"Geschichte des Bestandsbildners\n\nBezeichnung:\n\nMitte 1955 - 11.1955 Abteilung II Militärische Abteilung - Unterabteilung 3 Streitkräfte\n\n11.1955 - 31.05.1957 Abteilung IV Streitkräfte\n\n01.06.1957 - 31.07.1965 Führungsstab der Bundeswehr (Fü B)\n\n01.08.1965 - 31.03.1967 Hauptabteilung I (Militärische Angelegenheiten) - Abteilung Streitkräfte (Abt S)\n\nseit 01.04.1967 Führungsstab der Streitkräfte (Fü S)\n\nVorläufer:\n\nAmt Blank Abteilung II Militärische Abteilung\n\nAufgaben und Organisation:\n\nDer Generalinspekteur der Bundeswehr ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr. Er ist militärischer Berater des Bundesministers für Verteidigung (bis 30.12.1961) / der Verteidigung (seit 30.12.1961) und der Bundesregierung.\n\nEr ist dem Minister für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich. Er ist Gesamtverantwortlicher für die Bundeswehrplanung im BMVg und militärischer Berater des Ministeriums und der Bundesregierung.(Vgl.\"Blankeneser Erlas\" vom 21. März 1970). In diesem Zusammenhang hat er Weisungsrecht gegenüber den Inspekteuren von Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst der Bundeswehr und der Streitkräftebasis. Im Rahmen seiner Aufgaben ist er weisungsbefugt gegenüber den Inspekteuren, jedoch nicht befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlich Vorgesetzten.\n\nEr ist Vorsitzender des Militärischen Führungsrates, des Rüstungsrates und des Einsatzrates der Bundeswehr.\n\nMilitärischer Führungsrat (MFR)\n\nBeratungsgremium der höchsten militärischen FÜhrer zur kollegialen Behandlung der streitkräftegemeinsamen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Beratungsgremium zur Unterrichtung der Leitung des BMVg. Der Militärische Führungsrat kann allgemein als Führungsgremium der deutschen Streitkräfte auf ministerieller Ebene gelten.\n\nDer MFR hatte und hat keine Befehlsgewalt. Mitglieder des MFR waren zunächst (nach der Umgliederung in Führungsstäbe) der Generalinspekteur der Bundeswehr, die Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs nimmt ebenfalls an den Sitzungen teil, seit 1973 als Mitglied des MFR.\n\nDer MFR besteht 2005 aus dem Generalinspekteur der Bundeswehr, dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der SKB, den Inspekteuren der Teilstreitkräfte und des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr, dem Inspekteur der Streitkräftebasis.\n\nRüstungsrat\n\nDas Beratungsgremium richtet seit 2000 die Material und Ausrüstungsplanung der Bundeswehr an ihren notwendigen Fähigkeiten aus. Es steuert bereichsübergreifend die Ausrüstungsplanung der Bundeswehr und bereitet Rüstungsentscheidungen vor. Die Vorschläge der Teilstreitkräfte und die verfügbaren Ressourcen bilden dabei eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsfindung. Ziel der Erörterungen im Rüstungsrat ist eine gemeinsame Willensbildung als Basis für Entscheidungen des Generalinspekteurs bzw. für Empfehlungen des Generalinspekteurs bei bedeutenden Einzelprojekten an die Leitung des BMVg.\n\nDem Rüstungsrat gehören der Generalinspekteur, der Hauptabteilungsleiter Rüstung, die Inspekteure der Teilstreitkräfte, des Sanitätsdienstes und der Streitkräftebasis, die Abteilungsleiter Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz sowie Haushalt, der Direktor Informationstechnik und der Chefcontoller.\n\nEinsatzrat\n\nSeit Oktober 2002 unterstützt er den Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt bei der Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der Bundeswehr. Er bereitet für die Leitung des BMVg Entscheidungen von grundsätzlicher und wesentlicher Art für die Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der Bundeswehr im Frieden vor. Er führt Abstimmungen über die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Ministeriums sowie der militärischen und zivilen Organisationsbereiche durch und erstellt Grundlagen für die im Ministerium zu treffenden Entscheidungen. Die Arbeit des Einsatzrates wird durch den bereits existierenden Koordinierungsstab Einsatzaufgaben (KSEA) unterstützt, der sich mit nachrangigen Fragen der Einsatzplanung und -durchführung befasst. Der nun erfolgte Schritt unterstellt dem Generalinspekteur somit erstmals eine nachgeordnete Kommandobehörde der Streitkräfte.