Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
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Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
Vorwort
A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
1. Behördengeschichte
1.1. Die Berliner städtische Verwaltung
Durch die besondere Stellung Berlins als Residenz bzw. später als Hauptstadt sah sich die Stadt schon seit Mitte des 15. Jahrhunderts mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Selbstverwaltung durch preußische oder durch Reichsbehörden stärker eingeschränkt wurde, als die anderer preußischer Städte.
Verschiedene gesetzliche Regelungen haben eine staatliche Dominanz bei den Verwaltungsaufgaben für Berlin festgeschrieben, die sich in der herausragenden Stellung eines Polizeipräsidenten und eines Stadt- bzw. Regierungspräsidenten manifestierten und die Wirkungsmöglichkeiten der Berliner Stadtverwaltung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hinein beschränkten und prägten.
Mit dem"Rathäuslichen Reglement der Residenzien Berli", das am 21. Februar 1736 eingeführt wurde, wurden entsprechende Regelungen erneut manifestiert: Dem Magistrat wurde ein Polizeidirektor - zugleich der Stadtpräsident - vorgesetzt! Die Polizei, mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1792 zur staatlichen Einrichtung geworden, regulierte zwar in ganz Preußen kommunale Aufgaben, doch oblagen ihr für die Residenz Berlin umfangreichere Kompetenzen, die vorwiegend aus dem Eigentumsrechten des Herrscherhauses an Grundbesitz resultierten (v. a. Bauwesen, Stadtentwicklung, Beleuchtungs-, Reinigungs- und Feuerlöschwesen).
Beim Magistrat selbst, einem Kollegium aus 20 Mitgliedern, lag damals lediglich die Aufsicht über die Kirchen und Innungen sowie die Kämmereiverwaltung.
Auf der Grundlage der Preußischen Städteordnung vom 19. November 1808 wurde in Berlin im April 1809 eine Stadtverordnetenversammlung gewählt, die am 25. April zehn besoldete und 15 unbesoldete Mitglieder für einen Magistrat bestimmte. Der König bestätigte am 8. Mai 1809 den Oberbürgermeister und am 6. Juli 1809 fand die Amtseinführung des neuen Magistrats statt. Mit Stadtverordnetenversammlung und Magistrat verfügte Berlin nun über Organe der kommunalen Selbstverwaltung, doch blieb die polizeiliche Kontrollfunktion - schon am 16. Dezember 1808 war ein Polizeipräsidium Berlin gebildet worden- gegenüber dem Magistrat unbenommen. (Fußnote 1 Um Berlins besondere Stellung als Residenz zu entsprechen, wurde 1815 eigens eine"Regierung Berli" gebildet. Nach sechs Jahren trat an ihre Stelle das preußische Innenministerium, bevor Berlin 1828 der Potsdamer Regierung unterstellt wurde.)
Andererseits weiteten sich die kommunalen Kompetenzen Berlins aus: 1819 ging das Armenwesen und das niedere Schulwesen in städtische Verwaltung über und eine gemischte Deputation nahm ihre Arbeit dazu auf; ab 1829 eine eigene städtische Schuldeputation.
1831 trat eine modifizierte Städteordnung in Kraft, die die Leitung der städtischen Angelegenheiten von einer ehrenamtlich wirkenden Stadtverordnetenversammlung hin zu einem behördlich organisierten Magistrat verschob, dessen Beamte nun die Kommunalverwaltung wahrnahmen. Alle Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, die der Magistrat auszuführen hatte, bedurften nun seiner Zustimmung.
Mit einem"Regulativ über das Geschäftsverfahren für den Magistrat in Berli" vom 14. Juli 1834 wurde der Oberbürgermeister zum unmittelbaren Vorgesetzten aller Magistratsmitglieder und Kommunalbeamten bestimmt.
Die revidierte Fassung der Gemeindeordnung für die Stadt- und Landgemeinden Preußens vom 11. März 1850 aus dem Jahre 1853 wies dem Magistrat folgende"Geschäft" zu:
- Ausführung von Gesetzen und Verordnungen sowie von Verfügungen ihm vorgesetzter Behörden
- Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausführung"sofern er sich mit denselben einverstanden erklär" ( = Recht zur Bestätigung aller Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung)
- Verwaltung der städtischen Anstalten
- Verwaltung der Einkünfte der Stadtgemeinde
- Verwaltung des Eigentums der Stadtgemeinde und Sicherung ihrer Rechte
- Anstellung und Beaufsichtigung der Gemeindebeamten
- Aufbewahrung der Urkunden und Akten der Stadtgemeinde
- Vertretung der Stadtgemeinde nach außen
- Eintreibung und Verteilung der städtischen Gemeindeabgaben.
Der Polizeipräsident - zugleich in der Funktion des Regierungspräsidenten für Berlin - behielt die dominierende Position in der Stadt; er konnte jederzeit Aufgaben an sich ziehen und in kommunale Angelegenheiten eingreifen, ohne Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung berücksichtigen zu müssen. Der Berliner Stadtverordnetenversammlung war zudem nur noch die Erörterung von Fragen gestattet, die ihr durch Gesetz oder durch die Aufsichtsbehörde zugewiesen wurden.
Auch die Erhebung Berlins zur Reichshauptstadt 1871 vermochte nicht, die konkurrierenden Zuständigkeiten staatlicher und städtischer Behörden für die Stadt Berlin zu beseitigen. Berlin unterstand nach wie vor der Provinzialregierung in Potsdam bzw. dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg. Für die Stadt regierten zwei preußische Behörden: das Polizeipräsidium und die Ministerial-, Militär- und Baukommission, die spätere preußische Bau- und Finanzdirektion. Damit lagen bedeutende Kompetenzen - das Bauwesen, die Finanzen und Steuern, der Verkehr und das Gewerbe - weiterhin außerhalb der Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Der Oberbürgermeister musste nach wie vor vom preußischen König bestätigt werden.
Der Magistrat kündigte im Jahre 1875 an, wegen dieser für eine Millionenstadt mit all ihren kommunalpolitischen Problemen unakzeptablen Kompetenzbeschneidung vor dem Reichsgericht zu klagen, was den Staat zum Einlenken bewog: 1876 verzichtete der Staat auf sein Recht an Straßen und Brücken und der Stadt oblagen endlich die Aufgaben von Verwaltung, Neu- und Ausbau sowie Unterhalt der öffentlichen Straßen, Plätze und Brücken, was zur Bildung einer städtischen Straßenpolizeibehörde führte.
Mit dem 1. April 1881 schied Berlin aus der Provinz Brandenburg aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Damit nahm die Stadt eine Sonderstellung im Verhältnis zur Provinz Brandenburg ein. Zwar hatte nun der Regierungspräsident in Potsdam keine Aufsichtsbefugnis bezüglich der Stadtverwaltung mehr, doch konnten der Oberpräsident der Provinz Brandenburg, zugleich Oberpräsident von Berlin, und der Polizeipräsident weiter in die städtische Verwaltung hineinregieren.
Zum 1. April 1912 wurde der Zweckverband Groß-Berlin gegründet, ein kommunales Bündnis, das Berlin und sein Umland mit dem Ziel verband, einheitliche Regelungen für den Verkehr, Städtebau, Grundstücksangelegenheiten usw. einzuführen. (Fußnote 2 Zweckverbandsgesetz für Groß-Berlin vom 19. Juli 1911. In: Preußische Gesetzessammlung 1911, S. 123 ff.) Es gelang jedoch keine einheitliche Stadtwirtschaft, und auch das Schul- und Armenwesen blieben zersplittert. Der"Verband Groß-Berli" blieb vorerst eine Minimallösung, bis sich im Oktober 1917 ein"Bürgerausschuss Groß-Berli" aus 45 Gemeinden und der Stadt Berlin zusammenfand, und die Vereinigung in einer neuen Großgemeinde vorbereitete.
Mit dem"Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berli", das am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, schloss sich die bisherige Stadt Berlin mit weiteren sieben Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutbezirken zusammen. (Fußnote 3 Preußische Gesetzessammlung 1920, S. 123 ff.) Die Stadt wurde neu in 20 Bezirke gegliedert. Die alle vier Jahre zu wählende Stadtverordnetenversammlung bestimmte den Berliner Oberbürgermeister; der Magistrat bestand aus dem Bürgermeister und 18 besoldeten sowie 12 unbesoldeten Mitgliedern. Oberbürgermeister und Magistrat hatten die grundsätzliche Kompetenz für die gesamte Verwaltung. Dem Magistrat unterstanden 17 Deputationen für bestimmte Verwaltungsaufgaben, in denen Magistratsmitglieder, Stadtverordnete und Bürgerdeputierte mitarbeiteten.
Doch lag die Kommunalaufsicht weiter beim Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, der auch das Bestätigungsrecht für die Magistratsmitglieder hatte. Ebenso behielt der Polizeipräsident zahlreiche Befugnisse: allgemeine Polizeiangelegenheiten, Gewerbeverwaltung, Gewerbeaufsicht, Wasserbauverwaltung, Gesundheitsverwaltung, Aufsicht über Theater, Kunst und Lichtspieltheater. Zudem hatten das Provinzialschulkollegium, die Preußische Bau- und Finanzdirektion, das Landeskulturamt, Rentenamt, Oberversicherungsamt u. a. preußische Staatsbehörden Befugnisse inne.
Mit dem"Gesetz über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts der Hauptstadt Berli" vom 30. März 1931(Fußnote 4 Preußische Gesetzessammlung 1931, S. 39 ff.) wurde versucht, eine effizientere Verwaltung zu ermöglichen: Man vermehrte die Befugnisse des Oberbürgermeisters, der an Stelle des Magistrats Rechte als exekutive Behörde, als Gemeindevorstand erhielt. Er war nun für die Organisation der Verwaltung allein zuständig und nicht mehr an die Beschlüsse von Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung gebunden. Gegenüber den Bürgermeistern und den Stadträten des Magistrats erhielt er Weisungsbefugnis. Der Magistrat selbst bestand aus Berufsbeamten: dem Oberbürgermeister, zwei Bürgermeistern, neun besoldeten und sechs unbesoldeten Stadträten. Der Verbesserung der Verwaltungsarbeit sollte auch die Bildung des Stadtgemeindeausschusses, dem der Oberbürgermeister als stimmberechtigter Vorsitzender angehörte, dienen. Mit 45 Stadtverordneten kleiner als die Stadtverordnetenversammlung und nicht öffentlich tagend, versprach man sich von dem Gremium effizientere Arbeit.
Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten endete diese demokratische Selbstverwaltung Berlins. Nach den Wahlen vom 12. März 1933 begann die Umstrukturierung der städtischen Behörden nach dem Führerprinzip, der Abbau der städtischen Selbstverwaltungsrechte und der Befugnisse des Oberbürgermeisters.
