Bundesministerium für Post und Telekommunikation

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Bundesministerium für Post und Telekommunikation 
Bundesministerium für Post und Telekommunikation 
(1946-) 1949-1997 
Schriftgut 22094 Aufbewahrungseinheiten 3215,5 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Der am 20. Sept. 1949 ernannte Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen beauftragte am 3. Okt. 1949 die Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des Vereinigten Wirtschaftsgebietes mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen (BMP). Durch die Verordnung zur Überleitung der Verwaltung des Post- und Fernmeldewesens in die Verwaltung des Bundes (BGBl. S. 94) wurde zum Beginn des neuen Haushaltsja-hres am 1. April 1950 die Deutsche Bundespost (DBP) begründet und das BMP errichtet. Das BMP war Oberste Behörde der DBP, die nach Art. 87 GG als unmittelbare Bundesverwaltung mit eigenem Unterbau geführt wurde. Der BMP war so-wohl politischer Minister mit parlamentarischer Verantwortung als auch Leiter der Betriebsverwaltung der DBP. Als Sondervermögen des Bundes mit eigener Haushalts- und Rechnungsführung wurde das Vermögen der DBP getrennt vom übrigen Bundesvermögen verwaltet. Bei der Leitung der DBP wurde der BMP von einem Verwaltungsrat unterstützt. Rechts- und Aufgabenstellung der DBP, Zusammensetzung und Aufgaben des Verwaltungsrats sowie das Haushalts- und Kassenwesen wurden durch das Gesetz über die Verwaltung der DBP (Postverwaltungsgesetz) vom 24. Juli 1953 (BGBl. I S. 676) definiert. Das BMP war im Sept. 1950 folgendermaßen organisiert: Zentralabteilung-Politische und rechtliche Angelegenheiten; Abt.I-Post- und Kraftfahrwesen; Abt. II-Fernmeldewesen; Abt. III-Personalwesen; Abt. IV-Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten; Abt. IVh- Bauverwaltungs-, Hochbau-, Maschinen- und Beschaffungsangelegenheiten; Abt V Sozialwesen. Am 1. Jan. 1989 war das BMP auf Abteilungsebene wie folgt organisiert: Abt. 1a- Postdienste; Abt. 1b-Postbankdienste; Abt. 2a und 2b-Fernmeldewesen; Abt. 3- Personalwesen; Abt. 4-Finanzwesen; Abt. 5-Zentrale Organisation; Bauwesen, Liegenschaften; Abt. 6-Öffentlichkeit, Markt; Abt. 7-Zentralabteilung. In einem dreistufig gegliederten Verwaltungsaufbau wurden die Aufgaben des Post- und Fernmeldewesens in der obersten und oberen Verwaltungsstufe vom Ministerium, in der Mittelstufe von den Oberpostdirektionen, den Zentralämtern und der Ingenieurakademie der DBP sowie in der Ortsstufe von den Ämtern des Post- und Fernmeldewesens wahrgenommen. Zum Geschäftsbereich des BMP gehörten bis zum 1. Juli 1989 (Poststrukturgesetz, BGBl. I S. 1026) das Fernmeldetechnische Zentralamt (FTZ, B 123), das Zentralamt für Zulassungen im Fernmeldewesen (ZZF), das Posttechnische Zentralamt (PTZ, B 243), die Zentralstelle für Entwicklungen (ZfE, B 317) und das Sozialamt der DBP (SAP, B 236) als zentrale Mittelbehörden. Mit dem Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (-Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der DBP-) am 1. Juli 1989 wurde das BMP in Bun-desministerium für Post und Telekommunikation (BMPT) umbenannt und die Deutsche Bundespost POSTDIENST (B 361), Deutsche Bundespost POSTBANK und Deutsche Bundespost TELEKOM als öffentliche Unternehmen aus dem Ministe-rium ausgegliedert, um die unternehmerischen und betrieblichen Aufgaben der DBP (im engeren Sinne) wahrzunehmen. Mit Wirkung vom 1. Jan. 1990 wurden die Generaldirektionen der drei Unternehmen sowie das Direktorium der DBP eingerich-tet (Amtsblatt-Verfügung 