\n\nDem Generalinspekteur wird der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos (EinsFüKdo) für den Einsatz - nicht truppendienstlich - unterstellt. Mitglieder des Einsatzrates sind der Generalinspekteur, Der Hauptabteilungsleiter Rüstung,der Stellvertreter des Generalinspekteurs, der Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur der SKB (in seiner Funktion als Inspekteur der SKB), die Inspekteure der Teilstreitkräfte und des Sanitätsdienstes, die Abteilungsleiter der zivilen Abteilungen im BMVg und der Direktor Informationstechnik. Der Leiter des Planungsstabes und der Chef des Stabes Fü S sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums berechtigt.\n\nDer Führungsstab der Streitkräfte (Fü S) ist der Arbeitsstab des Generalinspekteurs. Auch den Fü S charakterisiert die allen Führungstäben gemeinsame Doppelfunktion von Ministerialabteilung einerseits und Führungsinstrument des Generalinspekteurs andererseits. Er entwickelt die Gesamtplanung der militärischen Verteidigung, konzipiert die Grundlagen der Militärpolitik, steuert die Einsatzplanung und Einsatzführung der Bundeswehr und erarbeitet die Grundsätze für Führung, Erziehung und Ausbildung der Soldaten. Außerdem nimmt er teilstreitkräfteübergreifende Aufgaben v.a. auf den Gebieten des Personalwesens, der Rüstung und der Logistik wahr.\n\nIm NATO-Bündnis- bzw. Verteidigungsfall geht die operative Führung des Feldheeres und der entsprechenden Verbände der Luftwaffe und Marine an die zuständigen NATO-Stäbe über. Die Einschränkungen der nationalen Befehls- und Kommandogewalt gelten nicht für die Truppen, die der NATO nicht assigniert sind. Außerdem bedeuten die NATO-Befugnisse keine endgültige Abtretung nationaler Rechte, sondern es handelt sich um eine vorübergehende Übertragung von Hoheitsbefugnissen gemäß Art. 24 Abs. 1 GG, die die Militärhoheit der Bundesrepublik über ihre Streitkräfte grundsätzlich bestehen lässt.\n\nBereits in der Planungs- und Aufbauphase der Bundeswehr nahm der Gesamtstreitkräftegedanke breiten Raum ein und wurde zum leitenden Prinzip. Von Anfang an sollte die Gefahr des\"Teilstreitkräfteegoismu\" gebannt werden.\n\nSo bestand bereits im\"Amt Blan\" ab 1952 eine die Gesamtstreitkräfte umfassende\"Militärische Abteilun\" (Abteilung II), die generell für alle militärischen Planungsaufgaben zuständig war:\n\nAbteilung II Militärische Abteilung\n\n- Unterabteilung 1 Personalwesen\n\n- Unterabteilung 2 Allgemeine Verteidigungsfragen\n\n- Unterabteilung 3 Streitkräfte\n\n- Unterabteilung 4 Logistik\n\n- Unterabteilung 5 Heer\n\n- Unterabteilung 6 Luftwaffe\n\n- Unterabteilung 7 Marine\n\nDiese Gliederung fand sich auch in der Anfangszeit des Bundesministeriums für Verteidigung nach dessen Errichtung (07.06.1955) ab Ende 1955 wieder (Stand 20.09.1955):\n\nAbteilung II Militärische Abteilung\n\n- Unterabteilung 2 Allgemeine Verteidigungsfragen\n\n- Unterabteilung 3 Streitkräfte\n\n- Unterabteilung 5 Heer\n\n- Unterabteliung 6 Luftwaffe\n\n- Unterabteilung 7 Marine\n\nEine Änderung der Organisationsstruktur erfolgte mit der Ministerweisung vom 14. November 1955. Durch sie traten neben die (neue) Abteilung IV Streitkräfte (ehem. Unterabteilung 3) die ehemaligen Unterabteilungen Heer, Luftwaffe und Marine als selbständige Abteilungen V, VI und VII. Sämtliche Abteilungen standen nebeneinander; eine Überordnung der Abteilung IV Streitkräfte erfolgte nicht.\n\nDie Abteilung IV Streitkräfte gliederte sich 1955 wie folgt:\n\nUnterabteilung IV A Führung\n\nUnterabteilung IV B Innere Führung\n\nUnterabteilung IV C Ausland/Inland\n\nUnterabteilung IV D Organisation, Ausbildung\n\nUnterabteilung IV E Logistik\n\nUnterabteilung IV F Fernmeldewesen\n\nUnterabteilung IV G Militärisches Territorialwesen\n\nUnterabteilung IV H Gesundheitswesen\n\nUnterabteilung IV J Sicherheit (ab 16.01.1956)\n\nDiese zeitweise Gliederung in neun Unterabteilungen veränderte sich durch mehrere Ausgliederungen: Nach der Verselbständigung der\"Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundesweh\", der Ausgliederung der Territorialverteidigung im\"Amt für Territoriale Verteidigun\" und der Errichtung einer Anzahl von nachgeordneten\"Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundesweh\", die die Abteilung IV Streitkräfte von Exekutivaufgaben entlasteten, gewann die Abteilung IV Streitkräfte ihre bis heute gültige Grundgestalt. Zu der klassischen Aufteilung in die Führungsgrundgebiete Personal/Innere Führung, Nachrichtenwesen, Führung/Ausbildung, Organisation, Logistik und Fernmeldewesen/Elektronik kam ab 1970 der Arbeitsbereich Führung und Militärpolitik hinzu.