Der Vorsitzende der NSDAP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung wurde als"Kommissar zu besonderen Verwendun" am 14. März dem Oberbürgermeister vorgesetzt. Er verfügte über ein Eingriffsrecht in alle Maßnahmen der städtischen Verwaltung. Am 18. März wurden alle Stadträte, die nicht der NSDAP angehörten, entlassen. In den Behörden wurden gemäß neuer gesetzlicher Regelungen alle Beschäftigten überprüft und gegebenenfalls entlassen.
Im Mai 1933 wurde die Funktion des"Staatskommissar" geschaffen. (Fußnote 5 Gesetz über die Einsetzung eines Staatskommissars in der Hauptstadt Berlin vom 31. Mai 1933. In: Preußische Gesetzessammlung 1933, S. 196 f.) Der Staatskommissar hatte ein Vorschlags- und Vetorecht gegenüber dem Berliner Oberbürgermeister, der ihm wiederum über alle wesentlichen Vorgänge in der Verwaltung berichtspflichtig war. Er konnte an den Sitzungen der Gemeindekollegien teilnehmen, hatte das Recht zur Einsichtnahme in alle Akten und jederzeit zu allen Dienststellen Zutritt. Ab 15. November 1933 unterstand die Stadt Berlin nicht mehr dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, sondern dem preußischen Ministerpräsidenten direkt, der die Aufsicht über seinen Staatskommissar ausübte. Der Magistrat erhielt die Bezeichnung"Stadtverwaltung Berli", die Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung gingen endgültig auf den Stadtgemeindeausschuss über. Erst ab dem 15. Januar 1934 erhielt der Staatskommissar auch die bis dahin dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zustehende Kommunalaufsicht. (Fußnote 6 Gesetz über die Änderung der Staatsaufsicht über die Hauptstadt Berlin vom 15. Dezember 1933. In: Preußische Gesetzessammlung 1933, S. 483) Damit fungierte der Staatskommissar als Staatsaufsichtsorgan, zunächst nur hinsichtlich der Gemeindeangelegenheiten. Doch schon zum 01. Mai 1934 übernahm er weitere Aufgaben des Oberpräsidenten, womit der Staatskommissar der Hauptstadt Berlin die Stellung einer staatlichen Behörde mit den Aufgaben eines Oberpräsidenten einnahm. (Fußnote 7 Gesetz über die Erweiterung der Aufgaben des Staatskommissars der Hauptstadt Berlin vom 28. März 1934. In: Preußische Gesetzsammlung 1934, S. 239)"Leiter der Hauptstad" war der Oberbürgermeister. (Fußnote 8 Gesetz über die Verfassung der Hauptstadt Berlin vom 29. Juni 1934. In: Preußische Gesetzessammlung 1934, S. 319 ff.)
Durch das"Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berli" vom 1. Dezember 1936 erhielt Berlin ab 1937 eine neue Stadtverfassung. Sie wurde Stadtkreis mit den Aufgaben eines preußischen Provinzialverbandes. An die Spitze der Gemeindeverwaltung trat deshalb ein"Oberbürgermeister und Stadtpräsiden" in Personalunion: als Oberbürgermeister und Leiter der Berliner Gemeindeverwaltung und zugleich als Leiter der staatlichen Landesbehörde"Stadtpräsiden".
Beide Verwaltungen hatten verschiedene Zuständigkeitsbereiche und arbeiteten unabhängig voneinander:
- Der Oberbürgermeister verfügte über 14 Landesbeamte als Beigeordnete; er wurde durch den Ersten Beigeordneten, den"Bürgermeiste" vertreten. Er führte die Hauptverwaltung und hatte ein Weisungsrecht gegenüber den Bezirksbürgermeistern. An Entscheidungen des Oberbürgermeisters von"grundsätzlicher Bedeutung auf dem Gebiete des Städtebaus, des Verkehrs, der Kultur, der Kunst, der Presse und der Personalsteuer" war ein Beauftragter der NSDAP, der Gauleiter des Gaues Berlin, zu beteiligen. (Fußnote 9 Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin vom 1. Dezember 1936. In: Reichsgesetzblatt RGBl. 1936, S. 957 ff.)
- Als Landesbehörde bestand der"Stadtpräsiden", der durch einen"Vizepräsidente" vertreten wurde. Auf den Stadtpräsidenten gingen die Befugnisse des Staatskommissars über.
Die Doppelfunktion"Oberbürgermeister und Stadtpräsiden" wurde gemäß einem Führererlass vom 1. April 1944 aufgelöst. (Fußnote 10 RGBl. 1944 I, S. 24) Der Gauleiter Berlin der NSDAP wurde zunächst als"Stadtpräsiden" mit der Leitung der Verwaltung der Reichshauptstadt beauftragt, bevor am 5. August 1944 daneben wieder ein"Regierungspräsiden" als Landesbehörde installiert wurde. (Fußnote 11 RGBl. 1944 I, S. 50)
Ein Oberbürgermeister war bis April 1945 im Amt. Als die russischen Truppen sich dem Berliner Rathaus näherten, verließen die Mitarbeiter gemeinsam mit dem Oberbürgermeister am 25. April das Rathaus.
1.2. Das Generalbüro
Die Grenzen der Eigenständigkeit der Berliner Stadtverwaltung spiegeln sich naturgemäß in ihrer schriftlichen Überlieferung wider. Viele Aufgaben, die der Verwaltung einer Großstadt zuzurechnen sind, aber außerhalb der Berliner Selbstverwaltung lagen, finden sich in Überlieferungen der zuständigen o. g. staatlichen Stellen.
Die gesamte städtische Verwaltung ging vom Magistrat aus. Er konzentrierte sich dabei auf generelle Angelegenheiten; die speziellen Angelegenheiten oblagen Spezialverwaltungen.
Für die Bearbeitung dieser generellen Angelegenheiten, insbesondere der Aufgaben des Magistratskollegiums und des Oberbürgermeisters, waren dem Magistrat von Berlin ein"Generalbür" und mehrere Spezialbüros (Zentralbüro, Kirchenbüro, Vereinigtes Büro) unmittelbar unterstellt. Dienstsitz der Behörde war immer das Berliner Rathaus.
Allen Bürobeamten der städtischen Verwaltung (besoldete Gemeindebeamte) stand der"Bürodirektor des Magistrat" vor. Die Spezialbüros leiteten Bürovorsteher. Für die Kontrolle dieser Büros gab es Revisoren.
Während ihres Bestehens trug die Behörde mehrere Bezeichnungen:
1809-… Generalabteilung
1876-1906 Central-Bureau
1906-1933 Vereinigtes Büro
….-1929 Generalbüro
1932-1935 Zentrale Hauptverwaltung
1935 Allgemeine Hauptverwaltung
(hier Abbildung der Behördenstempel)
Im Laufe des 19. Jahrhunderts waren einzelne Fachverwaltungen aus dieser zentralen Verwaltung herausgelöst worden, wie bspw. die Schuldeputation oder die Armendeputation, die dann eigene Registraturen führten.
Obgleich durch diese Differenzierung in der Verwaltung stets um einige Aufgaben entlastet, verblieben die Registraturen des Magistratskollegiums und der Berliner Oberbürgermeister bis 1945 beim Generalbüro.
In diesem Zusammenhang sind auch die entsprechende Personalregistratur zu den Oberbürgermeistern und der anderen Magistratsmitgliedern im Generalbüro geführt worden.
Die"General-Registrature" des Generalbüros wurden nach einer eigenen alphabetischen Systematik geführt, die nach 1918 als"Aktenverzeichnis der Generalregistraturen des Generalbüro" gedruckt wurde und einen Überblick über die damaligen Registraturverhältnisse ermöglicht. (Fußnote 12 LAB A Rep. 021-02, Nr. 103 (ehem. Signatur: Stadtarchiv Berlin Nr. 16183))
(Abb.)
Zu den Oberbürgermeistern von Berlin wurden berufen:
1809-1813 Leopold von Gerlach
1814-1832 Johann Gottfried Büsching
1832-1834 Friedrich von Baerensprung
1834-1848 Wilhelm Krausnick
1848-1850 Franz C. Naunyn
1851-1862 Wilhelm Krausnick
1863-1872 Karl Theordor Seydel
1872-1878 Arthur Hobrecht
1878-1892 Max von Forckenbeck
1892-1898 Robert Zelle
1899-1912 Martin Kirschner
1912-1920 Adolf Wermuth
1921-1929 Gustav Böß
1929-1931 Arthur Scholtz
1931-1935 Heinrich Sahm
1937-1940 Julius Lippert
1940-1945 Ludwig Steeg
Die Kurz - Biographien finden sich in der Anlage.
2. Bestandsinformation (Fußnote 13 Vgl. dazu und zum Folgenden: Schroll, Heike: Spurensicherung: Die Bestände des Stadtarchivs Berlin und ihr Schicksal durch den Zweiten Weltkrieg (= Schriftenreihe des Landesarchivs Berlin, Bd. 5), hrsg. von Jürgen Wetzel, Gebr. Mann Verlag, Berlin 2000)
2.1. Zugänge in das Stadtarchiv Berlin
Übernahmen aus den Registraturen des Generalbüros in das städtische Archiv sind seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts nachweisbar. Hierbei handelte es sich um Abgaben einzelner Akten, zum Teil von behördlichen Fundstücken, und nicht um die Abgabe geschlossener Registraturen.
Erst im 20. Jahrhundert sind geregelte Archivierungen vermerkt, jedoch ebenfalls nur für geringe Aktenumfänge. Hierzu sind von Registratoren der jeweils abgebenden Verwaltung zumeist Aktenverzeichnisse gefertigt worden.
Den bedeutendsten Zugang aus der Registratur des Generalbüros erhielt das städtische Archiv im Februar 1941 im Rahmen der so genannten Bodenentrümpelung des Berliner Rathauses: Der Leiter der Hauptluftschutzstelle hatte als Luftschutzmaßnahme die Räumung sämtlicher Dachböden angewiesen. Neben den Akten des Generalbüros lagerten auf dem Rathausboden auch die Akten des Verwaltungsseminars, des Wahlbüros, der Rathausverwaltung, Journale, Magistratsbeschlüsse und eine umfangreiche Kartei über unbesoldete Ehrenbeamte (Bezirks- und Wohlfahrtsvorsteher). Dem Stadtarchiv wurden für diese Akten zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in einem Keller auf dem dritten Hof des städtischen Gebäudes Stralauer Straße 44/45 zugewiesen, ein"sauberer trockener Raum mit elektrischer Beleuchtun".
Leider konnten wegen der besonderen Umstände zu dieser Übernahme keine Aktenverzeichnisse o. ä. gefertigt werden.