1211/1989, 21. Dez. 1989). Mit Wirkung vom 1. Juni 1990 wurde das Bundesamt für Post und Telekommunikation als Oberbehörde zur Unterstützung des BMPT bei der Wahrnehmung der hoheitsrechtlichen Aufgaben be-gründet (Amtsblatt-Verfügung 2004/1990, 31. Mai 1990). Der mehrstufige Neuordnungsprozeß des Post- und Fernmeldewesens wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 30. Aug. 1994 (BGBl. I S. 2245) und dem Gesetz zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation vom 14. Sept. 1994 (Postneuordnungsgesetz, BGBl. I S. 2325) fortgeführt. Mit dem Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes zum 1. Jan. 1995 wurden die drei Unternehmen in die Rechtsform von Aktiengesellschaften überführt (Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG, Deutsche Postbank AG). Die Rechte und Pflichten der Bundesrepublik Deutschland aus den Anteilen an den Aktiengesellschaften und diejenigen Aufga-ben der Aktiengesellschaften, die aus übergeordneten politischen Gründen in staatlicher Hand liegen sollen, werden seither durch die gleichzeitig gegründete Bundesanstalt für Post und Telekommunkation Deutsche Bundespost wahrgenommen. Als Nachfolgeorgan des im Postverfassungsgesetz von 1989 vorgesehenen Infrastrukturrates war seit 1995 der mit dem Postneuordnungsgesetz eingerichtete Regulierungsrat bei wichtigen Entscheidungen des BMPT zu beteiligen. Mit dem Telekommunikationsgesetz (BGBl. I S. 1120) wurde am 1. Aug. 1996 das Betreiben von Übertragungswegen für Telekommunikationsleistungen für den Wettbewerb geöffnet; die staatlichen Regulierungseingriffe in das Marktgeschehen durch das BMPT beschränkten sich seitdem auf die Sicherung der verfassungsrechtlichen Aufgaben zur Gewährleistung einer flächendeckend angemessenen und ausreichenden Versorgung mit Telekommunikationsleistungen. Seit 1995 wurde vom BMPT auch für den Postbereich ein neuer Ordnungsrahmen entwickelt, der einen schrittweisen Übergang zur vollständigen Freigabe des Postmarktes im Jahr 2003 festschreibt. Seit der Auflösung des BMPT zum 31. Dez. 1997 nimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi die Aufgaben der Regulierung wahr, die sich aus dem Telekommunikationsgesetz und anderen Gesetzen ergeben. Die bisherigen Zuständigkeiten und Befugnisse des Bundesamtes für Post und Telekommunikation (BAPT) wurden durch Artikel 3 des Begleitgesetzes zum Telekommunikationsgesetz auf die Regulierungsbehörde übergeleitet. Gleichzeitig wurde dem BMF übertragen: - die Zuständigkeit für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,die Museumsstiftung Post und Telekommunikation und die Unfallkasse Post und Telekom, - die beamten- und personalvertretungsrechtliche Zuständigkeit für die Beamten der Aktiengesellschaften Deutsche Telekom AG, Deutsche Post AG und Deutsche Postbank AG, - die Befugnis zur Herausgabe von Postwertzeichen. Dem BMWi wurden alle übrigen Zuständigkeiten aus dem Geschäftsbereich des BMPT zugeordnet. Minister: Hans Schuberth (CSU), Sept. 1949-Okt. 1953 Siegfried Balke (parteilos, CSU), Dez. 1953-Nov. 1956 Ernst Lemmer (CDU), Nov. 1956-1917 Richard Stücklen (CSU), Okt. 1957-Dez. 1966 Werner Dollinger (CSU), Dez. 1966-Okt. 1969 Georg Leber (SPD), Okt. 1969-Juli 1972 Lauritz Lauritzen (SPD), Juli-Dez. 1972 Horst Ehmke (SPD), Dez. 1972-Mai 1974 Kurt Gscheidle (SPD), Mai 1974-April 1982 Hans Matthöfer (SPD), April-Okt. 1982 Christian Schwarz-Schilling (CDU), Okt. 1982-Dez. 1992 Wolfgang Bötsch (CSU), Jan. 1993-Dez. 1997 Beamtete Staatssekretäre: Karl Schneider, Nov. 1951-Febr. 1953 Franz Weber, Febr. 1954-Mai 