"Geschichte des Bestandsbildners\n\n1.1 Geschichtliche Entwicklung\n\nMit dem Aufstellungsbefehl Nr. 47 vom 26. Februar 1963 wurde das Personalstammamt der Bundeswehr (PSABw) zum 1. März 1963 aufgestellt. Dies erfolgte auf der Grundlage der Zusammenlegung des Kommandos der Freiwilligenannahme der Bundeswehr mit einzelnen Referaten aus der Personalabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). Demnach war das bisherige Kommando der Freiwilligenannahme der Bundeswehr (ohne Dezernat Offizierbewerberprüfzentrale) in die Zentralgruppe und in die Abteilung Freiwilligenannahme des Personalstammamtes umzugliedern. Aus dem damaligen Referat P III 6 des BMVg und dem Dezernat Offizierbewerberprüfzentrale des Kommandos der Freiwilligenannahme wurde die Abteilung Offiziersnachwuchs gebildet. Darüber hinaus war unter Eingliederung von Teilen der Personalabteilung des BMVg die Abteilung Reserveoffiziere aufzustellen.\n\nDemnach gliederte sich das PSABw wie folgt:\n\nAmtschef\n\nAbteilung Freiwilligenannahme\n\nZentralgruppe\n\nS1/S2\n\nS3/S4\n\nLSO\n\nDezernat Prüfmethodik\n\nDezernat Recht\n\nDezernat Auskunft und Laufbahnberatung\n\nTruppenverwaltung\n\nAbteilung Offiziernachwuchs\n\nAbteilung Reserveoffiziere\n\nDie Aufstellung des PSABw richtete sich nach dem STAN-Entwurf Nr. 1959001 vom 1. November 1962. Die personelle Stärke betrug 79 Offiziere, 110 Unteroffiziere und 211 Zivilbedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter).\n\nGemäß Aufstellungsbefehl hatte das PSABw folgende Aufgaben auf dem Gebiet der Personalbearbeitung zu erfüllen:\n\n1. Leitung und Steuerung des Prüf- und Annahmeverfahrens aller Bewerber für den\n\nfreiwilligen Dienst in der Bundeswehr in den Laufbahnen der Unteroffiziere und Mannschaften; Dienst- und Fachaufsicht über die Freiwilligenannahmestellen in den Wehrbereichen und die Freiwilligenannahmezentrale der Marine;\n\n2. Personalbearbeitung für den Offizier- und Reserveoffiziernachwuchs der Bundeswehr für Leutnante mit 2jähriger Dienstzeitverpflichtung (Z 2) und für alle Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes, Bearbeitung der Bewerbung von Freiwilligen dieser Laufbahngruppen; Prüfung, Einplanung und Einstellung geeigneter Bewerber;\n\n3. Personalbearbeitung und Personalführung der Reserveoffiziere aller Teilstreitkräfte und Laufbahnen; Durchführung beziehungsweise Überwachung der Einplanung der Reserveoffiziere zu Wehrübungen, Laufbahnsteuerung und Durchführung bzw. Überwachung der Mobilmachungs-Einteilungen der Reserveoffiziere nach den Weisungen des Bundesministeriums in Verbindung mit den Wehrersatzbehörden.\n\nDas PSABw unterstand truppendienstlich dem BMVg (Abt. P). Die wirtschaftliche Unterstellung regelte das WBK III in Einvernehmen mit WBV III. Erst mit Erlaß BMVg - Fü S IV 2 - vom 21. März 1970 wurden dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr mit Wirkung die truppendienstlichen Befugnisse über sämtliche zentralen militärischen Bundeswehrdienststellen, damit auch dem PSABw, übertragen.\n\nDie Unterbringung erfolgte zunächst in 6 verschiedenen Mietobjekten in Köln. Lediglich die Außenstelle „OrgElemen\" verblieb in Bonn. Mit dem Endausbau der Mudrakaserne im November 1974 bezog das Personalstammamt dann seinen endgültigen Standort.