Das nach 1918 gedruckte"Aktenverzeichnis der Generalregistraturen des Generalbüro" diente über mehrere Jahre im Stadtarchiv als Findbehelf und wurde bei Bestandsergänzungen um weitere Titel handschriftlich ergänzt. Ein eigenes Findbuch zur Überlieferung des Generalbüros ist nicht angefertigt worden.
2.2. Kriegsschicksal im Zweiten Weltkrieg
Die Lagerung der Archivbestände der Stadt Berlin in durch ihre exponierte Lage im Falle von Luftangriffen höchst gefährdeten Gebäuden und die ungewissen Zustände in den Behörden und Einrichtungen drängten mit dem Fortgang des Krieges nach Schutzmaßnahmen:"Die Aufbewahrung von besonders wichtigen Urkunden, Plänen, Zeichnungen, Aufstellungen und ähnlichen Unterlagen, die für die Weiterführung von lebens- oder kriegswichtigen Verwaltungsarbeiten unbedingt gebraucht werden oder deren Erhaltung aus orts- oder kulturgeschichtlichen oder sonstigen wichtigen Gründen besonders erwünscht ist, ist so sicher vorzunehmen, dass sie bei Luftangriffen vor einer Vernichtung bewahrt bleiben..". (Fußnote 14 Dienstblatt-Verfügung des Magistrats I/149 vom 19. Juni 1942 über die"Sicherung von besonders wichtigen Verwaltungsunterlagen usw. vor Schäden durch Luftangriff" )
Eine Prüfung des Kellers in der Spandauer Straße, in dem auch die Akten des Generalbüros lagerten, hatte im August 1942 ergeben, dass er keinen ausreichenden Schutz bot. Ersatzraum konnte nur für einige wenige Archivalien der Sammlungen gefunden werden; für die anderen Archivalien schien nur eine Auslagerung aus Berlin ausreichend Sicherheit zu bieten.
An der Verlagerung der Bestände des Stadtarchivs Berlin waren federführend sowohl der Provinzialkonservator für die Reichshauptstadt Berlin als auch das Hauptkulturamt der Stadt Berlin beteiligt, die ab Juli 1943 insgesamt 13 Transporte realisierten.
Das städtische Berliner Archivgut wurde in Holzkisten verpackt, die mit der Aufschrift"St.A" und einer laufenden Nummer versehen wurden. Jeder Kiste wurde ein Beipackzettel beigefügt, der genauere Inhaltsangaben sowie das Verpackungsdatum enthielt.
Der erste Verlagerungstransport von Berliner städtischem Archivgut ging am 07. Juli 1943 nach Schloss Lorzendorf in Schlesien, in den Kreis Namslau (Namystow). Unter dem Archivalien befanden sich auch die Registraturen des Generalbüros; sie waren seit 1941 weder geordnet oder verzeichnet worden. Die Kisten Nr. 39-75 mit den Maßen 80x50x50 cm enthielten u. a. Akten des Generalbüros mit dem Vermerk:"ungeordnet und ohne Verzeichnis; nur gedrucktes Verzeichnis vom Generalbüro vorhanden, stimmt mit der Aktenmenge nicht überei".
Das Schloss Lorzendorf musste im Herbst 1944 für die Unterbringung militärischer Stäbe geräumt werden. Die eingelagerten Kulturgüter wurden nach Schloss Oberquell (Gaworzyce) im Kreis Glogau (Glogów) verbracht, wo in drei zur Verfügung stehenden Räumen bereits Kulturgüter anderer Transporte eingelagert worden waren.
Der zweite Transport von Archivgut führte am 30. August 1943 nach Schloss Kietz bei Lenzen/Havel. 13 Kisten, Nr. 26 bis Nr. 28 der Größe 80x50x50 cm, enthielten Akten des Generalbüros; ihnen war der gleiche Vermerk beigegeben.
Auch der vierte Transport von Archivgut des Stadtarchivs Berlin vom 18.-26. November 1943 nach Schloss Friedland im Isergebirge verlagerte wieder Akten des Generalbüros aus der Stadt. Die Kisten Nr. 251- Nr. 275"aus dem Depot Stralauer Straß" enthielten Akten des Generalbüros,"ungeordne".
Die Überlieferung"Generalbür" war damit vollständig aus Berlin evakuiert und auf drei verschiedene Orte - Schloss Oberquell im Kreis Glogau, Schloss Kietz bei Lenzen/Havel und Schloss Friedland im Isergebirge - verteilt worden, ungeordnet und ohne Verzeichnisse.
Dies erschwerte die Rückführung nach Kriegsende.
Unter den im Keller des Rathauses erhalten gebliebenen Dienstakten des Archivs konnte nach Kriegsende ein Verzeichnis der verlagerten Archivalien geborgen werden und unverzüglich setzten Bemühungen um die Rückführung von Beständen, zunächst aus deutschen Verlagerungsorten, ein:"Das Stadtarchiv hat zwar keine Anhaltspunkte, wer heute die Akten … betreut. Es unternimmt aber trotzdem ... den Versuch ... festzustellen, ob die Kisten noch vorhanden sind. Wenn dies der Fall ist, dann würde wohl - da die Orte innerhalb der sowjetischen Besatzungszone liegen - eine Rückführung der Archivalien nach Berlin möglich sein"
Aus Lenzen kam am 01.Juli 1946 Antwort vom Rektor der dortigen Stadtschule. Seine Nachrichten waren beunruhigend:"Im Herbst vorigen Jahres wurde bereits von hier aus begonnen, die nach Schloss Kietz verlagerten Buchbestände der Berliner Stadtbibliothek zu bergen, woran wir jedoch immer wieder durch Truppenbelegungen gehindert wurden" Er stellte weiter fest,"dass durch Einquartierungen im Schloss (Deutsche Wehrmacht, Rote Armee, deutsche Kriegsgefangene) die Bücherbestände durchwühlt, ins Freie geschleppt und zum Teil schon verkommen waren, während die Sammlungen der Stiche ausgeplündert und die alten Kartenblätter als Tisch- und Wandbekleidungen benutzt worden waren" Da sich die Lenzener Stadtverwaltung außerstande sah, Abhilfe zu schaffen und das wenige durch den Rektor wieder in das Schloss Verbrachte in Verwahrung zu nehmen, war nach einiger Zeit"auch das von ihm Geborgene wieder verstreut, und er fand fast alles restlos vernichtet vor" Das verhieß für die ausgelagerte Überlieferung des Generalbüros nichts Gutes. Das Haupthaus des Schlosses, in dem die Berliner Kulturgüter eingelagert worden waren, war zudem auf Befehl russischer Besatzer abgetragen worden und lediglich ein Seitenflügel, der ca. ein Sechstel des Gebäudekomplexes ausmachte, war für Wohn- und Verwaltungszwecke stehen geblieben. Zwar ist es der Stadtbibliothek Berlin gelungen,"die noch vorgefundenen Reste nach Lenzen überführen zu lassen, wo das Material gesichtet wurde..", doch leider gab es keine Hinweise auf gerettete Akten des Generalbüros. Die in das Schloss Kietz ausgelagerte Überlieferung des Generalbüros blieb verschollen.
Über die nach Böhmen verlagerten Bestände des Generalbüros erhielt das Stadtarchiv Berlin im September 1946 hingegen gute Nachrichten: Der Leiter des Schlossgutes Friedland informierte über die im Schloss gut erhaltenen Archivalien. Bestätigt wurden diese positiven Berichte von einem Rat des Böhmischen Landesarchivs, der im gleichen Jahr über die Bemühungen bei der Sicherstellung und Beschlagnahme landesfremder Registraturen und Archive berichtete.
Nach Gründung der DDR 1949 und mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der DDR und der CSR sowie im Zusammenhang mit einem Kulturabkommen erfolgten kontinuierlich Bemühungen um die Rückführung des Archivgutes. Die Verantwortung dafür oblag der Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR, an die das Stadtarchiv Berlin im Sommer 1950 seinen Antrag auf Rückführung der verlagerten Archivalien, darunter die des"Generalbüro", richtete. Im Ergebnis diverser Gespräche sagte die Regierung der CSR im Januar 1952 zu, den Archivbestand und die anderen Kulturgüter der Stadt Berlin in der zweiten Märzhälfte des Jahres aus Schloss Friedland abzutransportieren und nach Deutschland zurückzuführen.
Das Stadtarchiv erhielt davon - zugleich mit der Nachricht über das Eintreffen von zwei ersten Eisenbahnwaggons - am 8. Oktober 1952 Kenntnis; am 14. Oktober folgten weitere 5 Waggons. Jeweils unverzüglich nach Ankunft der Waggons in Berlin-Pankow wurden die Kulturgüter in Verantwortung des Berliner Stadtarchivs entladen. Am 17. Oktober 1952 erfolgte die offizielle Übergabe des Gesamtbestandes - insgesamt 60 000 Bände unverpackter Bücher und 426 Kisten, von denen 161 Archivalien des Stadtarchivs enthielten - durch die Hauptabteilung Archivwesen an den Magistrat von Groß-Berlin. Dabei wurde festgestellt,"dass sowohl das unverpackte wie das verpackte Kulturgut sich in bestem Zustand befindet". (Fußnote 15 Übergabeprotokoll vom 17. Oktober 1952. In: C Rep. 102, Nr. 97)
Im Wesentlichen galten die Rückführungen aus der CSR für das Stadtarchiv Berlin 1954 als abgeschlossen.
Auch polnische Archivare hatten unmittelbar nach Kriegsende mit der Inspektion und Sicherung von Archiven begonnen. Im Ergebnis dieser Besichtigungen erwirkte die Archivabteilung vom Ministerium für die Ostdeutschen (wieder gewonnenen) Gebiete den Erlass Nr. 50 vom 18. Mai 1946, wonach zunächst sämtliche von den Deutschen hinterlassene Archivalien sicherzustellen waren. Der polnische Ministerrat beschloss dann am 10. Mai 1947 die Übernahme der von den Deutschen zurückgelassenen Archive und Akten durch den staatlichen polnischen Archivdienst. Der polnische Archivtag von 1948 setzte das Prinzip der territorialen Pertinenz für Archivalien durch, was für die weitere Behandlung der in Polen vorgefundenen Archivalien grundsätzliche Auswirkungen hatte: Im Sinne einer Wiedergutmachung wurden nachdrücklich Forderungen erhoben, Äquivalente für die durch die Kriegshandlungen vernichteten polnischen Archivalien aus deutschen Archiven zu bekommen. Von diesen Entwicklungen blieb auch das Archivgut aus dem Stadtarchiv Berlin nicht unberührt.
Das Stadtarchiv hatte seit 1950 die Wiedererlangung der nach Polen verlagerten Bestände verfolgt. Doch erst im November 1956 zeichneten sich substanzielle Fortschritte hinsichtlich der Rückführung ab: Der Generaldirektor der Staatlichen Archive Polens übergab eine Liste deutscher Archivalien, die von Polen zur Abgabe an die DDR bereitgestellt waren, an den Leiter der Staatlichen Archivverwaltung der DDR (STAV).
