Vorschriften der Nationalen Volksarmee
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Vorschriften der Nationalen Volksarmee
Vorschriften der Nationalen Volksarmee
Sammlung
8304 Aufbewahrungseinheiten
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Geschichte des Bestandsbildners
Ministerium für Nationale Verteidigung:
Ministerium für Abrüstung und Vert Verteidigung (v. 12.Apr. 1990 bis 02.Okt. 1990) Beschluß des Min. Rates v. 09.02.1956 über Bildung und Struktur des MfNV lt. Bef. 2/56 MfNV; lt. Bef. 1/56 MfNV begann die Aufstellung der NVA. Am 01.03.1956 nahmen das MfNV,die Stäbe der Luftstreitkräfte, der Seestreitkräfte sowie der Militärbezirke ihre Tätigkeit auf. Minister: Willil Stoph (1956-1960); Heinz Hoffmann (1960-1985); Heinz Keßler (1985-1989); Theodor Hoffmann (1989-1990); ab 12. April 1990 Rainer Eppelmann vorgesetzte Dienstelle: Nationaler Verteidigungsrat (1960) Nachgeordnete Dienstellen: Teilstreitkräfte, Grenztruppen (1961-1973), Zivilverteidigung (1976-1990) Standort:Strausberg
Bef. 1/90 MfNV vom 4.1.1990 über die Militärreform in der DDR
Bef. 11/90 MfNV vom 30.1.1990 über die Außerkraftsetzung von militärischen Bestimmungen
Bef. 14/90 MfNV vom 15.2.1990 über die Bildung eines Organes Rüstungskontrolle und Verifizierung im MfNV
Bef. 23/90 MfNV vom 28.2.1990 über Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und Überleitung von Berufssoldaten und Zivilbeschäftigten der NVA in Arbeitsrechtsverhältnisse außerhalb der Streitkräfte der DDR
Bef. 25/90 MfNV vom 2.3.1990 über die Sicherung und berufliche Vorbereitung von Berufssoldaten, deren Planstellen durch Abrüstungsmaßnahmen und Strukturveränderungen entfallen
Politorgan beim Ministerium für Nationale Verteidigung DVP 2-1:
PO beim MfNV Aufstellung: 1.12.1975, Bef. 163/75 MfNV Aufgabe Politische Anleitung aller dem PO unterstellten Bereiche und Truppen
Politorgan beim Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes DVP 2-2:
PO beim STMCHST Aufstellung: 1.12.1975, Bef. 163/75 und 175/75 MfNV Aufgabe: Politische Anleitung der unterstellten Einrichtungen Chefs: GM Deutsch DM Kusch
Politorgan beim Stellvertreter des Ministers und Chef Technik und Bewaffnung DVP 2-3:
PO beim STMCTB Aufstellung: 1.12.1975, Bef. 163/75 MfNV und 175/75 Aufgabe: Politische Anleitung aller unterstellten Einrichtungen, Truppenteile und Eiheiten
Politorgan beim Stellvertreter des Ministers und Chef der Rückwärtigen Dienste DVP 2-4:
PO beim STMCRD Aufgabe: Politische Anleitung der unterstellten Einrichtungen Aufstellung: 1.12.1975, Bef. 163/75 MfNV und 175/75
Politorgan beim Chef Militärbauwesen und Unterbringung DVP 2-5:
Das Politorgan wurde auf Befehl Nr. 163/75 und 175/75 des Ministers für Nationale Ver Verteidigung gebildet. Für den Bereich des Chefs Militärbauwesen und Unterbringung trat es mit Wirkung vom 1. Dez 1975 die Nachfolge der Politischen Verwaltung ( vgl. DVP 2-1) an. Der Chef des Politorgans wurde dem Stellvertreter des Ministers und Chef der Politischen Hauptverwaltung unterstellt. Zugleich war er dem Chef Militärbauwesen und Unterbringung für die politische Arbeit im Bereich verantwortlich. Im Jahre 1985 erfolgte auf Befehl Nr. 52/85 die Umwandlung in eine Politabteilung.
