Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002579-b_209 an entity of type: Record
Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen
Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen
Schriftgut
1414 Aufbewahrungseinheiten
67,2 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Der Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen (UfJ) wurde im Herbst 1949 von Juristen gegründet, die aus der SBZ geflohen waren und sich in einer „Vereinigung freiheitlicher Juriste" zusammengeschlossen hatten. Initiator war der Rechtsanwalt Horst Erdmann (Pseudonym Dr. Theo Friedenau), der bis zum 1. Juli 1958 die Leitung wahrnahm. Sein Nachfolger, der bis zum Ende des UfJ agierte, wurde der aus Potsdam stammende Oberrichter a. D. Walther Rosenthal.
Anfangs von den Amerikanern finanziert, erhielt der UfJ ab 1951 auf Zuwendungen des Berliner Senats. Im Verlaufe der fünfziger Jahre wurde er in immer größerem Maße, ab Juli 1960 vollständig vom BMin. für gesamtdeutsche Fragen finanziert, in dessen Akten dementsprechend weitere Unterlagen über den UfJ zu erwarten sind (BArch-Bestand B 137).
In der zeitgenössischen Terminologie waren seine Aufgaben:
Rechtshilfe für die mitteldeutsche Bevölkerung, um deren Freiheitsraum zu erweitern;
Rechtserziehung, um in der SBZ das Gefühl für allgemeingültige Rechtsprinzipien wachzuhalten;
Aufklärung der freien Welt über das sowjetzonale Unrechtssystem;
Gutachtertätigkeit für Dienststellen der Bundesrepublik und West-Berlins, u. a. bei Prozessen um die Erteilung des Flüchtlingsausweises C (zeitweise wurde in Frankfurt/Main eine Beratungsstelle unterhalten);
Hilfe für politische Häftlinge durch ein seit 1951 dem UfJ angeschlossenes Hilfskomitee.
Mit dieser Aufgabenstellung, die der UfJ publizistisch intensiv wahrnahm, wurde er zu einer Einrichtung, die in besonderem Maße mit dem „Kalten Krie" identifiziert wurde. Der UfJ wurde daher von der DDR mit besonderer Energie bekämpft.
Nach dem Mauerbau vom August 1961 und mit Beginn der großen Koalition und dem damit verbundenen politischen Klimawechsel verlor der UfJ zunehmend seinen Stellenwert. Im Jahre 1969 wurde er aufgelöst, die Aufgaben wurden in das 1969 gegründete Gesamtdeutsche Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben (BfgA) - überführt. Zu diesem Zeitpunkt war er de facto längst eine Einrichtung, die weitgehend im Auftrag des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen arbeitete. Das Personal des UfJ, das sich in der Blütezeit auf etwa 60 Mitarbeiter belaufen hatte, war bereits auf 38 (1969) zurückgeführt worden. Ein Organisationsplan („Strukturpla"), Stand 1. Apr. 1956, findet sich in B 209/499.
Bestandsbeschreibung
Der Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen (UfJ) wurde im Herbst 1949 von Juristen gegründet, die aus der SBZ geflohen waren und sich in einer „Vereinigung freiheitlicher Juriste" zusammengeschlossen hatten. Initiator war der Rechtsanwalt Horst Erdmann (Pseudonym Dr. Theo Friedenau), der bis zum 1. Juli 1958 die Leitung wahrnahm. Sein Nachfolger, der bis zum Ende des UfJ agierte, wurde der aus Potsdam stammende Oberrichter a. D. Walther Rosenthal.
Anfangs von den Amerikanern finanziert, erhielt der UfJ ab 1951 auf Zuwendungen des Berliner Senats. Im Verlaufe der fünfziger Jahre wurde er in immer größerem Maße, ab Juli 1960 vollständig vom BMin. für gesamtdeutsche Fragen finanziert, in dessen Akten dementsprechend weitere Unterlagen über den UfJ zu erwarten sind (BArch-Bestand B 137).
In der zeitgenössischen Terminologie waren seine Aufgaben:
Rechtshilfe für die mitteldeutsche Bevölkerung, um deren Freiheitsraum zu erweitern;
Rechtserziehung, um in der SBZ das Gefühl für allgemeingültige Rechtsprinzipien wachzuhalten;
Aufklärung der freien Welt über das sowjetzonale Unrechtssystem;
Gutachtertätigkeit für Dienststellen der Bundesrepublik und West-Berlins, u. a. bei Prozessen um die Erteilung des Flüchtlingsausweises C (zeitweise wurde in Frankfurt/Main eine Beratungsstelle unterhalten);
Hilfe für politische Häftlinge durch ein seit 1951 dem UfJ angeschlossenes Hilfskomitee.
