Deutsche Bau- und Bodenbank AG

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Deutsche Bau- und Bodenbank AG 
Deutsche Bau- und Bodenbank AG 
Schriftgut 100 Aufbewahrungseinheiten 
Geschichte des Bestandsbildners Die Deutsche Bau- und Bodenbank AG wurde durch den Reichsverband der Wohnungsfürsorgegesellschaft e. V. am 20. Juli 1923 gegründet. Der Zweck der Gesellschaft bestand darin, die Herstellung und Erhaltung von gesunden und zweckmäßigen Wohn- und Heimstätten für die minderbemittelte Bevölkerung und jede Art von Bautätigkeit und Bodenerschließung durch Hergabe von Darlehen zu fördern. Die Bank bearbeitete drei Aufgabengebiete: - Baukredit- oder Zwischenkreditgeschäfte für den Wohnungsbau, den gewerblichen Bau und den Tiefbau, - Durchführung von Treuhandaufgaben für das Reich auf dem Gebiet der Wohnungsbaufinanzierung, - Finanzierung der großen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Die Deutsche Bau- und Bodenbank AG hatte neun Zweigniederlassungen (Breslau, Dresden, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, München und Stuttgart) sowie Vertretungen in Königsberg, Magdeburg und Nürnberg. Hauptaktionär ist das Deutsche Reich (etwa 85%), vertreten durch das Reichsarbeitsministerium. Ferner sind die Länder Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg, die Reichspost, Reichsbahn, Reichsbank, einige Großbanken und mehrere der Förderung des Wohnungsbaus dienende Organisationen beteiligt. Bestandsbeschreibung Über die Abgabe der Akten der Bau- und Bodenbank AG an das Bundesarchiv liegen keine Angaben vor. Die Überlieferung der Bau- und Bodenbank AG besteht im Wesentlichen aus dem Schriftgut des ehemaligen Leiters der Abteilung Buchhaltung, Adolf Hansmann. Dabei handelt es sich überwiegend um Bilanzen nebst erläuternde Anlagen zu den Aktiva- und Passiva Positionen sowie um Gewinn- und Verlustrechnung der AG und ihrer Zweigstellen. Im Weiteren sind Geschäftsberichte, allgemeine Regelungen und Arbeitsanweisungen überliefert. Die vorgefundenen Unterlagen waren größtenteils unsortiert, lose oder in Laufmappen grob zusammengefasst. Während der Bearbeitung und Verzeichnung wurden die eindeutigen Doppelstücke, Blanko-Formulare sowie Vorgänge von geringer Bedeutung wie Urlaubsplanung, Gehaltsbuchungen in Einzelfällen, Buchungs-Kontenbücher usw. ausgesondert. Da ein Aktenplan nicht vorhanden war, erfolgte die Verzeichnung der Akten nach sachlichen Gesichtspunkten. Das Findbuch wurde von der Unterzeichnenden mit den im IT-System des Bundesarchivs vorhandenen Programmen zur Erschließung und Findbucherstellung (BASYS-S) erarbeitet. Zitierweise BArch R 9357/... 

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