\n\nIm Zuge der Errichtung der Führungsstäbe ging aus der Abteilung IV Streitkräfte der\"Führungsstab Bundesweh\" (Fü B) mit Wirkung vom 01. Juni 1957 hervor (Minstererlass vom 20.05.1957:\"Umgliederung der militärischen Abteilungen des Minsterium\"). Der Leiter des neugeschaffenen Fü B führte die Bezeichnung\"Generalinspekteur der Bundesweh\".\n\nDie\"Unterabteilunge\" im Fü B blieben mit dieser Bezeichnung bis zum 31.03.1971 bestehen; ab dem 01.04.1971 tragen sie die Bezeichnungen\"Stabsabteilunge\".\n\nMehrere Aus- und Umgliederungen führten zu den bis heute (2005) beibehaltenen Sachgebieten und Zuständigkeiten.\n\nSo verschwanden die Unterabteilungen G und H; die Unterabteilungen A, B und C wurden umgegliedert.\n\nEine Vielzahl der Kompetenzen der Unterabteilung C wurden auf andere Unterabteilungen verteilt:\n\nDer Unterabteilung A wurden vor allem die militärpolitischen und NATO-Kompetenzen. Der neugeschaffenen Stabsabteilung VII wurde der Bereich Inland übertragen. Die Unterabteilung J erhielt den Bereich Dokumentation und Attachéwesen und deckte als neue Stabsabteilung II das Führungsgebiet Nachrichten ab.\n\nSchließlich deckte die Unterabteilung C ab 1958 als neue Stabsabteilung III das Führungsgrundgebiet Führung, Ausbildung und Organisation ab.\n\nDie Unterabteilung B ging in die neugeschaffene Stabsabteilung I über.\n\nNach der Neustrukturierung in Führungsstäbe entstand im wesentlichen folgende Organisationsstruktur für den Fü B (Stand 10.01.1958):\n\nGeneralinspekteur der Bundeswehr (GenInsp BW)\n\nChef des Stabes im Fü B\n\nUnterabteilung I Personal, Innere Führung\n\nUnterabteilung II Ausland, Militärische Sicherheit\n\nUnterabteilung III Führung, Ausbildung\n\nUnterabteilung IV Organisation\n\nUnterabteilung V Logistik\n\nUnterabteilung VI Fernmeldewesen\n\nUnterabteilung VII Allgemeine militärische Fragen\n\nWeitere Entwicklungsschritte der Organisation des Fü B bzw. Fü S waren:\n\nStand 15.09.1959:\n\nGenInsp BW\n\nChef des Stabes Fü B\n\nUnterabteilung I Personal, Innere Führung\n\nUnterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr\n\nUnterabteilung III Führung, Ausbildung\n\nUnterabteilung IV Organisation\n\nUnterabteilung V Logistik\n\nUnterabteilung VI Fernmeldewesen, Elektronik\n\nUnterabteilung VII Allgemeine militärische Fragen\n\nStand 01.08.1960:\n\nGenInsp BW\n\nChef des Stabes Fü B\n\nUnterabteilung I Personal, Innere Führung\n\nUnterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr\n\nUnterabteilung III Führung\n\nUnterabteilung IV Organisation\n\nUnterabteilung V Logistik\n\nUnterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik\n\nUnterabteilung VII Ausbildung, Wehraufklärung\n\nStand 01.04.1962:\n\nGenInsp BW\n\nChef des Stabes Fü B\n\nUnterabteilung I Personal, Innere Führung\n\nUnterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr\n\nUnterabteilung III Führung\n\nUnterabteilung IV Organisation\n\nUnterabteilung V Logistik\n\nUnterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik\n\nUnterabteilung VII Ausbildung, psychologische Kampfführung und Wehraufklärung\n\nMit Wirkung vom 10. Februar 1964 wurde das Amt des Stellvertretenden Generalinspekteurs geschaffen.\n\nStand 08.10.1964:\n\nGenInsp BW\n\nStellvertretender Generalinspekteur (ab 10. Februar 1964)\n\nChef des Stabes Fü B\n\nUnterabteilung I Innere Führung, Personal\n\nUnterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr\n\nUnterabteilung III Führung\n\nUnterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur\n\nUnterabteilung V Logistik\n\nUnterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik\n\nUnterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen\n\nUnterabteilung VIII Planung\n\nMit Wirkung zum 01. August 1965 wurden im Bundesministerium für Verteidigung drei Hauptabteilungen errichtet. Der Fü B wurde, wie die Teilstreitkräfte und die Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens (InSan), als\"Abteilung Streitkräft\" (Abt S) der Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten eingegliedert (Ministererlass vom 29.07.1965). Die Leitung der Hauptabteilung I und der Abt S lagen gemeinsam in der Hand der GenInsp BW. Die Abt S ist sein Arbeitsstab.