\n\nDas Personalstammamt war verantwortlich für die Wehrdienstberatung, mit der jährlich durch Erteilung von Auskünften, Einzelberatungen, Unterricht an berufsbildenden Schulen, Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Tagen der offenen Tür um eine Million Interessenten erreicht und über den Wehrdienst informiert worden.\n\nZur Wahrnehmung dieser Aufgaben waren dem Personalstammamt die Freiwilligenannahmestellen Süd in München, Mitte in Düsseldorf, Nord in Hannover und der Freiwilligenannahmezentrale Marine in Wilhelmshaven unterstellt. Die Hälfte des Personals in den 5 Abteilungen befasste sich mit den Aufgaben für die Laufbahnen der Offiziere und die andere Hälfte in den Freiwilligenannahmestellen war für das Annahmeverfahren in den Laufbahnen der Unteroffiziere und Mannschaften zuständig.\n\nDurch das Anwachsen des personellen Umfangs der Bundeswehr und als Folge struktureller Veränderungen in den Teilstreitkräften sowie durch Ergänzungen und Änderungen von Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen im Bereich personeller Grundsätze vergrößerte sich der Nachwuchsbedarf in allen Laufbahnen. Überdies mussten weitere Zuständigkeiten und Befugnisse aus dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf das Amt delegiert werden, so dass sich die Arbeitskapazitäten quantitativ und qualitativ veränderten. Aus der bei Gründung befohlenden Einteilung in 3 Abteilungen und einer Zentralgruppe ist das Amt später auf 5 Abteilungen erweitert worden, die von einem Stabe mit dazugehörigen Führungselementen geleitet wurden.\n\nDie Amtschefs des Personalstammamtes der Bundeswehr\n\nOberst Reinhard Reißmüller 1963 - 1966\n\nBrigadegeneral Hans-Heinz Fischer 1966 - 1969\n\nBrigadegeneral Arno Olze 1969 - 1973\n\nBrigadegeneral Hermann Unger 1973 - 1980\n\nFlotillenadmiral Gustav Bartholomäus 1980 - 1984\n\nBrigadegeneral Hans Joachim Müller 1984 - 1991\n\nBrigadegeneral Walter Rasimowitz seit 1991 - 30.06.1997\n\n1.2 Aufgaben und Organisation\n\nDas Personalstammamt wurde truppendienstlich der Abteilung P im BMVg unterstellt. Die wirtschaftliche Unterstellung hatte das Werbereichskommando III (WBK III) im Einvernehmen mit der Wehrbereichsverwaltung III (WBV III) zu regeln. Erst mit Erlass BMVg - Fü SIV 2- vom 21.03.1970 wurden dem Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr mit Wirkung vom 06.04.1970 die truppendienstlichen Befugnisse über die zentralen Militärischen Bundeswehrdienststellen, damit auch über das Personalstammamt der Bundeswehr, übertragen. Somit war das Amt fachlich dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Abteilung Personal (Abt P) und truppendienstlich dem BMVg Stellvertretenden Generalinspekteur unterstellt. Hieraus und auf Grund der dargestellten Aufgaben ergaben sich zahllose Pflichten hinsichtlich der Meldeerstattung, Zusammenarbeit und Information.\n\n1. Bedarfsbedeckung\n\nZu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Personalstammamtes der Bundeswehr gehörte unter anderem die Bedarfsdeckung. Sie umfasste die Durchführung des Prüf- und Annahmeverfahrens aller Bewerber für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr in den Laufbahnen der Offiziere, der Unteroffiziere und Mannschaften, einschließlich ihrer Einstellung. Hierfür standen die Offizierbewerberprüfzentrale in Köln sowie 4 Freiwilligenannahmestellen für Heer und Luftwaffe, die Freiwilligenannahmezentrale der Marine und die Wehrdienstberatungsorganisation zur Verfügung.