General der Artillerie im OKH

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General der Artillerie im OKH 
General der Artillerie im OKH 
Schriftgut 83 Aufbewahrungseinheiten 1,3 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Die ersten Waffengenerale wurden 1939 eingesetzt. Sie unterstanden dem Chef des Generalstabs des Heeres, waren Berater des Oberbefehlshabers des Heeres in allen Fragen ihrer Waffe und sorgten in Verbindung mit den zuständigen Abteilungen des Generalstabs für die praktische Auswertung der Kriegserfahrungen für Kampfführung, Ausbildung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung. Weitergehende Kompetenzen besaßen sie anfangs nur hinsichtlich ihrer Lehr- und Heerestruppen. In der Dienstanweisung der Organisationsabteilung des Generalstabs des Heeres vom 27. September 1939 ist für den General der Artillerie festgehalten: 1. Der General der Artillerie beim Ob d H ist dessen Berater in allen artilleristischen Fragen. Er ist als solcher dem Chef des Generalstabes des Heeres unterstellt. 2. Seine Aufgaben sind: Bearbeitung der Fragen artilleristischer Kampfführung innerhalb des OKH in Zusammenarbeit mit der Operationsabteilung. Vorschlag für Einsatz der schwersten Artillerie; Vertretung der aus den Kampfaufgaben der Artillerie im Stellungskrieg sich ergebenden Forderungen auf dem Gebiet der Organisation, Bewaffnung, Ausrüstung; Förderung des artilleristischen Erkundungs- und Beobachtungsdienste und seiner Zusammenarbeit mit den Artilleriefliegern; Leitung des Wetterdienstes im Bereich des Heeres; Forderungen an den Chef für Kriegskarten- und Vermessungswesen vom artilleristischen Standpunkt aus. Übermittlung der Ergebnisse des Vermessungswesen an die Artillerie und an den Truppenvermessungsdienst sowie Beratung dieser Stellen im Gebrauch der Unterlagen des Vermessungswesens; Auswertung von Kriegserfahrungen für Kampfführung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung der Artillerie und Vertretung der sich ergebenden Forderungen hinsichtlich Ausbildung und Weiterentwicklung der Artillerie bei den zuständigen Abteilungen des Generalstabs des Heeres; Betreuung der Heeresartillerie. 3. Der General der Artillerie kann von Fall zu Fall vom Ob d H mit der Prüfung der artilleristischen Abwehrbereitschaft in der Kampfzone und mit der Durchführung besonderer artilleristischer Aufgaben beauftragt werden. Die Dienstelle bestand zu diesem Zeitpunkt aus drei Gruppen (Gruppe I: Fragen der artilleristischen Kampfführung, Schießverfahren, Auswertung von Kriegserfahrungen; Gruppe II: Schwerste Artillerie; Gruppe III: Artilleristischer Beobachtungsdienst, Vermessung und Karten, Wetterdienst). Seit 1. Februar 1941 war der General der Artillerie zugleich Inspekteur der Heeres-Flaktruppen beim Befehlshaber des Ersatzheeres. Der Aufgabenzuschnitt und die Struktur änderten sich wie bei allen Waffengeneralen 1942 und 1944 (siehe dazu Vorbemerkung Allgemeine Informationen zu Waffengeneralen). In der entsprechenden Dienstanweisung vom 25. November 1944 heißt es u.a. für den General der Artillerie: 1. Der General der Artillerie im OKH hat die Dienststellung und Befugnisse eines Kommandierenden Generals; 2. Dem General der Artilllerie sind unterstellt: General der Heeres-Flak, General der Heeres-Küsten- und Festungs-Artillerie und Höherer Offizier für Panzer-Artillerie; 3. Vorschläge über grundsätzliche Fragen der artilleristischen Kampfführung, Einsatz der Heeres-Artillerie, Sondergeräte und artlleristischen Aufklärungsmittel in Verbindung mit der Operationsabteilung; 4. Leitung des artilleristischen Wetterdienstes im Bereich des Heeres. Bestandsbeschreibung Von Bedeutung ist das überlieferte Kriegstagebuch samt Anlagenbände für das Jahr 1944 und eine Akte mit Angaben zum Einsatz einzelner Verbände und Einheiten der Artillerie sowie der propagandistischen Verwertung der Erfolge der Artillerie. Von einigen wenigen Beobachtungsabteilungen und -batterien liegen Einsatz- und Erlebnisberichte vor. Erschliessungszustand Findbuch, Online-Findbuch Zitierweise BArch RH 11-II/... 

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