"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDer am 20. Sept. 1949 ernannte Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen beauftragte am 3. Okt. 1949 die Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (BMP). Durch die Verordnung zur Überleitung der Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens in die Verwaltung des Bundes (BGBl. S. 94) wurde zum Beginn des neuen Haushaltsja-hres am 1. April 1950 die Deutsche Bundespost (DBP) begründet und das BMP errichtet. Das BMP war Oberste Behörde der DBP, die nach Art. 87 GG als unmittelbare Bundesverwaltung mit eigenem Unterbau geführt wurde. Der BMP war so-wohl politischer Minister mit parlamentarischer Verantwortung als auch Leiter der Betriebsverwaltung der DBP. Als Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung wurde das Vermögen der DBP getrennt vom übrigen Bundesvermögen verwaltet. Bei der Leitung der DBP wurde der BMP von einem Verwaltungsrat unterstützt. Rechts- und Aufgabenstellung der DBP, Zusammensetzung und Aufgaben des Verwaltungsrats sowie das Haushalts- und Kassenwesen\n\nwurden durch das Gesetz über die Verwaltung der DBP (Postverwaltungsgesetz) vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 676) definiert. Das BMP war im Sept. 1950 folgendermaßen organisiert: Zentralabteilung-Politische und rechtliche Angelegenheiten; Abt.I-Post- und Kraftfahrwesen; Abt. II-Fernmeldewesen; Abt. III-Personalwesen; Abt. IV-Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abt. IVh- Bauverwaltungs-, Hochbau-, Maschinen- und Beschaffungsangelegenheiten; Abt V Sozialwesen.\n\nAm 1. Jan. 1989 war das BMP auf Abteilungsebene wie folgt organisiert: Abt. 1a- Postdienste; Abt. 1b-Postbankdienste; Abt. 2a und 2b-Fernmeldewesen; Abt. 3- Personalwesen; Abt. 4-Finanzwesen; Abt. 5-Zentrale Organisation; Bauwesen, Liegenschaften; Abt. 6-Öffentlichkeit, Markt; Abt. 7-Zentralabteilung. In einem dreistufig gegliederten Verwaltungsaufbau wurden die Aufgaben des Post- und Fernmeldewesens in der obersten und oberen Verwaltungsstufe vom Ministerium, in der\n\nMittelstufe von den Oberpostdirektionen, den Zentralämtern und der Ingenieurakademie der DBP sowie in der Ortsstufe von den Ämtern des Post- und Fernmeldewesens wahrgenommen. Zum Geschäftsbereich des BMP gehörten bis zum 1. Juli 1989 (Poststrukturgesetz, BGBl. I S. 1026) das Fernmeldetechnische Zentralamt (FTZ, B 123), das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF), das Posttechnische Zentralamt (PTZ, B 243), die Zentralstelle für Entwicklungen (ZfE, B 317) und das Sozialamt der DBP (SAP, B 236) als zentrale Mittelbehörden. Mit dem Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (-Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der DBP-) am 1. Juli 1989 wurde das BMP in Bun-desministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) umbenannt und die Deutsche Bundespost POSTDIENST (B 361), Deutsche Bundespost POSTBANK und Deutsche Bundespost TELEKOM als öffentliche Unternehmen aus dem Ministe-rium ausgegliedert, um die unternehmerischen und betrieblichen Aufgaben der DBP (im engeren Sinne) wahrzunehmen. Mit Wirkung vom 1. Jan. 1990 wurden die Generaldirektionen der drei Unternehmen sowie das Direktorium der DBP eingerich-tet (Amtsblatt-Verfügung 1211/1989, 21. Dez. 1989). Mit Wirkung vom 1. Juni 1990 wurde das Bundesamt für Post und Telekommunikation als Oberbehörde zur Unterstützung des BMPT bei der Wahrnehmung der hoheitsrechtlichen Aufgaben be-gründet (Amtsblatt-Verfügung 2004/1990, 31. Mai 1990). Der mehrstufige Neuordnungsprozeß des Post- und Fernmeldewesens wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 30. Aug. 1994 (BGBl. I S. 2245) und dem Gesetz zur\n\nNeuordnung des Postwesens und der Telekommunikation vom 14. Sept. 1994 (Postneuordnungsgesetz, BGBl. I S. 2325) fortgeführt. Mit dem Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes zum 1. Jan. 1995 wurden die drei Unternehmen in die Rechtsform von Aktiengesellschaften