1955 Hans Steinmetz, Febr. 1956-Mai 1969 Friedrich Gladenbeck, März 1954-Dez. 1959 Karl Herz, Dez. 1959-Mai 1963 Helmut Bornemann, Juni 1962-März 1968 Hans Pausch, April 1968-Febr. 1973 Gerd Lemmer, Juli-Nov. 1969 Kurt Gscheidle, Nov.1969-Mai l974 Dietrich Elias, Febr. 1973-April 1983 Winfried Florian, Mai 1983-April 1990 Frerich[!] Görts, Mai 1990-Aug. 1993 Gerhard Oskar Pfeffermann, Sept. 1993-Dez. 1997 Reichspost-Oberdirektion für die britische Zone (1945-1947) Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des VWG (1947-1950) Bearbeitungshinweis Die Aktenplan-Hauptgruppe 2 -Postwesen- aus der Zeit bis 1979 ist durch ein Publikations-Findbuch, sowie ein Online-Findbuch erschlossen. Gleiches gilt für die Aktenplan-Hauptgruppe 1 -Verfassung- (Online-Findbuch). Bestandsbeschreibung Bestandsbeschreibung: Archivische Bewertung und Bearbeitung: Das Bundesministerium wurde gegründet am 20./23. Sept. 1949 als Bundesministerium für Post (ab 21.12.1949 Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen). Zeitweilig (1969 und 1974-1980) bestand Personalunion mit dem Bundesministerium für Verkehr. Es wurde im Rahmen der Neuorganisation der Deutschen Bundespost am 1. Juli 1989 umbenannt in Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT). Zum 1. Jan. 1990 wurden 3 Generaldirektionen (Postdienst, Postbank,Telekommunikation) eingerichtet, die nur noch der Dienstaufsicht des BMPT unterlagen, fachlich und wirtschaftlich jedoch weitgehend unabhängig waren. Die dem BMP ehemals nachgeordneten Oberpostdirektionen wurden ebenfalls umstrukturiert und erhielten neue regional übergreifende Aufgabenbereiche innerhalb der jeweiligen Generaldirektion. Mit Inkrafttreten der Postreform II am 1. Jan. 1995 wurden die Generaldirektionen vollständig privatisiert und in die Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und die Postbank AG jeweils mit eigenen nachgeordenten Geschäftsbereichen umgewandelt. Mit dem Postneuordnungsgesetz wurde auch der Geschäftbereich des BMPT neu strukturiert, zu ihm gehören ab dem 1. Jan. 1995 die beiden Bundesoberbehörden: Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) und Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation (BZT); gegenüber der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation (BAnstPT, in der das ehem. Sozialamt der DBP aufgegangen ist), und der Unfallkasse Post- und Telekommunikation (UKPT) übt das BMPT die Fach- und Rechtsaufsicht aus, gegenüber der Musumsstiftung Post und Telekommuikation (MusStift PT) besteht nur eine Rechtsaufsicht. Ein Beirat für die künstlerische Formgebung der amtlichen Graphik der Deutschen Bundespost berät das BMPT in der Gestaltung der Postwertzeichen. Informations-, Werbe- und interne Unterrichtsfilme der Deutschen Bundespost wurden seit 1969 durch das Posttechnische Zentralamt (Aktenbestand im Bundesarchiv B 243 steht online zur Auswertung zur Verfügung), vorher durch das Fernmeldetechnische Zentralamt (Bestand B 123 im Bundesarchiv aktuell in Bearbeitung) produziert. Sie sind im Filmarchiv hinterlegt. Inhaltliche Charakterisierung In Abhängigkeit von dem jeweils zugrundeliegenden Aktenplan setzt sich der Bestand grundsätzlich aus drei Überlieferungsschichten zusammen: den nach Aktenplan für den Zeitraum bis 1979 gebildeten Akten, Akten mit Laufzeiten ab 1979 bis 1989 und Unterlagen mit Laufzeitbeginn ab 1989. Die archivische Bearbeitung wurde 1997 mit dem ältesten Überlieferungsteil, der nach Aktenplan bis 1979 strukturierten Überlieferungsschicht begonnen. Diese gliedert sich in folgende Hauptgruppen (HGr): HGr. 