Politabteilung Sonderobjekte DVP 2-6:
Aufgabe: Politische Führung der dem Ministerium f. NV direkt unterstellten Truppenteile
Politabteilung für Truppenteile der Bereiche Ausbildung und Ausrüstung DVP 2-7:
1972 mit der Bildung der Politverwaltung im MfNV aufgelöst
Ministerium für Nationale Verteidigung:
Funktionsvorgänger war der Stab der Kasernierten Volkspolizei 1952-1956 (DVH 3).
Das Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) wurde im Jan. 1956 im Zusammenhang mit der Formierung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Ihm oblagen die Führung der NVA sowie die Planung und Durchführung aller wesentlichen Aufgaben der Landesverteidigung. Änderung der Bezeichnung: Ministerium für Abrüstung und Verteidigung (vom 12. Apr. 1990 bis 2. Okt. 1990)
Auf Beschluß des Ministerrates der DDR vom 9.Februar 1956 über Bildung und Struktur des MfNV begann gemäß Befehl Nr. 1 des Ministers die Aufstellung der NVA. Am 1. März 1956 nahmen das MfNV, die Stäbe der Luftstreitkräfte, der Seestreitkräfte sowie der Militärbezirke ihre Tätigkeit auf.
Minister:
Willi Stoph (1956-1960)
Heinz Hoffmann (1960-1985)
Heinz Keßler (1985-1989)
Theodor Hoffmann (1989-1990)
Rainer Eppelmann (ab 12. April 1990)
Vorgesetzte Dienstelle: Nationaler Verteidigungsrat (1960).
Dem Minister waren Stellvertreterbereiche nachgeordnet: Stellvertreter und Chef der Politischen Hauptverwaltung (siehe DVP 1), Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes, Stellvertreter des Ministers und Chef der Rückwärtigen Dienste, Stellvertreter des Ministers und Chef Ausrüstung (ab 1963 Technik und Bewaffnung). Den Stellvertreterbereichen waren Verwaltungen und Abteilungen nachgeornet, mit deren Hilfe sie ihren bereich führten.
Nachgeordnete Dienstellen: Teilstreitkräfte, Wehrkommandos, weitere Dienststellen und Einrichtungen, Grenztruppen (1961-1973), Zivilverteidigung (1976-1990).
Standort:Strausberg, Teile in Berlin(Ost)
Politorgan beim Ministerium für Nationale Verteidigung DVP 2-1:
Mit der Aufstellung des Ministeriums für Nationale Verteidigung zum 1. März 1956, wurde beim Stellvertreter des Ministers und Chef der Politischen Verwaltung eine Abteilung Polit-Arbeit des Ministeriums eingerichtet. Diese hatte ausschließlich im Ministerium politische Arbeit zu leisten.
Im Jahre 1958 erfolgte die Bildung einer Kreisleitung der SED. Die Abteilung Polit-Arbeit wurde aufgelöst und an ihrer Stelle eine Gruppe zur Anleitung der politischen Arbeit im MfNV geschaffen. Die Kreisleitung der SED war somit für die Anleitung der Parteigrundorganisationen und die"Gruppe.." als Strukturelement der Politischen Verwaltung für die politische Arbeit im Ministerium zuständig. Auf Befehl Nr. 52/72 des Ministers wurde eine Politische Verwaltung des Ministeriums für Nationale Verteidigung gebildet. Die Kreisleitung der SED und auch die inzwischen errichteten Politabteilungen bei den Stellvertreterbereichen konnten damit aufgelöst werden. Diese organisatorische Veränderung verfolgte das Ziel, die Trennung zwischen Partei und politischer Arbeit wieder aufzuheben und die gesamte politische Beeinflussung von einem Strukturelement zu steuern. Bereits 1975 wurde die Zentralisierung wieder aufgehoben. Auf Befehl Nr. 163/75 und 175/75 des MfNV wurden aus der Politischen Verwaltung mit Wirkung vom 1. Dez. 1975 folgende Politorgane gebildet: - Politorgan beim Minister für die direkt unterstellten Bereiche und Truppen - Politorgan beim Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes - Politorgan beim Stellvertreter des Ministers und Chef der Rückwärtigen Dienste - Politorgan beim Stellvertreter des Ministers Chef Technik und Bewaffnung - Politorgan beim Chef Militärbauwesen und Unterbringung. Die Chefs der Politorgane waren als Parteifunktionäre dem Chef der politischen Hauptverwaltung unterstellt. Sie waren zugleich dem Minister, dem jeweiligen Stellvertreter des Ministers oder Chef für die politische Arbeit in dem festgelegten Bereich verantwortlich. Auf Befehl des Ministers Nr. 52/ 86 erfolgte die Auflösung des Politorgans beim Minister. Beim Chef Militärbauwesen und Unterbringung wurde eine Politabteilung aufgestellt.