Mit dieser Aufgabenstellung, die der UfJ publizistisch intensiv wahrnahm, wurde er zu einer Einrichtung, die in besonderem Maße mit dem „Kalten Krie" identifiziert wurde. Der UfJ wurde daher von der DDR mit besonderer Energie bekämpft.
Nach dem Mauerbau vom August 1961 und mit Beginn der großen Koalition und dem damit verbundenen politischen Klimawechsel verlor der UfJ zunehmend seinen Stellenwert. Im Jahre 1969 wurde er aufgelöst, die Aufgaben wurden in das 1969 gegründete Gesamtdeutsche Institut - Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben (BfgA) - überführt. Zu diesem Zeitpunkt war er de facto längst eine Einrichtung, die weitgehend im Auftrag des Ministeriums für gesamtdeutsche Fragen arbeitete. Das Personal des UfJ, das sich in der Blütezeit auf etwa 60 Mitarbeiter belaufen hatte, war bereits auf 38 (1969) zurückgeführt worden. Ein Organisationsplan („Strukturpla"), Stand 1. Apr. 1956, findet sich in B 209/499.
Mit Ausnahme der Akten aus der Auskunftserteilung zu bestimmten Themenbereichen kann man den Ordnungszustand der Unterlagen als desolat bezeichnen. Dies ist insofern auch nicht verwunderlich, als die Tätigkeit des UfJ vielfach nur kurzfristigen Zielen diente. Die für die Arbeit notwendigen Informationen wurden je nach Bedarf ohne Aufwand geordnet, weil ein längerfristiger Zugang offensichtlich ohnehin nicht zu erwarten war. Eine Schriftgutverwaltung mit Registraturen und Altregistraturen kann man nicht voraussetzen; vielmehr wurde - je nach aktuellem Bedarf - Schriftgut organisiert.
Der geringe Organisationsgrad der Akten hat für die Klassifikation der Überlieferung natürlich erhebliche Auswirkungen. Häufig ist es nicht möglich, das trümmerhafte Schriftgut in eine wirkliche Ordnung zu bringen, und es verbleibt vielfach bei einer unbefriedigenden Reihung von Titeln.
Ausnahmen sind offensichtlich einige zentrale Bereiche, die man als „Subinformationssysstem" bezeichnen könnte und die offensichtlich mit System und Sorgfalt organisiert wurden. Dabei handelte es sich im Einzelnen um: Informationen über Häftlinge, Informationen über einzelne Personen in der DDR, Sammlung von Zeitungsausschnitten, Vermerke über Besucher, Daten zu Personen des öffentlichen Lebens. Diese Sammlungen wurden zum Teil vom Gesamtdeutschen Institut fortgeführt (vgl. Bestand B 285 - Gesamtdeutsches Institut).
Die eigentlichen Sachakten wurden bereits im Vorfeld offensichtlich erheblich verringert. Der letzte Leiter des UfJ, Rosenthal, unterzog die Akten nach seiner Pensionierung im Auftrag der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben einer umfassenden Revision. Angaben über dabei erfolgte Kassationen sind nicht möglich. Angesichts der Bruchstückhaftigkeit der Überlieferung wurden weitere Kassationen nur sehr bedächtig vorgenommen. Mag der Einzelfall in der Masse der Fallakten für sich genommen vielfach auch als nicht archivwürdig erscheinen, so spiegelt doch die Gesamtheit ein Stück erfahrene Wirklichkeit in der DDR wider, die sicherlich in den amtlichen Akten der Verwaltungen der DDR einen scharfen Kontrast findet.
Der Bestand gelangte im Rahmen der Auflösung des Gesamtdeutschen Instituts im Jahre 1992 in das Bundesarchiv.
(1969, 1999 Mechthild Brandes, Dr. Wolfram Werner)
Inhaltliche Charakterisierung
Unrechtsfälle, Korrespondenzserien (1950-1972), Mitwirkung an der Ausstellung des Flüchtlingsausweises C (1954-1970), Besuchervermerke (Nov. 1949-Okt. 1976,), Öffentlichkeitsarbeit, allgemeine Korrespondenz, Sammlungen.
Umfangreiche Kassationen erfolgten bereits vor der archivischen Übernahme. Vom Gesamtdeutschen Institut fortgeführte Unterlagen finden sich in Bestand B 285. Produkte der publizistischen Tätigkeit in: ZSg. 1-97.
Zitierweise
BArch B 209/...