Bundeskartellamt

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002579-b_246 an entity of type: Record

Bundeskartellamt 
Bundeskartellamt 
1957- offen 
Schriftgut 579 Aufbewahrungseinheiten 36,5 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Das Bundeskartellamt wurde aufgrund des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27.7.1957 errichtet. Es ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die wesentlichen Aufgaben des BKartA bestehen in der Durchsetzung des Kartellverbots, in der Durchführung der Fusionskontrolle und in der Ausübung der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Seit dem 1. Jan. 1999 ist der Schutz von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hinzugetreten. Die kartellrechtlichen Entscheidungen des BKartA werden in einem justizähnlichen Verfahren von Beschlussabteilungen getroffen. Deren Zuständigkeit erfolgt nach Wirtschaftszweigen abgegrenzt. Dem BKartA organisatorisch zugeordnet ist die Geschäftsstelle der Monopolkommission. Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung. Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Sie erstellt alle zwei Jahre ein Hauptgutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Monopolkommission erstellt überdies Sondergutachten. Laut GWB sind diese vorgesehen im Verfahren der Ministererlaubnis, im besonderen Auftrag der Bundesregierung und nach eigenem Ermessen. In den letzten Jahren hat die Monopolkommission zusätzliche gesetzliche Aufträge für Sondergutachten im Bereich der Netzindustrien bekommen (Telekommunikation, Postwesen, leitungsgebundenen Versorgung mit Gas und Elektrizität, Eisenbahnen). Stand 2015: Aufgaben - Verfolgung und Sanktionierung von Kartellen, Mißbrauch von Marktmacht (Mißbrauchsaufsicht) - Anwendung deutschen und europäischen Kartellrechts, Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und mit europäischen und außereuropäischen Wettbewerbsbehörden - 12 Beschlußabteilungen, gegliedert nach Wirtschaftszweigen; drei davon ausschließlich zur Verfolgung von Kartellfällen - zwei Vergabekammern: prüfen auf Antrag, ob bei der Vergabe größerer Aufträge des Bundes das Vergaberecht eingehalten wird (seit 1999) Sitz: 1959-1999 Berlin, seit 1999 Bonn Inhaltliche Charakterisierung Organisation und Geschäftsverteilung (1957-1961), Tagungen der Kartellreferenten (1953-1963), Beschlußabteilungen, Aktenkontrollbücher (= Aktenbestandsverzeichnisse) (1958-1987). Umfang, Erläuterung 539 AE Zitierweise BArch B 246/... 

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