Gebietskommissar Wolmar

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Die Gebietskommissare bildeten entsprechend Führer-Erlass vom 17. Juli 1941 (R 43 II/685a, unveröffentlicht) die unterste Ebene der deutschen Zivilverwaltung in den besetzten Ostgebieten unterhalb der Ebenen der Reichskommissariate und der Generalkommissariate; ihre Aufgaben lagen vor allem im Bereich der Kommunalverwaltung (Kommunalpolitik und -verwaltung, Ernähung und Landwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft sowie Arbeit und Soziales) einschließlich der Ordnungspolizei. Der Gebietskommissar von Riga-Stadt war zugleich kommissarischer Oberbürgermeister der Stadt Riga. Die Akten der Gebietskommissare in Estland, Litauen und Weißruthenien sind größtenteils vernichtet oder befinden sich in den zuständigen Staatsarchiven. Das Bundesarchiv verwahrt in den meisten Fällen nur bruchstückhafte Überlieferungen der Gebietskommissariate Borissow und Minsk in Weißruthenien, Dünaburg, Libau, Mitau, Riga-Stadt, Riga-Land und Wolmar in Lettland, Kauen (Kowno) in Litauen und Reval in Estland. 
R 91-WOLMAR 
Gebietskommissar Wolmar 
Schriftgut 
Personalverwaltung 1943 (2) 

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