Politorgan beim Stellvertreter des Ministers und Chef des Hauptstabes DVP 2-2:
Das Politorgan wurde auf Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung Nr. 163/75 aufgestellt. Gleichzeitig erfolgte die Auflösung der Politischen Verwaltung des Ministeriums. Diese hatte von 1972 bis 1975 existiert.
Vor 1972 hatte die Politabteilung der unterstellten Truppenteile, Einheiten und Einrichtungen des Stellvertreters des Ministers und Chef des Hauptstabes die Aufgaben von der Politabteilung Sonderobjekte (1956 - 1965) übernommen. Im Ministerium selbst hatte die politische und Parteiarbeit eine Kreisleitung der SED (1958-1972) zu führen. Beim Chef der Verwaltung Aufklärung bestand - sicher auf Grund der besonderen Aufgabenstellung - eine eigene Politabteilung.
Politorgan beim Stellvertreter des Ministers und Chef Technik und Bewaffnung DVP 2-3:
Das Politorgan wurde auf Befehl Nr. 163/75 des Ministers für Nationale Verteidigung gebildet. Für den Bereich Technik und Bewaffnung trat es mit Wirkung vom 1. Dez 1975 die Nachfolge der Politischen Verwaltung ( vgl. DVP 2-1) an. Der Chef des Politorgans wurde dem Stellvertreter des Ministers und Chef der Politischen Hauptverwaltung unterstellt. Zugleich war er dem Chef Technik und Bewaffnung für die politische Arbeit im Bereich verantwortlich.
Chef des Politorgans: Generalmajor Wolfgang Hammer
Politorgan beim Stellvrtreter des Ministers und Chef der Rückwärtigen Dienste DVP 2-4:
Das Politorgan wurde auf Befehl Nr. 163/75 und 175/75 des Ministers für Nationale Verteidigung gebildet. Für den Bereich der Rückwärtigen Dienste es mit Wirkung vom 1. Dez 1975 die Nachfolge der Politischen Verwaltung ( vgl. DVP 2-1) an. Der Chef des Politorgans wurde dem Stellvertreter des Ministers und Chef der Politischen Hauptverwaltung unterstellt. Zugleich war er dem Chef der Rückwärtigen Dienste für die politische Arbeit im Bereich verantwortlich.
Chef des Politorgans: Generalmajor Dieter Wendt 1976-1990.
Politorgan beim Chef Militärbauwesen und Unterbringung DVP 2-5:
Das Politorgan wurde auf Befehl Nr. 163/75 und 175/75 des Ministers für Nationale Verteidigung gebildet. Für den Bereich des Chefs Militärbauwesen und Unterbringung trat es mit Wirkung vom 1. Dez 1975 die Nachfolge der Politischen Verwaltung ( vgl. DVP 2-1) an. Der Chef des Politorgans wurde dem Stellvertreter des Ministers und Chef der Politischen Hauptverwaltung unterstellt. Zugleich war er dem Chef Militärbauwesen und Unterbringung für die politische Arbeit im Bereich verantwortlich. Im Jahre 1985 erfolgte auf Befehl Nr. 52/85 die Umwandlung in eine Politabteilung.
