"Vorwort\n\nB Rep. 142 - 06 Verband der preußischen Provinzen

I. Verbandsgeschichte

Der Verband der preußischen Provinzen wurde als einer der letzten kommunalen Spitzenverbände nach Ende des Ersten Weltkrieges im Jahre 1920 in Berlin gegründet. Die Anfänge einer derartigen Vereinigung reichen jedoch schon bis in die achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts zurück. Bereits seit 1882 trafen sich die preußischen Landeshauptleute zu regelmäßig statt-findenden Landesdirektorenkonferenzen in Berlin, um über gemeinsame Aufgaben und Probleme der kommunalen Provinzialverwaltung zu beraten.

I. Entwicklung der Provinzen als Gemeindeverbände in Preußen

Die große Verwaltungsorganisation der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts schuf in Preußen die moderne Selbstverwaltung der Städte, Kreise und Provinzen. Für die Selbstverwaltungsaufgaben, die über den Rahmen einer Stadt oder eines Kreises hinausgingen, wurden Provinzialverbände - sämtliche einer Provinz angehörenden Landkreise und Kreisfreien Städte - gebildet (Provinz als Gemeindeverband).
Die verfassungsmäßigen Organe für die Verwaltung der Provinzialverbände, die durch Erlass der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 und den beiden Dotationsgesetzen vom 30. April 1873 und 5. Juli 1875 begründet worden waren, bildeten der Provinziallandtag, der Provinzialausschuss und der Landesdirektor bzw. Landeshauptmann.
Die Aufgaben der Landesdirektoren, die von Amtswegen Mitglied des Provinzialausschusses und vom Provinziallandtag für 6 - 12 Jahre gewählt wurden, bestanden in der Führung der laufenden Geschäfte der kommunalen Provinzialverwaltung und in der Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Provinzialausschüsse. Sie waren die Dienstvorgesetzten aller Provinzialbeamten und nach außen die Vertreter der Provinzialverbände.

Der Provinzialausschuss bestand aus dem Vorsitzenden und mindestens sieben Mitgliedern sowie dem Landesdirektor. Ihm oblagen die Vorbereitung und Ausführung der Provinziallandtagsbeschlüsse und die Verwaltung des Vermögens und der Anstalten der Provinz nach Maßgabe der Gesetze und des Haushaltsetats. Er wirkte bei der Ernennung der Oberpräsidenten, der Regierungspräsidenten und des Provinzial-Schulkollegiums mit.

In der Behördenhierarchie nahm der Provinzialausschuss die Stufe einer Mittelbehörde ein, deren Aufsicht oblag den Oberpräsidenten, ihnen übergeordnet dem Ministerium des Innern. Zusammen mit den Provinziallandtagen übten die Provinzialausschüsse die kommunale Selbstverwaltung in den preußischen Provinzen aus.

Durch Gesetz vom 3. Dezember 1920 erfolgte die Einführung der allgemeinen, gleichen, geheimen und direkten Wahl der Abgeordneten der Provinziallandtage nach den Grundlagen des Verhältniswahlrechts und damit des Parlamentarismus in der kommunalen Provinzialverwaltung. Gleichzeitig erlangten die Provinzialverbände über den als Vertretung der Provinzen gebildeten preußischen Provinzialrat Einfluss auf die Reichs- und Landesgesetzgebung. Die Provinziallandtage wählten die Mitglieder des Provinzialrates und die Provinzialausschüsse die Hälfte der preußischen Mitglieder des Reichsrates.

Die speziellen Aufgaben der Provinzialverbände lagen auf folgenden Gebieten:
Verkehrswesen (Straßenbau und -verwaltung, Kleinbahn- und Luftverkehrwesen), Wirtschaft (Wasserwirtschaft, Energiewirtschaft, Landwirtschaft und Meliorationswesen), Landesplanung, Siedlungs- und Wohnungswesen, Volksfürsorge, Wohlfahrts- und Jugendwohlfahrtspflege (Fürsorge für Taubstumme, Blinde, Behinderte, psychisch Kranke, Kleinrentner, Wanderer und Obdachlose, Kriegsgeschädigte und Kriegshinterbliebene; Jugendpflege und Fürsorgeerziehung), Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Hebammenwesen, Suchtbekämpfung und Tuberkulosefürsorge), Versicherungswesen, Kulturpflege (Denkmalpflege, Förderung der Wissenschaft, Naturschutz, Bibliotheks-, Museums- und Archivwesen).