Die darin aufgeführten Positionen
- 52: Magistrat zu Berlin, 1616-1935, 110 m, Wojewodschaftsarchiv Wroclaw
- 53: Stadtverordnetenversammlung zu Berlin, XIX. Jahrhundert, 9 lfm, Wojewodschaftsarchiv Poznan
enthielten erstmals konkrete Angaben zu geborgenen Berliner Beständen und ihren Lagerungsorten.
Am 13. Mai 1961 wurde in Warschau von Vertretern beider Archivverwaltungen ein erstes Protokoll über den Austausch von Archivgut zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen unterzeichnet, demzufolge Archivalien, die infolge des Zweiten Weltkrieges den zuständigen Archiven entfremdet waren, ausgetauscht werden sollten.
Das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übernahm dann vorerst sämtliche Bestände aus Wroclaw, wo sie von polnischer Seite konzentriert worden waren, und wurde mit der Verteilung der zurückgegebenen Archivalien an die zuständigen Archive in der DDR beauftragt. Das Stadtarchiv Berlin erhielt daraufhin am 9. Januar 1962 seine Akten zurück; unter den ca. 110 lfm des"Magistrats zu Berli" befanden sich auch die Akten des"Generalbüro", die nach Schloss Oberquell verlagert worden waren. (Fußnote 16 LAB C Rep. 104-02, Nr. 68 B; BA Berlin (früher DZA Potsdam), DO 1 Bestand 22, Nr. 1308) Damit war die Rückführung Berliner Archivgutes aus Polen abgeschlossen.
Inwieweit sie vollständig erfolgte, muss bis heute bezweifelt werden: Die Berliner Bestände sind in Wroclaw nicht nur konzentriert, sondern auch bearbeitet worden: Sie weisen Sichtungs- bzw. Bearbeitungsspuren polnischer Archivare in Form von Bleistiftsignaturen und Vermerken auf. Bei dieser Bearbeitung sind - im Sinne der Ermittlung von Polonica als territoriale Pertinenz - zahlreiche Akten offenbar aufgelöst bzw. auseinander genommen worden. Für diese Überlieferungsschicht sind umfangreich Fragmente oder Einzellagen ohne Titelblätter oder Einbände zurückgelangt.
Möglicherweise sind die in Polen vermissten Archivalien auch infolge von Kampfhandlungen verloren gegangen, wobei dann sicher breitere Verluste zu beklagen wären. Deswegen erscheint die"restitution in kin" als Verlustursache hierfür wahrscheinlicher.
Fazit: Während die aus Böhmen zurückerlangten Akten unversehrt geblieben waren, wiesen die aus Polen kommenden erhebliche Beschädigungen und Verluste auf; die nach Schloss Kietz verlagerten Akten des Generalbüros gelten als Kriegsverlust.
2.3. Bestandsbearbeitung
Im Stadtarchiv Berlin wurde der Bestand"Magistrat der Stadt Berlin, Generalbür" ab Mitte der 1960er Jahre gesichtet, geordnet und die unversehrten Akten verzeichnet. 1970 lag eine Findkartei vor; eine erste Bestandsübersicht wurde 1971 publiziert. (Fußnote 17 In: Beiträge, Dokumente, Informationen des Archivs der Hauptstadt der DDR. Schriftenreihe des Stadtarchivs Berlin, 8. Jg. (1971), H. 2, S. 136-138.)
Anfang der 1990er Jahre wurde die Findkartei in ein Findbuch umgeschrieben; seit Mitte der 1990er Jahre wurden die zerstörten Akten und Aktenfragmente der polnischen Verlagerungen gesichtet und geordnet.
Die im Jahre 2005 begonnene Überarbeitung des Bestandes schloss neben einer Retrokonversion des Findbuches, einer Klassifikation und einer Indizierung der Akten auch die Verzeichnung der bisher unbearbeiteten Bestandsteile, v. a. aus der Polenrückführung, ein. Auf Grundlage des überlieferten Registraturschemas des Generalbüros von 1918 und der entsprechenden Vermerke auf den Einzelblättern konnten viele Akten rekonstruiert werden. Sie sind in jedem Falle unvollständig. Diesen rekonstruierten Akten wurde ein entsprechendes Hinweisblatt beigefügt. (Fußnote 18 vgl. Anlage …)
Akten mit einer Laufzeit vor 1809 wurden den entsprechenden Beständen von Amts- und Funktionsvorgängern des Magistrats bzw. des Generalbüros zugeordnet.
Im Rahmen von Provenienzabgrenzungen übergab das Bundesarchiv 2006 diverse Unterlagen, auch aus dem Bereich des Generalbüros, dem Landesarchiv Berlin. Diese wurden 2011 diesem Bestand zugeordnet.
Das nun vorliegende Findbuch bildet die gesamte Überlieferung"Magistrat der Stadt Berlin, Generalbür" im Landesarchiv Berlin ab. Sie umfasst nun 3834 Akteneinheiten (112 lfm) überwiegend aus der Zeit von 1705 bis 1945.
Schwerpunkte der Überlieferung bilden dabei…
Amtshilfe.- Amtsschilder.- Arbeiterverhältnisse.- Atteste.- Ausstellungen.- Bauordnungen.- Bauverwaltung.- Besuche.- Bezirksverwaltungen.- Bezirksverwaltungsgericht.- Beschwerden.- Brennstoffbedarf.- Büro für Eigenunfallversicherung.- Cholera.- Denkmäler.- Deputationen.- Desinfektionsanstalten.- Dienstaufsicht.- Dienstwohnungen.- Ehrenbürgerrecht.- Einquartierungswesen.- Feierlichkeiten.- Feuersozietät.- Flaggenwesen.- Gemeindeausschuss.- Geschäftsangelegenheiten (Bedürfnisse und Verfahren).- Geschichte Berlins.- Gesundheitswesen.- Gratulationen.- Groß-Berlin (Bildung der Einheitsgemeinde).- Hauptfürsorgestelle.- Hauptluftschutzstelle.- Hauptwahlamt.- Haushaltssachen (auch Behandlung Gemeinnütziger Gegenstände und Unterstützung von Vereinen).- Hebammensachen.- Heeresfachschule.- Hilfsdienstpflicht.- Huldigungen.- Hypotheken.- Jugendfürsorge.- Justiz.- Kassensachen.- Klassensteuer.- Königliche Haussachen.- Kohlenverkauf.- Kollekten.- Kommunalbeamte und Arbeiter städtischer Betriebe und Einrichtungen.- Krankenhäuser.- Kriegsbüros.- Kundgebungen.- Landkäufe und Verpachtungen.- Landschaftssachen.- Leichenbegängnisse.- Lieferungen.- Magistratssitzungen und -verfügungen.- Marktsachen.- Militärbüro.- Nachrichtenamt.- Notstandssachen.- Ordenssachen.- Organisationsausschuss.- Parteien und Organisationen.- Pensenpläne.- Personalkommission.- Petitionen.- Personalhaushalt.- Pfandbriefinstitut.- Polizeiverwaltung (u. a. Haushalt, Präsidium und Verordnungen).- Post.- Presse.- Preisprüfungsstelle.- Prozesse.- Rathausverwaltung.- Registratur.- Reichsbanknebenstellen.- Reichs- und Staatsbehörden.- Reichsversicherungen.- Reparationen.- Schiedsstellen.- Schützengilde.- Schulsachen.- Staatsverfassung.- Stadtbezirke.- Stadtausschuss.- Stadtarchiv.- Stadtverordnetenversammlung (Wahlen, Vertreter, Beschlüsse).- Stadtgemeindeausschuss.- Stadtrechnungskammer.- Städteordnung.- Städtische Betriebe.- Städtetag.- Städtische Ehrenpreise.- Standesämter.- Statistisches Amt.- Straßenpflasterung und -erleuchtung.- Steuern.- Streiks.- Tarifvertragsamt.- Testamente und Stiftungen.- Überwachungsamt.- Vereine.- Vereinigtes Büro.- Verordnungen.- Verschiedenes.- Versicherungsamt.- Verwaltungsberichte.- Verwaltungsseminar.- Viehseuchen.- Vorträge.- Wirtschaft.- Wohlfahrtswesen.
Der Bestand ist nun über die Findmittel: Datenbank und Findbuch nutzbar. Die bis zum Jahr 1970 verzeichneten Akten konnten bereits verfilmt werden. Für die neu verzeichneten Akten müssen Sicherungsfilme noch hergestellt werden.
Vereinzelte Unterlagen sind auf Grund der archivgesetzlichen Bestimmungen nach § 8 Archivgesetz Berlin (ArchGB) vom 29. November 1993 i. d. F. vom 15. Oktober 2001 für die Benutzung gesperrt. Nach § 8 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
LAB A Rep. 029 Regierung Berlin
LAB A Rep. 500 Rat zu Berlin
LAB A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709)
LAB A Rep. 200-01 Korporation der Kaufmannschaft Nr. 1144 Die Kommunalverwaltung der Stadt Berlin (1841-1901)
LAB A Pr.Br.Rep. 030 Polizeipräsidium Berlin
LAB A Pr.Br.Rep. 042 Preußische Bau- und Finanzdirektion
LAB A Pr.Br.Rep. 057 Stadtpräsident der Reichshauptstadt Berlin
B Rep. 002 Senatskanzlei
C Rep. 101 Der Oberbürgermeister von Berlin
4. Literatur
Bestandsübersicht des Magistrat der Stadt Berlin - Generalbüro. In: Beiträge, Dokumente, Informationen des Archivs der Hauptstadt der DDR, Jg. 8, 1971, S. 136-138.
Fieber, Hans-Joachim; Dannemann, Eva: An der Spitze Berlins. Biographisches und Kommunalpolitisches zu den Stadtoberhäuptern Berlins von den Anfängen bis zur Reichshauptstadt 1244-1871 (Erster Teil) und von 1871 bis zu Gegenwart (Zweiter Teil), Berlin 1994 und 1995
Monographien Deutscher Städte, hrsg. von Erwin Stein, Bd. VIII Berlin, Oldenburg i. Gr. 1914
Verwaltungsberichte des Magistrats 1829-1840, 1841-1850, 1861-1876, 1920-1923, 1924-1927, 1932-1936
Berlin, Dezember 2011 Kerstin Bötticher, Regina Rousavy, Heike Schroll, Kerstin Schubert
1. Behördengeschichte
1.1. Die Berliner städtische Verwaltung
Durch die besondere Stellung Berlins als Residenz bzw. später als Hauptstadt sah sich die Stadt schon seit Mitte des 15. Jahrhunderts mit der Tatsache konfrontiert, dass ihre Selbstverwaltung durch preußische oder durch Reichsbehörden stärker eingeschränkt wurde, als die anderer preußischer Städte.
