Deutsche Delegation bei der Internationalen Ruhrbehörde
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002579-b_130 an entity of type: Record
Deutsche Delegation bei der Internationalen Ruhrbehörde
Deutsche Delegation bei der Internationalen Ruhrbehörde
Schriftgut
201 Aufbewahrungseinheiten
5,7 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
siehe Vorwort zum Findbuch B 130
Bearbeitungshinweis
Findbuch
Bestandsbeschreibung
Die Einrichtung einer Internationalen Ruhrbehörde wurde auf der Londoner Konferenz vom 11. Nov. - 24. Dez. 1948 beschlossen. Ein entsprechendes Abkommen wurde daraufhin am 28. April 1949 von Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlanden, Großbritannien und den USA ratifiziert. Die Behörde sollte über Kohle und Stahl des Ruhrgebietes verfügen, die für den Wiederaufbau Europas eine Schlüsselfunktion hatten. Mit dem Petersberger Abkommen erklärte die Bundesregierung u.a. ihren Beitritt, und die deutsche Delegation nahm mit Wirkung vom 17. Dez. 1949 ihre Tätigkeit auf. Gemäß Art. 3 und 4 des Abkommens bestand die Behörde aus einem Rat, der sich aus Vertretern der Signatarstaaten und Deutschlands zusammensetzte, dem wiederum ein Sekretariat unter Leitung eines Generalsekretärs zur Seite stand. Die Internationale Ruhrbehörde, die ihren Sitz in Düsseldorf hatte, war nur von kurzer Dauer. Ihre Funktionen gingen über auf die am 10. Aug. 1952 in Luxemburg gebildete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (B 318 F). Leiter der deutschen Delegation waren Franz Blücher, Dr. Heinz Potthof, Ludwig Partl.
Inhaltliche Charakterisierung
Die Akten gelangten 1963 über das Auswärtige Amt in das Bundesarchiv. Technische Unterlagen wurden bei der Liquidation der Montanbehörde in Luxemburg überlassen, Schriftgut in Verwaltungs- und Finanzsachen gelangten in das Archiv des Foreign Office in London. Ratssitzungen; Organisation, Dienststellenverwaltung, Haushalt; Produktion, Zuteilung, Exportpreise, Frachttarife für Ruhrkohle und Stahl; Statistik; Pressearbeit, Zeitungsausschnitte; Dokumentenserien der Internationalen Ruhrbehörde.
Umfang, Erläuterung
201 AE
Zitierweise
BArch B 130/...