II. Der Verband der preußischen Provinzen

Um die Interessen der provinziellen Selbstverwaltung gegenüber den Regierungsinstanzen in Preußen und im Reich besser wahrnehmen zu können, entstand bei den Provinzen der Gedanke, ähnlich wie bei den anderen kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher und Preußischer Städtetag, Reichsstädtebund, Deutscher und Preußischer Landkreistag und den Landgemeindeverbänden), sich eine festere Organisation zu geben. Auf der Landesdirektorenkonferenz am 14. Mai 1920 in Berlin berieten die Landeshauptleute gegen Ende der Sitzung über den Vorschlag der Provinz Brandenburg, eine eigene Geschäftsstelle zu gründen. Aus der Erfahrung heraus, daß die Provinzialverbände häufig zu spät von gesetzgeberischen Maßnahmen Kenntnis erhielten, um darauf noch gestaltend einwirken zu können, beschloß die Konferenz einstimmig, eine Geschäftsstelle beim Provinzialverband Brandenburg einzurichten.

Aufgabe der neuen Vereinigung, die sich bis 1927\"Geschäftsstelle der Vereinigten Provinze\" nannte, bevor sie in\"Verband der preußischen Provinze\" umbenannt wurde, war die Wahrnehmung der Interessen der provinziellen Selbstverwaltung seiner Mitglieder nach außen sowie die gemeinsame Vertretung in verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Gremien. 1931 war der Verband Mitglied in 31 Gremien, so z.B. im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit bestand jedoch in der Vermittlung beim gegenseitigen Erfahrungsaustausch der Provinzen und der regelmäßigen Information der Provinzial- und Bezirksverbände über sie betreffende Angelegenheiten, über die auf Reichs- und Länderebene diskutiert wurde.

Mit der Einrichtung der Geschäftsstelle wurde der Landessyndikus der Provinz Brandenburg, der Geheime Regierungsrat Karl Gerhardt (1864 - 1939), beauftragt, dem Landesrat Steinbach und Landesobersekretär Ganschow für die Erledigung der Geschäfte zur Seite standen. Ihren Sitz nahm die Vereinigung im Landeshaus der Provinz Brandenburg, Matthäikirchstr. 19-21, im Alsenviertel in Berlin. Zu den Mitgliedern des neugegründeten Verbandes zählten die preußischen Provinzialverbände Ostpreußen, Brandenburg, Pommern, Grenzmark Posen-Westpreußen, Niederschlesien, Oberschlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz und der Landeskommunalverband Hohenzollernsche Lande.

1923 schied Landessyndikus Gerhardt aus dem Dienst aus, sein Nachfolger wurde der ehemalige Ministerialrat im Preußischen Innenministerium Dr. Walter Moll (*1876). Unter seiner Leitung wurde die Geschäftsstelle personell um die Posten eines Beigeordneten, Regierungsrat a.D. Eckhard von der Lühe (*1886), und eines Dezernenten, Dr. Otto Eitner (*1889), erweitert. Der effektiveren Bearbeitung der Aufgaben dienten zahlreiche Fachkommissionen, wie z.B. der Finanzauschuss, der Ausschuß für Wohlfahrtspflege, der Ausschuß für Verfassungs- und Verwaltungsreform, der Ausschuß zur Vorbereitung einer neuen Provinzialordnung, der Ausschuß für Beamtenangelegenheiten oder der Ausschuß für Straßenbauangelegenheiten, insgesamt 16 Ausschüsse. Desweiteren existierten neben der kontinuierlich stattfindenden Vollversammlung der Landesdirektoren bzw. Landeshauptmänner spezielle Dezernenten- bzw. Sachbearbeiterkonfernzen, wie z.B. die Anstaltsdezernentenkonferenz. Der Verband bildete Arbeitsgemeinschaften mit der Stadt Berlin und dem Bayrischen Kreistagsverband und er stand in engem Kontakt zu den anderen kommunalen Spitzenverbänden.

Bereits 1926 musste Dr. Moll sein Amt als Leiter der Geschäftsstelle aus gesundheitlichen Gründen niederlegen. Die kommissarische Leitung übernahm Regierungsrat a.D. von der Lühe, bis auf der Landesdirektorenkonferenz am 5. Mai 1927 der ehemalige Ministerialrat im Preußischen Finanzministerium Baron Eberhard von Schenck (*1887) zum neuen Leiter des Verbandes der preußischen Provinzen gewählt wurde.
Unter seiner\"betont sachlichen Leitun\" nahm der\"Verband auch Anteil an Auseinandersetzungen über Verfassungs- und Verwaltungsreforme\". In der Frage der Reichsreform hielt man sich zurück. 1927 bezog der Verband sein neues Domizil Unter den Linden 12/13. Als einer der letzten Mitarbeiter von Schencks wurde 1930 der ehemalige Stadtrat aus Hamm Franz Zengerling (*1892) als Beigeordneter für das Fürsorgewesen beim Verband eingestellt. Am Ende der Weimarer Republik hatte sich der Verband der preußischen Provinzen neben den anderen kommunalen Spitzenverbänden\"in der Öffentlichkeit einen weithin respektierten Platz erobert\"\"Dank ihrer [...] raschen Handlungsfähigkeit strahlten von den Spitzenverbänden starke Impulse aus, nicht nur auf die kommunalen Verwaltungen, sondern über eine Vielzahl von Zwischenorganisationen auch auf andere wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens. Die nicht öffentlich-rechtliche Form dieser Selbstverwaltungskörperschaften enthob sie jeglicher staatlichen Aufsicht und Weisung, schuf ihnen eine nicht-staatliche autonome Stellung, die ihnen gleichwohl einen erheblichen Einfluß auf die Gesetzgebung gewinnen ließ\"

