Inspektion der Infanterie des Heeres (In 2)
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Inspektion der Infanterie des Heeres (In 2)
Inspektion der Infanterie des Heeres (In 2)
Schriftgut
242 Aufbewahrungseinheiten
5,7 laufende Meter
Geschichte des Bestandsbildners
Mit Erlass vom 11. August 1920 wurden die Befehlsbefugnisse im Reichsheer neu geregelt. Die Waffeninspekteure - wie sie von nun an bezeichnet wurden - waren dann dem Chef der Heeresleitung unmittelbar unterstellt. Sie standen an der Spitze ihrer Waffeninspektionen. Der Inspekteur der Infanterie (In 2) war gemäß Erlass vom 11. August 1920 für folgende Angelegenheiten zuständig (vgl. HVBl. 1920, Seite 841 ff):
-Waffentechnische Ausbildung und Schießausbildung aller Waffengattungen mit Handfeuerwaffen, Maschinengewehren und Minenwerfern; -Ausbildung der Infanterie und Kavallerie in der gefechtsmäßigen Verwendung der Maschinengewehre im Rahmen der übrigen Waffen; -Verwendung des Maschinengewehr- und Minenwerfer-Materials in den Festungen. Mit Wirkung vom 1. April 1927 wurden die Waffeninspektionen dem Wehramt unterstellt. Es war die neue Dienststellenbezeichnung für den Stab beim Chef der Heeresleitung (vgl. HVBl. 1927, Seite 39). Der Inspekteur der Infanterie war höchster Vertreter der Waffengattung Infanterie und überwachte ihre Ausbildung. Über seine Forderungen hinsichtlich der Weiterentwicklung seiner Waffengattung, wie Organisation, Bewaffnung, Ausrüstung entschied nach Prüfung durch den Generalstab des Heeres und des AHA der Oberbefehlshaber des Heeres. Die Durchführung wiederum war Aufgabe des AHA, im materiellen Bereich auch des Heereswaffenamts (Waffen, Munition, Gerät) und des Heeresverwaltungsamtes (Bekleidung, Verpflegung, Bauten). Mit Inkrafttreten der Kriegsspitzengliederung 1939 wurden die Waffeninspektionen des AHA in Waffenabteilung umbenannt und die Inspekteure dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt (Chef H Rüst u. BdE). Gleichzeitig wurde der Aufgabenbereich der Inspekteure wesentlich eingeschränkt. Die im Februar 1940 erlassene Dienstanweisung legte die Aufgaben der Waffeninspekteure wie folgt fest: Überwachung der Ausbildung ihrer Waffe bei den Ersatztruppen und den dem Chef H Rüst u. BdE unterstehenden Neuaufstellungen in dessen Auftrag und nach seinen Weisungen. Hierzu hatten sie das Recht, im Einvernehmen mit den Stellvertretenden Kommandierenden Generalen Besichtigungen abzuhalten und Aufgaben zu stellen. Das Ergebnis teilten sie den Stellvertretenden Kommandierenden Generalen unmittelbar mit und standen diesen für ihr Fachgebiet als Berater zur Verfügung.Mit Einverständnis des Chefs des Generalstabs konnte Chef H Rüst u. BdE die Waffeninspekteure zum Feldheer entsenden, um die Erfahrungen der Front sofort für die Ausbildung und Ausrüstung verwerten zu können. Die Waffeninspekteure verfügten weiterhin nicht über eigene Arbeitsstäbe und waren für den notwendigen Geschäftsbetrieb auf ihre Waffenabteilung im AHA angewiesen. Soweit den Waffeninspekteuren Dienststellen oder einzelne Soldaten unmittelbar unterstellt waren, hatten sie ihnen gegenüber die Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs (vgl. AHM 1940, S. 121, 171). Als zum 1.Oktober 1942 der Chef des Ausbildungswesens im Ersatzheer (Chef Ausb.) aufgestellt wurde, wurden diesem die Waffeninspekteure unmittelbar unterstellt (vgl. AHM 1942, S. 460). Am 1. November 1944 wurde die Dienststelle OKH/Höherer MG-Offizier beim Inspekteur der Infanterie durch Umbenennung des