Verschiedene gesetzliche Regelungen haben eine staatliche Dominanz bei den Verwaltungsaufgaben für Berlin festgeschrieben, die sich in der herausragenden Stellung eines Polizeipräsidenten und eines Stadt- bzw. Regierungspräsidenten manifestierten und die Wirkungsmöglichkeiten der Berliner Stadtverwaltung bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts hinein beschränkten und prägten.
Mit dem"Rathäuslichen Reglement der Residenzien Berli", das am 21. Februar 1736 eingeführt wurde, wurden entsprechende Regelungen erneut manifestiert: Dem Magistrat wurde ein Polizeidirektor - zugleich der Stadtpräsident - vorgesetzt! Die Polizei, mit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1792 zur staatlichen Einrichtung geworden, regulierte zwar in ganz Preußen kommunale Aufgaben, doch oblagen ihr für die Residenz Berlin umfangreichere Kompetenzen, die vorwiegend aus dem Eigentumsrechten des Herrscherhauses an Grundbesitz resultierten (v. a. Bauwesen, Stadtentwicklung, Beleuchtungs-, Reinigungs- und Feuerlöschwesen).
Beim Magistrat selbst, einem Kollegium aus 20 Mitgliedern, lag damals lediglich die Aufsicht über die Kirchen und Innungen sowie die Kämmereiverwaltung.
Auf der Grundlage der Preußischen Städteordnung vom 19. November 1808 wurde in Berlin im April 1809 eine Stadtverordnetenversammlung gewählt, die am 25. April zehn besoldete und 15 unbesoldete Mitglieder für einen Magistrat bestimmte. Der König bestätigte am 8. Mai 1809 den Oberbürgermeister und am 6. Juli 1809 fand die Amtseinführung des neuen Magistrats statt. Mit Stadtverordnetenversammlung und Magistrat verfügte Berlin nun über Organe der kommunalen Selbstverwaltung, doch blieb die polizeiliche Kontrollfunktion - schon am 16. Dezember 1808 war ein Polizeipräsidium Berlin gebildet worden- gegenüber dem Magistrat unbenommen. (Fußnote 1 Um Berlins besondere Stellung als Residenz zu entsprechen, wurde 1815 eigens eine"Regierung Berli" gebildet. Nach sechs Jahren trat an ihre Stelle das preußische Innenministerium, bevor Berlin 1828 der Potsdamer Regierung unterstellt wurde.)
Andererseits weiteten sich die kommunalen Kompetenzen Berlins aus: 1819 ging das Armenwesen und das niedere Schulwesen in städtische Verwaltung über und eine gemischte Deputation nahm ihre Arbeit dazu auf; ab 1829 eine eigene städtische Schuldeputation.
1831 trat eine modifizierte Städteordnung in Kraft, die die Leitung der städtischen Angelegenheiten von einer ehrenamtlich wirkenden Stadtverordnetenversammlung hin zu einem behördlich organisierten Magistrat verschob, dessen Beamte nun die Kommunalverwaltung wahrnahmen. Alle Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, die der Magistrat auszuführen hatte, bedurften nun seiner Zustimmung.
Mit einem"Regulativ über das Geschäftsverfahren für den Magistrat in Berli" vom 14. Juli 1834 wurde der Oberbürgermeister zum unmittelbaren Vorgesetzten aller Magistratsmitglieder und Kommunalbeamten bestimmt.
Die revidierte Fassung der Gemeindeordnung für die Stadt- und Landgemeinden Preußens vom 11. März 1850 aus dem Jahre 1853 wies dem Magistrat folgende"Geschäft" zu:
- Ausführung von Gesetzen und Verordnungen sowie von Verfügungen ihm vorgesetzter Behörden
- Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausführung"sofern er sich mit denselben einverstanden erklär" ( = Recht zur Bestätigung aller Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung)
- Verwaltung der städtischen Anstalten
- Verwaltung der Einkünfte der Stadtgemeinde
- Verwaltung des Eigentums der Stadtgemeinde und Sicherung ihrer Rechte
- Anstellung und Beaufsichtigung der Gemeindebeamten
- Aufbewahrung der Urkunden und Akten der Stadtgemeinde
- Vertretung der Stadtgemeinde nach außen
- Eintreibung und Verteilung der städtischen Gemeindeabgaben.
Der Polizeipräsident - zugleich in der Funktion des Regierungspräsidenten für Berlin - behielt die dominierende Position in der Stadt; er konnte jederzeit Aufgaben an sich ziehen und in kommunale Angelegenheiten eingreifen, ohne Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung berücksichtigen zu müssen. Der Berliner Stadtverordnetenversammlung war zudem nur noch die Erörterung von Fragen gestattet, die ihr durch Gesetz oder durch die Aufsichtsbehörde zugewiesen wurden.
Auch die Erhebung Berlins zur Reichshauptstadt 1871 vermochte nicht, die konkurrierenden Zuständigkeiten staatlicher und städtischer Behörden für die Stadt Berlin zu beseitigen. Berlin unterstand nach wie vor der Provinzialregierung in Potsdam bzw. dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg. Für die Stadt regierten zwei preußische Behörden: das Polizeipräsidium und die Ministerial-, Militär- und Baukommission, die spätere preußische Bau- und Finanzdirektion. Damit lagen bedeutende Kompetenzen - das Bauwesen, die Finanzen und Steuern, der Verkehr und das Gewerbe - weiterhin außerhalb der Zuständigkeit der kommunalen Selbstverwaltung. Der Oberbürgermeister musste nach wie vor vom preußischen König bestätigt werden.
Der Magistrat kündigte im Jahre 1875 an, wegen dieser für eine Millionenstadt mit all ihren kommunalpolitischen Problemen unakzeptablen Kompetenzbeschneidung vor dem Reichsgericht zu klagen, was den Staat zum Einlenken bewog: 1876 verzichtete der Staat auf sein Recht an Straßen und Brücken und der Stadt oblagen endlich die Aufgaben von Verwaltung, Neu- und Ausbau sowie Unterhalt der öffentlichen Straßen, Plätze und Brücken, was zur Bildung einer städtischen Straßenpolizeibehörde führte.
Mit dem 1. April 1881 schied Berlin aus der Provinz Brandenburg aus und bildete einen eigenen Stadtkreis. Damit nahm die Stadt eine Sonderstellung im Verhältnis zur Provinz Brandenburg ein. Zwar hatte nun der Regierungspräsident in Potsdam keine Aufsichtsbefugnis bezüglich der Stadtverwaltung mehr, doch konnten der Oberpräsident der Provinz Brandenburg, zugleich Oberpräsident von Berlin, und der Polizeipräsident weiter in die städtische Verwaltung hineinregieren.
Zum 1. April 1912 wurde der Zweckverband Groß-Berlin gegründet, ein kommunales Bündnis, das Berlin und sein Umland mit dem Ziel verband, einheitliche Regelungen für den Verkehr, Städtebau, Grundstücksangelegenheiten usw. einzuführen. (Fußnote 2 Zweckverbandsgesetz für Groß-Berlin vom 19. Juli 1911. In: Preußische Gesetzessammlung 1911, S. 123 ff.) Es gelang jedoch keine einheitliche Stadtwirtschaft, und auch das Schul- und Armenwesen blieben zersplittert. Der"Verband Groß-Berli" blieb vorerst eine Minimallösung, bis sich im Oktober 1917 ein"Bürgerausschuss Groß-Berli" aus 45 Gemeinden und der Stadt Berlin zusammenfand, und die Vereinigung in einer neuen Großgemeinde vorbereitete.
Mit dem"Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde Berli", das am 1. Oktober 1920 in Kraft trat, schloss sich die bisherige Stadt Berlin mit weiteren sieben Städten, 59 Landgemeinden und 27 Gutbezirken zusammen. (Fußnote 3 Preußische Gesetzessammlung 1920, S. 123 ff.) Die Stadt wurde neu in 20 Bezirke gegliedert. Die alle vier Jahre zu wählende Stadtverordnetenversammlung bestimmte den Berliner Oberbürgermeister; der Magistrat bestand aus dem Bürgermeister und 18 besoldeten sowie 12 unbesoldeten Mitgliedern. Oberbürgermeister und Magistrat hatten die grundsätzliche Kompetenz für die gesamte Verwaltung. Dem Magistrat unterstanden 17 Deputationen für bestimmte Verwaltungsaufgaben, in denen Magistratsmitglieder, Stadtverordnete und Bürgerdeputierte mitarbeiteten.
Doch lag die Kommunalaufsicht weiter beim Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, der auch das Bestätigungsrecht für die Magistratsmitglieder hatte. Ebenso behielt der Polizeipräsident zahlreiche Befugnisse: allgemeine Polizeiangelegenheiten, Gewerbeverwaltung, Gewerbeaufsicht, Wasserbauverwaltung, Gesundheitsverwaltung, Aufsicht über Theater, Kunst und Lichtspieltheater. Zudem hatten das Provinzialschulkollegium, die Preußische Bau- und Finanzdirektion, das Landeskulturamt, Rentenamt, Oberversicherungsamt u. a. preußische Staatsbehörden Befugnisse inne.
Mit dem"Gesetz über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts der Hauptstadt Berli" vom 30. März 1931(Fußnote 4 Preußische Gesetzessammlung 1931, S. 39 ff.) wurde versucht, eine effizientere Verwaltung zu ermöglichen: Man vermehrte die Befugnisse des Oberbürgermeisters, der an Stelle des Magistrats Rechte als exekutive Behörde, als Gemeindevorstand erhielt. Er war nun für die Organisation der Verwaltung allein zuständig und nicht mehr an die Beschlüsse von Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung gebunden. Gegenüber den Bürgermeistern und den Stadträten des Magistrats erhielt er Weisungsbefugnis. Der Magistrat selbst bestand aus Berufsbeamten: dem Oberbürgermeister, zwei Bürgermeistern, neun besoldeten und sechs unbesoldeten Stadträten. Der Verbesserung der Verwaltungsarbeit sollte auch die Bildung des Stadtgemeindeausschusses, dem der Oberbürgermeister als stimmberechtigter Vorsitzender angehörte, dienen. Mit 45 Stadtverordneten kleiner als die Stadtverordnetenversammlung und nicht öffentlich tagend, versprach man sich von dem Gremium effizientere Arbeit.
Nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten endete diese demokratische Selbstverwaltung Berlins. Nach den Wahlen vom 12. März 1933 begann die Umstrukturierung der städtischen Behörden nach dem Führerprinzip, der Abbau der städtischen Selbstverwaltungsrechte und der Befugnisse des Oberbürgermeisters.