überführt (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG). Die Rechte und Pflichten der Bundesrepublik Deutschland aus den Anteilen an den Aktiengesellschaften und diejenigen Aufga-ben der Aktiengesellschaften, die aus übergeordneten politischen Gründen in staatlicher Hand liegen sollen, werden seither durch die gleichzeitig gegründete Bundesanstalt für Post und Telekommunkation Deutsche Bundespost wahrgenommen. Als Nachfolgeorgan des im Postverfassungsgesetz von 1989 vorgesehenen Infrastrukturrates war seit 1995 der mit dem Postneuordnungsgesetz eingerichtete Regulierungsrat bei wichtigen Entscheidungen des BMPT zu beteiligen.\n\nMit dem Telekommunikationsgesetz (BGBl. I S. 1120) wurde am 1. Aug. 1996 das Betreiben von Übertragungswegen für Telekommunikationsleistungen für den Wettbewerb geöffnet; die staatlichen Regulierungseingriffe in das Marktgeschehen durch das BMPT beschränkten sich seitdem auf die Sicherung der verfassungsrechtlichen Aufgaben zur Gewährleistung einer flächendeckend angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Telekommunikationsleistungen. Seit 1995 wurde vom BMPT auch für den Postbereich ein neuer Ordnungsrahmen entwickelt, der einen schrittweisen Übergang zur vollständigen Freigabe des Postmarktes im Jahr 2003 festschreibt. Seit der Auflösung des BMPT zum 31. Dez. 1997 nimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi die Aufgaben der Regulierung wahr, die sich aus dem Telekommunikationsgesetz und anderen Gesetzen ergeben. Die bisherigen Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT) wurden durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz auf die Regulierungsbehörde übergeleitet. Gleichzeitig wurde dem BMF übertragen:\n\n- die Zuständigkeit für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,die Museumsstiftung Post und Telekommunikation und die Unfallkasse Post und Telekom,\n\n- die beamten- und personalvertretungsrechtliche Zuständigkeit für die Beamten der Aktiengesellschaften Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG,\n\n- die Befugnis zur Herausgabe von Postwertzeichen.\n\nDem BMWi wurden alle übrigen Zuständigkeiten aus dem Geschäftsbereich des BMPT zugeordnet.\n\nMinister:\n\nHans Schuberth (CSU), Sept. 1949-Okt. 1953\n\nSiegfried Balke (parteilos, CSU), Dez. 1953-Nov. 1956\n\nErnst Lemmer (CDU), Nov. 1956-1917\n\nRichard Stücklen (CSU), Okt. 1957-Dez. 1966\n\nWerner Dollinger (CSU), Dez. 1966-Okt. 1969\n\nGeorg Leber (SPD), Okt. 1969-Juli 1972\n\nLauritz Lauritzen (SPD), Juli-Dez. 1972\n\nHorst Ehmke (SPD), Dez. 1972-Mai 1974\n\nKurt Gscheidle (SPD), Mai 1974-April 1982\n\nHans Matthöfer (SPD), April-Okt. 1982\n\nChristian Schwarz-Schilling (CDU), Okt. 1982-Dez. 1992\n\nWolfgang Bötsch (CSU), Jan. 1993-Dez. 1997\n\nBeamtete Staatssekretäre:\n\nKarl Schneider, Nov. 1951-Febr. 1953\n\nFranz Weber, Febr. 1954-Mai 1955\n\nHans Steinmetz, Febr. 1956-Mai 1969\n\nFriedrich Gladenbeck, März 1954-Dez. 1959\n\nKarl Herz, Dez. 1959-Mai 1963\n\nHelmut Bornemann, Juni 1962-März 1968\n\nHans Pausch, April 1968-Febr. 1973\n\nGerd Lemmer, Juli-Nov. 1969\n\nKurt Gscheidle, Nov.1969-Mai l974\n\nDietrich Elias, Febr. 1973-April 1983\n\nWinfried Florian, Mai 1983-April 1990\n\nFrerich[!] Görts, Mai 1990-Aug. 1993\n\nGerhard Oskar Pfeffermann, Sept. 1993-Dez. 1997\n\nReichspost-Oberdirektion für die britische Zone (1945-1947)\n\nHauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des VWG (1947-1950)\n\nBearbeitungshinweis\n\nDie Aktenplan-Hauptgruppe 2 -Postwesen- aus der Zeit bis 1979 ist durch ein Publikations-Findbuch, sowie ein Online-Findbuch erschlossen.\n\nGleiches gilt für die Aktenplan-Hauptgruppe 1 -Verfassung- (Online-Findbuch).\n\nZitierweise\n\nBArch B 257-ORG/..."@deu . "Sammlung\n\n85 Aufbewahrungseinheiten"@deu . . "1946-" . "Bundesministerium für Post und Telekommunikation.- Organisationsunterlagen"@deu . . . "Bundesministerium für Post und Telekommunikation.- Organisationsunterlagen"@deu . .