Zentrale Dienstvorschriften der Bundeswehr

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Zentrale Dienstvorschriften der Bundeswehr 
Zentrale Dienstvorschriften der Bundeswehr 
1955- 
Sammlung 1851 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Bezeichnung: Mitte 1955 - 11.1955 Abteilung II Militärische Abteilung - Unterabteilung 3 Streitkräfte 11.1955 - 31.05.1957 Abteilung IV Streitkräfte 01.06.1957 - 31.07.1965 Führungsstab der Bundeswehr (Fü B) 01.08.1965 - 31.03.1967 Hauptabteilung I (Militärische Angelegenheiten) - Abteilung Streitkräfte (Abt S) seit 01.04.1967 Führungsstab der Streitkräfte (Fü S) Vorläufer: Amt Blank Abteilung II Militärische Abteilung Aufgaben und Organisation: Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der ranghöchste Soldat der Bundeswehr. Er ist militärischer Berater des Bundesministers für Verteidigung (bis 30.12.1961) / der Verteidigung (seit 30.12.1961) und der Bundesregierung. Er ist dem Minister für die Entwicklung und Realisierung der Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung verantwortlich. Er ist Gesamtverantwortlicher für die Bundeswehrplanung im BMVg und militärischer Berater des Ministeriums und der Bundesregierung.(Vgl."Blankeneser Erlas" vom 21. März 1970). In diesem Zusammenhang hat er Weisungsrecht gegenüber den Inspekteuren von Heer, Luftwaffe, Marine, Sanitätsdienst der Bundeswehr und der Streitkräftebasis. Im Rahmen seiner Aufgaben ist er weisungsbefugt gegenüber den Inspekteuren, jedoch nicht befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlich Vorgesetzten. Er ist Vorsitzender des Militärischen Führungsrates, des Rüstungsrates und des Einsatzrates der Bundeswehr. Militärischer Führungsrat (MFR) Beratungsgremium der höchsten militärischen FÜhrer zur kollegialen Behandlung der streitkräftegemeinsamen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und Beratungsgremium zur Unterrichtung der Leitung des BMVg. Der Militärische Führungsrat kann allgemein als Führungsgremium der deutschen Streitkräfte auf ministerieller Ebene gelten. Der MFR hatte und hat keine Befehlsgewalt. Mitglieder des MFR waren zunächst (nach der Umgliederung in Führungsstäbe) der Generalinspekteur der Bundeswehr, die Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr. Der Stellvertreter des Generalinspekteurs nimmt ebenfalls an den Sitzungen teil, seit 1973 als Mitglied des MFR. Der MFR besteht 2005 aus dem Generalinspekteur der Bundeswehr, dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteur der SKB, den Inspekteuren der Teilstreitkräfte und des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundeswehr, dem Inspekteur der Streitkräftebasis. Rüstungsrat Das Beratungsgremium richtet seit 2000 die Material und Ausrüstungsplanung der Bundeswehr an ihren notwendigen Fähigkeiten aus. Es steuert bereichsübergreifend die Ausrüstungsplanung der Bundeswehr und bereitet Rüstungsentscheidungen vor. Die Vorschläge der Teilstreitkräfte und die verfügbaren Ressourcen bilden dabei eine wichtige Grundlage für die Entscheidungsfindung. Ziel der Erörterungen im Rüstungsrat ist eine gemeinsame Willensbildung als Basis für Entscheidungen des Generalinspekteurs bzw. für Empfehlungen des Generalinspekteurs bei bedeutenden Einzelprojekten an die Leitung des BMVg. Dem Rüstungsrat gehören der Generalinspekteur, der Hauptabteilungsleiter Rüstung, die Inspekteure der Teilstreitkräfte, des Sanitätsdienstes und der Streitkräftebasis, die Abteilungsleiter Wehrverwaltung, Infrastruktur und Umweltschutz sowie Haushalt, der Direktor Informationstechnik und der Chefcontoller. Einsatzrat Seit Oktober 2002 unterstützt er den Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt bei der Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der Bundeswehr. Er bereitet für die Leitung des BMVg Entscheidungen von grundsätzlicher und wesentlicher Art für die Planung, Vorbereitung und Führung von Einsätzen der Bundeswehr im Frieden vor. Er führt Abstimmungen über die hierfür erforderlichen Maßnahmen des Ministeriums sowie der militärischen und zivilen Organisationsbereiche durch