\n\nStand 01. August 1965:\n\n(Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten)\n\nGenInsp BW\n\nStellvertretender GenInsp\n\nAbteilung Streitkräfte (Abt S) ( Leitung wird vom GenInsp BW wahrgenommen)\n\nChef des Stabes Abt S\n\nUnterabteilung I Innere Führung, Personal\n\nUnterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr\n\nUnterabteilung III Führung\n\nUnterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur\n\nUnterabteilung V Logistik\n\nUnterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik\n\nUnterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen\n\nUnterabteilung VIII Planung\n\nAußerhalb der Linienorganisation (seit 01.04.1965):\n\n- Lagezentrum\n\n- Referat Truppendienstliche Personalangelegenheiten\n\nMit Wirkung vom 1. April 1967 wird die Bezeichnung Abt. S in\"Führungsstab der Streitkräft\" (Fü S) geändert. Die zwischen den Funktionen des Generalinspekteurs als Hauptabteilungsleiter I und Abteilungsleiter S bestehende Personalunion wird aufgehoben. Stattdessen werden die Funktionen des Abteilungsleiters S und des Stellvertretenden Generalinspekteurs zusammengefasst. Der Stellvertretende Generalinspekteur ist somit zugleich Leiter des (neuen) Fü S.\n\nStand 01.04.1967:\n\n(Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten)\n\nGenInsp BW\n\nStellvertretender GenInsp und Leiter Fü S\n\nFührungsstab Streitkräfte (Fü S) ( Leitung wird vom Stellvertretenden GenInsp wahrgenommen)\n\nChef des Stabes Fü S\n\nUnterabteilung I Innere Führung, Personal\n\nUnterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr\n\nUnterabteilung III Führung\n\nUnterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur\n\nUnterabteilung V Logistik\n\nUnterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik\n\nUnterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen\n\nUnterabteilung VIII Planung\n\nVon März 1969 bis März 1971 bestand eine Zweiteilung des Amtes des Chefs des Stabes Fü S.\n\nStand 01.03.1969:\n\nGenInsp BW\n\nStellvertretender GenInsp und Leiter Fü S\n\nChef I des Stabes Fü S:\n\nUnterabteilung I Innere Führung, Personal\n\nUnterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr\n\nUnterabteilung III Führung, Ausbildung\n\nUnterabteilung IV Organisation, infrastruktur\n\nUnterabteilung V Logistik\n\nUnterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik\n\nChef II des Stabes Fü s:\n\nUnterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen\n\nUnterabteilung VIII Planung, Planungshilfen\n\nUnterabteilung IX Militärpolitik, Führungs- und Planungsgrundlagen\n\nDie Bezeichung\"Unterabteilun\" fiel ab dem 01.04.1971 weg. Seither tragen sie die Bezeichnung\"Stabsabteilunge\".\n\nStand Januar 1971:\n\nGenInsp BW\n\nStellvertretender Generalinspekteur\n\nChef des Stabes Fü S\n\nStabsabteilung I\n\nInnere Führung, Personal, Ausbildung\n\nReferat 1 Personelle Grundsatzforderungen\n\nReferat 2 Personalplanung\n\nReferat 3 Grundsätze der Inneren Führung, Soldatische Ordnung\n\nReferat 4 Betreuung, Fürsorge\n\nReferat 5 Staatsbürgerliche Bildung, Truppeninformation\n\nReferat 6 Militärwissenschaft, Bibliothekswesen, Dokumentation\n\nReferat 7 Grundsatzangelegenheiten Erziehung und Bildung\n\nReferat 8 Grundsatzangelegenheiten Ausbildung\n\nReferat 9 Sport\n\nReferat 10 Reservisten\n\nStabsabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten militärisches Nachrichtenwesen\n\nReferat 2 Gesamtlage\n\nReferat 3 Wehrlage Ost\n\nReferat 4 Wehrlage West\n\nReferat 5 Militärattachéedienst\n\nReferat 6 Militärische Sicherheit\n\nReferat 7 Sicherheitsmaßnahmen für das BMVg\n\nReferat 8 Angelegenheiten nach dem Gesetz zu Art. 10 GG\n\nStabsabteilung III Militärpolitik,Führung\n\nReferat 1 Militärpolitische Grundlagen\n\nReferat 2 Militärstrategie\n\nReferat 3 Militärische Beziehungen zu NATO und WEU\n\nReferat 4 Rüstungsplanung\n\nReferat 5 Rüstungsbegrenzung, Rüstungskontrolle\n\nReferat 6 Operative Grundlagen\n\nReferat 7 Militärische Landesverteidigung\n\nReferat 8 Alarmplanung, Mobilmachung\n\nReferat 