Bundessozialgericht

http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002579-b_188 an entity of type: RecordSet

1953 - offen 
B 188 
Bundessozialgericht 
Schriftgut 10391 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Das Bundessozialgericht in Kassel ist durch Gesetz vom 03.09.1953 (BGBl. I S.1293) errichtet worden; es ist oberster Gerichtshof für das Gebiet der Sozialgerichtsbarkeit ( Art. 95 GG.). Das Bundessozialgericht entscheidet über das Rechtsmittel der Revision und über Nichtzulassungsbeschwerden; außerdem im ersten und letzten Rechtszug über Streitgkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zwischen dem Bund und den Ländern sowie zwischen den Ländern untereinander. Das Bundessozialgericht besteht aus 14 Senaten, in der Besetzung von einem Vorsitzenden (Präsident, Vizepräsident oder Vorsitzender Richter), zwei berufsrichterlichen Beisitzern und zwei ehrenamtlichen Richtern. Die Dienstaufsicht wird von dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wahrgenommen. Der Bestand Bundessozialgericht besteht aus Revisionsakten des Bundessozialgerichts mit Leitsatzurteilen (ab dem Jahrgang 1953) sowie aus Verwaltungsakten. Leitsätze werden dann erstellt, wenn es sich um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die sowohl den materiellen Bereich als auch das Verfahrensrecht betreffen können. Bearbeitungshinweis Die Verfahren des Bundessozialgerichts, die mit Leitsatzurteil abgeschlossen worden sind, werden nach Eingang im Bundesarchiv alle als archivwürdig bewertet und klassifiziert. Die Klassifikation des Bestandes spiegelt die Zuständigkeit der Senate für die Revisionsakten sowie für die Urteilsurschriften und Beschlüsse wider. Von den Generalakten sind nur wenige Akten archivwürdig; die Klassifikation des Bestandes erfolgt nach sachthematischen Aspekten. Inhaltliche Charakterisierung Revisionsakten aus Verfahren, die mit Leitsatzurteilen endeten; Urschriften von Urteilen, Beschlüsse und Verhandlungsniederschriften; Verwaltungsakten. Erschließungszustand Abgabeverzeichnisse und vorläufiges Findbuch Vorarchivische Ordnung Die in Verwaltungsangelegenheiten erwachsenen Sachakten werden nach einem im Dezimalsystem aufgebauten Generalaktenplan, Revisionsakten jahrgangsweise nach Aktenzeichen aufsteigend abgelegt. Umfang, Erläuterung 9871 AE; Bislang als archivwürdig bewertet: 9856 AE (Stand: 11/2015) Zitierweise BArch B 188/... 
Besondere Benutzungsbedingungen Bei den personenbezogenen Unterlagen sind die Benutzungsbedingungen nach § 5 Bundesarchivgesetz zu beachten. 
[Fremde Archive, Vorinstanzliche Akten bei den jeweils zuständigen Staatsarchiven., Amtliche Druckschriften, -Bestände BD 36 Bundessozialgericht und BD 9 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, -Entscheidungen des Bundessozialgerichts 1955/56 ff., Köln/Berlin 1956 ff., Bem.: Entscheidungen können beim BSG in anonymisierter Form angefordert werden, Literatur, -Informationsbroschüre"Bundessozialgericht und Sozialgerichtsbarkei", Hrsg. BSG, Referat für Öffentlichkeitsarbeit und Pressewesen, 2008, -Weitere Informationen auf Homepage des BSG: www.bsg.bund.de] 

data from the linked data cloud