Der Vorsitzende der NSDAP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung wurde als"Kommissar zu besonderen Verwendun" am 14. März dem Oberbürgermeister vorgesetzt. Er verfügte über ein Eingriffsrecht in alle Maßnahmen der städtischen Verwaltung. Am 18. März wurden alle Stadträte, die nicht der NSDAP angehörten, entlassen. In den Behörden wurden gemäß neuer gesetzlicher Regelungen alle Beschäftigten überprüft und gegebenenfalls entlassen.
Im Mai 1933 wurde die Funktion des"Staatskommissar" geschaffen. (Fußnote 5 Gesetz über die Einsetzung eines Staatskommissars in der Hauptstadt Berlin vom 31. Mai 1933. In: Preußische Gesetzessammlung 1933, S. 196 f.) Der Staatskommissar hatte ein Vorschlags- und Vetorecht gegenüber dem Berliner Oberbürgermeister, der ihm wiederum über alle wesentlichen Vorgänge in der Verwaltung berichtspflichtig war. Er konnte an den Sitzungen der Gemeindekollegien teilnehmen, hatte das Recht zur Einsichtnahme in alle Akten und jederzeit zu allen Dienststellen Zutritt. Ab 15. November 1933 unterstand die Stadt Berlin nicht mehr dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, sondern dem preußischen Ministerpräsidenten direkt, der die Aufsicht über seinen Staatskommissar ausübte. Der Magistrat erhielt die Bezeichnung"Stadtverwaltung Berli", die Zuständigkeiten der Stadtverordnetenversammlung gingen endgültig auf den Stadtgemeindeausschuss über. Erst ab dem 15. Januar 1934 erhielt der Staatskommissar auch die bis dahin dem Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zustehende Kommunalaufsicht. (Fußnote 6 Gesetz über die Änderung der Staatsaufsicht über die Hauptstadt Berlin vom 15. Dezember 1933. In: Preußische Gesetzessammlung 1933, S. 483) Damit fungierte der Staatskommissar als Staatsaufsichtsorgan, zunächst nur hinsichtlich der Gemeindeangelegenheiten. Doch schon zum 01. Mai 1934 übernahm er weitere Aufgaben des Oberpräsidenten, womit der Staatskommissar der Hauptstadt Berlin die Stellung einer staatlichen Behörde mit den Aufgaben eines Oberpräsidenten einnahm. (Fußnote 7 Gesetz über die Erweiterung der Aufgaben des Staatskommissars der Hauptstadt Berlin vom 28. März 1934. In: Preußische Gesetzsammlung 1934, S. 239)"Leiter der Hauptstad" war der Oberbürgermeister. (Fußnote 8 Gesetz über die Verfassung der Hauptstadt Berlin vom 29. Juni 1934. In: Preußische Gesetzessammlung 1934, S. 319 ff.)
Durch das"Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berli" vom 1. Dezember 1936 erhielt Berlin ab 1937 eine neue Stadtverfassung. Sie wurde Stadtkreis mit den Aufgaben eines preußischen Provinzialverbandes. An die Spitze der Gemeindeverwaltung trat deshalb ein"Oberbürgermeister und Stadtpräsiden" in Personalunion: als Oberbürgermeister und Leiter der Berliner Gemeindeverwaltung und zugleich als Leiter der staatlichen Landesbehörde"Stadtpräsiden".
Beide Verwaltungen hatten verschiedene Zuständigkeitsbereiche und arbeiteten unabhängig voneinander:
- Der Oberbürgermeister verfügte über 14 Landesbeamte als Beigeordnete; er wurde durch den Ersten Beigeordneten, den"Bürgermeiste" vertreten. Er führte die Hauptverwaltung und hatte ein Weisungsrecht gegenüber den Bezirksbürgermeistern. An Entscheidungen des Oberbürgermeisters von"grundsätzlicher Bedeutung auf dem Gebiete des Städtebaus, des Verkehrs, der Kultur, der Kunst, der Presse und der Personalsteuer" war ein Beauftragter der NSDAP, der Gauleiter des Gaues Berlin, zu beteiligen. (Fußnote 9 Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin vom 1. Dezember 1936. In: Reichsgesetzblatt RGBl. 1936, S. 957 ff.)
- Als Landesbehörde bestand der"Stadtpräsiden", der durch einen"Vizepräsidente" vertreten wurde. Auf den Stadtpräsidenten gingen die Befugnisse des Staatskommissars über.
Die Doppelfunktion"Oberbürgermeister und Stadtpräsiden" wurde gemäß einem Führererlass vom 1. April 1944 aufgelöst. (Fußnote 10 RGBl. 1944 I, S. 24) Der Gauleiter Berlin der NSDAP wurde zunächst als"Stadtpräsiden" mit der Leitung der Verwaltung der Reichshauptstadt beauftragt, bevor am 5. August 1944 daneben wieder ein"Regierungspräsiden" als Landesbehörde installiert wurde. (Fußnote 11 RGBl. 1944 I, S. 50)
Ein Oberbürgermeister war bis April 1945 im Amt. Als die russischen Truppen sich dem Berliner Rathaus näherten, verließen die Mitarbeiter gemeinsam mit dem Oberbürgermeister am 25. April das Rathaus.
1.2. Das Generalbüro
Die Grenzen der Eigenständigkeit der Berliner Stadtverwaltung spiegeln sich naturgemäß in ihrer schriftlichen Überlieferung wider. Viele Aufgaben, die der Verwaltung einer Großstadt zuzurechnen sind, aber außerhalb der Berliner Selbstverwaltung lagen, finden sich in Überlieferungen der zuständigen o. g. staatlichen Stellen.
Die gesamte städtische Verwaltung ging vom Magistrat aus. Er konzentrierte sich dabei auf generelle Angelegenheiten; die speziellen Angelegenheiten oblagen Spezialverwaltungen.
Für die Bearbeitung dieser generellen Angelegenheiten, insbesondere der Aufgaben des Magistratskollegiums und des Oberbürgermeisters, waren dem Magistrat von Berlin ein"Generalbür" und mehrere Spezialbüros (Zentralbüro, Kirchenbüro, Vereinigtes Büro) unmittelbar unterstellt. Dienstsitz der Behörde war immer das Berliner Rathaus.
Allen Bürobeamten der städtischen Verwaltung (besoldete Gemeindebeamte) stand der"Bürodirektor des Magistrat" vor. Die Spezialbüros leiteten Bürovorsteher. Für die Kontrolle dieser Büros gab es Revisoren.
Während ihres Bestehens trug die Behörde mehrere Bezeichnungen:
1809-… Generalabteilung
1876-1906 Central-Bureau
1906-1933 Vereinigtes Büro
….-1929 Generalbüro
1932-1935 Zentrale Hauptverwaltung
1935 Allgemeine Hauptverwaltung
(hier Abbildung der Behördenstempel)
Im Laufe des 19. Jahrhunderts waren einzelne Fachverwaltungen aus dieser zentralen Verwaltung herausgelöst worden, wie bspw. die Schuldeputation oder die Armendeputation, die dann eigene Registraturen führten.
Obgleich durch diese Differenzierung in der Verwaltung stets um einige Aufgaben entlastet, verblieben die Registraturen des Magistratskollegiums und der Berliner Oberbürgermeister bis 1945 beim Generalbüro.
In diesem Zusammenhang sind auch die entsprechende Personalregistratur zu den Oberbürgermeistern und der anderen Magistratsmitgliedern im Generalbüro geführt worden.
Die"General-Registrature" des Generalbüros wurden nach einer eigenen alphabetischen Systematik geführt, die nach 1918 als"Aktenverzeichnis der Generalregistraturen des Generalbüro" gedruckt wurde und einen Überblick über die damaligen Registraturverhältnisse ermöglicht. (Fußnote 12 LAB A Rep. 021-02, Nr. 103 (ehem. Signatur: Stadtarchiv Berlin Nr. 16183))
(Abb.)
Zu den Oberbürgermeistern von Berlin wurden berufen:
1809-1813 Leopold von Gerlach
1814-1832 Johann Gottfried Büsching
1832-1834 Friedrich von Baerensprung
1834-1848 Wilhelm Krausnick
1848-1850 Franz C. Naunyn
1851-1862 Wilhelm Krausnick
1863-1872 Karl Theordor Seydel
1872-1878 Arthur Hobrecht
1878-1892 Max von Forckenbeck
1892-1898 Robert Zelle
1899-1912 Martin Kirschner
1912-1920 Adolf Wermuth
1921-1929 Gustav Böß
1929-1931 Arthur Scholtz
1931-1935 Heinrich Sahm
1937-1940 Julius Lippert
1940-1945 Ludwig Steeg
Die Kurz - Biographien finden sich in der Anlage.
2. Bestandsinformation (Fußnote 13 Vgl. dazu und zum Folgenden: Schroll, Heike: Spurensicherung: Die Bestände des Stadtarchivs Berlin und ihr Schicksal durch den Zweiten Weltkrieg (= Schriftenreihe des Landesarchivs Berlin, Bd. 5), hrsg. von Jürgen Wetzel, Gebr. Mann Verlag, Berlin 2000)
2.1. Zugänge in das Stadtarchiv Berlin
Übernahmen aus den Registraturen des Generalbüros in das städtische Archiv sind seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts nachweisbar. Hierbei handelte es sich um Abgaben einzelner Akten, zum Teil von behördlichen Fundstücken, und nicht um die Abgabe geschlossener Registraturen.
Erst im 20. Jahrhundert sind geregelte Archivierungen vermerkt, jedoch ebenfalls nur für geringe Aktenumfänge. Hierzu sind von Registratoren der jeweils abgebenden Verwaltung zumeist Aktenverzeichnisse gefertigt worden.
Den bedeutendsten Zugang aus der Registratur des Generalbüros erhielt das städtische Archiv im Februar 1941 im Rahmen der so genannten Bodenentrümpelung des Berliner Rathauses: Der Leiter der Hauptluftschutzstelle hatte als Luftschutzmaßnahme die Räumung sämtlicher Dachböden angewiesen. Neben den Akten des Generalbüros lagerten auf dem Rathausboden auch die Akten des Verwaltungsseminars, des Wahlbüros, der Rathausverwaltung, Journale, Magistratsbeschlüsse und eine umfangreiche Kartei über unbesoldete Ehrenbeamte (Bezirks- und Wohlfahrtsvorsteher). Dem Stadtarchiv wurden für diese Akten zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in einem Keller auf dem dritten Hof des städtischen Gebäudes Stralauer Straße 44/45 zugewiesen, ein"sauberer trockener Raum mit elektrischer Beleuchtun".
Leider konnten wegen der besonderen Umstände zu dieser Übernahme keine Aktenverzeichnisse o. ä. gefertigt werden.