MG-Inspizienten beim OKH/AHA/Stab/Sonderstab A geschaffen (vgl. AHM 1944, Seite 341). Zur gleichen Zeit wurde für die Waffengenerale im OKH eine neue Dienstanweisung erlassen. Sie bestimmte, dass dem General der Infanterie im OKH die Infanterie-Inspektion (In 2) mit dem Inspekteur an der Spitze als Arbeitsstab unterstellt wurde. Die Inspektion war gleichzeitig bearbeitende Waffenabteilung für das AHA, dessen Chef sie arbeitsmäßig unterstellt war (vgl. AHM 1944, S. 357ff.). Zur Unterstützung des Inspekteurs der Infanterie bei der Überwachung der infanteristischen Ausbildung des Ersatzheeres sowie der dem Chef H Rüst u. BdE unterstehenden Neuaufstellungen wurden im Dezember 1944 die Höheren Infanterie-Offiziere 1 bis 5 mit Sitz in Posen, Hannover, München, Dresden und Nürnberg sowie der Höhere Kavallerie-Offizier mit Sitz in Potsdam aufgestellt. Sie waren dem OKH nachgeordnet und hatten die Dienststellung eines Brigade-Kommandeurs. Mit Ausnahme eines Adjutanten verfügten sie über keinen eigenen Arbeitsstab und waren für den notwendigen Geschäftsbetrieb auf die an ihrem Dienstsitz befindlichen Stellvertretenden Generalkommandos, Abt. I a, angewiesen (vgl. AHM 1944, S. 376f.). Der Aufbau der Dienststelle änderte sich im Verlauf des Krieges mehrfach, dauerhaft bestand jeweils eine Gruppe, die sich mit organisatorischen, zentralen sowie personellen Fragen beschäftigte, eine Gruppe Munition (Entwicklung, Versuche, Einführung, Beschaffung, Mun.-Verwaltung), eine Gruppe Ausbildung sowie eine bis drei Gruppen, die die Organisation, Ausbildung, Vorschriften, Bewaffnung und Ausrüstung aller Infanterie-Einheiten überwachte (Infanterie- und MG-Kompanien; Gebirgsjäger; Wintertruppe; Radfahr- und Kavallerie-Einheiten; Infanterie-Pionier-Züge; Infanterie-Nachrichten-Einheiten, Infanterie-Panzer-Jäger- und Infanterie-Schallmess-Einheiten, Flugabwehr-Einheiten, Panzer-Abwehr-Waffen der Infanterie).
Vorprovenienz: Infanterie-Abteilung im Waffen-Amt beim Chef der Heeresleitung seit 1919
Bestandsbeschreibung
Der größte Teil der in RH 12-2 zusammengefassten Überlieferung stammt aus unterschiedlichen US-Reihen und insbesondere aus vermischten EAP-Unterlagen. Bei etwa 60 Archivalieneinheiten handelt es sich um fadengeheftete Akten aus der Zeit 1919 bis 1935, die offenbar noch nicht an das Heeresarchiv abgegeben worden waren, da sie keine alte Signatur tragen. Auf welchem Weg und von welcher abgebenden Stelle sie in die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes gelangten, ließ sich nicht mehr klären.
Aus Notizen in den überlieferten Akten geht hervor, dass ein Großteil des Schriftgutes der In 2 selbst vernichtet wurde. Ein Teil der geretteten Überlieferung bestand aus Umlaufmappen mit vollkommen ungeordnetem Schriftgut. Dadurch und auch in Anbetracht der großen Überlieferungslücken konnte die alte Registraturordnung nicht wiederhergestellt werden. Ein Organisationsplan vom Februar 1945 diente als Anhalt für eine Bestandsklassifikation, was jedoch zu Schwierigkeiten bei der Einordnung v.a. der Akten aus der Zeit von 1919 bis 1935 führte. In einigen Fällen musste deshalb eine Doppelverzeichnung einzelner Archivalien erfolgen. Von der Inspektion der Infanterie (In 2) sind vorwiegend Unterlagen zur Ausbildung (u.a. Schießausbildung), Organisation und Verwendung dieser Waffengattung, des weiteren zur Entwicklung, Erprobung, Beschaffung und Verwendung von Infanteriewaffen, Gerät und Munition überliefert.
Erschliessungszustand
Online-Findbuch
Zitierweise
BArch RH 12-2/...