Vietinghoff gen. Scheel, Heinrich von (Generaloberst)

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Vietinghoff gen. Scheel, Heinrich von (Generaloberst) 
Vietinghoff gen. Scheel, Heinrich von (Generaloberst) 
Nachlässe 51 Aufbewahrungseinheiten 0,5 laufende Meter 
Geschichte des Bestandsbildners Generaloberst von Vietinghoff, gen. von Scheel (06.12.1887 geboren in Mainz, 23.02.1952 gestorben in Pfronten/Ried) März 1906 Fähnrich im Kaiser Franz-Garde-Grenadier-Regiment 2 Januar 1907 Leutnant 1914 - Jan. 1917 Oberleutnant und Regimentsadjutant April 1915 Verleihung des Eisernen Kreuzes 1. Klasse Jan. 1917 - Juli 1919 in die Operationsabteilung der Obersten Heeresleitung versetzt April 1917 Hauptmann 1924 Kompanie-Chef (1. Kompanie des 9. (preuß.) Infanterie-Regiments) März 1926 Major 1927 und 1928 beim Stab des Infanterieführers II 1929 und 1930 Verwendung im Wehramt des Reichswehrministeriums Febr. 1931 Oberstleutnant und Kommandeur des I. Btl. vom 14. (bad.) Infanterie-Regiment April 1933 Oberst Juni 1935 Versetzung zur Panzertruppe und Kommandeur der 1. Schützen-Brigade 1936 Generalmajor Okt. 1937 - Nov. 1938 Inspekteur der Panzertruppe und Heeresmotorisierung (In 6) 1938 Generalleutnant Dez. 1938 - Okt. 1939 Kommandeur der 5. Panzer-Division, Teilnahme am Polenfeldzug Nov. 1939 - Juni 1940 Kommandierender General des XIII. Armee-Korps, Teilnahme am Frankreichfeldzug Juni 1940 General der Panzertruppe, Verleihung des Ritterkreuzes Nov. 1940 - Juli 1942 Kommandierender General des XXXXVI. Panzerkorps, Teilnahme am Feldzug in Nordserbien und am Rußlandfeldzug (hier der Heeresgruppe Nord und Mitte zugeordnet) April 1942 Verleihung des Deutschen Kreuzes in Gold sowie des Eichenlaubes- zum Ritterkreuz Juni 1942 stellvertretender Oberbefehlshabe der 9. Armee (Ersatz für verwundeten Generaloberst Model) Dez. 1942 - Juli 1943 Oberbefehlshaber der 15. Armee in Nordfrankreich Aug. 1943 wegen Erkrankung Versetzung in die Führerreserve Aug.1943 - Jan.1945 Oberbefehlshaber der 10. Armee in Italien Sept. 1943 Generaloberst Okt.1944 - Jan.1945 Vertretung des verwundeten Generalfeldmarschalls Kesselring als Oberbefehlshaber Südwest und OB der Heeresgruppe C in Italien Febr. 1945 - März 1945 Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Kurland März 1945 - 02.05.1945 Oberbefehlshaber der Heeresgruppe C und Oberbefehlshaber Südwest (Italien) 02.05.1945 Kapitulation v. Vietinghoffs in Italien bis 1948 englische Kriegsgefangenschaft ab 1950 - Okt. 1952 Mitverfasser der Himmeroder Denkschrift Bestandsbeschreibung Der Nachlaß des Generaloberst von Vietinghoff-Scheel wurde im Jahre 1961 von der Witwe des Generaloberst erworben. Der Nachlaß enthält in erster Linie Aufzeichnungen und Korrespondenz von Vietinghoffs, welche sich von der Zeit des Ersten Weltkrieges bis zu seinem Tode erstrecken. Dementsprechend weit gefächert sind auch die Inhalte des Nachlasses. Neben Angaben zum Ersten Weltkrieg und der Zwischenkriegszeit finden sich im Besonderen Informationen und Ausarbeitungen zum Kriegsschauplatz Italien, wo Vietinghoff als einer der Hauptakteure auf deutscher Seite tätig war. Besondere Beachtung schenkt der Nachlaß der Kapitulation der deutschen Truppen in Italien, an der Vietinghoff als Oberbefehlshaber der deutschen Truppen bedeutenden Anteil hatte (u.a. Korrespondenz mit SS-Obergruppenführer Wolff und General Röttier). Auch die Ausarbeitungen anderer Autoren, welche in diesem Nachlaß vorhanden sind, befassen sich überwiegend mit dem Verlauf des Feldzuges in Italien und den Kapitulationsverhandlungen. Die Zeit des Einsatzes in Rußland bleibt ebenso nicht unbehandelt, so daß der Nachlaß auch Schriften über diesen Kriegsschauplatz enthält. Weiterhin finden sich Propagandaschriften, wobei von besonderer Bedeutung ist, daß nicht nur die deutsche Seite Beachtung findet, sondern auch die Übersetzung eines italienischen Flugblattes vorhanden ist. Als letztes sei noch die Nachkriegszeit genannt, welche im Nachlaß behandelt wird. Neben Ausarbeitungen und Korrespondenz, welche sich mit dem deutschen Wehrbeitrag und der Frage der Wiederbewaffnung beschäftigen, sind insbesondere Angaben zu finden, welche als Entlastung in Verfahren der Alliierten gegen deutsche Generale dienen sollten. Zitierweise BArch N 574/... 

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