Bundesverband Deutscher Eisenbahnen

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Bundesverband Deutscher Eisenbahnen 
Bundesverband Deutscher Eisenbahnen 
1950- 
Schriftgut 187 Aufbewahrungseinheiten 14,2 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Ziele, Aufgaben und Organe 1946 wurden in den amerikanischen, englischen und französischen Besatzungszonen der „Verein privater Eisenbahne" gegründet. In der französischen Besatzungszone haben die Eisenbahnen bis Mai 1950 „immer für sich gearbeite" (B 220/3). Mit der Namensänderung des Vereins am 10.5.1950 kam die französische Zone dazu. Der neue Name lautete „Verband Deutscher Nichtbundeseigener Eisenbahnen e.V" (VDNE). Eine weitere Namensänderung fand 1966 statt und der Verein wurde zum „Bundesverband deutscher Eisenbahne" (BDE). Die erste Ordentliche Mitgliederversammlung des BDE fand am 5.10.1966 statt unter Leitung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates Ltd. Landesverwaltungsdirektor Elliger. Der Mitgliederbestand am 1.1.1967 setzte sich wie folgt zusammen (ZSg. 1-320/3 Geschäftsbericht 1967): 227 Mitgliedsverwaltungen, die insgesamt betreiben: 148 Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, 45 Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs, 113 selbständige und angeschlossene Kraftverkehrsbetriebe 60 Seilschwebebahnen Bis auf das Hinzukommen der Skischlepplifte gab es in den folgenden 20 Jahren nur geringe Veränderungen, so dass z.B. 1971 300 Unternehmen angegeben wurden, die betreiben: 191 Eisenbahnen (137 NE des öffentlichen Verkehrs, 54 NE des nichtöffentlichen Verkehrs) 101 Kraftverkehrsbetriebe 82 Seilschwebebahnen 160 Skischlepplifte Der BDE organisiert die nicht-staatlichen Eisenbahnen und kümmert sich unter anderem um Tarife, Vorschriften, Güterverkehr, Zusammenarbeit mit der DB, Normen, Öffentlichkeitsarbeit und Rechtliche Fragen. „Als Verbandsorganisation vertritt der BDE die gemeinsamen Interessen seiner Mitgliedsunternehmen und nimmt ihre Belange wahr. Das geschieht nach „auße" durch Interessenvertretung insbesondere gegenüber Parlamenten, Regierungen bzw. Ministerien, Behörden auf Bundes- und Länderebene und gegenüber sonstigen zentralen Organisationen und Institutionen. Das geschieht nach „inne" durch Erarbeiten von Lösungen für die gemeinsamen Probleme, durch Empfehlungen, durch Information u.a. bei Fachveranstaltungen und durch Beratung und Betreuung von Mitgliedsunternehmen im Einzelfall" (ZSg. 1-320/2 BDE Mitgliederhandbuch 1980/81). Die Nichtbundeseigenen Eisenbahnen ergänzen das Netz der Deutschen Bundesbahn. Sie fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Organe des BDE (1977): · Mitgliederversammlung · Verwaltungsrat (trifft Entscheidungen über grundsätzliche bzw. allgemein wichtige Fragen der Verbandsaktivität) · Vorstand (Aufgabe: Beschlüsse des Verwaltungsrates vorzubereiten und auszuführen) · Einrichtungen des BDE (1977): · Fachgruppen · Fachausschüsse · Ausschuss für Tarif- und Verkehrsfragen · Ausschuss für Ausbildungs- und Prüfungswesen · Ausschuss für Betriebswirtschaft · Ausschuss für Finanz- und Steuerfragen · Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit · Ständiger Arbeitskreis Personenkraftverkehr · Ständiger Arbeitskreis Güterkraftverkehr · Ausschuss für Maschinen- und Elektrotechnik · Ausschuss für Sicherungs- und Informationstechnik · Ausschuss für Bautechnik · Ausschuss für Eisenbahn-Betriebswesen · Ständiger Arbeitskreis Kraftfahrzeugtechnik · Ausschuss für kombinierten Verkehr · Landesgruppen [Am 6.11.1990 schlossen sich der Verband öffentlicher Verkehrsunternehmen (VÖV), der BDE und VÖV-DDR zum „Verband Deutscher Verkehrsunternehme" (VDV) zusammen.] Bearbeitungshinweis Findbuch (Datenbankerschließung) Bestandsbeschreibung Der Bundesverband deutscher Eisenbahnen verwahrte seine Ordner und einige Ordner der Vorgängerorganisation VDNE und des Vereins privater Eisenbahnen in den drei westlichen Besatzungszonen. Eine erste Kontaktaufnahme mit dem BDE durch das Bundesarchiv fand im September 1976 statt. Der Übereignungsvertrag wurde im Dezember 1976 geschlossen, in dem sich der BDE auch in Zukunft zu Abgaben der archivreifen Unterlagen verpflichtet. Am 11. und 13. Oktober 1977 wurden über 6 RE Unterlagen abgeholt. Archivische Bearbeitung Bewertet und vorläufig verzeichnet wurden die Aktenordner von Dr. Trumpp im Dezember 1977: Einzelvorgänge wurden kassiert, ca. 50% als archivwürdig bewertet. Die abschließende Bearbeitung erfolgte im September 2009 durch Sandra Mandl unter Mithilfe von Annegret Neupert. Benutzungsbedingungen Die Benutzung von Archivgut des Bund Deutscher Eisenbahnen (B 220) unterliegt den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes. Inhaltliche Charakterisierung Der Bestand umfasst 187 Ordner des Bundesverbands deutscher Eisenbahnen. Neben Sitzungsprotokollen der verschiedenen Ausschüsse enthält er viele Ordner zu Tariffragen (64 Ordner: 114-117, 126-187). Rechtliche Fragen, Gesetzgebung und Gerichtsentscheidungen umfassen 21 Ordner (76-97). Der Zeitraum des Bestandes erstreckt sich von 1945-1974. Weitere Quellen des Bundesarchivs: R 132 Reichsverkehrsgruppe Schienenbahnen und Verein der Privatbahnen in der amerikanisch besetzten Zone R 5 und B 108 staatliche Bestände des Reichs- und Bundesverkehrsministeriums B 121 Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (3RE) B 249 VÖV. Eine wichtige Ergänzung zur Geschichte, Aufgaben und Funktionen des BDE und seiner Ausschüsse ist ZSg. 1-320 (Bundesverband Deutscher Eisenbahnen) Erschließungszustand Findbuch (Datenbankerschließung) Zitierweise BArch B 220/... 

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