\n\n1)\n\n2) 2. Personalbearbeitung\n\nDurchführung der Personalbearbeitung und- führung von\n\n- Offizieranwärtern (Beruf und Zeit), der Reserveoffizieranwärter im Wehrdienst und außerhalb des Wehrdienstes\n\n- Anwärter für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes aus den Übergangsregelungen und der Normalregelung gemäß § 30 SLV\n\n- Reserveoffiziere aller Teilstreitkräfte und Laufbahnen einschließlich der Sanitätsoffiziere der Reserve\n\n-Sanitätsoffiziere im Grundwehrdienst\n\n-Sanitätsoffizieranwärter und Reserveoffizieranwärter der Sanitätsgruppe\n\n3. Elektronische Datenverarbeitung (EDV)\n\nAm 18.09.1969 wurde die Einrichtung eines Arbeitsstabes Gruppe EDV veranlasst, dem später die Signiergruppe noch zugeteilt wurde. Diese Einrichtung hatte die Untersuchung einer zweckmäßigen Umorganisation der Abteilungen des Personalstammamtes der Bundeswehr zur Aufgabe, zunächst im Hinblick auf den Umzug in die Mudra - Kaserne.\n\nDie Offizierbewerberprüfzentrale (OPZ)\n\nIm Auftrage des Bundesministers der Verteidigung führte das Personalstammamt der Bundeswehr mit seiner Offizierbewerberprüfzentrale das Annahmeverfahren von Bewerbern für die Laufbahngruppe der Offiziere durch.\n\nFür die Laufbahnen der Unteroffiziere und der Mannschaften erfolgte dies bei den Freiwilligenannahmestellen. Das Verfahren umfasste alle Massnahmen von der Bewerbung bis zur Einstellung oder Ablehnung.\n\nDie Vorraussetzungen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr sind im § 37 Abs. 1 des Soldatengesetzes festgelegt: „In das Dienstverhältnis eines Berufsoldaten oder Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden, wer\n\n· Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist\n\n· Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,\n\n· Die charakterliche, geistige und körperliche Eignung besitzt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Soldat erforderlich ist\"\n\nAbteilung Freiwilligenannahme\n\nDer Auftrag und die Aufgaben der Abteilung Freiwilligenannahme im Personalstammamt der Bundeswehr sind in den „Vorläufigen Richtlinien für das Verfahren bei der Annahme von ungedienten Bewerbern für die Laufbahngruppen Mannschaften und Unteroffizier\" zusammengefasst.\n\n„Planen und Durchführen geeigneter Massnahmen zur Deckung des personellen Bedarfs der Bundeswehr mit länger dienenden Freiwilligen\"\n\nDie Erfüllung dieses Auftrages und die Durchführung der einzelnen Aufgaben, die stets erweitert wurden, waren der Abteilung Freiwilligenannahme die dem Personalstammamt der Bundeswehr nachgeordneten Freiwilligenannahmestellen in Hannover, Düsseldorf, Wiesbaden, München und die Freiwilligenannahmezentrale in Wilhelmshaven fachlich unterstellt. Die Freiwilligenannahmestellen nahmen ihre Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich wahr, wurden jedoch von der Abteilung Freiwilligenannahme durch die Dezernate Wehrdienstberatung (WB) und Unteroffiziernachwuchs (UN) zentral gesteuert.\n\nDie Wehrdienstberatung (WB)\n\nDie Wehrdienstberatung bestand ursprünglich unter der Bezeichnung „Laufbahnberatun\" und umfasste den Auftrag der Klimawerbung. Später wandelte sich der Einsatzbereich den Kreiswehrersatzämtern, Schulen, Vereinen und Verbänden zu. Die Wehrdienstberatung diente als wichtiger sachgebundener Informationsträger in der Öffentlichkeit. In Zusammenarbeit mit der Truppe trug die Wehrdienstberatung durch gezielte Massnahmen zur Bedarfsdeckung bei.