Bundesgesundheitsamt.- Organisationsunterlagen

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Bundesgesundheitsamt.- Organisationsunterlagen 
Bundesgesundheitsamt.- Organisationsunterlagen 
1952 - 
Sammlung 21 Aufbewahrungseinheiten 0,0 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners 1. Aufgaben/Organisation des Bundesgesundheitsamtes Das Bundesgesundheitsamt (BGA) wurde durch das Gesetz über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes vom 27. Februar 1952 (BGBl. I S. 121) als selbstständige Bundesoberbehörde aus den verbliebenen Institutionen des 1945 aufgelösten Reichsgesundheitsamtes errichtet, die in der Nachkriegszeit unter der Verwaltung des Berliner Magistrats standen: das Robert Koch-Institut für Hygiene und Infektionskrankheiten, das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene und das Max von Pettenkofer-Institut. Zu diesen, abgesehen von der Zentralabteilung für Verwaltungsaufgaben, drei Instituten traten in der Folgezeit vier weitere hinzu. Zunächst wurde 1970 das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie (SozEp) gegründet. Es ging aus der Abteilung „Erforschung von Umweltschäden und Zivilisationskrankheite" hervor, die auf Weisung der Bundesministerin für das Gesundheitswesen vom 20. Juli 1967 am 17. September 1967 eingerichtet worden war. Zusätzlich existierte zum damaligen Zeitpunkt die Abteilung für Strahlenhygiene, die 1975 zu einem Institut aufgewertet wurde. 1972 trat das Institut für Veterinärmedizin (Robert von Ostertag-Institut) sowie 1975 das Institut für Arzneimittel hinzu . 1989 wurde zudem das AIDS-Zentrum eingerichtet, welches direkt dem Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes unterstellt war. Im Rahmen des Gesetzes über die Neuordnung zentraler Einrichtungen des Gesundheitswesens (Gesundheitseinrichtungen-Neuordnungs-Gesetz - GNG) vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1416) wurde das BGA aufgelöst und seine Zuständigkeiten durch das Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des BGA (Artikel 1 des GNG vom 24. Juni 1994) auf folgende selbständige Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des BM für Gesundheit übertragen: 1. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, 2. Robert Koch-Institut - Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten, 3. Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin. Das letztgenannte Institut wurde im Januar 2001 in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verlagert, ehe es 2002 wieder aufgelöst wurde. Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene wurde in das Umweltbundesamt im Geschäftsbereich des BM für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingegliedert. Die Aufgaben des BGA umfassten insbesondere: · Forschung auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege, · Wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung, anderer staatlicher Entscheidungsträger, der EG, FAO/WHO und anderer internationaler Gremien, · Erledigung von Aufgaben der Exekutive auf den Gebieten des Arzneimittel- und Betäubungsmittelrechts, des Seuchenrechts, des Pflanzenschutzrechts und des Chemikalienrechts. 2. Aufgaben/Organisation der Institute des Bundesgesundheitsamtes 2.1. Das Robert Koch-Institut (seit 1891) Schwerpunkte der Tätigkeiten des Instituts waren und sind die Infektionskrankheiten. Die Aufgliederung in die einzelnen Abteilungen wurde mehrfach verändert. So bestanden 1968 die Abteilungen Parasitologie, Virologie, Bakteriologie, Chemie und Grundlagenforschung. Diese Struktur war permanenten Änderungen unterworfen. So gliederte sich das Institut 1976 in die Abteilungen Virologie, Bakteriologie, Immunologie, Biochemie und Cytologie auf. Das Institut besteht bis heute und hat im Zuge der Auflösung des BGA 1994 das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie sowie das AIDS-Zentrum aufgenommen. Die Aufgaben umfassen im Einzelnen: · Erkennung, Verhütung sowie Bekämpfung von Krankheiten( nationales Public-Health-Institut). · Bewertung, Analyse und Erforschung von Krankheiten von hoher Gefährlichkeit, weitem Verbreitungsgrad oder großer öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung (Stichworte HIV/Aids, Krebs, Allergien und Infektionskrankheiten). · Inhaltliche Bearbeitung und Koordinierung der Gesundheitsberichterstattung des Bundes · Genehmigung des Imports und der Verwendung humaner embryonaler Stammzellen. 2.2. Das Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene (1901-1994) Gegründet 1901 als „Königlich Preußische Versuchs- und Prüfungsanstalt für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigun", wurde es 1913 in „Königliche Landesanstalt für Wasserhygien" umbenannt, ehe es 1923 die Bezeichnung „Preußische Landesanstalt für Wasser-, Boden- und Lufthygien" erhielt. Den sachbezogenen Titel behielt das Institut bis 1994. Aufgabe des Instituts war die angewandte Forschung auf dem Gebiet der Umwelthygiene mit dem Ziel, den Menschen vor den Gefahren und Auswirkungen der industrialisierten Umgebung zu schützen. 1968 gliederte sich das Institut in 5 Abteilungen: Allgemeine Hygiene und hygienische Zoologie, Trink- und Betriebswasser, Abwasser/Gewässerschutz, Reinhaltung der Luft sowie Strahlenschutz und Strahlenbelastung. Letztere wurde 1970 zu einer eigenen Abteilung im BGA erklärt und somit dem Institut entzogen. 1994 wurde das Institut in das Umweltbundesamt eingegliedert. 2.3. Das Max-von-Pettenkofer-Institut (1952/53-1994) 1952 als dritter Teil neben den beiden vorgenannten Instituten in das BGA aufgegangen, erhielt dieser Institutsteil am 7. Juni 1953 den bis 1994 bestehenden Namen. Aufgabe des Instituts war die wissenschaftliche Beratung der Politik in den vier Bereichen Öffentliches Gesundheitswesen, Toxikologie, Chemie der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie Ernährungsmedizin und Ernährungsphysiologie. 1968 gliederte sich dies in die vier Abteilungen Pharmakologie, Lebensmittelchemie, Veterinärmedizin und Öffentliches Gesundheitswesen. 1972 wurde die Abteilung Veterinärmedizin aus dem Institut herausgelöst und als eigenes Institut im BGA etabliert. 1974 trat die Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien (ZEBS) hinzu, die insbesondere die Belastung für den Menschen durch Schwermetalle in Nahrungsmitteln erforschte. 1980 wechselte die Zuständigkeit für die Ernährungsmedizin an das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie. Die Aufgaben des Instituts gingen nach der Auflösung des BGA an das neu gegründete Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin über. Unter seinem alten Namen existiert das Institut seit der Auflösung des BGA als Forschungsinstitut an der Ludwig-Maximilians-Universität München weiter. 2.4. Das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie (1968/1970-1994) Der Aufbau des Instituts SozEp gliederte sich in drei Abteilungen (Sozialmedizin, Epidemiologie und Diagnostische Technik), die wiederum zwei oder drei Referate beziehungsweise ab 1975 Fachgebiete umfassten. Die Aufteilung entsprach den Hauptaufgaben, die dem neuen Institut vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit übertragen worden waren. Hierzu zählte im Bereich der Sozialmedizin die Beobachtung des Gesundheitszustandes und der Krankheitshäufigkeiten in der Bevölkerung und in deren Schichten und Gruppen. Dabei sollten die wechselseitigen Beziehungen zwischen Gesundheit, Gesundheitsgefahren und Krankheit einerseits und den sozialen, wirtschaftlichen und ökonomischen Verhältnissen andererseits erforscht werden. Des Weiteren sollte die Effizienz des Gesundheitswesens bezüglich der Prävention beziehungsweise der Behandlung von Krankheiten untersucht werden. Die Abteilung für Epidemiologie analysierte die Bedingungen für die Entstehung und Verbreitung von Umweltschäden und Zivilisationskrankheiten und bezog dabei auch klinische Forschungsarbeiten ein. Zudem sollte das Institut Verfahren zur Verhütung von Gesundheitsschäden und zur Früherkennung von Krankheiten der vorstehend genannten Art entwickeln und diese auch praktisch testen. 