und erstellt Grundlagen für die im Ministerium zu treffenden Entscheidungen. Die Arbeit des Einsatzrates wird durch den bereits existierenden Koordinierungsstab Einsatzaufgaben (KSEA) unterstützt, der sich mit nachrangigen Fragen der Einsatzplanung und -durchführung befasst. Der nun erfolgte Schritt unterstellt dem Generalinspekteur somit erstmals eine nachgeordnete Kommandobehörde der Streitkräfte. Dem Generalinspekteur wird der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos (EinsFüKdo) für den Einsatz - nicht truppendienstlich - unterstellt. Mitglieder des Einsatzrates sind der Generalinspekteur, Der Hauptabteilungsleiter Rüstung,der Stellvertreter des Generalinspekteurs, der Stellvertreter des Generalinspekteurs und Inspekteur der SKB (in seiner Funktion als Inspekteur der SKB), die Inspekteure der Teilstreitkräfte und des Sanitätsdienstes, die Abteilungsleiter der zivilen Abteilungen im BMVg und der Direktor Informationstechnik. Der Leiter des Planungsstabes und der Chef des Stabes Fü S sind zur Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums berechtigt. Der Führungsstab der Streitkräfte (Fü S) ist der Arbeitsstab des Generalinspekteurs. Auch den Fü S charakterisiert die allen Führungstäben gemeinsame Doppelfunktion von Ministerialabteilung einerseits und Führungsinstrument des Generalinspekteurs andererseits. Er entwickelt die Gesamtplanung der militärischen Verteidigung, konzipiert die Grundlagen der Militärpolitik, steuert die Einsatzplanung und Einsatzführung der Bundeswehr und erarbeitet die Grundsätze für Führung, Erziehung und Ausbildung der Soldaten. Außerdem nimmt er teilstreitkräfteübergreifende Aufgaben v.a. auf den Gebieten des Personalwesens, der Rüstung und der Logistik wahr. Im NATO-Bündnis- bzw. Verteidigungsfall geht die operative Führung des Feldheeres und der entsprechenden Verbände der Luftwaffe und Marine an die zuständigen NATO-Stäbe über. Die Einschränkungen der nationalen Befehls- und Kommandogewalt gelten nicht für die Truppen, die der NATO nicht assigniert sind. Außerdem bedeuten die NATO-Befugnisse keine endgültige Abtretung nationaler Rechte, sondern es handelt sich um eine vorübergehende Übertragung von Hoheitsbefugnissen gemäß Art. 24 Abs. 1 GG, die die Militärhoheit der Bundesrepublik über ihre Streitkräfte grundsätzlich bestehen lässt. Bereits in der Planungs- und Aufbauphase der Bundeswehr nahm der Gesamtstreitkräftegedanke breiten Raum ein und wurde zum leitenden Prinzip. Von Anfang an sollte die Gefahr des"Teilstreitkräfteegoismu" gebannt werden. So bestand bereits im"Amt Blan" ab 1952 eine die Gesamtstreitkräfte umfassende"Militärische Abteilun" (Abteilung II), die generell für alle militärischen Planungsaufgaben zuständig war: Abteilung II Militärische Abteilung - Unterabteilung 1 Personalwesen - Unterabteilung 2 Allgemeine Verteidigungsfragen - Unterabteilung 3 Streitkräfte - Unterabteilung 4 Logistik - Unterabteilung 5 Heer - Unterabteilung 6 Luftwaffe - Unterabteilung 7 Marine Diese Gliederung fand sich auch in der Anfangszeit des Bundesministeriums für Verteidigung nach dessen Errichtung (07.06.1955) ab Ende 1955 wieder (Stand 20.09.1955): Abteilung II Militärische Abteilung - Unterabteilung 2 Allgemeine Verteidigungsfragen - Unterabteilung 3 Streitkräfte - Unterabteilung 5 Heer - Unterabteliung 6 Luftwaffe - Unterabteilung 7 Marine Eine Änderung der Organisationsstruktur erfolgte mit der Ministerweisung vom 14. November 1955. Durch sie traten neben die (neue) Abteilung IV Streitkräfte (ehem. Unterabteilung 3) die ehemaligen Unterabteilungen Heer, Luftwaffe und Marine als selbständige Abteilungen V, VI und VII. Sämtliche Abteilungen standen nebeneinander; eine Überordnung der Abteilung IV Streitkräfte erfolgte nicht. Die Abteilung IV Streitkräfte gliederte sich 1955 wie folgt: Unterabteilung IV A Führung Unterabteilung IV B Innere Führung Unterabteilung IV C Ausland/Inland Unterabteilung IV D Organisation, Ausbildung Unterabteilung IV E Logistik Unterabteilung IV F Fernmeldewesen Unterabteilung IV G Militärisches Territorialwesen Unterabteilung IV