9 Führungssystem der Bundeswehr\n\nReferat 10 Psychologische Verteidigung\n\nStabsabteilung IV Organisation\n\nReferat 1 Gundsatzangelegenheiten militärischer Organisation, militärische Spitzenorganisation\n\nReferat 2 Struktur der Streitkräfte, Organisatorische Zielsetzung, Stationierung\n\nReferat 3 Organisation der Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr, (Prüfgruppe ZMilDBw)\n\nReferat 4 Grundsatzangelegenheiten militärischer Infrastruktur\n\nReferat 5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung, koordinierender Titelverwalter der Streitkräfte\n\nSonderreferat Olympische Spiele 1972 (fachlich der Leitung unmittelb. unterst.; spät. a. 30.06.1973 aufzulösen)\n\nStabsabteilung V Logistik\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten Logistik\n\nReferat 2 Grundsatzangelegenheiten für Verfahren der Materialbewirtschaftung\n\nReferat 3 Grundsatzangelegenheiten für Materialplanung, -bedarfsdeckung, -lenkung, -erhaltung\n\nReferat 4 Grundsatzangelegenheiten Betriebsstoffe, NATO-Pipeline-Systeme, Forderungen auf den Gebieten Verpflegung und Bekleidung\n\nReferat 5 Verkehrsführung Bundeswehr\n\nStabsabteilung VI Planung\n\nReferat 1 Gundsyatzangelegenheiten Planung\n\nReferat 2 Management-Informationssystem für die Planung\n\nReferat 3 Langfristige Planung\n\nReferat 4 Mittelfristige Planung\n\nReferat 5 Planungshilfen, OR-Management\n\nReferat 6 Kostenrechnung, Planungsinformationen\n\nStabsabteilung VII Fernmeldewesen / Elektronik\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten Fernmeldewesen / Elektronik\n\nReferat 2 Fernmeldemittel, Elektroniksysteme\n\nReferat 3 Elektronische Kampfführung, Kryptowesen\n\nAußerhalb der Linienorganisation u.a.:\n\nRechtsberater (RB)\n\nReferat Fü S/Pers Truppendienstliche Personalangelegenheiten\n\nBereitschaftszentrum der Bundeswehr mit Lage- und Alarmzentrum\n\nBeauftragter für Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur der Bundeswehr (BEBGenInsp;\n\nab 1972 auch Planungsgruppe Hochschule Bw) (Von 1975 bis 1987 wurde die Aufgabe Beauftragter für Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur der Bundeswehr vom Stabsabteilungsleiter I wahrgenommen. Sonderbeauftragter für die Hochschulen der Bundeswehr war zu diesem Zeitpunkt der Stellvertreter des Stabsabteilungsleiter I.)\n\nIn der Zeit von 1971 bis 2000 blieb die Organisationsstruktur des Fü S im Wesentlichen stabil.\n\nMit Übernahme der neuen Struktur nach der Bundeswehrreform 2000 gliederte sich der Fü S wie folgt:\n\n2000\n\nGenInsp BW\n\nStellvertretender GenInsp\n\nChef des Stabes Fü S (die Referate Fü S/Stationierung, Fü S Pers/Z und Fü S/Uni BW sind ihm direkt zugeordnet)\n\nStabsabteilung Fü S I\n\nInnere Führung, Personal, Ausbildung; Organisation; StvBResAngel (6 Referate)\n\nReferat 1 Personelle Grundsatzforderungen\n\nReferat 2 Grundlagen für die Personalplanung und Personallage der Streitkräfte\n\nReferat 3 Innere und soziale Lage der Streitkräfte\n\nReferat 4 Innere Führung\n\nReferat 5 Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung der Streitkräfte\n\nReferat 6 Grundsatzangelegenheiten der militärischen Organisation\n\nStabsabteilung Fü S II\n\nMilitärisches Nachrichtenwesen (5 Referate)\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten und Konzeption des Militärischen Nachrichtenwesens\n\nReferat 2 Strategische Aufklärung\n\nReferat 3 Nationale Risikobeurteilung; Lage anderer Staaten\n\nReferat 4 Militärische Sicherheit\n\nReferat 5 Angelegenheit ausländischer Militärattachés\n\nStabsabteilung Fü S III\n\nMilitärpolitik und Rüstungskontrolle (5 Referate)\n\nReferat 1 Militärpolitische Grundlagen; Bilaterale Beziehungen\n\nReferat 2 Militärstrategie; Militärpolitische Konzeptionen; Vereinte Nationen\n\nReferat 3 Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in NATO, EAPC, EU und WEU\n\nReferat 4 Rüstungskontrolle, OSZE\n\nReferat 5 Militärpolitische Grundlagen für Operationen und Übungen\n\nStabsabteilung Fü S IV\n\nPlanung (6 Referate)\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten Planung; Planungsunterstützung; NATO-/Multinationale Streitkräfteplanung\n\nReferat 2 Konzeption Bundeswehr\n\nReferat 3 Fähigkeitsanalyse\n\nReferat 4 Bundeswehrplan\n\nReferat 5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung\n\nReferat 