1980 übernahm das SozEp vom Max von Pettenkofer-Institut die Zuständigkeit für Ernährungsmedizin. 1981 wurde in Köln die Geschäftsstelle zum „Gesamtprogramm zur Krebsbekämpfun" gegründet, die 1989 wieder aufgelöst wurde. 1994 gingen die Aufgaben des Instituts an das Robert-Koch-Institut über. 2.5. Das Institut für Strahlenhygiene (1958-1989) Anlass zur Gründung der Vorgängereinrichtung des Instituts waren die Bewertung der Folgen der Atombombenexplosionen der 1940er und 1950er Jahre und die Vorbeugung vor weiteren Strahlenbelastungen. So wurde zunächst 1958 ein Sonderausschuss „Radioaktivitä" beim BM für Atomfragen gegründet, ehe am 3. Februar 1961 beim Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene eine Abteilung „Strahlenbelastun" gebildet wurde. 1963 wurde die Abteilung in „Abteilung für Strahlenschutz und Strahlenbelastun" umbenannt, ehe sie am 1. September 1970 als eigenständige Abteilung im BGA mit der Bezeichnung „Abteilung für Strahlenhygien" etabliert wurde. Am 1. Juli 1975 wurde die Abteilung in das Institut für Strahlenhygiene mit den zwei Abteilungen Strahlenexposition sowie Medizinische Strahlentechnik und Strahlenschutz umgewandelt. Später traten weitere Abteilungen hinzu: eine für Bevölkerungsschutz bei kerntechnischen Anlagen (bestand nur von 1977 bis 1980), eine für radioaktive Stoffe und Umwelt (seit 1980), sowie die Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität (seit 1989). Mit dem Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 9. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1830) ging die Zuständigkeit in das neu gegründete Bundesamt für Strahlenschutz über. 2.6. Das Institut für Veterinärmedizin (Robert von Ostertag-Institut) (1972-1994) Die Veterinärmedizin, die seit 1876 im Kaiserlichen Gesundheitsamt vertreten war, wurde 1952 als Abteilung in das Max-von-Pettenkofer-Institut übernommen. Die in der Folgezeit immer komplexer werdenden Aufgaben im Bereich des Tier- und Seuchenschutzes sowie der Lebensmittelüberwachung führten neben einer kontinuierlichen Erweiterung der Abteilung schließlich am 1. Februar 1972 zur Gründung eines eigenen Instituts für Veterinärmedizin mit den Abteilungen Lebensmittelhygiene, Zoonosen- und Tierseuchenforschung sowie Arzneimittel, Tierernährung und Rückstandsforschung. Diese Struktur blieb bis zur Auflösung des Instituts 1994 unverändert. Die Aufgaben des Instituts wurden nach der Auflösung des BGA dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin übertragen. 2.7. Das Institut für Arzneimittel (1975-1994) Das am 1. Juli 1975 gegründete Institut hatte zur Aufgabe, die Arzneimittelsicherheit und die Möglichkeiten zu einer wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie zu verbessern. Bei der Entstehung umfasste das Institut 7 Abteilungen, die sich u.a. mit pharmazeutischen Fragen der Arzneimittelzulassung oder der Aufsicht über den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen (Bundesopiumstelle) beschäftigten. Auch dieses Institut wurde einige Male umstrukturiert, ehe es 1994 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufging. Das BfArM ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Vgl. zur Organisation des BGA auch B 353/9294 mit zahlreichen Organigrammen und zur Fachaufsicht über einzelne Institute des BGA, 1975 - 1993 Zitierweise BArch B 208-ORG/... 

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