H Gesundheitswesen Unterabteilung IV J Sicherheit (ab 16.01.1956) Diese zeitweise Gliederung in neun Unterabteilungen veränderte sich durch mehrere Ausgliederungen: Nach der Verselbständigung der"Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens der Bundesweh", der Ausgliederung der Territorialverteidigung im"Amt für Territoriale Verteidigun" und der Errichtung einer Anzahl von nachgeordneten"Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundesweh", die die Abteilung IV Streitkräfte von Exekutivaufgaben entlasteten, gewann die Abteilung IV Streitkräfte ihre bis heute gültige Grundgestalt. Zu der klassischen Aufteilung in die Führungsgrundgebiete Personal/Innere Führung, Nachrichtenwesen, Führung/Ausbildung, Organisation, Logistik und Fernmeldewesen/Elektronik kam ab 1970 der Arbeitsbereich Führung und Militärpolitik hinzu. Im Zuge der Errichtung der Führungsstäbe ging aus der Abteilung IV Streitkräfte der"Führungsstab Bundesweh" (Fü B) mit Wirkung vom 01. Juni 1957 hervor (Minstererlass vom 20.05.1957:"Umgliederung der militärischen Abteilungen des Minsterium"). Der Leiter des neugeschaffenen Fü B führte die Bezeichnung"Generalinspekteur der Bundesweh". Die"Unterabteilunge" im Fü B blieben mit dieser Bezeichnung bis zum 31.03.1971 bestehen; ab dem 01.04.1971 tragen sie die Bezeichnungen"Stabsabteilunge". Mehrere Aus- und Umgliederungen führten zu den bis heute (2005) beibehaltenen Sachgebieten und Zuständigkeiten. So verschwanden die Unterabteilungen G und H; die Unterabteilungen A, B und C wurden umgegliedert. Eine Vielzahl der Kompetenzen der Unterabteilung C wurden auf andere Unterabteilungen verteilt: Der Unterabteilung A wurden vor allem die militärpolitischen und NATO-Kompetenzen. Der neugeschaffenen Stabsabteilung VII wurde der Bereich Inland übertragen. Die Unterabteilung J erhielt den Bereich Dokumentation und Attachéwesen und deckte als neue Stabsabteilung II das Führungsgebiet Nachrichten ab. Schließlich deckte die Unterabteilung C ab 1958 als neue Stabsabteilung III das Führungsgrundgebiet Führung, Ausbildung und Organisation ab. Die Unterabteilung B ging in die neugeschaffene Stabsabteilung I über. Nach der Neustrukturierung in Führungsstäbe entstand im wesentlichen folgende Organisationsstruktur für den Fü B (Stand 10.01.1958): Generalinspekteur der Bundeswehr (GenInsp BW) Chef des Stabes im Fü B Unterabteilung I Personal, Innere Führung Unterabteilung II Ausland, Militärische Sicherheit Unterabteilung III Führung, Ausbildung Unterabteilung IV Organisation Unterabteilung V Logistik Unterabteilung VI Fernmeldewesen Unterabteilung VII Allgemeine militärische Fragen Weitere Entwicklungsschritte der Organisation des Fü B bzw. Fü S waren: Stand 15.09.1959: GenInsp BW Chef des Stabes Fü B Unterabteilung I Personal, Innere Führung Unterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr Unterabteilung III Führung, Ausbildung Unterabteilung IV Organisation Unterabteilung V Logistik Unterabteilung VI Fernmeldewesen, Elektronik Unterabteilung VII Allgemeine militärische Fragen Stand 01.08.1960: GenInsp BW Chef des Stabes Fü B Unterabteilung I Personal, Innere Führung Unterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr Unterabteilung III Führung Unterabteilung IV Organisation Unterabteilung V Logistik Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik Unterabteilung VII Ausbildung, Wehraufklärung Stand 01.04.1962: GenInsp BW Chef des Stabes Fü B Unterabteilung I Personal, Innere Führung Unterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr Unterabteilung III Führung Unterabteilung IV Organisation Unterabteilung V Logistik Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik Unterabteilung VII Ausbildung, psychologische Kampfführung und Wehraufklärung Mit Wirkung vom 10. Februar 1964 wurde das Amt des Stellvertretenden Generalinspekteurs geschaffen. Stand 08.10.1964: GenInsp BW Stellvertretender Generalinspekteur (ab 10. Februar 1964) Chef des Stabes Fü B Unterabteilung I Innere Führung, Personal Unterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr Unterabteilung