6 Planungskontrolle Rüstung\n\nStabsabteilung Fü S V\n\nEinsatz Bundeswehr (4 Referate)\n\nReferat 1 Grundlagen Einsatz/Übungen\n\nReferat 2 Einsatzplanung\n\nReferat 3 Einsatzführung\n\nReferat 4 Lageführung\n\n2005 ist folgende Struktur relevant:\n\nGenInsp BW\n\nStellvertretender GenInsp\n\nChef des Stabes Fü S (die Referate Fü S/Stationierung, Fü S Pers/Z und Fü S/Uni BW sind ihm direkt zugeordnet)\n\nStabsabteilung Fü S I\n\nInnere Führung, Personal, Ausbildung (6 Referate)\n\nReferat 1 Personelle Grundsatzforderungen\n\nReferat 2 Grundlagen für die Personalplanung, Personallage und Nachwuchslage der Soldaten und des Zivilpersonals der Streitkräfte\n\nReferat 3 Innere und soziale Lage der Streitkräfte\n\nReferat 4 Innere Führung\n\nReferat 5 Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung der Streitkräfte\n\nReferat 6 Truppenausbildung, Reservisten\n\nStabsabteilung Fü S II\n\nMilitärisches Nachrichtenwesen (6 Referate)\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten und Konzeption des Militärischen Nachrichtenwesens\n\nReferat 2 Strategische Aufklärung; Sicherheitsoffizier Fernmelde-, Elektronische- und Sonderaufklärung; Beauftragter des Inspekteurs der Luftwaffe für Militärische Nachrichtenwesen\n\nReferat 3 Nationale Risikobeurteilung; Lage anderer Staaten; Beauftragter des Inspekteurs des Heeres für Militärische Nachrichtenwesen\n\nReferat 4 Militärische Sicherheit; Beauftragter des Inspekteurs der Marine für Militärische Nachrichtenwesen\n\nReferat 5 Angelegenheit ausländischer Militärattachés; Lage anderer Staaten\n\nReferat 6 GeoInformationswesen der Bundeswehr; Navigation in der Bundeswehr\n\nStabsabteilung Fü S III\n\nMilitärpolitik und Rüstungskontrolle (6 Referate)\n\nReferat 1 Militärpolitische Grundlagen; Bilaterale Beziehungen\n\nReferat 2 Militärstrategische Grundlagen; Deutsch-Französische Arbeitsgruppe Militärische Zusammenarbeit; StudienFA 01\n\nReferat 3 NATO; Euro Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPC); Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in diesen Organisationen; Partnerschaft für den Frieden\n\nReferat 4 EU; WEU; Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in diesen Organisationen; Europabeauftragter des Verteidigungsministeriums\n\nReferat 5 Rüstungskontrolle; Abrüstung; Nichtverbreitung\n\nReferat 6 Militärpolitische Grundlagen für Einsätze und Übungen\n\nStabsabteilung Fü S IV\n\nLogistik der Bundeswehr; ABC-Abwehr und Schutzaufgaben (6 Referate)\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten der Logistik der Bundeswehr Logistische Führung der Bundeswehr; Internationale logistische Zusammenarbeit\n\nReferat 2 Materialerhaltung der Bundeswehr\n\nReferat 3 Materialbewirtschaftung der Bundeswehr\n\nReferat 4 Mobilität und Transportlogistik Bundeswehr; Flottenmanagement der Bundeswehr\n\nReferat 5 Rüstung und Nutzung der Streitkräftebasis; Bevollmächtigter Vertreter IAGFA\n\nReferat 6 ABC-Abwehr und Schutzaufgaben der Bundeswehr\n\nStabsabteilung Fü S V\n\nEinsatz Bundeswehr (5 Referate)\n\nReferat 1 Grundlagen Einsatz/Übungen\n\nReferat 2 Einsatzplanung\n\nReferat 3 Einsatzführung\n\nReferat 4 Lageführung; Bereitschaftszentrum der Bundeswehr; Hilfeleistung der Bundeswehr im Inland\n\nReferat 5 Führungsunterstützung\n\nStabsabteilung Fü S VI\n\nPlanung (8 Referate)\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten Planung; Planmungsunterstützung; NATO- und mulitnationale Streitkräfteplanung\n\nReferat 2 Konzeption der Bundeswehr\n\nReferat 3 Fähingkeitsanalyse\n\nReferat 4 Bundeswehrplan\n\nReferat 5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung, Koordinierender Bewirtschafter der Streitkräfte\n\nReferat 6 Planungskontrolle, Rüstung\n\nReferat 7 Grundsatz / Weiterentwicklung Streitkräftebasis\n\nReferat 8 Bundeswehrplanung für die Streitkräftebasis; Haushalt für die Streitkräftebasis\n\nStabsabteilung Fü S VII\n\nOrganisation; Stationierung; infrastruktur; Territoriale Aufgaben (5 Referate)\n\nReferat 1 Grundsatzangelegenheiten der militärischen Organisation; Geschäfts- und Schriftverkehr in den Streitkräften; Dienstvorschriften und Standartisierungsübereinkommen; Führungsmeldung\n\nReferat 2 Organisation Streitkräftebasis\n\nReferat 3 Koordination der Stationierung der Bundeswehr und Liegenschaftsnutzung; Stationierung der Streitkräftebasis\n\nReferat 4 Grundsatzangelegenheiten der Infrastruktur der Streitkräfte; Infrastrukturbedarf und-planung der Streitkräfte\n\nReferat 5 Grundlagen Nationale Territoriale Aufgaben; Zivil-Militärische Zusammenarbeit; Feldjägerwesen\n\nDer Generalinspekteur\n\nDie Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Führungsstab der Bundeswehr, den Teilstreitkräften und den anderen Abteilungen des Ministeriums war von Anfang an von zentraler Bedeutung.