Politabteilung Sonderobjekte DVP 2-6:
Die Politabteilung Sonderobjekte bestand von 1956-1965. Sie war der Politischen Hauptverwaltung direkt unterstellt. Als Politorgan und als vorgesetztes Parteiorgan hatte die Poltabteilung Sonderobjekte folgende Dienststellen anzuleiten: Nachrichtenregiment 2, Nachrichten-Ausbildungsbataillon 12, Nachrichtenbetriebsabteilung, Funküberwachungszentrale, Zentrale Nachrichtenwerkstat, Zentrales Nachrichtengerätelager, Erprobungsstelle für Nachrichtengeräte, Wachregiment des MfNV, Wach-Bataillon des MfNV Eisenbahnpionier-Ausbildungsregiment, Objekt 4/62. Auf Befehl Nr. 136/64 des Ministers für Nationale Verteidigung wurde die Politabteilung aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden neu zu bildenden Politabteilungen ( beim Chef des Hauptstabes, beim Chef der Rückwärtigen Dienste bzw. Politorganen (Dienstbereiche der Chefs der Waffengattungen und Dienste, beim Sekretariat des Präsidiums der Armeesportvereinigung"Vorwärt") übertragen.
Politabteilung für Truppenteile der Bereiche Ausbildung und Ausrüstung DVP 2-7:
Die Politabteilung der Bereiche Ausbildung und Ausrüstung existierte bis 1972. Mit Befehl Nr.52/72 des Ministers für Nationale Verteidigung wurde sie in Verbindung mit der Neuaufstellung der Politischen Verwaltung im MfNV aufgelöst.
Bestandsbeschreibung
In der Nationalen Volksarmee der DDR galten Dienstvorschriften in der Hierarchie der militärischen Bestimmungen als"militärische Dokumente zur allgemeinen und umfassenden einheitlichen Regelung der militärischen Tätigkeit und des militärischen Lebens" Sie sollten den grundlegenden Forderungen der Beschlüsse der SED, der Verfassung, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften folgen und so die"allgemeinen Normen (Verhaltensregeln), die für das Handeln und Verhalten der Angehörigen der NVA im Frieden und im Kriege notwendig sin" beinhalten. Als grundsätzliche militärische Bestimmungen galten sie als conditio sine qua non für die Befehle der Vorgesetzten.
Mit der Aufstellung stehender Heere im 17. Jahrhundert waren Vorschriften notwendig geworden. Das hatte zu tun mit der vermehrten Einführung der Feuerwaffen und dem Zusammenwirken der sich entwickelnden Waffengattungen im Gefecht. In den stehenden Heeren mußten jetzt die im Gegensatz zu den Rittern und Söldnern des Mittelalters militärisch unerfahrenen Bauern und Handwerker durch Vorschriften auf den Krieg vorbereitet werden. Die erste gedruckte Dienstvorschrift mit Exerzierreglement wurde im Jahre 1600 in Hessen-Kassel herausgebracht.
Eine der ältesten preußischen Vorschriften stammt aus dem Jahre 1635 und ist ein"Edikt über die Verpflegung der Soldate". Das erste Exerzierreglement wurde aus dem Jahr 1702 überliefert. Nach und nach wurden alle Seiten des Militärs durch Vorschriften geregelt. Bestimmungen für das Kriegsministerium (1909), Instruktionen für die Generale und Offiziere sowie neue Exerzierreglements, auch Finanzwesen, die Fourage, Entwicklung neuer Waffen, Artillerie, Kavallerie, Infanterie und Pioniere, Eisenbahn- und Nachrichtenwesen, auch das Militärveterinärwesen, Festungswesen bis hin zur Militärseelsorge und die Militärgerichtsbarkeit, Versorgung der Invaliden und Bestimmungen über die Landwehr waren Gegenstand von sich im Laufe der Zeit ablösenden Vorschriften. Die militärischen Vorschriften hatten in der alten preußischen Armee unterschiedliche Bezeichnungen wie Anleitungen, Anweisungen, Bekanntmachungen, Beschreibungen, Bestimmungen, Edikte und Verordnungen. Der Begriff"Vorschrif" scheint sich erst im 20. Jahrhundert durchgesetzt zu haben.
Nach dem 1. Weltkrieg erfuhren in Deutschland die Vorschriften eine weitere Differenzierung. In der Reichswehr und Wehrmacht wurden planmäßige Heeres-Druckvorschriften (H.DV), die für längere Zeit galten und zum Teil auch in der Marine und Luftwaffe Anwendung fanden, herausgegeben. Die speziellen Luftwaffenvorschriften (L.DV.) besaßen eine Gliederung nach den Waffengattungen und Sachgebieten.