1 Verfassung; allgemeine Staatsangelegenheiten, Gesetzgebung, internationale Übereinkommen; Einrichtung und Gliederung der DBP (ca. 1600 archivwürdige AE); HGr. 2 Postwesen (ca. 3300 archivwürdige AE); HGr. 3 Fernmeldewe-sen einschl. Telegraphenwesen und Fernsprechtechnik, Fernmeldebau, Fernmeldebauzeug (ca. 3800 AE); HGr. 4 Fernsprechwesen (ca. 1700 AE; ohne Fernsprechtechnik); HGr. 5 Funkwesen einschl. Funkanlagen, Funktechnik, Funkgerät (ca. 2600 AE); HGr. 6 Postbauwesen, Dienstausstattung (ca. 2200 AE); HGr.7 Haushalt, Geldbewirtschaftung, Kassen- und Rechnungswesen, Statistik (ca. 4400 AE); HGr.8 Personalwesen (ca. 1800 AE). Für diese Überlieferungsschicht liegen bisher v.a. Bewertungsergebnisse zur HGr. 1 und 2 vor: Obergruppe 10 Verfassung, Rundfunkhoheit, politische Angelegenheiten, Verhandlungen mit der DDR (374 AE); 11 Gesetzgebung, internationale Abkommen, Förderung der Entwicklungsländer (264 AE); 12 Einrichtung und Gliederung des BMP mit nachgeordnetem Bereich, Verfügungen an die Oberpostdirektionen, Presse und Öffentlichkeitsarbeit (867 AE); 20 Postgesetz, Gewährleistung, Postgebühren, Postwertzeichen (552 AE); 21 Post-ordnungsvorschriften, Zulassungsbestimmungen, Postdienstbetrieb (449 AE); 22 Internationaler Postdienst (463 AE); 23 Postzeitungswesen (31 AE); 24 Beförderungswesen, Leitbehelfe (941 AE); 25 Postfahrzeuge (54 AE); 26 Luftpostwesen (294 AE); 27 Postscheck- und Postsparkassendienst (469 AE); 28 Fremdwerbung (49); ohne Aktenzeichen, vorwiegend Verwaltungsrat der DBP (319 AE). Bem.: Dieser Teil der Überlieferung beinhaltet auch im BMP weitergeführten Vorakten (ca. 350 AE) der Provenienzen Oberpostdirektorium für die amerikanische Zone, Reichspost-Oberdirektion für die britische Zone und Hauptverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen des VWG. Der Aktenplan vom 1. Mai 1979 ist durch neu belegte Hauptgruppen deutlich von seinem Vorgänger abgegrenzt. Bei der Aktenplanfassung vom 21. Juni 1989 wurde dann die Gliederung der Haupt- und Obergruppen weitgehend beibehalten; eine Differenzierung bzw. Erweiterung erfolgte hauptsächlich innerhalb der Sachgruppen. Aus der Zeit ab 1979 wurden übernommen: HGr. 1 Unternehmen (ca. 10.000 AE); HGr. 2 Postdienste, Postbetrieb (ca. 3300 AE); HGr. 3 Fernmeldedienste, Fernmeldebetrieb (ca. 2800 AE); HGr. 4 Fernmeldetechnische Einrich-tungen (ca. 1700 AE); HGr. 5 Hochbau, Technische Einrichtungen, Fahrzeuge (ca. 700 AE); HGr. 6 Personal (ca. 2500 AE); HGr. 7 Finanzen, Haushalt, Sachmittel (ca. 2500 AE); HGr. 8 Verwaltung (ca. 900 AE). Bem.: Für regionale und lokale Dienststellen der DBP sind gemäß § 2 (3) BArchG die Landesarchive zuständig. Erschließungszustand . Vorarchivische Ordnung Die Aktenordnung der DBP basierte auf dem Einheitsaktenplan der Reichspost von 1928. Der darauf aufbauende Aktenplan von 1950 war bis zum 30. April 1979 für alle Verwaltungsstufen der DBP verbindlich. Die Verwaltung der Akten erfolgte in Be-arbeiterablagen, den Organisationseinheiten waren in der Regel jeweils zusammenhängende Abschnitte (Sachgruppen) des Aktenplanes zugewiesen. Durch die Entwicklung der DBP im wirtschaftlichen und technischen Bereich und die damit verbun-denen Aufgaben- und Organisationsänderungen wurden zum 1. Mai 1979 und zum 22. Juni 1989 jeweils neue Aktenpläne eingeführt. Insbesondere waren Ergänzungen und Änderungen im Bereich der Hauptgruppen 3- Fernmeldewesen und 4-Fern-meldebetrieb erforderlich. Umfang, Erläuterung Letzte Nr.: B 257/72.052 Zitierweise BArch B 257/... 

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