\n\nAbteilung Offizieranwärter (OA)\n\nDie Abteilung Offizieranwärter im Personalstammamt der Bundeswehr ist die personalbearbeitende Stelle für den Offizier- und Reserveoffiziernachwuchs der Bundeswehr. Sie war zuständig für alle Personalangelegenheiten der im Dienst befindlichen Offizier- und Reserveoffizieranwärter des Heeres, der Luftwaffe und der Marine sowie personalbearbeitende Stelle für alle Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes hinsichtlich der Einplanung zu Wehrübungen, Beförderungen und Zurückführungen in die Laufbahngruppe der Unteroffiziere und Mannschaften.\n\nPsychologischer Dienst\n\nDie Abteilung Psychologischer Dienst war für die Grundlagenarbeiten der Methodik der Eignungsfeststellung für die Soldaten auf Zeit zuständig. Dazu gehörten Steuerung und Überwachung der Methodenanwendung, Steuerung des Personaleinsatzes der Psychologen, empirische Untersuchungen und Umfragen, Analysen für die psychologischen Testverfahren und Entwicklung neuer Methoden. Ein weiteres Aufgabengebiet war die Weiterentwicklung der Computerunterstützung für die Psychologischen Testverfahren. Hierzu gehörten die Begleitung der Hard- und Software Entwicklung, Leitung des computergestützten Testbetriebes im Personalstammamt, den Zentren für Nachwuchsgewinnung und den Kreiswehrersatzämtern, sowie die Umsetzung von Testaufgaben am Computer und die Steuerung des Datenverbundes.\n\nMit Wirkung vom 30.06.1997 wurde die Dienststelle aufgelöst und zusammen mit Teilen der Personalabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung zur Aufstellung des Personalamtes der Bundeswehr zum 1.7.1997 verwendet.\n\nDas Personalamt der Bundeswehr (PersABw) wurde unter Verwendung wesent- li licher Teile des Personalstammamtes der Bundeswehr (PSABw) zum 01.07.1997 als Zentrale Militärische Bundeswehrdienststelle aufgestellt. Es unter- steht in truppendienstlicher Hinsicht dem Stellvertreter des Generalin- spekteurs der Bundeswehr, hinsichtlich der streitkräftegemeinsamen Fach- aufgaben und für den Einsatz dem BMVg/Abteilung P bzw. PSZ. Das PersABw ist zuständig für Aufgaben der Personalführung der Offiziere und Offizier- anwärter sowie für zentrale Aufgaben der personellen Bedarfsdeckung. Quellenangaben: Organisationsbefehl Nr 22/97 (Bw), in: BW 2/25790\n\nInhaltliche Charakterisierung\n\nDer Bestand enhält Unterlagen zu Organisation und Geschäftsbetrieb der Dienststelle, zur Personalführung und Personalbearbeitung, zur Wehrdienstberatung und Nachwuchswerbung, zur Prüfung von Offizieranwärtern, ferner die Handakten des Leitenden Psychologen PSABw (Prüfmethoden, Aus- wahlverfahren und dgl.) 1953-1982 und die Zentralkartei der Offiziere der Bundeswehr 1956-1979. Die Zentralkartei der Offiziere der Bundeswehr von 1956 bis 1979 umfasst 64.000 personenbezogene Karteikarten. Eine personenbezogene Recherche über BASYS bzw. INVENIO ist nicht möglich, sondern muss manuell erfolgen, da die personenbezogenen Einzeldaten in BASYS nicht erfasst werden.\n\nErschließungszustand\n\nTeilfindbuch Personalstammamt der Bundeswehr, Abgabeverzeichnis\n\nVorarchivische Ordnung\n\nEine Aktenordnung der Überlieferung nach dem Einheitsaktenplan der Bundeswehr ließ sich nicht feststellen und somit auch keine Grundlage für eine Klassifikation bilden.\n\nZitierweise\n\nBArch BW 16/..."@deu . "Schriftgut\n\n254 Aufbewahrungseinheiten\n\n21,6 laufende Meter"@deu . . "Personalamt der Bundeswehr"@deu . . . "Personalamt der Bundeswehr"@deu . .