Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur

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Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur 
Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur 
Vorwort A Rep. 002 Magistrat der Stadt Berlin, Bürgerrechtsregistratur

1.1. Behördengeschichte

Die ersten schriftlichen Quellen über das Berliner Bürgerrecht gehen in das 13. Jahrhundert zurück. Seit dem Mittelalter war der Gewinn der Bürgerschaft mit Rechten und Pflichten verbunden: Mitbesitz an Weide und Wasser, Zollfreiheit und Rechtsschutz, Zugang zu den städtischen Ämtern und Gewerben einerseits, Treue und Folgepflicht gegenüber Rat und Landesherren andererseits. Wer sich in Berlin und Cölln mit Hausbesitz niederlassen und ein Handwerk ausüben wollte, musste um Aufnahme als Bürger ersuchen, Bürgergeld entrichten und den Bürgereid leisten. Die Neuaufnahmen wurden in Registern des Magistrats vermerkt (Bürgerbücher) und darüber - nachweislich seit dem 17. Jahrhundert - Bürgerbriefe ausgefertigt und ausgehändigt. Nach der Vereinigung der Residenzen (1709) entstand der Status der"Schutzverwandte", die ebenfalls zur Bürgerschaft zählten. Die Bürgerbücher und -protokolle wurden nunmehr differenziert nach Religionsbekenntnis und sozialem Stand geführt. Die große französische Kolonie besaß ein eigenes Bürgerrecht. Nach dem preußischen allgemeinen Landrecht bildeten die in der Bürgerrolle eingetragenen Bürger die Stadtgemeinde. In Berlin blieb jedoch eine zunehmende Bevölkerungsmenge außerhalb der Bürgerschaft. Das Wahlrecht für die erste Stadtverordnetenversammlung 1809 war abhängig vom Bürgerstatus bzw. einer nachweislichen Jahreseinnahme von 200 Talern. Auch durch die Einführung der Städteordnung hatte sich das Zahlenverhältnis zwischen Bürgern und Einwohnern nicht gebessert, obwohl § 15 der Städteordnung diejenigen zum Erwerb des Bürgerrechts verpflichtete, die in der Stadt Grundstücke kaufen oder ein Gewerbe ausüben wollten. 1850 besaß nur jeder 14. Bewohner das Bürgerrecht. Auch städtische Beamte gehörten zum großen Teil nicht zur Bürgerschaft. Die Gemeindeordnung von 1850 beseitigte schließlich den Unterschied zwischen Bürgern und Schutzverwandten und stellte alle Einwohner als Mitglieder der Stadtgemeinde gleich.

Mit der Städteordnung von 1809 wurde der Status eines"Ehrenbürger" eingeführt, den der Magistrat verdienten Einwohnern verleihen konnte. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden auf diese Weise zunehmend auch"Nicht-Berline" für ihre Verdienste um die Stadt geehrt.

1.2. Bestandsgeschichte

Unter dieser Repositur sind Amtsbücher und Akten des Berliner Ratskollegiums und des Generalbüros des Magistrats zusammengefasst. Die Überlieferung gelangte um 1900 in das Stadtarchiv. 1943 erfolgte die Auslagerung des in den 30er Jahren detailliert erschlossenen Bestandes nach Kietz bei Lenzen. Nur ein Teil des Evakuierungsgutes konnte wieder geborgen werden. In den 1950er Jahren wurde aus den verbliebenen Bürgerrechtsprotokollen erneut eine Namenskartei erarbeitet.


2. Bestandsgeschichte

Der Bestand enthält 167 Akten (10,90 lfm) mit einer Laufzeit 1726-1881. Die Akten beinhalten Bestimmungen über die Erteilung des Bürgerrechts an verschiedene soziale und Berufsgruppen, Aberkennungen des Bürgerrechts und die Verwaltung der Bürgerrechtsgelder. Weitere Akten geben Auskunft zum Ehrenbürgerrecht, zum Ehrenbürgerbuch und zu den Jubiläen von Bürgern. Es sind Bürgerrechtsprotokolle (1726-1822, lückenhaft), Bürgerrollen (A-Z, 1767-1847), Bürgerbief (1795) und Einwohnermeldebücher (nach Straßen geordnet, 1813-1833) vorhanden.

Das Findbuch wurde im Rahmen eines Praktikums mit der Software Augias.Archiv 7.1. erfasst. Eine Namenskartei zu den Bürgerrechtsprotokollen (1758-1819) und deren elektronische Datenerfassung können die Recherchen nach Personen unterstützen.
Die Akten sind verfilmt und werden aus konservatorischen Gründen nur noch als Mikrofilm vorgelegt. Die Filme sind über die angegebene Mikrofilm-Nummer bestellbar.
Für die nach 2002 zugeordneten Akten liegen keine Mikrofilme vor.


3. Korrespondierende Bestände

Landesarchiv Berlin (LAB)
LAB A Rep. 500 Rat zu Berlin (bis 1709)
LAB A Rep. 510 Rat zu Cölln (bis 1709)
LAB A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709) (hier insbesondere die Meldungen der Parochialkirchen über Geburten, Trauungen und Sterbefälle 1758-1780, lückenhaft)
LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
LAB F Rep. 240 Zeitgeschichtliche Sammlung

Brandenburgisches Landeshauptarchiv Potsdam (BLHA)
BLHA Pr.Br.Rep. 2 Kurmärkische Kriegs- und Domänenkammer
BLHA Pr.Br.Rep. 2 A Regierung Potsdam


4. Literaturverzeichnis

Das älteste Berliner Bürgerbuch 1453-1700, hrsg. v. Peter v. Gebhardt, Berlin 1927 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 1).

Die Bürgerbücher von Cölln an der Spree 1508-1611 und 1689-1709. Die chronikalischen Nachrichten des ältesten Cöllner Bürgerbuches 1542-1610, hrsg. v. Peter v. Gebhardt, Berlin 1930 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 3).

Die Bürgerbücher und die Bürgerprotokollbücher Berlins von 1701-1750, hrsg. von Ernst Kaeber, Berlin 1934 (= Veröff. der Historischen Kommission f. d. Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin I; Quellen und Forschungen zur Geschichte Berlins 4).

Clauswitz, Paul: Die Städteordnung von 1808 und die Stadt Berlin, Berlin 1908.



Berlin, Juni 2005 und März 2011 Dr. Regina Rousavy und Kerstin Bötticher
 

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