Der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 folgte im Frühjahr auch die Gleichschaltung der kommunalen Spitzenverbände. Während die Mitglieder des Deutschen Städtetages und des Reichsstädtebundes bereits über mögliche Zusammenlegungen nachdachten, versuchte sich der Verband der preußischen Provinzen zunächst noch neutral zu verhalten. Bei der Sitzung der Vorstände und Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände am 22. Mai 1933, bei der sie ihre Zustimmung zur Auflösung ihrer Verbände und Überführung in den Deutschen Gemeindetag geben mußten, unternahm lediglich der Landesdirektor der Provinz Niederschlesien, Dr. von Thaer, den Versuch Forderungen zu stellen. Erst nach Zugeständnissen wie z.B. der Übernahme von Mitarbeitern des Verbandes in Gremien des Deutschen Gemeindetages und Erhalt der Landesdirektorenkonferenzen zur Wahrung der Interessen der Provinzen, erklärte der Verband der preußischen Provinzen seinen Beitritt zum Deutschen Gemeindetag, der nun einzigen korporativen Vertretung der Kommunen.

Neben der Bilanzierung und der Kündigung des Personals gehörte die Übersendung der kompletten Altregistratur an den Deutschen Gemeindetag zu von Schencks letzten Tätigkeiten für den Verband der preußischen Provinzen.1933 übernahm er den Posten eines Beigeordneten beim Deutschen Gemeindetag, zunächst in der Abteilung II (Finanzen), bis 1945 dann in der Abteilung IV (Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen, Allgemeine Angelegenheiten der Provinzen). Franz Zengerling wurde stellvertretender Leiter und Abteilungsdirigent der Abteilung III (Gesundheitswesen, Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik).
Mit dem Erlass des\"Gesetzes über den Deutschen Gemeindeta\" vom 15. Dezember 1933 endete der Prozess der nationalsozialistischen Vereinheitlichung und damit gleichzeitig die Umwandlung von der Selbstverwaltung zur autoritären Kommunalverwaltung der Nationalsozialisten.

II. Bestandsgeschichte

Die Altregistraturen des Verbandes der preußischen Provinzen sowie der anderen kommunalen Spitzenverbände wurden 1933 im Rahmen der Gleichschaltung an den Deutschen Gemeindetag übergeben. Ein Teil dieser Akten wurde dort weitergeführt, was nach der Übernahme durch das Landesarchiv 1969 zur Bildung von Vorprovenienzen führte.

Einzelne Aktengruppen der Altregistratur des Verbandes wurden bereits 1938 an das Geheime Staatsarchiv in Berlin-Dahlem abgegeben. Es handelt sich dabei vor allem um Akten der Bereiche Verkehrs-, Kleinbahn-, Siedlungs- und Meliorationswesen, die heute unter der Repositur Rep. 193 B1 und B2 dort überliefert sind.

Im August 1942 bezog der Deutsche Gemeindetag sein neues Domizil in der Berliner Straße 4-9 (heute Straße des 17. Juni 112/ Ernst-Reuter-Haus).1943 begann die Auslagerung eines Teils der laufenden Registratur des Deutschen Gemeinde-tags nach Wels in Oberösterreich. Die kompletten Altregistraturen der früheren kommunalen Spitzenverbände sowie die Altregistratur des Deutschen Gemeindetages verblieben dagegen in Berlin. Das ausgelagerte Schriftgut des Deutschen Gemeindetages befindet sich heute im Bundesarchiv Koblenz und ist unter der Repositur R 36 einzusehen.
Nach 1945 gelangte die in Berlin verbliebene Überlieferung in die Obhut des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V. Berlin, der sie treuhänderisch für den neugegründeten Städtetag verwaltet.
1969 übergab der Verein für Kommunalwissenschaften die Altregistraturen der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Gemeindetages als Depositum dem Landesarchiv Berlin zur Sicherung und ständigen Aufbewahrung. Hier erhielten die ca. 17.000 Akten die Repositur Rep. 142 und wurden entsprechend ihrer Provenienzen in die Teilbestände Rep. 142/ 1 - 8 gegliedert, entmetallisiert und gebunden. Die Einordnung in die Tektonikgruppe B und die Änderung der Repositur in B Rep. 142-06 erfolgte 1999.

