Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister in besonderer Mission in Wien
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Bestandsgeschichte
Regelung des Konsulardienstes durch Gesetz vom 8. Nov. 1867 über die Organisation der Bundeskonsulate sowie der Amtsrechte und Pflichten der Bundeskonsuln. Sukzessiver Abbau der bestehenden Konsulate in den Bundesstaaten und Umwandlung in Konsulate des Bundes bzw. des Reichs. Wahrnehmung wirtschaftlicher und juristischer Interessen durch Konsuln (Berufs-, Wahl- und Honorarkonsuln) in Generalkonsulaten, Konsulaten, Vizekonsulaten und Konsularagenturen mit Amtssitz in den wichtigsten Städten des Auslandes.
Regelung des Missionswesens und Einteilung der diplomatischen Vertretungen aufgrund des auf dem Wiener Kongreß beschlossenen Reglements vom 19. März 1815, ergänzt durch das sogenannte Aachener Protokoll vom 21. Nov. 1818 in Botschaften, Gesandtschaften, Ministerresidenturen und Geschäftsträger je nach Bedeutung des Partnerstaates und nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit; 1870 Übernahme des preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und der Auslandsmissionen durch den Norddeutschen Bund, 1871 durch das Deutschen Reich; bis 1918 Funktion und Zuständigkeit als Reichs- und preußische Behörden.
Verzeichnis der Mitglieder des Diplomatischen Korps in Berlin, Hrsg. vom Auswärtigen Amt, Berlin 1904-1943
Verzeichnis der deutschen diplomatischen und Konsularischen Vertretungen im Ausland. Hrsg. vom Auswärtigen Amt, Berlin 1923-1939
R 9224
Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister in besonderer Mission in Wien
15 AE
Schriftgut
Berichte Franz von Papens über die Lage in Österreich; Einrichtung einer bevollmächtigten Vertretung in Moskau; Journale und Aktenverzeichnisse.
Politisches Archiv des Auswärtigen Amts, Berlin