III Führung Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur Unterabteilung V Logistik Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen Unterabteilung VIII Planung Mit Wirkung zum 01. August 1965 wurden im Bundesministerium für Verteidigung drei Hauptabteilungen errichtet. Der Fü B wurde, wie die Teilstreitkräfte und die Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens (InSan), als"Abteilung Streitkräft" (Abt S) der Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten eingegliedert (Ministererlass vom 29.07.1965). Die Leitung der Hauptabteilung I und der Abt S lagen gemeinsam in der Hand der GenInsp BW. Die Abt S ist sein Arbeitsstab. Stand 01. August 1965: (Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten) GenInsp BW Stellvertretender GenInsp Abteilung Streitkräfte (Abt S) ( Leitung wird vom GenInsp BW wahrgenommen) Chef des Stabes Abt S Unterabteilung I Innere Führung, Personal Unterabteilung II Nachrichtenwesen der Bundeswehr Unterabteilung III Führung Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur Unterabteilung V Logistik Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen Unterabteilung VIII Planung Außerhalb der Linienorganisation (seit 01.04.1965): - Lagezentrum - Referat Truppendienstliche Personalangelegenheiten Mit Wirkung vom 1. April 1967 wird die Bezeichnung Abt. S in"Führungsstab der Streitkräft" (Fü S) geändert. Die zwischen den Funktionen des Generalinspekteurs als Hauptabteilungsleiter I und Abteilungsleiter S bestehende Personalunion wird aufgehoben. Stattdessen werden die Funktionen des Abteilungsleiters S und des Stellvertretenden Generalinspekteurs zusammengefasst. Der Stellvertretende Generalinspekteur ist somit zugleich Leiter des (neuen) Fü S. Stand 01.04.1967: (Hauptabteilung I - Militärische Angelegenheiten) GenInsp BW Stellvertretender GenInsp und Leiter Fü S Führungsstab Streitkräfte (Fü S) ( Leitung wird vom Stellvertretenden GenInsp wahrgenommen) Chef des Stabes Fü S Unterabteilung I Innere Führung, Personal Unterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr Unterabteilung III Führung Unterabteilung IV Organisation und Ausbildung, Infrastruktur Unterabteilung V Logistik Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen Unterabteilung VIII Planung Von März 1969 bis März 1971 bestand eine Zweiteilung des Amtes des Chefs des Stabes Fü S. Stand 01.03.1969: GenInsp BW Stellvertretender GenInsp und Leiter Fü S Chef I des Stabes Fü S: Unterabteilung I Innere Führung, Personal Unterabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr Unterabteilung III Führung, Ausbildung Unterabteilung IV Organisation, infrastruktur Unterabteilung V Logistik Unterabteilung VI Fernmeldewesen und Elektronik Chef II des Stabes Fü s: Unterabteilung VII Allgemeine Wehrfragen Unterabteilung VIII Planung, Planungshilfen Unterabteilung IX Militärpolitik, Führungs- und Planungsgrundlagen Die Bezeichung"Unterabteilun" fiel ab dem 01.04.1971 weg. Seither tragen sie die Bezeichnung"Stabsabteilunge". Stand Januar 1971: GenInsp BW Stellvertretender Generalinspekteur Chef des Stabes Fü S Stabsabteilung I Innere Führung, Personal, Ausbildung Referat 1 Personelle Grundsatzforderungen Referat 2 Personalplanung Referat 3 Grundsätze der Inneren Führung, Soldatische Ordnung Referat 4 Betreuung, Fürsorge Referat 5 Staatsbürgerliche Bildung, Truppeninformation Referat 6 Militärwissenschaft, Bibliothekswesen, Dokumentation Referat 7 Grundsatzangelegenheiten Erziehung und Bildung Referat 8 Grundsatzangelegenheiten Ausbildung Referat 9 Sport Referat 10 Reservisten Stabsabteilung II Militärisches Nachrichtenwesen der Bundeswehr Referat 1 Grundsatzangelegenheiten militärisches Nachrichtenwesen Referat 2 Gesamtlage Referat 3 Wehrlage Ost Referat 4 Wehrlage West Referat 5 Militärattachéedienst Referat 6 Militärische Sicherheit Referat 7 Sicherheitsmaßnahmen für das BMVg Referat 8 Angelegenheiten nach dem Gesetz zu Art. 10 GG Stabsabteilung III Militärpolitik,Führung Referat 1 Militärpolitische Grundlagen Referat 2 Militärstrategie Referat 3 Militärische Beziehungen zu NATO