Oberster Kommissar für die Operationszone Alpenvorland

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Geschichte des Bestandsbildners 1940 Ernennung der Reichskommissare für die Niederlande und Norwegen und des Reichsbevollmächtigten für Dänemark durch Adolf Hitler als oberste deutsche Verwaltungsinstanzen in diesen Ländern; in den angegliederten Gebieten Elsass, Lothringen und Luxemburg standen je ein Chef der Zivilverwaltung an der Spitze der deutschen Verwaltung, die wie die Reichsbevollmächtigten unmittelbar Hitler unterstellt waren; nach der Kapitulation von Italien am 8. Sept. 1943 auf Anordnung Hitlers vom 10. Sept. 1943 Einrichtung der Operationszonen Alpenvorland und Adriatisches Küstenland, die zunächst dem Oberbefehlshaber der Heeresgruppe B unterstanden; daneben Errichtung einer deutsch-italienischen Zivilverwaltung in beiden Operationszonen unter Leitung eines Obersten Kommissars, dessen Zuständigkeit sich auch auf den 1941 von Italien besetzten Teil Sloweniens erstreckte. 
R 83-ALPENVORLAND 
Oberster Kommissar für die Operationszone Alpenvorland 
Schriftgut 6 Aufbewahrungseinheiten 
Bestandsbeschreibung Vorhanden sind lediglich einzelne Aktensplitter über die Reaktion der Südtiroler Bevölkerung auf die Befreiung Mussolinis, die Besetzung kirchlicher Stellen sowie organisatorische Maßnahmen. Zitierweise BArch R 83-ALPENVORLAND/... 
[Amtliche Druckschriften, Verordnungsblatt des Obersten Kommissars für die Operationszone Alpenvorland (Provinzen: Bozen, Trient, Belluno). Jg. 1943-1944. Bozen 1943-1944 [RD 214/1]., Literatur, Michael Wedekind: Nationalsozialistische Besatzungs- und Annexionspolitik in Norditalien 1943 bis 1945., Die Operationszonen"Aplenvorlan" und"Adriatisches Küstenlan" (Militärgeschichtliche Studien Bd. 38), München 2003., Karl Stuhlpfarrer, Die Operationszone"Adriatisch"Alpenvorlan", Wien 1967.] 

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