Das nach 1918 gedruckte"Aktenverzeichnis der Generalregistraturen des Generalbüro" diente über mehrere Jahre im Stadtarchiv als Findbehelf und wurde bei Bestandsergänzungen um weitere Titel handschriftlich ergänzt. Ein eigenes Findbuch zur Überlieferung des Generalbüros ist nicht angefertigt worden.
2.2. Kriegsschicksal im Zweiten Weltkrieg
Die Lagerung der Archivbestände der Stadt Berlin in durch ihre exponierte Lage im Falle von Luftangriffen höchst gefährdeten Gebäuden und die ungewissen Zustände in den Behörden und Einrichtungen drängten mit dem Fortgang des Krieges nach Schutzmaßnahmen:"Die Aufbewahrung von besonders wichtigen Urkunden, Plänen, Zeichnungen, Aufstellungen und ähnlichen Unterlagen, die für die Weiterführung von lebens- oder kriegswichtigen Verwaltungsarbeiten unbedingt gebraucht werden oder deren Erhaltung aus orts- oder kulturgeschichtlichen oder sonstigen wichtigen Gründen besonders erwünscht ist, ist so sicher vorzunehmen, dass sie bei Luftangriffen vor einer Vernichtung bewahrt bleiben..". (Fußnote 14 Dienstblatt-Verfügung des Magistrats I/149 vom 19. Juni 1942 über die"Sicherung von besonders wichtigen Verwaltungsunterlagen usw. vor Schäden durch Luftangriff" )
Eine Prüfung des Kellers in der Spandauer Straße, in dem auch die Akten des Generalbüros lagerten, hatte im August 1942 ergeben, dass er keinen ausreichenden Schutz bot. Ersatzraum konnte nur für einige wenige Archivalien der Sammlungen gefunden werden; für die anderen Archivalien schien nur eine Auslagerung aus Berlin ausreichend Sicherheit zu bieten.
An der Verlagerung der Bestände des Stadtarchivs Berlin waren federführend sowohl der Provinzialkonservator für die Reichshauptstadt Berlin als auch das Hauptkulturamt der Stadt Berlin beteiligt, die ab Juli 1943 insgesamt 13 Transporte realisierten.
Das städtische Berliner Archivgut wurde in Holzkisten verpackt, die mit der Aufschrift"St.A" und einer laufenden Nummer versehen wurden. Jeder Kiste wurde ein Beipackzettel beigefügt, der genauere Inhaltsangaben sowie das Verpackungsdatum enthielt.
Der erste Verlagerungstransport von Berliner städtischem Archivgut ging am 07. Juli 1943 nach Schloss Lorzendorf in Schlesien, in den Kreis Namslau (Namystow). Unter dem Archivalien befanden sich auch die Registraturen des Generalbüros; sie waren seit 1941 weder geordnet oder verzeichnet worden. Die Kisten Nr. 39-75 mit den Maßen 80x50x50 cm enthielten u. a. Akten des Generalbüros mit dem Vermerk:"ungeordnet und ohne Verzeichnis; nur gedrucktes Verzeichnis vom Generalbüro vorhanden, stimmt mit der Aktenmenge nicht überei".
Das Schloss Lorzendorf musste im Herbst 1944 für die Unterbringung militärischer Stäbe geräumt werden. Die eingelagerten Kulturgüter wurden nach Schloss Oberquell (Gaworzyce) im Kreis Glogau (Glogów) verbracht, wo in drei zur Verfügung stehenden Räumen bereits Kulturgüter anderer Transporte eingelagert worden waren.
Der zweite Transport von Archivgut führte am 30. August 1943 nach Schloss Kietz bei Lenzen/Havel. 13 Kisten, Nr. 26 bis Nr. 28 der Größe 80x50x50 cm, enthielten Akten des Generalbüros; ihnen war der gleiche Vermerk beigegeben.
Auch der vierte Transport von Archivgut des Stadtarchivs Berlin vom 18.-26. November 1943 nach Schloss Friedland im Isergebirge verlagerte wieder Akten des Generalbüros aus der Stadt. Die Kisten Nr. 251- Nr. 275"aus dem Depot Stralauer Straß" enthielten Akten des Generalbüros,"ungeordne".
Die Überlieferung"Generalbür" war damit vollständig aus Berlin evakuiert und auf drei verschiedene Orte - Schloss Oberquell im Kreis Glogau, Schloss Kietz bei Lenzen/Havel und Schloss Friedland im Isergebirge - verteilt worden, ungeordnet und ohne Verzeichnisse.
Dies erschwerte die Rückführung nach Kriegsende.
Unter den im Keller des Rathauses erhalten gebliebenen Dienstakten des Archivs konnte nach Kriegsende ein Verzeichnis der verlagerten Archivalien geborgen werden und unverzüglich setzten Bemühungen um die Rückführung von Beständen, zunächst aus deutschen Verlagerungsorten, ein:"Das Stadtarchiv hat zwar keine Anhaltspunkte, wer heute die Akten … betreut. Es unternimmt aber trotzdem ... den Versuch ... festzustellen, ob die Kisten noch vorhanden sind. Wenn dies der Fall ist, dann würde wohl - da die Orte innerhalb der sowjetischen Besatzungszone liegen - eine Rückführung der Archivalien nach Berlin möglich sein"
Aus Lenzen kam am 01.Juli 1946 Antwort vom Rektor der dortigen Stadtschule. Seine Nachrichten waren beunruhigend:"Im Herbst vorigen Jahres wurde bereits von hier aus begonnen, die nach Schloss Kietz verlagerten Buchbestände der Berliner Stadtbibliothek zu bergen, woran wir jedoch immer wieder durch Truppenbelegungen gehindert wurden" Er stellte weiter fest,"dass durch Einquartierungen im Schloss (Deutsche Wehrmacht, Rote Armee, deutsche Kriegsgefangene) die Bücherbestände durchwühlt, ins Freie geschleppt und zum Teil schon verkommen waren, während die Sammlungen der Stiche ausgeplündert und die alten Kartenblätter als Tisch- und Wandbekleidungen benutzt worden waren" Da sich die Lenzener Stadtverwaltung außerstande sah, Abhilfe zu schaffen und das wenige durch den Rektor wieder in das Schloss Verbrachte in Verwahrung zu nehmen, war nach einiger Zeit"auch das von ihm Geborgene wieder verstreut, und er fand fast alles restlos vernichtet vor" Das verhieß für die ausgelagerte Überlieferung des Generalbüros nichts Gutes. Das Haupthaus des Schlosses, in dem die Berliner Kulturgüter eingelagert worden waren, war zudem auf Befehl russischer Besatzer abgetragen worden und lediglich ein Seitenflügel, der ca. ein Sechstel des Gebäudekomplexes ausmachte, war für Wohn- und Verwaltungszwecke stehen geblieben. Zwar ist es der Stadtbibliothek Berlin gelungen,"die noch vorgefundenen Reste nach Lenzen überführen zu lassen, wo das Material gesichtet wurde..", doch leider gab es keine Hinweise auf gerettete Akten des Generalbüros. Die in das Schloss Kietz ausgelagerte Überlieferung des Generalbüros blieb verschollen.
Über die nach Böhmen verlagerten Bestände des Generalbüros erhielt das Stadtarchiv Berlin im September 1946 hingegen gute Nachrichten: Der Leiter des Schlossgutes Friedland informierte über die im Schloss gut erhaltenen Archivalien. Bestätigt wurden diese positiven Berichte von einem Rat des Böhmischen Landesarchivs, der im gleichen Jahr über die Bemühungen bei der Sicherstellung und Beschlagnahme landesfremder Registraturen und Archive berichtete.
Nach Gründung der DDR 1949 und mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der DDR und der CSR sowie im Zusammenhang mit einem Kulturabkommen erfolgten kontinuierlich Bemühungen um die Rückführung des Archivgutes. Die Verantwortung dafür oblag der Hauptabteilung Archivwesen beim Ministerium des Innern der DDR, an die das Stadtarchiv Berlin im Sommer 1950 seinen Antrag auf Rückführung der verlagerten Archivalien, darunter die des"Generalbüro", richtete. Im Ergebnis diverser Gespräche sagte die Regierung der CSR im Januar 1952 zu, den Archivbestand und die anderen Kulturgüter der Stadt Berlin in der zweiten Märzhälfte des Jahres aus Schloss Friedland abzutransportieren und nach Deutschland zurückzuführen.
Das Stadtarchiv erhielt davon - zugleich mit der Nachricht über das Eintreffen von zwei ersten Eisenbahnwaggons - am 8. Oktober 1952 Kenntnis; am 14. Oktober folgten weitere 5 Waggons. Jeweils unverzüglich nach Ankunft der Waggons in Berlin-Pankow wurden die Kulturgüter in Verantwortung des Berliner Stadtarchivs entladen. Am 17. Oktober 1952 erfolgte die offizielle Übergabe des Gesamtbestandes - insgesamt 60 000 Bände unverpackter Bücher und 426 Kisten, von denen 161 Archivalien des Stadtarchivs enthielten - durch die Hauptabteilung Archivwesen an den Magistrat von Groß-Berlin. Dabei wurde festgestellt,"dass sowohl das unverpackte wie das verpackte Kulturgut sich in bestem Zustand befindet". (Fußnote 15 Übergabeprotokoll vom 17. Oktober 1952. In: C Rep. 102, Nr. 97)
Im Wesentlichen galten die Rückführungen aus der CSR für das Stadtarchiv Berlin 1954 als abgeschlossen.
Auch polnische Archivare hatten unmittelbar nach Kriegsende mit der Inspektion und Sicherung von Archiven begonnen. Im Ergebnis dieser Besichtigungen erwirkte die Archivabteilung vom Ministerium für die Ostdeutschen (wieder gewonnenen) Gebiete den Erlass Nr. 50 vom 18. Mai 1946, wonach zunächst sämtliche von den Deutschen hinterlassene Archivalien sicherzustellen waren. Der polnische Ministerrat beschloss dann am 10. Mai 1947 die Übernahme der von den Deutschen zurückgelassenen Archive und Akten durch den staatlichen polnischen Archivdienst. Der polnische Archivtag von 1948 setzte das Prinzip der territorialen Pertinenz für Archivalien durch, was für die weitere Behandlung der in Polen vorgefundenen Archivalien grundsätzliche Auswirkungen hatte: Im Sinne einer Wiedergutmachung wurden nachdrücklich Forderungen erhoben, Äquivalente für die durch die Kriegshandlungen vernichteten polnischen Archivalien aus deutschen Archiven zu bekommen. Von diesen Entwicklungen blieb auch das Archivgut aus dem Stadtarchiv Berlin nicht unberührt.