und WEU Referat 4 Rüstungsplanung Referat 5 Rüstungsbegrenzung, Rüstungskontrolle Referat 6 Operative Grundlagen Referat 7 Militärische Landesverteidigung Referat 8 Alarmplanung, Mobilmachung Referat 9 Führungssystem der Bundeswehr Referat 10 Psychologische Verteidigung Stabsabteilung IV Organisation Referat 1 Gundsatzangelegenheiten militärischer Organisation, militärische Spitzenorganisation Referat 2 Struktur der Streitkräfte, Organisatorische Zielsetzung, Stationierung Referat 3 Organisation der Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr, (Prüfgruppe ZMilDBw) Referat 4 Grundsatzangelegenheiten militärischer Infrastruktur Referat 5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung, koordinierender Titelverwalter der Streitkräfte Sonderreferat Olympische Spiele 1972 (fachlich der Leitung unmittelb. unterst.; spät. a. 30.06.1973 aufzulösen) Stabsabteilung V Logistik Referat 1 Grundsatzangelegenheiten Logistik Referat 2 Grundsatzangelegenheiten für Verfahren der Materialbewirtschaftung Referat 3 Grundsatzangelegenheiten für Materialplanung, -bedarfsdeckung, -lenkung, -erhaltung Referat 4 Grundsatzangelegenheiten Betriebsstoffe, NATO-Pipeline-Systeme, Forderungen auf den Gebieten Verpflegung und Bekleidung Referat 5 Verkehrsführung Bundeswehr Stabsabteilung VI Planung Referat 1 Gundsyatzangelegenheiten Planung Referat 2 Management-Informationssystem für die Planung Referat 3 Langfristige Planung Referat 4 Mittelfristige Planung Referat 5 Planungshilfen, OR-Management Referat 6 Kostenrechnung, Planungsinformationen Stabsabteilung VII Fernmeldewesen / Elektronik Referat 1 Grundsatzangelegenheiten Fernmeldewesen / Elektronik Referat 2 Fernmeldemittel, Elektroniksysteme Referat 3 Elektronische Kampfführung, Kryptowesen Außerhalb der Linienorganisation u.a.: Rechtsberater (RB) Referat Fü S/Pers Truppendienstliche Personalangelegenheiten Bereitschaftszentrum der Bundeswehr mit Lage- und Alarmzentrum Beauftragter für Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur der Bundeswehr (BEBGenInsp; ab 1972 auch Planungsgruppe Hochschule Bw) (Von 1975 bis 1987 wurde die Aufgabe Beauftragter für Erziehung und Bildung beim Generalinspekteur der Bundeswehr vom Stabsabteilungsleiter I wahrgenommen. Sonderbeauftragter für die Hochschulen der Bundeswehr war zu diesem Zeitpunkt der Stellvertreter des Stabsabteilungsleiter I.) In der Zeit von 1971 bis 2000 blieb die Organisationsstruktur des Fü S im Wesentlichen stabil. Mit Übernahme der neuen Struktur nach der Bundeswehrreform 2000 gliederte sich der Fü S wie folgt: 2000 GenInsp BW Stellvertretender GenInsp Chef des Stabes Fü S (die Referate Fü S/Stationierung, Fü S Pers/Z und Fü S/Uni BW sind ihm direkt zugeordnet) Stabsabteilung Fü S I Innere Führung, Personal, Ausbildung; Organisation; StvBResAngel (6 Referate) Referat 1 Personelle Grundsatzforderungen Referat 2 Grundlagen für die Personalplanung und Personallage der Streitkräfte Referat 3 Innere und soziale Lage der Streitkräfte Referat 4 Innere Führung Referat 5 Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung der Streitkräfte Referat 6 Grundsatzangelegenheiten der militärischen Organisation Stabsabteilung Fü S II Militärisches Nachrichtenwesen (5 Referate) Referat 1 Grundsatzangelegenheiten und Konzeption des Militärischen Nachrichtenwesens Referat 2 Strategische Aufklärung Referat 3 Nationale Risikobeurteilung; Lage anderer Staaten Referat 4 Militärische Sicherheit Referat 5 Angelegenheit ausländischer Militärattachés Stabsabteilung Fü S III Militärpolitik und Rüstungskontrolle (5 Referate) Referat 1 Militärpolitische Grundlagen; Bilaterale Beziehungen Referat 2 Militärstrategie; Militärpolitische Konzeptionen; Vereinte Nationen Referat 3 Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in NATO, EAPC, EU und WEU Referat 4 Rüstungskontrolle, OSZE Referat 5 Militärpolitische Grundlagen für Operationen und Übungen Stabsabteilung Fü S IV Planung (6 Referate) Referat 1 Grundsatzangelegenheiten Planung; Planungsunterstützung; NATO-/Multinationale Streitkräfteplanung Referat 2 Konzeption Bundeswehr