Die Druckvorschriften der ehemaligen Kriegsmarine wurden im Jahr 1961 in der Bundesmarine im Kommando der Flottenbasis - Abteilung Dienstvorschriften zusammengestellt. Dort sind auch die Vorschriften des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes sowie des Bundesarchiv-Militärarchivs aufgenommen. Dieser Katalog dient im Archiv als Findmittel und enthält die Marine-Dienstvorschriften (M.Dv.), die Marine-Druckschriften (M) und die Marine-Verordnungsblätter, Tagesbefehle und Ranglisten.. Die Marine-Dienstvorschriften verzeichnen auch die Vorschriften der Kaiserlichen Marine und deutsche Minenräumdienstvorschriften aus den Jahren 1945-1947.
Die Wiederbewaffnung in der sowjetisch besetzten Zone und in der frühen DDR seit 1949 war geheim. Die 1948 aufgestellten Einheiten wurden als Volkspolizeibereitschaften, Volkspolizeischulen bzw. Volkspolizeidienststellen bezeichnet. Ihre Ausbildung erfolgte zunächst an Waffen der Wehrmacht, die die Sowjetische Militäradministration aus ihren Beutebeständen abgab. So wurden auch Vorschriften der Wehrmacht benutzt, bevor mit der waffentechnischen Ausrüstung mit sowjetischen Waffen, Vorschriften übersetzt und als Anleitung für die Ausbildung dienten. In der Kasernierten Volkspolizei (1952-1956) ging man dazu über eigene Vorschriften herauszugeben, wobei die sowjetischen Grundlage bildeten.
In der Nationalen Volksarmee übernahm man die Vorschriften der Kasernierten Volkspolizei und passte sie nach und nach den neuen Erfordernissen an. Die Abteilung Vorschriften im Ministerium für Nationale Verteidigung gab alle Vorschriften heraus, bis, wie noch zu zeigen sein wird, auch die Teilstreitkräfte als Herausgeber fungierten.
Der hier vorzustellende Bestand DVW 1 Druck - Vorschriften der NVA - ist streng genommen kein Provenienzbestand, obwohl die Mehrzahl der Vorschriften aus dem Ministerium für Nationale Verteidigung stammt - deshalb die Bestandssignatur - sondern es sind aus praktischen Gründen neben den Vorschriften der Teilstreitkräfte im 3. Teil auch vorschriftenähnliche amtliche Dokumente mit aufgenommen. Im Gegensatz zu der im Bundesarchiv-Militärarchiv bisher gehandhabten Praxis , amtliche Druckschriften in einem Bestand zusammenzufassen, da ja eine Provenienz gegeben ist, wird hier nach dem Grundsatz verfahren, daß bei amtlichen Drucksachen, die zur Verbreitung in der Nationalen Volksarmee insgesamt bestimmt waren, nicht der Provenienzgesichtspunkt der Bestandsbildung zugrunde gelegt wird, sondern diese durchaus nach anderen Merkmalen nämlich inhaltlichen folgen kann.
Die innere Ordnung des Bestandes richtet sich nach den Vorschriftenkatalogen. Im folgenden werden die wichtigsten Vorschriftenkataloge mit ihren Gliederungen vorgestellt. Als erste der NVA ist die"DV-00/1-Verzeichnis der in der Nationalen Volksarmee gültigen Dienstvorschriften und Merkblätte" aus dem Jahre 1959 überliefert. Die Vorschriften waren nach Waffengattungen fachgebietsweise geordnet:
· Grund- und allgemeine Dienstvorschriften und Merkblätter
· Artillerie-Dienstvorschriften und Merkblätter
· Flak-Artillerie-Dienstvorschriften
· Panzer- Dienstvorschriften und Merkblätter
· Pionier-Dienstvorschriften
· Dienstvorschriften des chemischen Dienstes
· Kfz-Dienstvorschriften und Merkblätter
· Dienstvorschriften der Rückwärtigen Dienste und des Med.-Dienstes
· Dienstvorschriften und Merkblätter der Luftstreitkräfte
· Dienstvorschriften und Merkblätter der Seestreitkräfte
· Die ältesten Vorschriften in diesem Katalog waren nautische Vorschriften der Seestreitkräfte.