\n\nVon Beginn an war eindeutig, dass in Fragen der Ausbildung, der Organisation, der Führung und der Militärpolitik der Fü B als die für diese Grundfragen der gesamten Bundeswehr zuständige Instanz gelten musste. Schwieriger war die Unterscheidung zu treffen in den Bereichen Rüstung, Personalwesen, Logistik und Planung, weil hier vornehmlich auch spezifische Fragen der Teilstreitkräfte auftraten.\n\nDie Entwicklung begann mit der Ernennung des Leiters der Abteilung IV Streitkräfte im Bundesministerium für Verteidigung im Februar 1957 zum Vorsitzenden des Militärischen Führungsrates. Damit verbunden war die Ernennung zum ranghöchsten Soldaten der Bundeswehr, der die Amtsbezeichnung\"Generalinspekteu\" erhielt. Durch Ministerweisungen bzw. Staatssekretärserlass vom 01. Juni 1957 und vom September 1960 wurde der mit diesem Titel verbundene Anspruch des Amtes, der aber keineswegs Art und Umfang der Aufgabe entsprach, unterstrichen. Der Generalinspekteur erhielt Weisungsrecht gegenüber den Teilstreitkräften bzw. der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens auf den (größtenteils unstrittigen) Bereichen Ausbildung, Führung, Organisation, Versorgung und Ausrüstung. Somit erwuchsen dem Generalinspekteur und seinem Arbeitsstab Fü B unter dem Gesamtstreitkräfteaspekt eine Vielzahl die Bundeswehr in ihrer Gesamtheit betreffende Aufgaben. Außerdem kamen Grundsatzaufgaben aus den vier Führungsgrundgebieten hinzu.\n\nExkurs Führungsgrundgebiete:\n\n1957 wurden die Führungsstäbe Fü B (Bundeswehr), Fü H (Heer), Fü L (Luftwaffe), Fü M (Marine) und die InSan (Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens) geschaffen. Sie wurden wie jede andere Abteilung in Unterabteilungen und Referate gegliedert, blieben jedoch besonders auf die militärischen Aufgabenstellungen ausgerichtet. Sie umfassten somit die jedem militärischen Stab eigenen Führungsgrundgebiete\n\nG 1 (A 1) Personal\n\nG 2 (A 2) Nachrichten\n\nG 3 (A 3) Führung, Einsatz, Organisation\n\nG 4 (A 4) Logistik, Versorgung\n\nVon diesem Schema abweichend war lediglich Fü B organisiert.\n\nMit der Übertragung des Weisungsrecht und der anderen Aufgaben ist das Problem der Kompetenzabgrenzungen jedoch nicht gelöst. Wie in den Organisationserlassen von 1957 und 1960 weiterhin festgelegt wurde, bleiben die Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Chef des Sanitäts- und Gesundheitswesens für ihren jeweiligen Bereich truppendienstlich stets voll verantwortlich; der Generalinspekteur ist somit gegenüber den Inspekteuren nicht befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlich Vorgesetzten. Äußerdem hat der Generalinspekteur der Bundeswehr nicht das alleinige Vortragsrecht beim Bundesminister. Die Inspekteure von Heer, Luftwaffe und Marine sowie der Chef des Sanitäts- und Gesundheitswesens besitzen dieses Recht ebenfalls.\n\nSomit ist der Generalinspekteur samt seinem Stab kaum mehr als\"Erster unter Gleiche\".\n\nNicht weniger erschwert wird seine Stellung durch die Eigenständigkeit der Kommandierenden Generale von Heer und Luftwaffe und entsprechender Kommandobehörden der Marine, die operativ der NATO und truppendienstlich dem Minister unterstehen.\n\nZur Erfüllung seiner Aufgaben besitzt der Generalinspekteur mehrere Rechte:\n\na) Das Inspektionsrecht im Auftrag des Ministers gegenüber den Streitkräften mit der Befugnis als Generalinspekteur im eigenen Namen aufzutreten. Er verwendet insoweit den Briefkopf\"Bundesministerium der Verteidigun\" und darunter\"Generalinspekteur der Bundesweh\".\n\nb) Das Weisungsrecht als ministerielle Instanz gegenüber den Inspekteuren und dem Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens zur Entwicklung und Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Insoweit ist der Generalinspekteur Hauptabteilungsleiter und Vorgesetzter der Inspekteure nach Ѓ 3 Vorgesetztenverordnung.