Referat 3 Fähigkeitsanalyse Referat 4 Bundeswehrplan Referat 5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung Referat 6 Planungskontrolle Rüstung Stabsabteilung Fü S V Einsatz Bundeswehr (4 Referate) Referat 1 Grundlagen Einsatz/Übungen Referat 2 Einsatzplanung Referat 3 Einsatzführung Referat 4 Lageführung 2005 ist folgende Struktur relevant: GenInsp BW Stellvertretender GenInsp Chef des Stabes Fü S (die Referate Fü S/Stationierung, Fü S Pers/Z und Fü S/Uni BW sind ihm direkt zugeordnet) Stabsabteilung Fü S I Innere Führung, Personal, Ausbildung (6 Referate) Referat 1 Personelle Grundsatzforderungen Referat 2 Grundlagen für die Personalplanung, Personallage und Nachwuchslage der Soldaten und des Zivilpersonals der Streitkräfte Referat 3 Innere und soziale Lage der Streitkräfte Referat 4 Innere Führung Referat 5 Grundsatzangelegenheiten der Ausbildung der Streitkräfte Referat 6 Truppenausbildung, Reservisten Stabsabteilung Fü S II Militärisches Nachrichtenwesen (6 Referate) Referat 1 Grundsatzangelegenheiten und Konzeption des Militärischen Nachrichtenwesens Referat 2 Strategische Aufklärung; Sicherheitsoffizier Fernmelde-, Elektronische- und Sonderaufklärung; Beauftragter des Inspekteurs der Luftwaffe für Militärische Nachrichtenwesen Referat 3 Nationale Risikobeurteilung; Lage anderer Staaten; Beauftragter des Inspekteurs des Heeres für Militärische Nachrichtenwesen Referat 4 Militärische Sicherheit; Beauftragter des Inspekteurs der Marine für Militärische Nachrichtenwesen Referat 5 Angelegenheit ausländischer Militärattachés; Lage anderer Staaten Referat 6 GeoInformationswesen der Bundeswehr; Navigation in der Bundeswehr Stabsabteilung Fü S III Militärpolitik und Rüstungskontrolle (6 Referate) Referat 1 Militärpolitische Grundlagen; Bilaterale Beziehungen Referat 2 Militärstrategische Grundlagen; Deutsch-Französische Arbeitsgruppe Militärische Zusammenarbeit; StudienFA 01 Referat 3 NATO; Euro Atlantischer Partnerschaftsrat (EAPC); Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in diesen Organisationen; Partnerschaft für den Frieden Referat 4 EU; WEU; Grundsatzfragen der militärpolitischen Interessenvertretung in diesen Organisationen; Europabeauftragter des Verteidigungsministeriums Referat 5 Rüstungskontrolle; Abrüstung; Nichtverbreitung Referat 6 Militärpolitische Grundlagen für Einsätze und Übungen Stabsabteilung Fü S IV Logistik der Bundeswehr; ABC-Abwehr und Schutzaufgaben (6 Referate) Referat 1 Grundsatzangelegenheiten der Logistik der Bundeswehr Logistische Führung der Bundeswehr; Internationale logistische Zusammenarbeit Referat 2 Materialerhaltung der Bundeswehr Referat 3 Materialbewirtschaftung der Bundeswehr Referat 4 Mobilität und Transportlogistik Bundeswehr; Flottenmanagement der Bundeswehr Referat 5 Rüstung und Nutzung der Streitkräftebasis; Bevollmächtigter Vertreter IAGFA Referat 6 ABC-Abwehr und Schutzaufgaben der Bundeswehr Stabsabteilung Fü S V Einsatz Bundeswehr (5 Referate) Referat 1 Grundlagen Einsatz/Übungen Referat 2 Einsatzplanung Referat 3 Einsatzführung Referat 4 Lageführung; Bereitschaftszentrum der Bundeswehr; Hilfeleistung der Bundeswehr im Inland Referat 5 Führungsunterstützung Stabsabteilung Fü S VI Planung (8 Referate) Referat 1 Grundsatzangelegenheiten Planung; Planmungsunterstützung; NATO- und mulitnationale Streitkräfteplanung Referat 2 Konzeption der Bundeswehr Referat 3 Fähingkeitsanalyse Referat 4 Bundeswehrplan Referat 5 Beiträge zum Haushalt und zur Finanzplanung, Koordinierender Bewirtschafter der Streitkräfte Referat 6 Planungskontrolle, Rüstung Referat 7 Grundsatz / Weiterentwicklung Streitkräftebasis Referat 8 Bundeswehrplanung für die Streitkräftebasis; Haushalt für die Streitkräftebasis Stabsabteilung Fü S VII Organisation; Stationierung; infrastruktur; Territoriale Aufgaben (5 Referate) Referat 1 Grundsatzangelegenheiten der militärischen Organisation; Geschäfts- und Schriftverkehr in den Streitkräften; Dienstvorschriften und Standartisierungsübereinkommen; Führungsmeldung Referat 2 Organisation Streitkräftebasis Referat 3 Koordination der