Bezirksamt Berlin-Steglitz, Gesundheitsamt Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege (1934 - 1945)
http://lod.ehri-project-test.eu/units/de-002436-a-3-2-a_rep_042_08-01 an entity of type: Record
Bezirksamt Berlin-Steglitz, Gesundheitsamt Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege (1934 - 1945)
Bezirksamt Berlin-Steglitz, Gesundheitsamt Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege (1934 - 1945)
Vorwort
A Rep. 042-08-01 Bezirksamt Steglitz, Gesundheitsamt - Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege
1. Behördengeschichte
Im Rahmen der NS-Rassenpolitik mussten aufgrund des"Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN", in Kraft getreten am 01. Januar 1934, Ärzte ihre Patienten zur Sterilisation vorschlagen, wenn sie von als erblich angesehenen Krankheiten und damit von deren genetischer"Minderwertigkei" Kenntnis hatten. Dies geschah in Form einer Anzeige beim zuständigen staatlichen Gesundheitsamt. Die eingehenden Anzeigen wurden Gutachtern im Gesundheits- und Jugendamt vorgelegt und die Betroffenen dorthin vorgeladen, im Bedarfsfalle auch polizeilich vorgeführt. Verbunden waren damit Befragungen im familiären und sozialen Umfeld dieser Menschen. Entschieden wurde dann in den 181"Erbgesundheitsgerichte" und"Erbgesundheitsobergerichte", angesiedelt bei den Amtsgerichten, in denen wiederum Ärzte als Gutachter und als Beisitzer beteiligt waren. Diese Verfahren waren nicht öffentlich.
Zugleich wollten die Nationalsozialisten den Geburtenrückgang aufhalten und die ?Gebärleistung? der deutschen Frau steigern. Dabei waren nur Kinder ?rassisch wertvoller? Frauen erwünscht. Dabei setzte das Regime neben repressiven Maßnahmen auch auf finanzielle Anreize, um die Bevölkerung zur Reproduktion zu bewegen. Kinderreiche Ehepaare wurden steuerlich begünstigt und finanziell unterstützt. Einen weiteren Anreiz stellte das Angebot eines Ehestandsdarlehens dar. Seit 1933 konnten Heiratswillige, die den rassischen und sozialen Qualitätsanforderungen der NS-Politik genügten, ein Darlehen in Höhe von bis zu 1000 RM beanspruchen.
Seit 1935 mussten Heiratswillige eine Gesundheitsprüfung ablegen. Ohne die Vorlage eines amtlichen Ehegesundheitszeugnisses durfte kein Standesbeamter eine Eheschließung vornehmen. Die Praxis sah allerdings anders aus: die Gesundheitsämter waren nicht in der Lage, alle Paare, die das Aufgebot bestellten, zu untersuchen, so dass sich die Untersuchungen auf ?Verdachtsfälle? beschränkten.
2. Bestandsgeschichte
Der Bestand umfasst 2325 [AE] 16,20 [lfm] beginnend mit dem Geburtsjahren 1862 bis 1937.
Die Benutzung erfolgt über Findbuch und Datenbank.
Einzelne Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand wird wie folgt zitiert: LAB A Rep. 042-08-01 Bezirksamt Steglitz, Gesundheitsamt - Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege, Nr. ...
3. Literatur- und Quellenverzeichnis
Luchterhandt, Martin:"Rekonstruktio" einer Registratur. Die Überlieferung des Erbgesundheitsgerichts Berlin im Landesarchiv Berlin. In: Berlin in Geschichte und Gegenwart. Jahrbuch des Landesarchivs Berlin 2007, Berlin 2007.
1. Behördengeschichte
Im Rahmen der NS-Rassenpolitik mussten aufgrund des"Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (GzVeN", in Kraft getreten am 01. Januar 1934, Ärzte ihre Patienten zur Sterilisation vorschlagen, wenn sie von als erblich angesehenen Krankheiten und damit von deren genetischer"Minderwertigkei" Kenntnis hatten. Dies geschah in Form einer Anzeige beim zuständigen staatlichen Gesundheitsamt. Die eingehenden Anzeigen wurden Gutachtern im Gesundheits- und Jugendamt vorgelegt und die Betroffenen dorthin vorgeladen, im Bedarfsfalle auch polizeilich vorgeführt. Verbunden waren damit Befragungen im familiären und sozialen Umfeld dieser Menschen. Entschieden wurde dann in den 181"Erbgesundheitsgerichte" und"Erbgesundheitsobergerichte", angesiedelt bei den Amtsgerichten, in denen wiederum Ärzte als Gutachter und als Beisitzer beteiligt waren. Diese Verfahren waren nicht öffentlich.
Zugleich wollten die Nationalsozialisten den Geburtenrückgang aufhalten und die ?Gebärleistung? der deutschen Frau steigern. Dabei waren nur Kinder ?rassisch wertvoller? Frauen erwünscht. Dabei setzte das Regime neben repressiven Maßnahmen auch auf finanzielle Anreize, um die Bevölkerung zur Reproduktion zu bewegen. Kinderreiche Ehepaare wurden steuerlich begünstigt und finanziell unterstützt. Einen weiteren Anreiz stellte das Angebot eines Ehestandsdarlehens dar. Seit 1933 konnten Heiratswillige, die den rassischen und sozialen Qualitätsanforderungen der NS-Politik genügten, ein Darlehen in Höhe von bis zu 1000 RM beanspruchen.
Seit 1935 mussten Heiratswillige eine Gesundheitsprüfung ablegen. Ohne die Vorlage eines amtlichen Ehegesundheitszeugnisses durfte kein Standesbeamter eine Eheschließung vornehmen. Die Praxis sah allerdings anders aus: die Gesundheitsämter waren nicht in der Lage, alle Paare, die das Aufgebot bestellten, zu untersuchen, so dass sich die Untersuchungen auf ?Verdachtsfälle? beschränkten.
2. Bestandsgeschichte
Der Bestand umfasst 2325 [AE] 16,20 [lfm] beginnend mit dem Geburtsjahren 1862 bis 1937.
Die Benutzung erfolgt über Findbuch und Datenbank.
Einzelne Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand wird wie folgt zitiert: LAB A Rep. 042-08-01 Bezirksamt Steglitz, Gesundheitsamt - Beratungsstelle für Erb- und Rassenpflege, Nr. ...
3. Literatur- und Quellenverzeichnis
Luchterhandt, Martin:"Rekonstruktio" einer Registratur. Die Überlieferung des Erbgesundheitsgerichts Berlin im Landesarchiv Berlin. In: Berlin in Geschichte und Gegenwart. Jahrbuch des Landesarchivs Berlin 2007, Berlin 2007.