\n\nc) Das Recht, als ministerielle Instanz in grundsätzlichen Angelegenheiten, die alle Streitkräfte gemeinsam betreffen, an die Streitkräfte unmittelbar Weisungen, Richtlinien und Befehle auf der Grundlage der vom Minister gebilligten Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung zu geben.\n\nDer gesamte Aufgabenkatalog hatte dem Fü B eine Reihe nichtministerieller Aufgaben aufgebürdet. Die Unterabteilungen und Referate des Fü B erhielten die Grundfragen der Ausbildung, Erziehung, Inneren Führung und Versorgung als Arbeitsgebiete zugewiesen. Für die andere große Zahl an Hilfs- und Viorbereitungsaufgaben, Sonderaufgaben und Grundlagenarbeiten wurden die Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr (ZMilDBw) errichtet (Vg. Ausarbeitung ZMilDStBW.sxw). Sie unterstehen bis 1964 dem Fü B, danach dem Stellvertretenden Generalinspekteur unmittelbar.\n\nGeneralinspekteure der Bundeswehr (seit 01.04.1957):\n\n01.04.1957 - 31.03.1961 General Adolf Heusinger\n\n01.04.1961 - 31.12.1963 General Friedrich Foertsch\n\n01.01.1964 - 24.08.1966 General Heinz Trettner\n\n25.08.1966 - 31.03.1972 General Ulrich de Maizière\n\n01.04.1972 - 30.11.1976 Admiral Armin Zimmermann\n\n30.12.1976 - 11.12.1978 General Harald Wust\n\n12.12.1978 - 31.03.1983 General Jürgen Brandt\n\n01.04.1983 - 30.09.1986 General Wolfgang Altenburg\n\n01.10.1986 - 30.09.1991 Admiral Dieter Wellershoff\n\n01.10.1991 - 08.02.1996 General Klaus Naumann\n\n08.02.1996 - 31.03.1999 General Hartmut Bagger\n\n31.03.1999 - 29.06.2000 General Hans-Peter von Kirchbach\n\n29.06.2000 - 27.07.2002 General Harald Kujat\n\n27.07.2002 - 26.11.2009 General Wolfgang Schneiderhan\n\nseit 21.01.2010 General Volker Wieker\n\nStellvertretende Generalinspekteure ( seit 07.1964):\n\n07.1964-31.03.1967 Gen.Lt. Gustav-Adolf Kuntzen\n\n01.04.1967-31.03.1971 Gen.Lt. Herbert Büchs\n\n01.04.1971-31.03.1973 Gen.Lt. Frhr. Bernd Freytag von Loringhoven\n\n01.04.1973-30.09.1975 Gen.Lt. Dr. Karl Schnell\n\n01.10.1975-20.12.1976 Gen.Lt. Harald Wust\n\n20.12.1976-31.03.1978 Gen.Lt. Rüdiger von Reichert\n\n01.04.1978-31.03.1979 Gen.Lt. Johannes (hans) Poeppel\n\n01.04.1979-31.03.1982 Gen.Lt. Helmut Heinz\n\n01.04.1982-31.03.1985 Gen.Lt. Walter Windisch\n\n01.04.1985-30.09.1987 Gen.Lt. Horst Jungkurth\n\n01.10.1987-30.09.1991 Gen.Lt. Siegfried Storbeck\n\n01.10.1991-31.12.1994 Gen.Lt. Dr. Jürgen Schnell\n\n01.01.1995-2000 V.Adm. Hans Frank\n\n2000-2002 V.Adm. Rainer Feist\n\n2002-31.03.2005 Gen.Lt. Dirk Böcker\n\n01.04.2005- 09.2010 Gen.Lt. Johann-G. Dora\n\n10.2010 - 04.2013 Gen.Lt. Günter Weiler\n\n05.2013 - Gen.Lt. Peter Schelzig\n\nChef des Stabes im Führungsstab der Bundeswehr / der Streitkräfte\n\n01.06.1957-31.03.1960 Brig.Gen. Werner Panitzki\n\n01.04.1960-30.09.1962 Brig.Gen. Albert Schnez\n\n01.10.1962-07.1964 Gen.Maj. Gustav-Adolf Kuntzen\n\n07.1964-31.03.1967 Gen.Maj. Herbert Büchs\n\n01.04.1967-30.09.1968 K.Adm. Albrechts Obermeier\n\n01.10.1968-31.03.1971 K.Adm. Günther Reeder\n\n(I. Führungsstab)\n\nca.05.1969-31.03.1971 Gen.Maj. Bernd Frhr. Freytag von Loringhoven\n\n(II.Führungsstab)\n\n01.04.1971-31.03.1974 Gen.Maj. Harald Wust\n\n01.04.1974-30.09.1975 Gen.Maj. Ernst-Dieter Bernhard\n\n01.10.1975-31.12.1976 Gen.Maj. Lothar Domröse\n\n01.01.1977-31.03.1980 K.Adm. Helmut Kampe\n\n01.04.1980-31.03.1983 K.Adm. Rudolf Arendt\n\n01.04.1983-30.09.1986 K.Adm. Klaus Rehder\n\n01.10.1986-30.09.1987 Gen.Maj. Siegfried Storbeck\n\n01.10.1987-30.09.1989 Gen.Maj. Dr. Jürgen Schnell\n\n01.10.1989-31.03.1992 Gen.Maj. Peter Haarhaus\n\n01.04.1992-31.12.1994 K.Adm. Hans Frank\n\n01.01.1995-1997 Gen.Maj. Benno Ertmann\n\n1997-28.09.2000 Gen.Maj. Hartmut Moede\n\n28.09.2000-11.02.2004(?) Gen.Maj. Egon Ramms\n\n12.02.04 -20.04.2006 K.Adm. Wolfram Kühn\n\n21.4.2006 - 20.02.2008 Gen.Maj. Manfred Engelhardt\n\n21.02.2008 - 30.06.2010 K.Adm. Manfred Nielson\n\n01.07.2010 - 31.03.2012 Gen.Maj. Peter Bohrer\n\nBearbeitungshinweis\n\nIn Bearbeitung.\n\nZitierweise\n\nBArch BWD 3/..."@deu . "Sammlung\n\n1851 Aufbewahrungseinheiten"@deu . . "1955-" . "Zentrale Dienstvorschriften der Bundeswehr"@deu . . . "Zentrale Dienstvorschriften der Bundeswehr"@deu . .