitspolitik.Der Vorsitz und die Geschäftsführung der GMK - und damit der Sitz der Geschäftsstelle - gehen jedes Jahr auf ein anderes Bundesland über. Seit einer Organisationsreform, die auf der 70. GMK im November 1997 in Saarbrücken beschlossen wurde, wird die Konferenz jeweils durch eine Sitzung der Amtschefs der Ministerien und Senatsverwaltungen "Beauftragtenrund") vorbereitet. Aus den ehemals vorbereitenden Besprechungen der Leitenden Medizinalbeamten entstand die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten (AGLMB), die spezielle Fachfragen erörtern, die Zusammenarbeit der Länder koordinieren und die Beschlussfassung vorbereiten sollte. Die AGLMB hatte zur Erledigung dieser Aufgaben ständige Ausschüsse eingerichtet, die Empfehlungen an die AGLMB erarbeiteten. Neben den dauerhaft bestehenden Ausschüssen wurden zur Erledigung spezieller Fragen in einem abgegrenzten Zeitraum auch Arbeitsgruppen gegründet. Bei der 66. GMK 1993 in Hamburg wurde dann beschlossen, alle Arbeitsgruppen aufzulösen, für zeitlich begrenzte Fragestellungen jedoch eine Arbeit in Projektgruppen zugelassen. Nach der bei der 70. (1997) und 71. (1998) GMK erarbeiteten Organisationsreform wurden alle Ausschüsse zu Arbeitsgruppen umbenannt. Die AGLMB selbst trägt seit 1998 die Bezeichnung"Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG". Die heute zweimal jährlich tagende AOLG, in der die Leiter der Gesundheitsabteilungen aller Länder mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zusammenkommen, übernimmt die fachliche Beobachtung und Bewertung gesundheitspolitischer Themen. Ferner werden auch Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft diskutiert. Bestandsbeschreibung Der Bestand Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (GMK) besteht aus Sachakten der jeweiligen Geschäftsstelle der GMK. Die GMK-Geschäftsstelle ist bei dem jeweiligen Vorsitzland der GMK eingerichtet; der Vorsitz wird turnusgemäß alle zwei Jahre von einem anderen Bundesland wahrgenommen. Die erste Abgabe von Akten der GMK und der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder (AGLMB) gelangte Ende 1984 aus der damaligen Geschäftstelle in München in das Bundesarchiv. Seither erfolgten in regelmäßigen Abständen weitere Abgaben. Die jeweilige Geschäftsstelle gibt in der Regel am Ende ihrer Amtsperiode die Unterlagen des Vor-Vorgängers ab. Grundsätzlich wurden alle Sitzungsunterlagen der GMK und AGLMB bzw. seit 1997 AOLG (Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden) als archivwürdig übernommen. Auch die Unterlagen der Geschäftsführung - soweit sie ins Bundesarchiv gelangt sind - und die der Ausschüsse und Arbeitsgruppen wurden als archivwürdig bewertet. Die sog. Sachakten der GMK wurden in Auswahl dann als archivwürdig bewertet, wenn sie über die Tagesordnungspunkte der einzelnen Sitzungen hinausgehende Unterlagen enthielten. Inhaltliche Charakterisierung Der Bestand enthält insbesondere eine ab Mitte der 60er Jahre geschlossene Überlieferung der Sitzungsprotokolle und Beschlüsse der GMK und der AGLMB bzw. AOLG. Daneben liegen umfangreiche Unterlagen zu einzelnen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der AGLMB bzw. AOLG vor. Die als archivwürdig bewerteten Sachakten der jeweiligen Geschäftsstelle enthalten in der Regel Vor- und Nacharbeiten zu einzelnen Tagungsordnungspunkten der Sitzungen. Sitzungsunterlagen der GMK und der AGLMB aus der Zeit von 1949 bis 1969 gelangten nicht in das Bundesarchiv. Eine Ersatzüberlieferung liegt im Bestand B 142 Bundesministerium für Gesundheitswesen unter den Signaturen B 142/703 - 708 und 3677 - 3689 vor. Eine Ergänzung dieser Überlieferung findet sich außerdem im Bestand B 189 Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (B 189/11175 - 11191). Erschließungszustand Seit 2007 nur noch elektronische Abgaben, die bis 2015 noch von AT mit Hilfe des PIT bearbeitet werden. (Stand: 07/2015). Daher sind jüngste Abgaben noch nicht benutzbar, Ergebnisprotokolle seit 2007 mit Beschlüssen sind auf der Homepage der GMK eingestellt. Umfang, Erläuterung 534 AE (Stand: 11/2015) Zitierweise BArch B 269/... 

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