· Die DV 00/1, Ausgabejahr 1959 änderte nichts an der Gliederung, aber mit dem Aufwuchs der Streitkräfte wurden neue Vorschriften aufgenommen.
· Die DV 00/1 aus dem Jahr 1966 war schon umfangreicher und somit auch tiefer gegliedert. Vor allem der Teil A"Landstreitkräft" wurde weiter mit Vorschriften aufgefüllt, die aber auch allgemeinen Charakter trugen und somit für die NVA insgesamt galten:
· mot.Schützen (allgemeine DV,HB und MB)
· Artillerie
· Flakartillerie
· Panzer
· Nachrichten
· Pionierdienst
· Chemischer Dienst
· Kraftfahrdienst
· Rückwärtige Dienste
· Transportwesen.
· Die weitere Untergliederung konnte, da viele Vorschriften aus dieser Zeit überliefert waren, übernommen werden. Es folgt als Beispiel die Gliederung des Teils"mot. Schütze":
· Grund- und allgemeine Dienstvorschriften
· Waffen- und Schießausbildungsvorschriften
· Gefechts- und Taktikvorschriften
· Instandsetzungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und Kataloge
· Aufklärungsvorschriften
· Methodikvorschriften
· Handbücher über NATO-Streitkräfte
· Topographievorschriften.
Mit dem Katalog"Dokumente des Vorschriftenwesens der NV" von 1970 wurde die Vorschrift DV 00/1 außer Kraft gesetzt, Die Gliederung änderte sich nicht,. Neu wurden im Anhang die Handbücher des Militärverlages aufgenommen. Im Juni 1970 erfolgte mit der"Ordnung über das Vorschriftenwesen in der Nationalen Volksarme" eine Änderung der bis dahin bestehenden Einteilung der militärischen Bestimmungen. Zu den"Dokumenten des Vorschriftenwesen" zählten jetzt Dienstvorschriften und Richtlinien. Dienstvorschriften sollten als grundsätzliche militärische Bestimmungen für alle Angehörigen der NVA zur einheitlichen Regelung des Dienstes eingesetzt werden. Als Herausgeber waren der Minister für Nationale Verteidigung, die Stellvertreter des Ministers und die Chefs der Teile verantwortlich benannt. Richtlinienunterteilten sich in Anleitungen, Beschreibungen, Kataloge, Schußtafeln, Handbücher, Lehrbücher, Lehrtafeln und Diapositive. Neu war auch in der Ordnung das Nummerungssystem geregelt. Die Vorschriften erhielten eine"alphanumerische Kennzeichnung, bestehend aus Großbuchstaben, einer dreistelligen Kennziffer, eine einstellige Kennzahl und eine Zählnummer. Als Beispiele für die Kennzeichnung wurden in der Ordnung für eine allgemeine Dienstvorschrift aufgeführt:"DV 010/0/003 Der Innendienst in der NV" und eine Beschreibung eines verantwortlichen Fachorgans ( in dem Falle die Verwaltung Panzerbewaffnung)"B 051/2/016 Der Schwimmpanzer PT 7".
Das im Jahr1973 neu herausgegebene Vorschriftenverzeichnis wurde als Katalog
"K 010/3/003 Verzeichnis der Dokumente des Vorschriftenwesens (außer den spezifischen Dokumenten der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und der Volksmarine" bezeichnet. Die Vorschriften der Landstreitkräfte verblieben noch in diesem Katalog. Für eine Übergangszeit wurden in dem Katalog die laufende Nummer und die alphanumerische Kennzeichnung aus dem Verzeichnis des Jahres 1970 zur Identifizierung der neuen Vorschrift beigegeben.
