"Geschichte des Bestandsbildners\n\nDer\"General der Infanterie beim Oberbefehlshaber des Heere\" (Gen d Inf b ObdH) wurde mit Wirkung vom 10. Oktober 1939 aufgestellt. Er war Berater des Oberbefehlshaber des Heeres in allen Fragen seiner Waffe und unterstand dem Chef des Generalstabs des Heeres. Mit Wirkung vom 2. März 1940 traten für die Waffengenerale beim Oberbefehlshaber des Heeres (ObdH), also auch den Gen d Inf b ObdH, detaillierte neue Befehlsbefugnisse und Dienstanweisungen in Kraft. Zur Hauptaufgabe des Gen d Inf zählte danach die praktische Auswertung von Kriegserfahrungen für Kampfführung, Ausbildung, Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung seiner Waffe. In Verbindung mit der zuständigen Abteilung des Generalstabes des Heeres war er verantwortlich für die Bearbeitung der taktischen Waffenvorschriften und für die Vermittlung der Kriegserfahrungen durch Weisungen und Merkblätter an die Truppe. Forderungen auf dem Gebiet der Gliederung, Bewaffnung und Ausrüstung waren an die Organisationsabteilung des Generalstabes des Heeres zu stellen, welche sie gegenüber dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres (Chef H Rüst u. BdE) vertrat. Für alle vorgenannten Aufgaben stand dem Gen d Inf b ObdH seine Waffenabteilung beim Chef H Rüst u. BdE - unbeschadet deren Unterstellung unter das Allgemeine Heeresamt - zur Verfügung. Sie handelte hierbei nach seinen Weisungen.\n\nUm Erfahrungen und Forderungen prüfen zu können, hatte der Gen d Inf b ObdH im Einvernehmen mit dem Chef H Rüst u. BdE das Recht, bei den Lehrtruppen der Infanterie die Durchführung von Versuchen anzuordnen und ihrem Dienst beizuwohnen. Soweit die taktische und technische Verwendung von Infanteriewaffen berührt wurde, wurde der Gen d Inf b ObdH vom Chef H Rüst u. BdE an Versuchen des Heereswaffenamtes beteiligt. Der General d Inf b ObdH überwachte die truppendienstliche Betreuung der Heerestruppen seiner Waffe. Er hatte das Recht im Auftrag des Oberbefehlshaber des Heeres den Divisions-Kommandos z.b.V. bezüglich der Ausbildung der ihnen unterstellten Heerestruppen Weisungen zu erteilen. Ferner hatte er im Einvernehmen mit den zuständigen Kommandobehörden das Recht, alle Truppenteile des Feldheeres seiner Waffe zu besuchen oder ihrem Dienst beizuwohnen. Gegenüber den Angehörigen seines Stabes hatte er die Disziplinarbefugnisse eines Divisionskommandeurs. Um die Felderfahrungen für die Ausbildung im Ersatzheer besser verwerten zu können, befahl die Organisationsabteilung des Generalstab des Heeres am 5. April 1942 im Einvernehmen mit dem Chef H Rüst u. BdE eine Ergänzung der Dienstanweisung der Waffengenerale, die die Einflussnahme der Waffengenerale auf das Ausbildungswesen ihrer Waffe verbessern sollte. Mit Verfügung OKH/Chef H Rüst u. BdE/HPA/GenStdH/Org.Abt..(II) Nr. 16840/43 geh. vom 24. März 1943 wurde zum l. April 1943 unter Auflösung der Waffengattung Schnelle Truppen die Waffengattung\"Panzer-Truppe\" geschaffen. Radfahr-und Reitereinheiten gehörten nunmehr zur Infanterie, der Gen d Inf b ObdH wurde um das Referat\"Reiter und Radfahre\" verstärkt (siehe dazu RH 10/12). Im Zuge der Übernahme des Oberbefehlshabers des Heeres durch Hitler im Dezember 1941 wurde die Zusatzbezeichnung der Waffengenerale beim\"Oberbefehlshaber des Heere\" abgeändert in\"beim Chef des Generalstabes des Heere\". Gemäß OKH/GenStdH/Org.Abt.-OKH/Chef H Rüst u. BdE/AHA Stab Ia, Nr. 55000/44 geh. vom 25. November 1944 wurde der\"General der Infanterie beim Chef des Generalstabes des Heere\" in\"General der Infanterie im Oberkommando des Heere\" umgenannt. Mit gleicher Verfügung wurde für die Waffengenerale eine neue Dienstanweisung befohlen (vgl. RH 11 I/1 sowie AHM 1944, S. 357). Danach waren die Waffengenerale im OKH die höchsten Fachvorgesetzten ihrer Waffe und alleinige Vertreter ihrer Belange im Oberkommando des Heeres. Sie unterstanden dem Chef GenStdH und dem Chef H Rüst u.BdE jeweils in deren Verantwortungsbereichen. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich somit sowohl auf die Truppen des Feldheeres als auch auf die des Ersatzheeres. Dem Gen d Inf im OKH (Führungsstab) unterstand danach ein zentraler Arbeitsstab, die Infanterie-Inspektion (In 2). Die Gliederung beider Stäbe war aufeinander abgestimmt. Die Infanterie-Inspektion war gleichzeitig bearbeitende Waffenabteilung für das Allgemeine Heeresamt (AHA) auf den Gebieten der Organisation und Personalbewirtschaftung des Ersatzheeres, der Kriegsstärke- und Ausrüstungsnachweisungen und der Waffen-, Geräte- und Munitionsentwicklung. Ferner diente sie dem Inspekteur der Infanterie als Arbeitsstab, war ihm jedoch nicht unterstellt. Des weiteren unterstand dem Gen d Inf im OKH eine Vorschriftenstelle, ferner außer dem Inspekteur der Infanterie mit seinen sechs Höheren Infanterie-Offizieren noch der Höhere Offizier für Jäger- und Gebirgsjäger-Einheiten, der Höhere Offizier für Heeres- und Festungstruppen der Infanterie und des Höheren Kavallerie-Offiziers. Die Förderung der Schießausbildung bei den im Heimatkriegsgebiet außerhalb der Wehrmacht bestehenden Verbänden oblag ebenfalls dem Gen d Inf im OKH. Die Befugnisse des Generals der Infanterie im Oberkommando des Heeres wurden im Verlauf des Krieges auf die eines Kommandierenden Generals angehoben. Ausführliche Unterlagen über die Spitzengliederung der Infanterie können der Akte RH 11 I/1 entnommen werden; siehe auch Anlage: Organisationsschema vom Februar 1945\n\nBestandsbeschreibung\n\nUnmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges begannen US-Stellen, das erbeutete deutsche Aktenmaterial zu sichten und zu ordnen. Dabei fassten sie das von der deutschen Infanterieführung überlieferte Schrift- und Druckgut in der Reihe H 19 zusammen. Diese erste Verzeichnung im sogenannten Frankfurt-Katalog weist mit Stand vom 1. Oktober 1945 für H l9 insgesamt 114 Nummern nach. Als im Mai 1962 sowie in einer Nachsendung vom Mai 1967 die Rückführung der H 19-Reihe in die Bundesrepublik und die Übernahme durch die Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes in Freiburg erfolgte, war der Bestand H 19 inzwischen auf 227 Nummern angewachsen. Eine neue umfassende Verzeichnung aller Unterlagen in einem Guides wurde seinerzeit allerdings nicht vorgenommen. Bei der Neuordnung bzw. Bestandsüberarbeitung erwies sich, dass in H 19 insbesondere Unterlagen des Generals der Infanterie und der Inspektion der Infanterie (In 2) zusammengefasst worden waren, darüber hinaus sich auch Schriftgut anderer Provenienzen im Bestand befanden. Die Aussonderung des nicht zum General der Infanterie gehörenden und in H 19 fälschlicherweise zusammengefassten Archivgutes reduzierte den Bestand um mehr als die Hälfte.\n\nZu RH 11 I übernommen wurden neben dem bis dahin in H 19 erfassten Material die Zugänge 10/55 und 17/73 sowie aus den vermischten EAP-Unterlagen ausgesonderte Einzelstücke; dies erbrachte einen geringen Bestandszuwachs. Neben einigen Dokumenten für den Ausbildungsbereich (Entwürfe für Schießausbildung) werden im Findbuch die entsprechenden Nachrichten und Merkblätter erwähnt, die aber im zur Überlieferung des Generals der Infanterie korrespondierenden Amtsdrucksachenbestand abgelegt worden sind. Der Bestand beinhaltet zahlreiche Dokumente zur Gliederung, der personellen und materiellen Ausstattung der Infanterie, der Gebirgs-, Jäger- und Skiausbildung sowie vor allem zu Kavallerieverbänden. Darüber hinaus sind Unterlagen zur Erprobung von Gerät und Waffen zu finden.\n\nUnterlagen über Organisation, Gliederung, Ausbildung, materielle Ausstattung und Einsatz von Infanterie, Heeres- und Festungstruppen der Infanterie,Gebirgs-, Jäger- und Skitruppen, Kavallerie- und Radfahrtruppen.\n\nErschliessungszustand\n\nFindbuch\n\nZitierweise\n\nBArch RH 11-I/..."@deu . "Schriftgut\n\n133 Aufbewahrungseinheiten\n\n2,1 laufende Meter"@deu . . "General der Infanterie im OKH"@deu . . . "General der Infanterie im OKH"@deu . .