"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDas Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) wurde durch Gesetz vom 17. Dez. 1951 (BGBl. I S. 967) als Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft mit Sitz in Frankfurt a.M. im Rang einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BML errichtet. Durch das Ernährungssicherstellungsgesetz vom 24. Aug. 1965 (BGBl. I S. 938) wurde es in Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft umbenannt. Es war die zentrale Durchführungsbehörde für Versorgungs-, Marktordnungs- und Förderungsaufgaben. Mit dem Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 2. Aug. 1994 (BGBl. I S. 2018) wurden zum 1. Jan. 1995 die bisherigen Frankfurter Stellen, das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) und die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) zur neuen BLE mit Sitz in Bonn zusammengelegt.\n\nBestandsbeschreibung\n\na) Bestandsgeschichte\n\nDie Akten gelangten 1982 und 1993 (nur Akten zum\"Washingtoner Artenschutzübereinkomme\") ins Bundesarchiv.\n\nb) Archivische Bewertung und Bearbeitung\n\nDas Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft war wie die Außenhandelsstelle die zentrale Durchführungsbehörde des BML für Versorgungs-, Marktordnungs- und Förderungsaufgaben. Bei dem aus diesen Aufgaben entstehenden Schriftgut (Einfuhrbewilligungen, Auszahlung von Stützungen usw.) handelte es sich um für Durchführungsbehörden charakteristische, massenhaft gleichförmige Unterlagen, denen in der Regel eine Archivwürdigkeit nicht zukommt. Massenhaft gleichförmige Unterlagen wurden daher kassiert.\n\nEs wurde ein Bewertungskatalog erstellt (1989).\n\nNach Artikel 10 Abs. 3 und Artikel 11 des Gesetzes zum\"Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanze\" \"Washingtoner Artenschutzübereinkomme\"), das im BGBl. Teil II Nr. 35 vom 28. Mai 1975 veröffentlicht wurde, wurde das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft Vollzugs- und Wissenschaftliche Behörde im Sinne des Übereinkommens. 1993 gingen diese Kompetenzen an das im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit neu errichtete Bundesamt für Naturschutz über (Gesetz vom 6. Aug. 1993, BGBl. I S. 1458). Es wurden nur wenige Akten zum Übereinkommen aus dem nachgeordneten Bereich übernommen, da sich eine umfangreiche Ministerialüberlieferung in den Akten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten befindet.\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nSchriftgut der Außenhandelsstelle (1946-1952), Fachabteilungen Gartenbauerzeugnisse und Getränke (1948-1952), Getreide und Futtermittel (1948-1952), Vieh und Fleisch (1948-1957), Saatgut (1948-1952), Fische (1948-1952), Fette und Eier (1948-1951), Preise und Importausgleich (1949-1952). Vom BEF liegt bislang allein Schriftgut zum Washingtoner Artenschutzabkommen vor (1975-1981).\n\nErschließungszustand\n\nFindbuch (1993)\n\nVorarchivische Ordnung\n\nEs gab keinen einheitlichen Aktenplan, sondern nur Teilaktenpläne für die Referate. Die Sachbearbeiter legten ihre Unterlagen selber ab.\n\nZitierweise\n\nBArch B 256/..."@deu . "Schriftgut\n\n39 Aufbewahrungseinheiten\n\n1,1 laufende Meter"@deu . . "Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft"@deu . . . "Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft"@deu . .