Bundesfinanzhof.- Organisationsunterlagen

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Bundesfinanzhof.- Organisationsunterlagen 
Bundesfinanzhof.- Organisationsunterlagen 
1946 - 
Sammlung 107 Aufbewahrungseinheiten 0,0 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Der Bundesfinanzhof (BFH) wurde durch Gesetz vom 29. Juni 1950 (BGBl. I S. 625) mit Sitz in München errichtet, ist gemäß Finanzgerichtsordnung (FGO) vom 6. Okt. 1965 (BGBl. I S. 1477) oberster Gerichtshof auf dem Gebiet der Finanzgerichtsbarkeit und einer der fünf obersten Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland . Er entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Finanzgerichte in Zoll- und Steuersachen und Entscheidungen, die Urteilen von Finanzgerichten gleichstehen, Beschwerden gegen andere Entscheidungen der Finanzgerichte oder der Vorsitzenden der Senate. Im ersten und letzten Rechtszug entscheidet der Bundesfinanzhof über Klagen wegen erstinstanzlicher Verwaltungsakte des BMF auf dem Gebiet der Eingangsabgaben, über Klagen wegen verbindlicher Zolltarifauskünfte und über Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Zerlegungsgesetzes, soweit die zugrunde liegenden Feststellungen durch die obersten Finanzbehörden der Länder getroffen sind. Neben dem großen Senat existieren weitere Senate. Gegenwärtig unterhält der Bundesfinanzhof 11 Senate. An der Spitze des Bundesfinanzhofes steht der Präsident. Bearbeitungshinweis Bei den Verfahrensakten des Bundesfinanzhofes handelt es sich um Unterlagen gemäß § 2 Abs. 4 Bundesarchivgesetz. Diese unterliegen somit gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Bundesarchivgesetz einer 60jährigen Schutzfrist. Für den Bestand bestehen aufgrund des Steuer- und Beratungsgeheimnisses (Richtervoten) besondere benutzungsrechtliche Bestimmungen. Zitierweise BArch B 200-ORG/... 

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