Das Stadtarchiv hatte seit 1950 die Wiedererlangung der nach Polen verlagerten Bestände verfolgt. Doch erst im November 1956 zeichneten sich substanzielle Fortschritte hinsichtlich der Rückführung ab: Der Generaldirektor der Staatlichen Archive Polens übergab eine Liste deutscher Archivalien, die von Polen zur Abgabe an die DDR bereitgestellt waren, an den Leiter der Staatlichen Archivverwaltung der DDR (STAV).
Die darin aufgeführten Positionen
- 52: Magistrat zu Berlin, 1616-1935, 110 m, Wojewodschaftsarchiv Wroclaw
- 53: Stadtverordnetenversammlung zu Berlin, XIX. Jahrhundert, 9 lfm, Wojewodschaftsarchiv Poznan
enthielten erstmals konkrete Angaben zu geborgenen Berliner Beständen und ihren Lagerungsorten.
Am 13. Mai 1961 wurde in Warschau von Vertretern beider Archivverwaltungen ein erstes Protokoll über den Austausch von Archivgut zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen unterzeichnet, demzufolge Archivalien, die infolge des Zweiten Weltkrieges den zuständigen Archiven entfremdet waren, ausgetauscht werden sollten.
Das Deutsche Zentralarchiv in Potsdam übernahm dann vorerst sämtliche Bestände aus Wroclaw, wo sie von polnischer Seite konzentriert worden waren, und wurde mit der Verteilung der zurückgegebenen Archivalien an die zuständigen Archive in der DDR beauftragt. Das Stadtarchiv Berlin erhielt daraufhin am 9. Januar 1962 seine Akten zurück; unter den ca. 110 lfm des"Magistrats zu Berli" befanden sich auch die Akten des"Generalbüro", die nach Schloss Oberquell verlagert worden waren. (Fußnote 16 LAB C Rep. 104-02, Nr. 68 B; BA Berlin (früher DZA Potsdam), DO 1 Bestand 22, Nr. 1308) Damit war die Rückführung Berliner Archivgutes aus Polen abgeschlossen.
Inwieweit sie vollständig erfolgte, muss bis heute bezweifelt werden: Die Berliner Bestände sind in Wroclaw nicht nur konzentriert, sondern auch bearbeitet worden: Sie weisen Sichtungs- bzw. Bearbeitungsspuren polnischer Archivare in Form von Bleistiftsignaturen und Vermerken auf. Bei dieser Bearbeitung sind - im Sinne der Ermittlung von Polonica als territoriale Pertinenz - zahlreiche Akten offenbar aufgelöst bzw. auseinander genommen worden. Für diese Überlieferungsschicht sind umfangreich Fragmente oder Einzellagen ohne Titelblätter oder Einbände zurückgelangt.
Möglicherweise sind die in Polen vermissten Archivalien auch infolge von Kampfhandlungen verloren gegangen, wobei dann sicher breitere Verluste zu beklagen wären. Deswegen erscheint die"restitution in kin" als Verlustursache hierfür wahrscheinlicher.
Fazit: Während die aus Böhmen zurückerlangten Akten unversehrt geblieben waren, wiesen die aus Polen kommenden erhebliche Beschädigungen und Verluste auf; die nach Schloss Kietz verlagerten Akten des Generalbüros gelten als Kriegsverlust.
2.3. Bestandsbearbeitung
Im Stadtarchiv Berlin wurde der Bestand"Magistrat der Stadt Berlin, Generalbür" ab Mitte der 1960er Jahre gesichtet, geordnet und die unversehrten Akten verzeichnet. 1970 lag eine Findkartei vor; eine erste Bestandsübersicht wurde 1971 publiziert. (Fußnote 17 In: Beiträge, Dokumente, Informationen des Archivs der Hauptstadt der DDR. Schriftenreihe des Stadtarchivs Berlin, 8. Jg. (1971), H. 2, S. 136-138.)
Anfang der 1990er Jahre wurde die Findkartei in ein Findbuch umgeschrieben; seit Mitte der 1990er Jahre wurden die zerstörten Akten und Aktenfragmente der polnischen Verlagerungen gesichtet und geordnet.
Die im Jahre 2005 begonnene Überarbeitung des Bestandes schloss neben einer Retrokonversion des Findbuches, einer Klassifikation und einer Indizierung der Akten auch die Verzeichnung der bisher unbearbeiteten Bestandsteile, v. a. aus der Polenrückführung, ein. Auf Grundlage des überlieferten Registraturschemas des Generalbüros von 1918 und der entsprechenden Vermerke auf den Einzelblättern konnten viele Akten rekonstruiert werden. Sie sind in jedem Falle unvollständig. Diesen rekonstruierten Akten wurde ein entsprechendes Hinweisblatt beigefügt. (Fußnote 18 vgl. Anlage …)
Akten mit einer Laufzeit vor 1809 wurden den entsprechenden Beständen von Amts- und Funktionsvorgängern des Magistrats bzw. des Generalbüros zugeordnet.
Im Rahmen von Provenienzabgrenzungen übergab das Bundesarchiv 2006 diverse Unterlagen, auch aus dem Bereich des Generalbüros, dem Landesarchiv Berlin. Diese wurden 2011 diesem Bestand zugeordnet.
Das nun vorliegende Findbuch bildet die gesamte Überlieferung"Magistrat der Stadt Berlin, Generalbür" im Landesarchiv Berlin ab. Sie umfasst nun 3834 Akteneinheiten (112 lfm) überwiegend aus der Zeit von 1705 bis 1945.
Schwerpunkte der Überlieferung bilden dabei…
Amtshilfe.- Amtsschilder.- Arbeiterverhältnisse.- Atteste.- Ausstellungen.- Bauordnungen.- Bauverwaltung.- Besuche.- Bezirksverwaltungen.- Bezirksverwaltungsgericht.- Beschwerden.- Brennstoffbedarf.- Büro für Eigenunfallversicherung.- Cholera.- Denkmäler.- Deputationen.- Desinfektionsanstalten.- Dienstaufsicht.- Dienstwohnungen.- Ehrenbürgerrecht.- Einquartierungswesen.- Feierlichkeiten.- Feuersozietät.- Flaggenwesen.- Gemeindeausschuss.- Geschäftsangelegenheiten (Bedürfnisse und Verfahren).- Geschichte Berlins.- Gesundheitswesen.- Gratulationen.- Groß-Berlin (Bildung der Einheitsgemeinde).- Hauptfürsorgestelle.- Hauptluftschutzstelle.- Hauptwahlamt.- Haushaltssachen (auch Behandlung Gemeinnütziger Gegenstände und Unterstützung von Vereinen).- Hebammensachen.- Heeresfachschule.- Hilfsdienstpflicht.- Huldigungen.- Hypotheken.- Jugendfürsorge.- Justiz.- Kassensachen.- Klassensteuer.- Königliche Haussachen.- Kohlenverkauf.- Kollekten.- Kommunalbeamte und Arbeiter städtischer Betriebe und Einrichtungen.- Krankenhäuser.- Kriegsbüros.- Kundgebungen.- Landkäufe und Verpachtungen.- Landschaftssachen.- Leichenbegängnisse.- Lieferungen.- Magistratssitzungen und -verfügungen.- Marktsachen.- Militärbüro.- Nachrichtenamt.- Notstandssachen.- Ordenssachen.- Organisationsausschuss.- Parteien und Organisationen.- Pensenpläne.- Personalkommission.- Petitionen.- Personalhaushalt.- Pfandbriefinstitut.- Polizeiverwaltung (u. a. Haushalt, Präsidium und Verordnungen).- Post.- Presse.- Preisprüfungsstelle.- Prozesse.- Rathausverwaltung.- Registratur.- Reichsbanknebenstellen.- Reichs- und Staatsbehörden.- Reichsversicherungen.- Reparationen.- Schiedsstellen.- Schützengilde.- Schulsachen.- Staatsverfassung.- Stadtbezirke.- Stadtausschuss.- Stadtarchiv.- Stadtverordnetenversammlung (Wahlen, Vertreter, Beschlüsse).- Stadtgemeindeausschuss.- Stadtrechnungskammer.- Städteordnung.- Städtische Betriebe.- Städtetag.- Städtische Ehrenpreise.- Standesämter.- Statistisches Amt.- Straßenpflasterung und -erleuchtung.- Steuern.- Streiks.- Tarifvertragsamt.- Testamente und Stiftungen.- Überwachungsamt.- Vereine.- Vereinigtes Büro.- Verordnungen.- Verschiedenes.- Versicherungsamt.- Verwaltungsberichte.- Verwaltungsseminar.- Viehseuchen.- Vorträge.- Wirtschaft.- Wohlfahrtswesen.
Der Bestand ist nun über die Findmittel: Datenbank und Findbuch nutzbar. Die bis zum Jahr 1970 verzeichneten Akten konnten bereits verfilmt werden. Für die neu verzeichneten Akten müssen Sicherungsfilme noch hergestellt werden.
Vereinzelte Unterlagen sind auf Grund der archivgesetzlichen Bestimmungen nach § 8 Archivgesetz Berlin (ArchGB) vom 29. November 1993 i. d. F. vom 15. Oktober 2001 für die Benutzung gesperrt. Nach § 8 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: LAB A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 000-02-01 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin
LAB A Rep. 029 Regierung Berlin
LAB A Rep. 500 Rat zu Berlin
LAB A Rep. 550 Magistrat der vereinigten Residenzstadt Berlin (ab 1709)
LAB A Rep. 200-01 Korporation der Kaufmannschaft Nr. 1144 Die Kommunalverwaltung der Stadt Berlin (1841-1901)
LAB A Pr.Br.Rep. 030 Polizeipräsidium Berlin
LAB A Pr.Br.Rep. 042 Preußische Bau- und Finanzdirektion
LAB A Pr.Br.Rep. 057 Stadtpräsident der Reichshauptstadt Berlin
B Rep. 002 Senatskanzlei
C Rep. 101 Der Oberbürgermeister von Berlin
4. Literatur
Bestandsübersicht des Magistrat der Stadt Berlin - Generalbüro. In: Beiträge, Dokumente, Informationen des Archivs der Hauptstadt der DDR, Jg. 8, 1971, S. 136-138.
Fieber, Hans-Joachim; Dannemann, Eva: An der Spitze Berlins. Biographisches und Kommunalpolitisches zu den Stadtoberhäuptern Berlins von den Anfängen bis zur Reichshauptstadt 1244-1871 (Erster Teil) und von 1871 bis zu Gegenwart (Zweiter Teil), Berlin 1994 und 1995
Monographien Deutscher Städte, hrsg. von Erwin Stein, Bd. VIII Berlin, Oldenburg i. Gr. 1914
Verwaltungsberichte des Magistrats 1829-1840, 1841-1850, 1861-1876, 1920-1923, 1924-1927, 1932-1936
Berlin, Dezember 2011 Kerstin Bötticher, Regina Rousavy, Heike Schroll, Kerstin Schubert