Die Teilstreitkräfte Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und Volksmarine gaben seitdem eigene Vorschriften und damit auch selbständig Vorschriftenkataloge heraus:
Volksmarine: K 010/3/005 - Ausgabejahr 1973
K 200/3/007 - Ausgabejahr 1978
K 258/3/001 - Ausgabejahr 1986
LSK/LV: K 100/3/001 - Ausgabejahr 1977
K 100/3/001 - Ausgabejahr 1982
K 158/3/001 - Ausgabejahr 1988
Die Dienstvorschriften des Ministeriums für Nationale Verteidigung, der Landstreitkräfte und der Grenztruppen sind bis 1981 in dem Katalog K 010/3/003 Ausgabejahre 1973, 1977 und 1981 nachgewiesen. Ab 1984 trennte man die Verzeichnisse. Während die Landstreitkräfte 1984 und 1989 den Katalog K 358/3/001 herausbrachten, blieben die Vorschriften des MfNV und der Grenztruppen im Katalog K 010/3/003, Ausgabejahr 1984 und sogar in der letzten Vorschriften-Vorschrift des Ministeriums für Abrüstung und Verteidigung - jetzt als K 058/3/001 - vom 18. Mai 1990 in einem Dokument.
Die Ordnung Nr. 1/74 - Vorschriftenwesen in der Nationalen Volksarmee und den Grenztruppen der DDR - bestimmte die schon skizzierte Aufteilung der Zuständigkeit bei der Herausgabe der Vorschriften. Die Abteilung Vorschriften im Ministerium hatte die zentralen Vorschriften und die des Kommandos der Grenztruppen zu bearbeiten. Die Unterabteilungen Vorschriften in den Kommandos der Teilstreitkräfte waren für Ihre Bereiche zuständig. Neu war auch die Regelung über die Abgabe von Pflichtexemplaren. Danach waren sowohl VS-Vorschriften und offen eingestufte Exemplare an die Militärbibliothek, das Militärarchiv in Potsdam und das Armeemuseum Dresden zu liefern. Die Militärbibliothek hatte außerdem je ein Exemplar an die Deutsche Bücherei Leipzig und die Deutsche Staatsbibliothek weiterzuleiten. Vorschriften sammelte auch das Militärgeschichtliche Institut in Potsdam. Neben dem Bundesarchiv-Militärarchiv, das mit dem vorliegenden Findbuch seine ca. 9000 Vorschriften umfassende Sammlung vorstellt, sollten NVA-Vorschriften auch in Leipzig, Berlin, Strausberg, Dresden und Potsdam in den dortigen Bibliotheken vorhanden sein.
Die Ordnung über das Vorschriftenwesen in der Nationalen Volksarmee und den Grenztruppen der DDR Nr. 058/9/200 vom 12. Oktober 1977 beseitigte die Vielzahl der Dokumente, die Vorschriftencharakter besaßen, so die Handbücher, Lehrbücher und Beschreibungen und nannte als solche nur noch Dienstvorschriften, Anleitungen, Kataloge, Schußtafeln und Lehrtafeln. Im Findbuch sind selbstverständlich alle Vorschriften aufgenommen worden.
Der Grundstock der im Findbuch verzeichneten amtlichen Druckschriften stammt aus dem Militärarchiv Potsdam. Entsprechend der Archivordnung hatten das Archiv wie auch die Zwischenarchive je ein Exemplar dauernd aufzubewahren. Nach der Zusammenführung der Bestände im Bundesarchiv-Militärarchiv Freiburg, konnten Mehrfachexemplare ausgesondert und an die Akademie für Information und Kommunikation der Bundeswehr (Militärbibliothek) abgegeben werden. Andererseits wurde der Bestand im Jahr 1998 aus einer Vorschriftenstelle der Bundeswehr in Strausberg ergänzt, da diese zum Verkauf angeboten waren. Der Hinweis über die Existenz der in Strausberg lagernden Vorschriften kam von der Wehrtechnischen Studiensammlung des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung.
Erschließungszustand
Der Bestand wurde in den Jahren 1999 bis 2004 durch Herrn Lothar Kömmerling verzeichnet und klassifiziert. Der Bestand ist in der Datenbank des Bundesarchiv-Militärarchivs nachgewiesen und kann somit auch recherchiert werden.
Zitierweise
BArch DVW 1-DRUCK/...