Infolge der Unterbringung in einem gemeinsamen Gebäude mit dem Brandenburgischen Provinzialausschuss bis 1927, bildeten der Verband der preußischen Provinzen und der Brandenburgische Provinzialausschuss, zumindest anfangs, eine Registraturgemeinschaft. Das Schriftgut beider Behörden wurde in Aktendeckel des Brandenburgischen Provinzialausschusses fadengeheftet, wobei die Akten des Verbandes zusätzlich mit einem lilafarbenen Dienststempel gekennzeichnet wurden.
400 Faszikel des vorliegenden Bestandes waren bereits unter der Repositur Pr.Br.Rep. 108 geführt worden. Sie wurden gemeinsam mit den Akten, die aus der Provenienz des Teilbestandes des Deutschen Gemeindetages herausgelöst worden waren, neu erschlossen, um eine Einheitlichkeit der Verzeichnung zu gewährleisten.

Ein Aktenplan des Verbandes ist nicht überliefert. Bei der Erschließung konnte festgestellt werden, dass 1927/28 eine Änderung der Registraturordnung stattgefunden hat. Aus diesem Grunde erfolgte die Bestandsgliederung und Klassifikation nach dem regulierenden Registraturprinzip.

Der hier verzeichnete Bestand B Rep. 142-06 umfasst 725 Akteneinheiten in 15,90 lfm. mit einer Laufzeit von (1882- ) 1920 - 1933 (-1941).

Das vorliegende Findbuch ist Teil der Laufbahnprüfung für den gehobenen Archivdienst.

Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: LAB B Rep. 142-06 Nr. ...

III. Korrespondierende Bestände

LAB B Rep. 142-01 Deutscher und Preußischer Städtetag
LAB B Rep. 142-07 Deutscher Gemeindetag
GStA I. HA Rep. 193 A Deutscher und Preußischer Städtetag
GStA I. HA Rep. 193 B Verband der preußischen Provinzen
BArch R 36 Deutscher Gemeindetag

IV. Literatur

von Bitter, Rudolf, Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung, hrsg. von Dr. Bill Drews und Dr. Franz Hoffmann, Bd. 2, Berlin - Leipzig 1928

Deutsche Verwaltungsgeschichte, hrsg. von Kurt G.A. Jeserich u.a., Bd. 4, Stuttgart 1985, S. 487 ff.

Engeli, Christian, Quellen zur Geschichte der kommunalen Spitzenverbände, in: Die Alte Stadt. Zeitschrift für Stadtgeschichte, Stadtsoziologie und Denkmalpflege, 5. Jg., Nr. 4, Berlin 1978, S. 409 ff.

Helfritz, Hans, Grundriß des preußischen Kommunalrechts, Berlin 1927 (= Die Selbstverwaltung in Wissenschaft und Praxis, Heft 2)

Horion, Johannes (Hrsg.), Die Rheinische Provinzialverwaltung. Ihre Entwicklung und ihr heutiger Stand, Düsseldorf 1925

Hue de Grais, Graf, Handbuch der Verfassung und Verwaltung in Preußen und dem Deutschen Reiche, 24. Aufl. Berlin 1927

Jeserich, Kurt, Die Deutsche Gemeinde. Festschrift des Kommunalwissenschaftlichen Instituts an der Universität Berlin zum zehnjährigen Bestehen 1928 - 1938, Berlin 1938

Jeserich, Kurt, Die preußischen Provinzen. Ein Beitrag zur Verfassungs- und Verwaltungsreform, Berlin 1930

Laging, Walther, Der Provinzialverband der Provinz Mark Brandenburg. Entwicklung, Aufbau und Aufgaben, Potsdam - Berlin 1940

Matzerath, Horst, Nationalsozialismus und kommunale Selbstverwaltung, Stuttgart 1970 (= Schriftenreihe des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V. Berlin, Bd. 29)

Übersicht über die Bestände des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Potsdam, Teil 2. Potsdam 1967, S. 119 ff.

Viergutz, Volker, Die kommunalen Spitzenverbände. Zu ihrer Geschichte und ihrer archivalischen Überlieferung, in: Berlin in Geschichte und Gegenwart. Jahrbuch des Landesarchivs Berlin 1983, hrsg. von Hans J. Reichhardt, Berlin 1983

Welzing, Bianca: Verband der preußischen Provinzen. Repositur 142/6, Berlin 1996 (= Findbücher, hrsg. vom Landesarchiv Berlin, Nr. 20)

Ziebill, Otto, Geschichte des Deutschen Städtetages. Fünfzig Jahre deutsche Kommunalpolitik, Köln 1955

Zimmermann, Wilhelm, Die Entstehung der provinziellen Selbstverwaltung in Preußen 1848 - 1875, Berlin 1932 (= Historische Studien, Heft 216)
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