Stationierung der Bundeswehr und Liegenschaftsnutzung; Stationierung der Streitkräftebasis Referat 4 Grundsatzangelegenheiten der Infrastruktur der Streitkräfte; Infrastrukturbedarf und-planung der Streitkräfte Referat 5 Grundlagen Nationale Territoriale Aufgaben; Zivil-Militärische Zusammenarbeit; Feldjägerwesen Der Generalinspekteur Die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Führungsstab der Bundeswehr, den Teilstreitkräften und den anderen Abteilungen des Ministeriums war von Anfang an von zentraler Bedeutung. Von Beginn an war eindeutig, dass in Fragen der Ausbildung, der Organisation, der Führung und der Militärpolitik der Fü B als die für diese Grundfragen der gesamten Bundeswehr zuständige Instanz gelten musste. Schwieriger war die Unterscheidung zu treffen in den Bereichen Rüstung, Personalwesen, Logistik und Planung, weil hier vornehmlich auch spezifische Fragen der Teilstreitkräfte auftraten. Die Entwicklung begann mit der Ernennung des Leiters der Abteilung IV Streitkräfte im Bundesministerium für Verteidigung im Februar 1957 zum Vorsitzenden des Militärischen Führungsrates. Damit verbunden war die Ernennung zum ranghöchsten Soldaten der Bundeswehr, der die Amtsbezeichnung"Generalinspekteu" erhielt. Durch Ministerweisungen bzw. Staatssekretärserlass vom 01. Juni 1957 und vom September 1960 wurde der mit diesem Titel verbundene Anspruch des Amtes, der aber keineswegs Art und Umfang der Aufgabe entsprach, unterstrichen. Der Generalinspekteur erhielt Weisungsrecht gegenüber den Teilstreitkräften bzw. der Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens auf den (größtenteils unstrittigen) Bereichen Ausbildung, Führung, Organisation, Versorgung und Ausrüstung. Somit erwuchsen dem Generalinspekteur und seinem Arbeitsstab Fü B unter dem Gesamtstreitkräfteaspekt eine Vielzahl die Bundeswehr in ihrer Gesamtheit betreffende Aufgaben. Außerdem kamen Grundsatzaufgaben aus den vier Führungsgrundgebieten hinzu. Exkurs Führungsgrundgebiete: 1957 wurden die Führungsstäbe Fü B (Bundeswehr), Fü H (Heer), Fü L (Luftwaffe), Fü M (Marine) und die InSan (Inspektion des Sanitäts- und Gesundheitswesens) geschaffen. Sie wurden wie jede andere Abteilung in Unterabteilungen und Referate gegliedert, blieben jedoch besonders auf die militärischen Aufgabenstellungen ausgerichtet. Sie umfassten somit die jedem militärischen Stab eigenen Führungsgrundgebiete G 1 (A 1) Personal G 2 (A 2) Nachrichten G 3 (A 3) Führung, Einsatz, Organisation G 4 (A 4) Logistik, Versorgung Von diesem Schema abweichend war lediglich Fü B organisiert. Mit der Übertragung des Weisungsrecht und der anderen Aufgaben ist das Problem der Kompetenzabgrenzungen jedoch nicht gelöst. Wie in den Organisationserlassen von 1957 und 1960 weiterhin festgelegt wurde, bleiben die Inspekteure der Teilstreitkräfte und der Chef des Sanitäts- und Gesundheitswesens für ihren jeweiligen Bereich truppendienstlich stets voll verantwortlich; der Generalinspekteur ist somit gegenüber den Inspekteuren nicht befehlsbefugt im Sinne eines truppendienstlich Vorgesetzten. Äußerdem hat der Generalinspekteur der Bundeswehr nicht das alleinige Vortragsrecht beim Bundesminister. Die Inspekteure von Heer, Luftwaffe und Marine sowie der Chef des Sanitäts- und Gesundheitswesens besitzen dieses Recht ebenfalls. Somit ist der Generalinspekteur samt seinem Stab kaum mehr als"Erster unter Gleiche". Nicht weniger erschwert wird seine Stellung durch die Eigenständigkeit der Kommandierenden Generale von Heer und Luftwaffe und entsprechender Kommandobehörden der Marine, die operativ der NATO und truppendienstlich dem Minister unterstehen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben besitzt der Generalinspekteur mehrere Rechte: a) Das Inspektionsrecht im Auftrag des Ministers gegenüber den Streitkräften mit der Befugnis als Generalinspekteur im eigenen Namen aufzutreten. Er verwendet insoweit den Briefkopf"Bundesministerium der Verteidigun" und darunter"Generalinspekteur der Bundesweh". b) Das Weisungsrecht als ministerielle Instanz gegenüber den Inspekteuren und dem