Amtsgericht Charlottenburg

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Amtsgericht Charlottenburg 
Amtsgericht Charlottenburg 
Vorwort Amtsgericht Charlottenburg

Bereits am 25. Mai 1945 begannen die Amtsgerichte in Berlin wieder mit der Rechtsprechung. Neben den zentralen Aufgaben wie privatrechtliche Streitigkeiten und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Vormundschafts- und Betreuungssachen, Nachlasssachen, Grundbuchangelegenheiten, Wohnungseigentumsstreitigkeiten) hatte das Amtsgericht Charlottenburg seit 1949 für Berlin (West) besondere Zuständigkeiten inne. So war es das alleinige Familiengericht der Stadt bis zur Wiedervereinigung und hatte die Funktion eines zentralen Registergerichts für die Bereiche Handelsregister, Vereinsregister und Genossenschaftsregister. Zudem oblag ihm der besondere Bereich Schiedsmannssachen. Mit der Teilung der Stadt Berlin kam es 1949 auch in der Registerführung des Amtsgerichts zu einer Zweiteilung. So nahm neben dem Amtsgericht Charlottenburg für Berlin (West) das Amtsgericht Berlin-Mitte für den Ostteil der Stadt die Zuständigkeit für das Handelsregister wahr. Später lag die Zuständigkeit in Berlin (Ost) beim Vertragsgericht.

Seit Mitte der 1950er Jahre gelangten v. a. die Unterlagen des Handelsregisters in größeren Abständen in das Landesarchiv Berlin.

Enthält:
Kirchenaustritte.- Vereins- und Genossenschaftsregister.- Handelsregister.- Vormundschaften.- Todeserklärungen.

Erschlossen: 32295 [AE] 488.70 [lfm]
Nicht erschlossen: 63.70 [lfm]

Laufzeit:
(1899 -) 1945 - 1982

Benutzung:
Findbuch, Karteien
Benutzungsbeschränkung 

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