Inspekteur des Sanitäts- und Gesundheitswesens zur Entwicklung und Realisierung einer Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung. Insoweit ist der Generalinspekteur Hauptabteilungsleiter und Vorgesetzter der Inspekteure nach Ѓ 3 Vorgesetztenverordnung. c) Das Recht, als ministerielle Instanz in grundsätzlichen Angelegenheiten, die alle Streitkräfte gemeinsam betreffen, an die Streitkräfte unmittelbar Weisungen, Richtlinien und Befehle auf der Grundlage der vom Minister gebilligten Gesamtkonzeption der militärischen Verteidigung zu geben. Der gesamte Aufgabenkatalog hatte dem Fü B eine Reihe nichtministerieller Aufgaben aufgebürdet. Die Unterabteilungen und Referate des Fü B erhielten die Grundfragen der Ausbildung, Erziehung, Inneren Führung und Versorgung als Arbeitsgebiete zugewiesen. Für die andere große Zahl an Hilfs- und Viorbereitungsaufgaben, Sonderaufgaben und Grundlagenarbeiten wurden die Zentralen Militärischen Dienststellen der Bundeswehr (ZMilDBw) errichtet (Vg. Ausarbeitung ZMilDStBW.sxw). Sie unterstehen bis 1964 dem Fü B, danach dem Stellvertretenden Generalinspekteur unmittelbar. Generalinspekteure der Bundeswehr (seit 01.04.1957): 01.04.1957 - 31.03.1961 General Adolf Heusinger 01.04.1961 - 31.12.1963 General Friedrich Foertsch 01.01.1964 - 24.08.1966 General Heinz Trettner 25.08.1966 - 31.03.1972 General Ulrich de Maizière 01.04.1972 - 30.11.1976 Admiral Armin Zimmermann 30.12.1976 - 11.12.1978 General Harald Wust 12.12.1978 - 31.03.1983 General Jürgen Brandt 01.04.1983 - 30.09.1986 General Wolfgang Altenburg 01.10.1986 - 30.09.1991 Admiral Dieter Wellershoff 01.10.1991 - 08.02.1996 General Klaus Naumann 08.02.1996 - 31.03.1999 General Hartmut Bagger 31.03.1999 - 29.06.2000 General Hans-Peter von Kirchbach 29.06.2000 - 27.07.2002 General Harald Kujat 27.07.2002 - 26.11.2009 General Wolfgang Schneiderhan seit 21.01.2010 General Volker Wieker Stellvertretende Generalinspekteure ( seit 07.1964): 07.1964-31.03.1967 Gen.Lt. Gustav-Adolf Kuntzen 01.04.1967-31.03.1971 Gen.Lt. Herbert Büchs 01.04.1971-31.03.1973 Gen.Lt. Frhr. Bernd Freytag von Loringhoven 01.04.1973-30.09.1975 Gen.Lt. Dr. Karl Schnell 01.10.1975-20.12.1976 Gen.Lt. Harald Wust 20.12.1976-31.03.1978 Gen.Lt. Rüdiger von Reichert 01.04.1978-31.03.1979 Gen.Lt. Johannes (hans) Poeppel 01.04.1979-31.03.1982 Gen.Lt. Helmut Heinz 01.04.1982-31.03.1985 Gen.Lt. Walter Windisch 01.04.1985-30.09.1987 Gen.Lt. Horst Jungkurth 01.10.1987-30.09.1991 Gen.Lt. Siegfried Storbeck 01.10.1991-31.12.1994 Gen.Lt. Dr. Jürgen Schnell 01.01.1995-2000 V.Adm. Hans Frank 2000-2002 V.Adm. Rainer Feist 2002-31.03.2005 Gen.Lt. Dirk Böcker 01.04.2005- 09.2010 Gen.Lt. Johann-G. Dora 10.2010 - 04.2013 Gen.Lt. Günter Weiler 05.2013 - Gen.Lt. Peter Schelzig Chef des Stabes im Führungsstab der Bundeswehr / der Streitkräfte 01.06.1957-31.03.1960 Brig.Gen. Werner Panitzki 01.04.1960-30.09.1962 Brig.Gen. Albert Schnez 01.10.1962-07.1964 Gen.Maj. Gustav-Adolf Kuntzen 07.1964-31.03.1967 Gen.Maj. Herbert Büchs 01.04.1967-30.09.1968 K.Adm. Albrechts Obermeier 01.10.1968-31.03.1971 K.Adm. Günther Reeder (I. Führungsstab) ca.05.1969-31.03.1971 Gen.Maj. Bernd Frhr. Freytag von Loringhoven (II.Führungsstab) 01.04.1971-31.03.1974 Gen.Maj. Harald Wust 01.04.1974-30.09.1975 Gen.Maj. Ernst-Dieter Bernhard 01.10.1975-31.12.1976 Gen.Maj. Lothar Domröse 01.01.1977-31.03.1980 K.Adm. Helmut Kampe 01.04.1980-31.03.1983 K.Adm. Rudolf Arendt 01.04.1983-30.09.1986 K.Adm. Klaus Rehder 01.10.1986-30.09.1987 Gen.Maj. Siegfried Storbeck 01.10.1987-30.09.1989 Gen.Maj. Dr. Jürgen Schnell 01.10.1989-31.03.1992 Gen.Maj. Peter Haarhaus 01.04.1992-31.12.1994 K.Adm. Hans Frank 01.01.1995-1997 Gen.Maj. Benno Ertmann 1997-28.09.2000 Gen.Maj. Hartmut Moede 28.09.2000-11.02.2004(?) Gen.Maj. Egon Ramms 12.02.04 -20.04.2006 K.Adm. Wolfram Kühn 21.4.2006 - 20.02.2008 Gen.Maj. Manfred Engelhardt 21.02.2008 - 30.06.2010 K.Adm. Manfred Nielson 01.07.2010 - 31.03.2012 Gen.Maj. Peter Bohrer Bearbeitungshinweis In Bearbeitung. Zitierweise BArch BWD 3/... 

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